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    Erich Lejeune sieht für Deutschland Gold während viele Schwarz sehn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.06 09:27:07 von
    neuester Beitrag 09.04.06 14:53:54 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.052.954
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      Avatar
      schrieb am 09.04.06 09:27:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich hab gdacht ich werd nicht mehr als ich das heut gesehn habe!
      :laugh::laugh:
      Seine Taschen sind wohl ebenfalls voll!
      Ce Consumer hat Erich zum Gold geführt:cool:

      Kastor


      Avatar
      schrieb am 09.04.06 09:51:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      der sollte die Welt eigentlich vergittert sehen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 11:16:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Herr Lejeune sollte erstmal etwas Geld verdienen, denn er wird noch einiges an CEW2 zurückzahlen müssen.



      Der Herr Negel (ist der neue CEO von CEW2, der sich gerade versucht die Aktienmehrheit zu sichern) muß übrigens noch etwas mehr als eine Million Euro von einem Herrn Lejeune zurückfordern :

      Aus einem anderen Forum:

      ...
      Im Handelsregister war zudem ein Gutachten über eine bei der HV 2004 beantrage Sonderprüfung der Honorare welche Herr Lejeune als Berater von CE im Jahr 2003 erhalten hat.

      DIe Müncher Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schneider+Partner (wurde auf der HV bestimmt) stellte dabei abschließend in einem 20-seitigen Gutachten fest,

      "..Da die Qualität der geschuldeten Dienstleistungen sich einer inhaltlichen Qualitätskontrolle entzieht....", "...gewährte Vergütung liegt zwar im obersten Bereich der üblicherweise für Managementberatung berechneten Sätze, kann aber noch nicht als unangemessen bezeichnet werden."

      (Wenn man alle 20 Seiten durchliest, kann man zwischen den Zeilen lesen dass die Vergütung viel zu hoch war!!)

      Abschließend:

      "Problematisch ist, dass CE bei den Verträgen mit Herrn Lejeune jeweils nicht durch den Aufsichtsrat vertreten wurde. Da bislang die Zulässigkeit einer Genehmigung höchstrichterlich nicht geklärt ist, wären diese Verträge im Falle einer dies ablehnenden BGH-Rechtssprechung nichtig, so dass auf diese Verträge hin gezahlte Honorar zurück erstattet werden müsste . "

      Gutachten ist vom 18.03.05



      Sonderprüfungsergebnisse wollen wir doch nicht so einfach unter den Tisch kehren, Herr Negel, oder ?





      :D
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 11:30:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn ich den sehe,sehe ich rot:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.04.06 14:53:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.135.175 von Eustach_I. am 09.04.06 11:16:10...da ist doch nix zu holen :mad: , das Börsenrecht in D ist die reinste Farce und schützt die Firmen anstatt Aktionäre :mad::mad::mad:

      Charly


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