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    Termin HV 2006 mit Einladung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.06 15:31:28 von
    neuester Beitrag 20.04.06 19:55:20 von
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    ISIN: DE0005810055 · WKN: 581005 · Symbol: DB1
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      schrieb am 12.04.06 15:31:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Deutsche Börse Aktiengesellschaft
      Frankfurt am Main
      ISIN DE0005810055
      Ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Börse AG
      am 24. Mai 2006 Frankfurt am Main

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 24. Mai 2006, 10.00 Uhr, in der Jahrhunderthalle Frankfurt, Pfaffenwiese, 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.


      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Deutsche Börse AG und den Konzern zum 31. Dezember 2005, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns

      2. Verwendung des Bilanzgewinns
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2005 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 340.000.000,00 wie folgt zu verwenden:
      • Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,10 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. insgesamt EUR 210.375.171,30 und
      • Einstellung eines Betrages in Höhe von EUR 129.624.828,70 in „andere Gewinnrücklagen“

      Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71 b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich durch den weiteren Erwerb eigener Aktien (mit und ohne anschließender Einziehung der erworbenen Aktien) oder die Veräußerung eigener Aktien die Zahl der dividendenberechtigten Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 2,10 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

      3. Entlastung des Vorstands
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2005 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      4. Entlastung des Aufsichtsrats
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2005 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

      5. Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
      Mit Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2006 endet gemäß § 102 Abs. 1 Aktiengesetz („AktG“) und § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Satzung der Deutsche Börse AG die Amtszeit aller Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre.
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu wählen, wobei die Wahlen als Einzelwahlen durchgeführt werden sollen:

      Titel, Name
      Ausgeübter Beruf
      Wohnort


      David Andrews
      Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender),
      Xchanging Ltd.
      Esher, Surrey,
      England


      Udo Behrenwaldt
      Unternehmensberater
      Hofheim


      Richard Berliand
      Managing Director (geschäftsführender Direktor),
      JP Morgan Securities Ltd., JP Morgan Futures Inc.
      Lingfield, Surrey,
      England


      Dr. Manfred Gentz
      Präsident des Verwaltungsrats, Zurich Financial Services
      Berlin


      Richard M. Hayden
      Chairman (Vorsitzender der Geschäftsleitung),
      GSC Partners Europe Ltd.
      London, England


      Craig Heimark
      Managing Partner (geschäftsführender Gesellschafter),
      Hawthorne Group LLC
      Palo Alto, Kalifornien,
      USA


      Hermann-Josef Lamberti
      Mitglied des Vorstands, Deutsche Bank AG
      Königstein im Taunus


      Friedrich Merz
      Mitglied des Bundestages,
      Rechtsanwalt, Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP
      Arnsberg

      Friedrich von Metzler
      Persönlich haftender Gesellschafter,
      B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA
      Frankfurt am Main


      Alessandro Profumo
      Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender),
      UniCredito Italiano S.p.A.
      Mailand, Italien


      Gerhard Roggemann
      Vice Chairman (Mitglied der Geschäftsleitung),
      Hawkpoint Partners Ltd.
      Hannover


      Dr. Erhard Schipporeit
      Mitglied des Vorstands, E.ON AG
      Düsseldorf


      Kurt F. Viermetz
      Vorsitzender des Aufsichtsrats, Hypo Real Estate Holding AG
      München


      Dr. Herbert Walter
      Vorsitzender des Vorstands, Dresdner Bank AG
      Frankfurt am Main

      Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und §§ 4 Abs. 1, 1 Abs. 1 Nr. 1 Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Deutsche Börse AG aus 21 Mitgliedern – hiervon 14 Anteilseigner- und 7 Arbeitnehmervertreter – zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.
      Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 der Satzung der Deutsche Börse AG bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
      Hinweis gemäß Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex: Es ist beabsichtigt, aus dem Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Kurt F. Viermetz erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung, die im Anschluss an die Hauptversammlung stattfinden wird, zu wählen.

