Da freut sich der Arbeitgeber - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.05.06 15:10:25 von
neuester Beitrag 20.05.06 16:04:31 von
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HANDELSBLATT, Freitag, 05. Mai 2006, 09:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung
Arbeitsrecht: Krankengeld trotz Nebenjob
Ist ein Betriebsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, so muss der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses sein Gehalt weiterzahlen.
HB DÜSSELDORF. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm zu Gunsten eines Arbeitnehmers entschieden, der bei seiner Einstellung die Frage nach einem Nebenjob verneint hatte. Die Lüge kam ans Tageslicht, als er sich bei der Ausübung des Nebenjobs das Bein brach und mehrere Monate lang arbeitsunfähig war (Az.: 18 Sa 1083/05).
Aktuelle Rechtsprechung
Arbeitsrecht: Krankengeld trotz Nebenjob
Ist ein Betriebsunfall bei der Ausübung einer Nebentätigkeit vom Arbeitnehmer nicht verschuldet im Sinne des § 3 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, so muss der Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhältnisses sein Gehalt weiterzahlen.
HB DÜSSELDORF. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm zu Gunsten eines Arbeitnehmers entschieden, der bei seiner Einstellung die Frage nach einem Nebenjob verneint hatte. Die Lüge kam ans Tageslicht, als er sich bei der Ausübung des Nebenjobs das Bein brach und mehrere Monate lang arbeitsunfähig war (Az.: 18 Sa 1083/05).
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.445.356 von NATALY am 05.05.06 15:10:25@ Nataly
Ich bräucht bitte mal kurz Deine Hilfe. Wie hoch ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen (der privat genutzt werden darf und die 1 % Regelung zum Ansatz kommt) für einen Angestellten, wenn der Listenpreis (netto 40' € und die einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz 20 km beträgt?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
stockpicker999
Ich bräucht bitte mal kurz Deine Hilfe. Wie hoch ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen (der privat genutzt werden darf und die 1 % Regelung zum Ansatz kommt) für einen Angestellten, wenn der Listenpreis (netto 40' € und die einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz 20 km beträgt?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
stockpicker999
müßte das nicht 2%, also 800 euro im monat sein? (1% +0,05%*20)
MTF
MTF
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.446.403 von stockpicker999 am 05.05.06 16:10:191% + (0,03% x 20)= 1,6% vom Bruttolistenpreis.
Demnach
€ 40.000 x 1,16 (brutto!) x 1,6% = € 742,40 pro Monat.
Dafür dürfen (derzeit ) dann die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit einfachem Entfernungs-km x Pauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Demnach
€ 40.000 x 1,16 (brutto!) x 1,6% = € 742,40 pro Monat.
Dafür dürfen (derzeit ) dann die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit einfachem Entfernungs-km x Pauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.534.984 von crude_facts am 12.05.06 11:36:10Nachtrag:
Weil uns die Große Koalition so lieb hat, wird die sog. Pendler-Pauschale wohl bis zu einer Entfernung von 20 km wegfallen.
Demnach entfällt der Nachsatz aus dem letzten Posting nun leider.
Weil uns die Große Koalition so lieb hat, wird die sog. Pendler-Pauschale wohl bis zu einer Entfernung von 20 km wegfallen.
Demnach entfällt der Nachsatz aus dem letzten Posting nun leider.
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