Babysitter steuerlich absetzbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.04.06 17:36:57 von
neuester Beitrag 20.04.06 20:04:10 von
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Ist eigentlich ein Babysitter steuerlich absetzbar (Werbungskosten)???
@Riecher
hast wohl mal reingerochen??
hast wohl mal reingerochen??
Möglicherweise können Aufwendungen im Rahmen des § 33c EStG (Kinderbetreuungskosten) als ag Belastungen geltend gemacht werden.
Hi,hier eine Anwort von einem Finanzbeamten: ja, die Aufwendungen können abgesetzt werden,aber nicht als Werbungskosten,sondern auf der Anlage KIND als Ausgaben.. Die Ausgaben wirken sich sowieso erst ab einem bestimmten Betrag aus und sie sind mit richtigen Belegen glaubhaft zu machen... hoffe die Antwort reciht... lg
In der Praxis dürfte es wohl schwer sein, eine Babysitterin zu finden, die Dir einen richtigen Beleg ausstellt. Dann müsste sie ja die Einnahmen voll versteuern, was die Sache verteuert.
Wir haben kürzlich 4 Monate lang nach einer Putzfrau gesucht, die bereit war, eine ordentliche Rechnung auszustellen.
Gruß, Mucker
Wir haben kürzlich 4 Monate lang nach einer Putzfrau gesucht, die bereit war, eine ordentliche Rechnung auszustellen.
Gruß, Mucker
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.244.554 von Skeiver am 19.04.06 19:55:49Ab welchem Betrag wirken sich die Ausgaben aus?
Welche Art von Belegen; sind Quittungen mit Unterschrift des Sitters in Ordnung? Wie siehts mit dem Absetzen von Schulutensilien aus?
Welche Art von Belegen; sind Quittungen mit Unterschrift des Sitters in Ordnung? Wie siehts mit dem Absetzen von Schulutensilien aus?
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