      6. Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I und Satzungsänderung
      Das derzeit in § 4 Abs. 3 der Satzung geregelte genehmigte Kapital I ist am 31. Dezember 2005 ausgelaufen und soll daher erneuert werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
      a) § 4 Abs. 3 der Satzung, der den Vorstand bis zum 31. Dezember 2005 ermächtigte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt EUR 41.104.000,00 einmal oder mehrmals zu erhöhen, wird aufgehoben.
      b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.200.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
      c) § 4 Abs. 3 der Satzung wird, sobald die Aufhebung des derzeitigen § 4 Abs. 3 der Satzung gemäß Beschluss zu lit. a) dieses Tagesordnungspunktes im Handelsregister eingetragen ist, wie folgt neu eingefügt:
      "(3) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Mai 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.200.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, sofern nicht der Vorstand von der ihm eingeräumten Ermächtigung Gebrauch macht, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht insoweit auszuschließen, sofern die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Über den Inhalt der Aktienrechte und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe einschließlich des Ausgabebetrages entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.“

      d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, § 4 Abs. 1 und 3 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.


      7. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      a) Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit etwaigen aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
      b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden, aber auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Erwerbsermächtigung gilt bis zum 31. Oktober 2007. Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am 25. Mai 2005 erteilte und bis zum 31. Oktober 2006 befristete Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben.
      c) Der Erwerb darf nach Wahl des Vorstands (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen.
      (1) Erfolgt der Erwerb über die Börse, darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien den volumengewichteten Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
      (2) Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien den volumengewichteten Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % unterschreiten und um nicht mehr als 15 % überschreiten. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen.

      d) Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den Folgenden zu verwenden:
      (1) Sie können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere als (Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen verwendet werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.
      (2) Sie können zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen eingeräumt wurden, oder zur Erfüllung von Pflichten zur Wandlungs- oder Optionsausübung aus von der Gesellschaft ausgegebenen Schuldverschreibungen verwendet werden. Für diese Fälle und in diesem Umfang wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen.
      (3) Sie können als Belegschaftsaktien Mitarbeitern und Pensionären der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen angeboten werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen.
      (4) Sie können zur Bedienung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft verwendet werden, die Mitarbeitern der Gesellschaft und verbundener Unternehmen nach dem von der Hauptversammlung 2003 beschlossenen Aktienoptionsplan der Deutsche Börse AG eingeräumt wurden. Von der letztgenannten Ermächtigung darf jedoch nur insoweit Gebrauch gemacht werden, wie die Summe aus dem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf die in dieser Weise verwendeten Aktien entfällt, und dem Betrag des bedingten Kapitals I (§ 4 Abs. 5 der Satzung) in Höhe von EUR 3.000.000,00 insgesamt 10% des Grundkapitals nicht übersteigt. Für die in diesem Absatz geregelten Fälle und im vorstehend geregelten Umfang ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
      (5) Sie können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten oder mit einer Pflicht zur Wandlungs- oder Optionsausübung ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
      (6) Sie können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder die Durchführung der Einziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden; von der Ermächtigung zur Einziehung kann auch mehrfach Gebrauch gemacht werden. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Einziehung kann aber auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags des Grundkapitals der übrigen Aktien gemäß § 8 Abs. 3 AktG erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien in der Satzung entsprechend zu ändern.

      e) Die Ermächtigungen unter lit. d) erfassen auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworben wurden, und von solchen Aktien, die von im Sinne von § 17 AktG abhängigen Konzernunternehmen oder gemäß § 71 d Satz 5 AktG erworben wurden.
      f) Die Ermächtigungen unter lit. d) können einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. d), (1), (2), (3), (4) und (5) auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.


