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    Innenminister Schäuble will Armee-Einsatz im Inland ermöglichen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.04.06 14:51:09 von
    neuester Beitrag 10.04.06 15:15:56 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 10.04.06 14:51:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Anwendung des Kriegsvölkerrechts bei terroristischen Angriffen im Gespräch

      Der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble drängt weiter auf eine baldige Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. "Ich gehe zuversichtlich davon aus, dass wir das Problem in dieser Legislaturperiode lösen werden", sagte er in einem am Wochenende veröffentlichtem Interview.

      Gleichzeitig brachte der CDU-Politiker die Anwendung des Kriegsvölkerrechts bei der Abwehr terroristischer Angriffe ins Gespräch. "Verteidigung mit militärischen Mitteln muss auch möglich werden gegen Angriffe, selbst wenn diese nicht von staatlichen Truppen geführt werden, aber die Qualität von kriegerischen Angriffen haben."

      Skepsis

      SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz reagierte skeptisch auf die Überlegungen. Bundeswehrverbandschef Bernhard Gertz forderte ein "Bundeswehraufgabengesetz".

      Schäuble setzt sich seit Jahren für eine Grundgesetzänderung zum Bundeswehreinsatz im Inneren ein. Die SPD ist dagegen. Allerdings muss sich die Große Koalition entscheiden, wie sie mit dem vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterten Luftsicherheitsgesetz umgeht, das bei einem terroristischen Angriff im äußersten Notfall den Abschuss eines Flugzeugs erlaubt hätte.

      Verhältnismäßigkeitsprinzip

      Die Karlsruher Richter hatten darauf verwiesen, dass man Menschenleben nicht gegeneinander abwägen könne. "Die Politik muss an einem neuen Weg arbeiten", sagte Schäuble. "Im Kriegsvölkerrecht gilt ja das geschilderte Abwägungsverbot nicht, dort gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip." Im Verteidigungsfall müsse es die Abwägung von Leben gegen Leben geben können.

      Wiefelspütz lehnte die Anwendung des Kriegsrechts bei terroristischen Angriffen aus der Luft ab. "Bei einem kriegerischen Angriff greift nach meiner Auffassung bereits die Landesverteidigung", sagte der SPD-Politiker. "Das Problem ist vielmehr, was wir unternehmen, wenn es sich um einen nichtkriegerischen Luftzwischenfall handelt." Das sei eine verfassungsrechtlich schwierige Frage, "die wir nicht unter Zeitdruck lösen sollten".

      Bundeswehrverbandschef Bernhard Gertz forderte für die Einsätze der Bundeswehr eine klare gesetzliche Grundlage unterhalb einer Verfassungsänderung. Mit einem "Bundeswehraufgabengesetz" könne man den Grundgesetzartikel 87a ausfüllen und "festschreiben, was Verteidigung heute tatsächlich bedeutet", sagte Gertz. "Jede Polizei, jede Behörde, selbst der Bundesnachrichtendienst haben gesetzlich umrissene Aufgaben, nur die Bundeswehr nicht."

      Auch Verteidigungsminister Franz Josef Jung hält die Beschreibung der Bundeswehraufgaben im Verfassungsartikel 87a für unzureichend. Heute könne man zwischen innerer und äußerer Sicherheit nicht mehr trennen, sagte der CDU-Politiker vor wenigen Tagen in einem Interview. Deshalb müsse das Grundgesetz an die tatsächliche Lage angepasst werden.

      http://derstandard.at/?url=/?id=2407679

      Mutige, kluge und weitsichtige Entscheidung! :D
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      schrieb am 10.04.06 15:13:57
      !
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      Avatar
      schrieb am 10.04.06 15:15:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das sind die wahren Gründe, eben nicht der Kampf gegen den Terror.

      Der Kampf gegen den Terror mutiert zur Angst vorm Volk, falls
      die kummulierten Fehler von ganzen Politikergenerationen sich schlagartig als feedback entladen. :laugh:

      So mancher Bundesbpürger wird wohl von den eigen Soldaten erschossen werden. Vieleicht ist das am Ende ja noch tröstlicher als zu verschmachten.


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