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    Da freut sich der Arbeitgeber - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.05.06 15:10:25 von
    neuester Beitrag 20.05.06 16:04:31 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.058.211
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      Avatar
      schrieb am 05.05.06 15:10:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      HANDELSBLATT, Freitag, 05. Mai 2006, 09:00 Uhr

      Aktuelle Rechtsprechung

      Arbeitsrecht: Krankengeld trotz Nebenjob

      Ist ein Betriebsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, so muss der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses sein Gehalt weiterzahlen.

      HB DÜSSELDORF. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm zu Gunsten eines Arbeitnehmers entschieden, der bei seiner Einstellung die Frage nach einem Nebenjob verneint hatte. Die Lüge kam ans Tageslicht, als er sich bei der Ausübung des Nebenjobs das Bein brach und mehrere Monate lang arbeitsunfähig war (Az.: 18 Sa 1083/05).
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 16:10:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.445.356 von NATALY am 05.05.06 15:10:25@ Nataly

      Ich bräucht bitte mal kurz Deine Hilfe. Wie hoch ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen (der privat genutzt werden darf und die 1 % Regelung zum Ansatz kommt) für einen Angestellten, wenn der Listenpreis (netto 40' € und die einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz 20 km beträgt?

      Vielen Dank im voraus. :)

      Gruß
      stockpicker999
      Avatar
      schrieb am 05.05.06 17:14:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      müßte das nicht 2%, also 800 euro im monat sein? (1% +0,05%*20)

      MTF
      Avatar
      schrieb am 12.05.06 11:36:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.446.403 von stockpicker999 am 05.05.06 16:10:191% + (0,03% x 20)= 1,6% vom Bruttolistenpreis.

      Demnach

      € 40.000 x 1,16 (brutto!) x 1,6% = € 742,40 pro Monat.

      Dafür dürfen (derzeit :D ) dann die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit einfachem Entfernungs-km x Pauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden.
      Avatar
      schrieb am 20.05.06 16:04:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.534.984 von crude_facts am 12.05.06 11:36:10Nachtrag:

      Weil uns die Große Koalition so lieb hat, wird die sog. Pendler-Pauschale wohl bis zu einer Entfernung von 20 km wegfallen.

      Demnach entfällt der Nachsatz aus dem letzten Posting nun leider.


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