      8. Änderung von § 9 der Satzung (Zusammensetzung, Amtsdauer)
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
      In § 9 Abs. 2 der Satzung wird Satz 2 und damit die starre Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats gestrichen. § 9 Abs. 2 der Satzung lautet daher wie folgt:
      „(2) Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft angehören.“

      9. Änderung von § 15 der Satzung (Einberufung)
      Durch das am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) sind unter anderem die Regelungen des § 123 AktG über die Einberufung der Hauptversammlung geändert worden. Die Satzung soll an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:
      In § 15 Satz 2 der Satzung werden die Wörter „mindestens einen Monat“ durch „mindestens dreißig Tage“ ersetzt und § 15 Satz 2 der Satzung daher wie folgt neu gefasst:
      „Die Einberufung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung bei der Gesellschaft zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden müssen – der Tag der Einberufung und der letzte Tag der Anmeldefrist werden dabei nicht mitgerechnet – im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.“

      10. Änderung von § 17 der Satzung (Versammlungsleitung)
      Mit dem UMAG wurden zudem die Vorschriften über den Ablauf der Hauptversammlung geändert. Nach dem neuen § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG kann der Versammlungsleiter in der Satzung zur zeitlich angemessenen Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre ermächtigt werden.
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
      In § 17 der Satzung wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt, der wie folgt lautet:
      „(3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für den einzelnen Tagesordnungspunkt oder für den einzelnen Frage- oder Redebeitrag zu setzen.“

      11. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
      Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2006 die
      KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
      mit dem Sitz in Berlin und Frankfurt am Main
      zu bestellen.


      Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7

      Der Vorstand hat zu Punkt 6 der Tagesordnung gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG sowie zu Punkt 7 der Tagesordnung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG schriftliche Berichte über die Gründe für die Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erstattet. Die Berichte liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und stehen auch im Internet unter www.deutsche-boerse.com/hv zur Verfügung. Auf Verlangen werden diese Berichte jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Berichte werden wie folgt bekannt gemacht:


      Zu Tagesordnungspunkt 6: Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vorstand bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals I ermächtigt wird, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen das Bezugsrecht auszuschließen:

      Die Ermächtigung sieht vor, dass bei bestimmten Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss dient dem Zweck, den Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen gegen Gewährung von Aktien zu ermöglichen. Führt der Beteiligungserwerb im Wege der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage bei dem Verkäufer zu Steuerersparnissen oder ist der Verkäufer aus sonstigen Gründen eher an dem Erwerb von Aktien an der Gesellschaft als an einer Geldzahlung interessiert, stärkt die hier vorgesehene Möglichkeit die Verhandlungsposition der Gesellschaft. Im Einzelfall kann es auch aufgrund einer besonderen Interessenlage der Gesellschaft geboten sein, dem Verkäufer neue Aktien als Gegenleistung für eine Unternehmensbeteiligung anzubieten. Durch das genehmigte Kapital I kann die Gesellschaft bei sich bietenden Gelegenheiten schnell und flexibel reagieren, um in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien zu erwerben. Die beantragte Ermächtigung ermöglicht dadurch im Einzelfall eine optimale Finanzierung des Erwerbs gegen Ausgabe neuer Aktien mit einer Stärkung der Eigenkapitalbasis der Deutsche Börse AG. Die Verwaltung will die Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen unter Ausnutzung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital I in jedem Fall nur dann nutzen, wenn der Wert der neuen Aktien und der Wert der Gegenleistung, d.h. der Wert des zu erwerbenden Unternehmens, Unternehmensteils, der zu erwerbenden Beteiligung oder der zu erwerbenden Vermögensgegenstände, in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dabei soll der Ausgabepreis der zu begebenden neuen Aktien grundsätzlich am Börsenkurs ausgerichtet werden.

      Ein wirtschaftlicher Nachteil für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre wird somit vermieden. Bei Abwägung aller dieser Umstände ist die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den umschriebenen Grenzen erforderlich, geeignet, angemessen und im Interesse der Gesellschaft geboten.

      Die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, dass im Hinblick auf den Betrag der jeweiligen Kapitalerhöhung ein praktikables Bezugsverhältnis dargestellt werden kann. Ohne den Ausschluss des Bezugsrechts hinsichtlich des Spitzenbetrages würden insbesondere bei der Kapitalerhöhung um runde Beträge die technische Durchführung der Kapitalerhöhung und die Ausübung des Bezugsrechts erheblich erschwert. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen neuen Aktien werden entweder durch Verkauf über die Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet.

      Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung des genehmigten Kapitals I im Interesse der Gesellschaft und damit der Aktionäre ist. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des genehmigten Kapitals I berichten.


      Zu Tagesordnungspunkt 7: Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      In Punkt 7 der Tagesordnung wird die Deutsche Börse AG ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben.

      Durch die Möglichkeit des Wiederverkaufs eigener Aktien können diese zur erneuten Beschaffung von Eigenmitteln verwendet werden. Neben der - die Gleichbehandlung der Aktionäre bereits nach der gesetzlichen Definition sicherstellenden - Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die eigenen Aktien der Gesellschaft auch zur Verfügung stehen, um diese im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre als Gegenleistung anbieten zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen reagieren zu können. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Dem trägt die Ermächtigung Rechnung.

      Darüber hinaus schafft die Ermächtigung die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Veräußerung der Aktien an die Inhaber von Optionsscheinen oder Wandelschuldverschreibungen teilweise auszuschließen. Dies hat den Vorteil, dass im Fall einer Ausnutzung der Ermächtigung der Options- beziehungsweise Wandlungspreis für die Inhaber bereits bestehender Optionsrechte beziehungsweise Wandlungsrechte nicht nach den Options- beziehungsweise Wandlungsbedingungen ermäßigt zu werden braucht.

      Weiter wird durch die Ermächtigung die Möglichkeit geschaffen, die Aktien als Belegschaftsaktien oder zur Bedienung von Mitarbeitern der Gesellschaft und verbundenen Unternehmen nach dem von der Hauptversammlung 2003 beschlossenen Aktienoptionsplan der Deutsche Börse AG eingeräumten Bezugsrechten auf Aktien innerhalb der in der Ermächtigung gezogenen Grenzen zu verwenden. Für diesen Aktienoptionsplan der Deutsche Börse AG hat die Hauptversammlung 2003 folgende Bestimmungen beschlossen:

      a) Kreis der Bezugsberechtigten
      Bezugsberechtigte können alle Arbeitnehmer der Deutsche Börse AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im folgenden auch "verbundene Unternehmen") unter Ausschluss der Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse AG und der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen nach näherer Bestimmung des Vorstands der Deutsche Börse AG sein, welche im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms der Deutsche Börse AG Belegschaftsaktien erwerben.
      b) Erwerbszeiträume und Zuteilung der Bezugsrechte, Inhalt der Bezugsrechte
      Die Bezugsrechte werden, beginnend im Jahr 2003, bis zum 13. Mai 2008, in jährlichen Tranchen zusammen mit den Belegschaftsaktien zugeteilt. Jedes Bezugsrecht berechtigt - gegen Zahlung des Ausgabebetrages gemäß c) - zum Bezug einer Stückaktie der Deutsche Börse AG.
      c) Ausgabebetrag und Erfolgsziel
      Der Ausgabebetrag für eine Aktie bei Ausübung des Bezugsrechts ergibt sich aus einem Basispreis zuzüglich eines Zuschlags. Er entspricht mindestens dem auf eine Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals, § 9 Abs. 1 AktG.
      Der Basispreis entspricht dem durchschnittlichen, volumengewichteten Schlussauktionspreis der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 10 Handelstage vor dem Tag der Ausgabe des Bezugsrechts, mindestens aber dem Schlussauktionspreis am Tag der Ausgabe des Bezugsrechts. Der Zuschlag beträgt 20% auf den Basispreis (Erfolgsziel). Das Bezugsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn zu einem beliebigen Zeitpunkt vor der Ausübung der Börsenkurs der Deutsche Börse Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mindestens 120% des Basispreises betragen hat (Ausübungshürde).
      d) Wartezeit für die erstmalige Ausübung und Ausübungszeiträume
      Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit der Ausgabe des jeweiligen Bezugsrechts und endet zwei Jahre nach dessen Ausgabe. Das Recht zur Ausübung des Bezugsrechts endet spätestens am Ende des sechsten Jahrestages der jeweiligen Ausgabe. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Bezugsrechte dürfen im Zeitraum vom zweiten Handelstag nach Quartalsende bis einschließlich des Tages der Bekanntgabe der Quartalsergebnisse und im Zeitraum vom zweiten Handelstag nach Geschäftsjahresende bis einschließlich des Tages der Bekanntgabe der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres nicht ausgeübt werden ("Sperrfrist"). Im Übrigen sind die sich aus allgemeinen Rechtsvorschriften, z.B. dem Insiderrecht des Wertpapierhandelsgesetzes, ergebenden Beschränkungen zu beachten. Weitere Beschränkungen können durch den Vorstand der Deutsche Börse AG vorgesehen werden.
      e) Nichtübertragbarkeit und Verfall von Bezugsrechten
      Die gewährten Bezugsrechte sind nicht übertragbar oder verpfändbar. Sie können - außer im Falle des Todes des Bezugsberechtigten - nur durch die berechtigte Person selbst ausgeübt werden. Die gewährten Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, solange der Bezugsberechtigte in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis zur Deutsche Börse AG oder zu einem mit ihr verbundenen Unternehmen steht. Für den Todesfall, den Fall der Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, den Fall der Pensionierung oder der nicht kündigungsbedingten Beendigung des Anstellungsverhältnisses sowie für den Fall der Beendigung der Zugehörigkeit einer Gesellschaft oder eines Geschäftsbereiches zur Deutsche Börse AG oder zu mit ihr verbundenen Unternehmen können Sonderregelungen vorgesehen werden, die auch unterschiedlich ausgestaltet werden können.
      f) Festlegung weiterer Einzelheiten für die Gewährung von Bezugsrechten und die Ausgabe der Aktien
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Gewährung der Bezugsrechte und die Ausgabe der Aktien in Bezugsbedingungen festzulegen. Dies gilt auch für die Bestimmung eines Verwässerungsschutzes. Die Bezugsrechte können auch durch Übertragung eigener Aktien der Deutsche Börse AG oder im Wege einer Barzahlung erfüllt werden. Für Teilnehmer aus unterschiedlichen Ländern können die Bezugsbedingungen, insbesondere zur Anpassung an das jeweils geltende nationale Recht, im Rahmen der vorstehenden Eckpunkte abweichend festgelegt werden.

