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    Eigenheimzulage: wie oft bei Ehepaar ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.04.06 15:11:01 von
    neuester Beitrag 08.05.06 10:14:52 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.052.197
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      schrieb am 05.04.06 15:11:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Einer der jüngsten Threads hier machte mich darauf aufmerksam, dass ich ja für 2006 die Eigenheimzulage noch nicht ausgezahlt bekam. Ich suchte den Bescheid (von 2002) hervor und, tatsächlich, dort waren nur 4 Jahre (2002 - 2005) festgesetzt. Ich hatte aber fest mit 8 Jahren gerechnet.

      Der Fall liegt so: wir als Ehepaar hatten bereits früher für ein Objekt EHZ erhalten. Nach 4 Jahren Eigennutzung zogen wir aber ins Ausland. Na gut, dachte ich, die restlichen 4 Jahre verfallen halt, aber als Ehepaar hat man ja nochmals 8 Jahre. Als wir 2002 nach Deutschland zurückkamen und ein anderes Haus kauften, habe ich beim Antrag als "Folgeobjekt" die 4 Jahre des anderen Objekts angegeben. Aber immer noch war ich davon überzeugt, dass wir nun eine zweite 8-Jahresperiode starten könnten ...

      Bei Rückfrage gab das FA an, dass bei gemeinsamer Nutzung von Eheleuten insgesamt nur 8 Jahre zustehen. Hätte den ersten Antrag meine Frau für sich allein gestellt und den zweiten ich für mich allein, hätten wir zwei bekommen.

      Ist das so korrekt ??? Kann man jetzt noch Abhilfe schaffen ??

      Vielen Dank im voraus,

      Flo
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 15:19:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.086.844 von florentin am 05.04.06 15:11:01Ist m.W. so korrekt, die Aussage...

      Der Zug dürfte wohl abgefahren sein... :(
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 15:20:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist korrekt! Nachträglich kannst du nichts mehr machen
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 15:21:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.086.844 von florentin am 05.04.06 15:11:01Ist korrekt! Nachträglich kannst nichts mehr machen
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 15:54:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist natürlich korrekt. Zudem ist der Bescheid ja jetzt auch 4 Jahre alt und jegliche Frist für einen Widerspruch dürfte mittlerweile abgelaufen sein.

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      schrieb am 05.04.06 16:14:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für die schnellen Antworten.

      Mir ist klar, dass ich den damaligen Bescheid nicht anfechten kann. Aber gibt es die Möglichkeit eines neuen Antrags ?

      Was ich nicht einsehe: dass es davon abhängen soll, ob ein Ehepaar oder ein einzelner Ehepartner den Antrag stellt (oder hängt es davon ab, wer als Eigentümer registriert ist ?).

      In anderen Worten: ich frage mich, ob ich damals bloss den Antrag ungeschickt ausgefüllt habe (z.B. indem ich es als Folgeobjekt identifiziert hatte), oder ob die Chance nie bestanden hat ...

      (Ich hoffe, meine Frau liest hier nicht mit ...)
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 16:45:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      eine möglichkeit der änderung ergibt sich aus § 11 EigZulG:

      "Materielle Fehler der letzen Festsetzung können durch Neufestsetzung oder durch Aufhebung der Festsetzung berichtigt werden. ..."

      eine neufestsetzung wirkt ex nunc, was du ja offensichtlich willst

      also antrag ans finanzamt

      soweit die damalige eindeutig falsche auskunft des finanzamtes in schriftlicher form vorliegt, ergäbe sich die möglichkeit über wiedereinsetzung in den vorigen stand auch den alten bescheid noch anzufechten

      mfg

      r.schaui
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 16:49:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu deiner frage nach der anzahl der begünstigten objekte

      § 6 EigZulG:

      "Ehegatten ... können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen"

      alles klar ?

      mfg

      r.schaui
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 17:15:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      @r.schaui:

      Vielen Dank, das gibt mir ein bisschen Hoffnung.

      Zur Klärung: die (falsche ?) Auskunft des FA stammt nicht von damals, sondern von heute (als ich rückgefragt hatte). Sie war also nicht Grund dafür, dass ich den Antrag damals so ausgefüllt hatte.

      Wenn ich richtig verstanden habe: als Ehepaar stand uns damals eine zweite 8-Jahresperiode zu, aber weil ich "Folgeobjekt" angekreuzt hatte (nur um ehrlicherweise darauf hinzuweisen, dass es schon einmal eine Förderung gegeben hatte) habe ich die de facto verwirkt ?

      Jetzt würde ich natürlich nur zu gern beantragen, diesen "Fehler" zu korrigieren. Aber das war ja kein "materieller Fehler" des FA, sondern meinerseits. Jetzt gibt es also die Möglichkeit, aber keinen Anspruch auf eine Neufestsetzung ?

      Vielen Dank weiterhin !
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 18:04:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      florentin

      die frage der berichtigung ist nicht von materiellen fehlern des finanzamtes abhängig, m.e. ist diese berichtigungsvorschrift geschaffen woden, um generell fehler berichtigen zu können, da die eigenheimzulage für einen langen zeitraum von 8 jahren festgesetzt wird

      ich sehe nicht ein, warum dein fall nicht unter diese berichtigungsvorschrift fallen sollte

      der rest ist auslegungssache und mit gutem willen des bearbeiters m.e. kein problem

      versuchs einfach, wenn du keinen erfolg hast, mail mich einfach mal an

      mfg

      r.schaui
      Avatar
      schrieb am 05.04.06 18:06:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      florentin, nochmal zu deiner ersten frage,

      dein kreuz war an der falschen stelle, deshalb folgeobjekt

      aber m.e. ist dieser fehler genauso über § 11 heilbar

      mfg

      r.schaui
      Avatar
      schrieb am 06.04.06 15:15:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      @r.schaui:

      Vielen herzlichen Dank nochmal ! Ich werd's versuchen ...
      Avatar
      schrieb am 08.05.06 10:14:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.090.910 von r.schaui am 05.04.06 18:04:18Zur Information: Die Sache ist für mich sehr positiv ausgegangen.

      Der Empfehlung von r.schaui folgend (vielen herzlichen Dank nochmal !!), habe ich einen schriftlichen Antrag auf Neufestsetzung an das FA gerichtet. Begründung: ich hatte das Formular falsch verstanden (in puncto Folgeobjekt, entspricht auch der Tatsache) und will nun diesen Fehler korrigieren. Das ganze sehr sorgfältig und höflich formuliert.

      Ohne jede Rückfrage dann letzte Woche ein neuer Bescheid des FA: EHZ für weitere 4 Jahre festgesetzt :) !

      Nochmals vielen Dank @ r.schaui !


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