      Für die Zwecke der Ausgabe von Belegschaftsaktien und der Erfüllung von Bezugsrechten von Mitarbeitern hat die Gesellschaft in § 4 Abs. 4 und 5 der Satzung ein genehmigtes Kapital II und ein bedingtes Kapital I geschaffen. Die Nutzung vorhandener eigener Aktien statt einer Kapitalerhöhung oder einer Barleistung kann wirtschaftlich sinnvoll sein, die Ermächtigung soll den insoweit verfügbaren Freiraum ermöglichen. Außerdem kann durch die Verwendung erworbener eigener Aktien ein sonst unter Umständen bestehendes Kursrisiko wirksam kontrolliert werden. Auch für die Verwendung erworbener eigener Aktien zur Bedienung von Bezugsrechten von Mitarbeitern nach dem von der Hauptversammlung 2003 beschlossenen Aktienoptionsplan der Deutsche Börse AG bedarf es des entsprechenden Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre.

      Schließlich ist vorgesehen, dass erworbene eigene Aktien auch außerhalb der Börse gegen Barleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden können. Voraussetzung dafür ist, dass die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der in § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht. Dem Gedanken des Verwässerungsschutzes der Aktionäre wird dadurch Rechnung getragen, dass die Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den maßgeblichen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Die endgültige Festlegung des Veräußerungspreises für die eigenen Aktien geschieht zeitnah vor der Veräußerung. Der Vorstand wird einen eventuellen Abschlag vom Börsenkurs so niedrig bemessen, wie dies nach den zum Zeitpunkt der Platzierung vorherrschenden Marktbedingungen möglich ist. Der Abschlag vom Börsenpreis zum Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung wird keinesfalls mehr als 5% des aktuellen Börsenkurses betragen. Diese Ermächtigung gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Begrenzung sind diejenigen Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und Optionsrechten oder mit einer Pflicht zur Wandlungs- oder Optionsausübung ausgegeben werden, sofern die Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Mit dieser Beschränkung und dem Umstand, dass sich der Ausgabepreis am Börsenkurs zu orientieren hat, werden die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre angemessen gewahrt. Die Aktionäre haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Beteiligungsquote durch einen Kauf von Deutsche Börse Aktien über die Börse aufrechtzuerhalten. Die Ermächtigung liegt im Interesse der Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität verhilft. Sie ermöglicht es beispielsweise, eigene Aktien an institutionelle Anleger zu veräußern oder neue Investorenkreise zu erschließen.



      Teilnahmebedingungen und Stimmrechtsausübung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich oder einen Bevollmächtigten bis zum 17. Mai 2006 schriftlich oder durch Telefax unter folgender Anschrift

      Deutsche Börse AG
      c/o registrar services GmbH
      Postfach 940004
      69940 Mannheim
      Telefax: +49-(0) 69-91 33-91 20

      oder elektronisch bei der Gesellschaft unter der Internet-Adresse www.deutsche-boerse.com/hv angemeldet haben.

      Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, erhalten die Einladung zur Hauptversammlung direkt zugesandt. Für Aktionäre, für die ihre Depotbanken im Aktienregister eingetragen sind, ist der Versand der Unterlagen über die Depotbanken vorgesehen.

      Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. In diesem Fall haben sich die Bevollmächtigten rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen.

      Die Deutsche Börse AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Vollmacht und Weisungen können schriftlich auf dem jedem eingetragenen Aktionär übersandten Formular oder per Internet unter der oben genannten Internet-Adresse erteilt werden. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

      Eintrittskarten und Stimmkarten werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären und Bevollmächtigten erteilt.

      In der Zeit vom 22. Mai 2006 bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung, dem 24. Mai 2006, können Umschreibungen im Aktienregister nicht vorgenommen werden.

      Der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss sowie die Lageberichte für die Deutsche Börse AG und den Konzern zum 31. Dezember 2005, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main, Raum 03.3.004, zu den üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft – Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr – aus und stehen auch im Internet unter unten angegebener Internet-Adresse zur Verfügung. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.

      Informationen zur Hauptversammlung erhalten Sie auch im Internet:

      www.deutsche-boerse.com/hv

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von §§ 126 und 127 AktG sind an

      Deutsche Börse AG
      Stichwort „Hauptversammlung“
      60485 Frankfurt am Main
      Telefax: +49-(0) 69-2 11-1 43 32

      oder per E-Mail an

      hauptversammlung@deutsche-boerse.com

      zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden. Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 9. Mai 2006 bei o.g. Adressen eingegangen sind, unverzüglich nach ihrem Eingang unter oben genannter Internet-Adresse veröffentlichen.

      Die gesamte Hauptversammlung kann im Internet unter oben genannter Internet-Adresse übertragen werden. Die Abstimmungsergebnisse werden wir nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internet-Adresse bekannt geben.



      Freie Verfügbarkeit der Aktien

      Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.



      Umfangreiche Informationen über das Unternehmen

      Umfangreiche Informationen über die Angelegenheiten der Deutsche Börse AG und der Gruppe Deutsche Börse finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-boerse.com.



      Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

      Angaben über die unter Punkt 5 der Tagesordnung zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten:

      Herr David Andrews
      Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender)
      Xchanging Ltd.
      Herr Andrews ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - european transaction bank GmbH, Frankfurt am Main

      Herr Udo Behrenwaldt
      Unternehmensberater
      Herr Behrenwaldt ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Deutsche Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
      - Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Frankfurt am Main
      - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - Deutsche Vermögensbildungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
      - Feri Finance AG, Bad Homburg

      Herr Behrenwaldt ist darüber hinaus Mitglied in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen - DWS Investment S.A., Luxemburg
      - DWS Polska TFI S.A., Warschau

      Richard Berliand
      Managing Director (geschäftsführender Direktor)
      JP Morgan Securities Ltd.
      JP Morgan Futures Inc.
      Herr Berliand ist derzeit Mitglied im gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat der folgenden Gesellschaft - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main

      Herr Dr. Manfred Gentz
      Präsident des Verwaltungsrats
      Zurich Financial Services
      Herr Dr. Gentz ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden
      Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - adidas-Salomon AG, Herzogenaurach
      - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

      Herr Dr. Gentz ist darüber hinaus Mitglied im vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium des folgenden Wirtschaftsunternehmens - Zurich Financial Services, Zürich

      Herr Richard M. Hayden
      Chairman (Vorsitzender der Geschäftsleitung)
      GSC Partners Europe Ltd.
      Herr Hayden ist derzeit Mitglied im gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat der folgenden Gesellschaft - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main

      Herr Hayden ist darüber hinaus Mitglied im vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium des folgenden Wirtschaftsunternehmens Cofra Holding AG, Zug

      Herr Craig Heimark
      Managing Partner (geschäftsführender Gesellschafter)
      Hawthorne Group LLC
      Herr Heimark ist derzeit Mitglied im gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat der folgenden Gesellschaft - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main

      Herr Heimark ist darüber hinaus Mitglied im vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium des folgenden Wirtschaftsunternehmens - Avistar Communications Corporation, Redwood Shores

      Herr Hermann-Josef Lamberti
      Mitglied des Vorstands
      Deutsche Bank AG
      Herr Lamberti ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden
      Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Carl Zeiss AG, Oberkochen
      - Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Frankfurt am Main
      - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main

      Herr Lamberti ist darüber hinaus Mitglied im vergleichbaren ausländischen Kontrollgremium des folgenden Wirtschaftsunternehmens - Fiat S.p.A., Turin

      Herr Friedrich Merz
      Mitglied des Bundestages
      Rechtsanwalt
      Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP
      Herr Merz ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden
      Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - AXA Versicherung AG, Köln
      - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - Interseroh AG, Köln

      Herr Merz ist darüber hinaus Mitglied in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien folgender Wirtschaftsunternehmen - BASF Antwerpen NV, Antwerpen
      - Stadler Rail AG, Bussnang

      Herr Friedrich von Metzler
      Persönlich haftender Gesellschafter
      B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA
      Herr von Metzler ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden
      Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main

      Alessandro Profumo
      Chief Executive Officer (Vorstandsvorsitzender)
      UniCredito Italiano S.p.A.
      Herr Profumo ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden
      Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München

      Herr Profumo ist darüber hinaus Mitglied in vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien folgender Wirtschaftsunternehmen - Mediobanca S.p.A., Mailand
      - Unicredit Banca Mobiliare (UBM) S.p.A., Mailand
      - Olimpia S.p.A., Mailand

      Gerhard Roggemann
      Vice Chairman (Mitglied der Geschäftsleitung)
      Hawkpoint Partners Ltd.
      Herr Roggemann ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden
      Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - Euro-Product-Services AG, München

      Herr Roggemann ist darüber hinaus Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien folgender Wirtschaftsunternehmen - Rose & Sky Delta Fund Ltd., Cayman Islands
      - Rose & Sky Delta Master Fund Ltd., Cayman Islands
      - Rose & Sky Investment (Cayman) Ltd., Cayman Islands
      - VHV Holding AG, Hannover

      Herr Dr. Erhard Schipporeit
      Mitglied des Vorstands
      E.ON AG
      Herr Dr. Schipporeit ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Commerzbank AG, Frankfurt am Main
      - Degussa AG, Düsseldorf
      - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - E.ON Ruhrgas AG, Essen
      - SAP AG, Walldorf
      - Talanx AG, Hannover

      Herr Dr. Schipporeit ist darüber hinaus Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien folgender Wirtschaftsunternehmen - E.ON Audit Services GmbH, Düsseldorf
      - E.ON IS GmbH, Hannover
      - E.ON Risk Consulting GmbH, Düsseldorf
      - E.ON UK plc, Coventry
      - E.ON US Investments Corp., Delaware
      - HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover

      Herr Kurt F. Viermetz
      Vorsitzender des Aufsichtsrats
      Hypo Real Estate Holding AG
      Herr Viermetz ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - ERGO-Versicherungs-AG, Düsseldorf
      - Hypo Real Estate Holding AG, München

      Herr Dr. Herbert Walter
      Vorsitzender des Vorstands
      Dresdner Bank AG
      Herr Dr. Walter ist derzeit Mitglied in den gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten der folgenden Gesellschaften - Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main
      - TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, München

      Herr Dr. Walter ist darüber hinaus Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien folgender Wirtschaftsunternehmen - Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, München
      - Banco Popular Espanol S.A., Madrid
      - Banco BPI, S.A., Porto





      Frankfurt am Main, im April 2006

      Deutsche Börse AG

      Der Vorstand




      Mitteilung gemäß § 128 Abs. 2 Satz 8 AktG

      Nach § 128 Abs. 2 Satz 8 AktG teilen wir Folgendes mit:

      1. Folgende Vorstandsmitglieder von Kreditinstituten gehören dem Aufsichtsrat der Deutsche Börse AG an:

      Herr Herrmann-Josef Lamberti

      Herr Friedrich von Metzler

      Herr Alessandro Profumo

      Herr Dr. Herbert Walter
      Deutsche Bank AG

      B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA

      UniCredito Italiano S.p.A.

      Dresdner Bank AG


      2. Meldepflichtige Beteiligungen von Kreditinstituten an der Deutsche Börse AG nach § 21 WpHG sind uns nicht mitgeteilt worden.

      3. Folgende Kreditinstitute gehörten einem Konsortium an, das die innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren letzte Emission von Wertpapieren der Deutsche Börse AG übernommen hat:
      Deutsche Bank AG
      Goldman Sachs International
      Commerzbank AG
      DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
      Dresdner Bank AG
      Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG
      BNP Paribas SA
      ING Belgium SA/NV
      WestLB AG
      Avatar
      schrieb am 20.04.06 19:55:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.176.499 von Erotikelse am 12.04.06 15:31:28WAAAAHHNSINN, da steigt der DAX auf Mehrjahreshoch, die Umsätze an der Börse explodieren ... und was macht die Aktie der Deutschen Börse ??? :O Soviel zum Thema "Underperformer".

      Wären nicht die USA gewesen mit dem kräftigen DOW sowie die fulminante DAX-Rallye, die Deutsche Börse hätte sich schon heute unter ihrem Gap schlafen gelegt ...

      So ging´s ein letztes Mal kurz aufwärts, jedoch bezeichnenderweise nicht mehr auf das letzte Hoch, und das Allzeithoch vom März wird wohl seinen Namen auf ewig behalten. Mit jeder Welle geht´s mehr Richtung Abgrund, Gap wir kommen.

      So langsam wird wohl dem letzten Anleger klar, daß die Party vorbei ist, daß die Vereinigungphantasien verblasst sind, daß das KGV nicht vertretbar ist ... usw. Bei einer ebenso hoch bewerteten Solarworld z.B. stehen Werte dahinter :cool: ideelle (Wunsch nach sauberer Energie ohne Treibhaus, Strahlentote oder Ölkriege), materielle (Fabriken, Rohstoffe etc.), ein Marktumfeld mit 30% Wachstum jährlich, zunehmende Verknappung und Verteuerung der Energie etc. ... was steht bei der Deutschen Börse dahinter außer Phantasie :eek: ???? Die Blase ist kurz vorm platzen :cry: !!!

      Freitag Mittag werden - wie vor 2 Wochen - beim DAX die Gewinne eingesackt, wer wettet mit mir was dann wohl die Deutsche Börse macht ??? :D

      Habe allen Mut zusammengenommen und meine Aktien heute verkauft, weit unter ATH aber trotzdem mit satten Gewinnen. Rette sich wer kann.

      Hat noch jemand Geld zu verschenken ? :eek: Möchte jemand die Gewinne der Fonds aufstocken ? :eek: Dann auf zur Kasse und Deutsche Börse gekauft ... willkommen im obersten Stockwerk, der Fahrstuhl wartet, wer will noch einsteigen ?

      See you @ 60 Euro ... :cry:


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