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    Ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.05.06 22:52:45 von
    neuester Beitrag 26.05.06 16:43:45 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.062.396
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      Avatar
      schrieb am 25.05.06 22:52:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe seit längerem eine BU (Nürnberger IBU Comfort+) abgeschlossen.

      Habe folgende gesundheitliche Probleme:
      - Magenprobleme (Magenschleimhautentzündung etc) vom Stress/Ärger
      - Rückenprobleme vom Autofahren (90000 km / Jahr)
      - Pollen-Allergie

      Eure Meinung? Ist das ein Fall für eine Berufsunfähigkeitsversicherung? :confused:

      mfg
      newtrader
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 23:01:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ohne den genauen Vertrag zu kennen
      Nein
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 23:15:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      das haben doch heutzutage viele und müssen dennoch weiterarbeiten.
      :cry:cura
      Avatar
      schrieb am 25.05.06 23:30:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.802.801 von curacanne am 25.05.06 23:15:05willste nix mehr hackeln
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 06:56:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.802.484 von newtrader1980 am 25.05.06 22:52:45bei allem Respekt: WARMDUSCHER!

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      schrieb am 26.05.06 08:08:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mit 26 kann man ja schon mal an´s Aufhören denken :laugh: ...

      Da arbeiten andere mit "richtigen" Erkrankungen weiter... , es handelt sich übrigens auch nicht um Krankheiten, die eine Erwerbstätigkeit dauerhaft ausschließen würden...
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 08:13:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.802.484 von newtrader1980 am 25.05.06 22:52:45Armes Deutschland...:(
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 09:03:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.803.919 von Opla am 26.05.06 08:13:57- Magenprobleme (Magenschleimhautentzündung etc) vom Stress/Ärger

      1. Ernährung umstellen (kein Alkohol, keine Zigaretten, wenig Kaffee, viel Rohkost etc.)
      2. Autogenes Training
      3. Ausdauersport

      - Rückenprobleme vom Autofahren (90000 km / Jahr)

      1. Schwimmen
      2. Rückenmuskeln durch gezieltes Aufbautraining stärken
      3. Neuer Autositz (kostet zwar viel, ist es auch wert)

      - Pollen-Allergie

      1. Homöopathie mal versuchen


      Kurzum: Das sind noch keine ernsthaften Dinge, wenn Du diese jetzt angehst! Wie alt bist Du denn?
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 09:05:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1

      bist du z.B. Zimmermann und hast du schwerere Wirbelsäulenabnutzungen, dann kannst du tatsächlich eine
      sog. Beitragsbefreiung bei deiner Versicherung erhalten.
      D.h. deine Absicherung läuft weiter und du zahlst aber nichts mehr in die Versicherung ein.
      Du musst es deiner Versicherung mal schreiben und dann siehst du schon weiter. Ich habs gemacht und ca. 3000 Euro an Beiträgen rückerstattet bekommen. Die Versicherung besteht weiter und kommt, wenn ich un Rente gehe zur vollen Auszahlung.
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 09:13:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hey wellen, danke für den Tip.:)
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 09:15:22
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.804.256 von wellen am 26.05.06 09:05:02BUZ Versicherung

      du bekommst nur was, wenn du mit dem Kopf unterm Arm zum Arzt gehst.

      Ferner ist zu unterscheiden: BUZ-BBF und BUZ-Rente
      ? was ist versichert?
      Beitragsbefreiung (BBF) und/oder Rente

      Die Berufsunfähigkeits-Versicherung ist für den Ernstfall gedacht, nicht für Hypochonder. Der auszufüllende Bericht hat ca. 30 Seiten, der Arzt wird befragt. Die Rente gibt es je nach Schwere der Krankheit einige Zeit/Jahre oder bis Ende der Vertragslaufzeit. Dann bekommt man die vereinbarte Endleistung.

      Besser reich und gesund als arm und krank.

      :)
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 09:16:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also bei mir hat es damals geklappt! Als mir mal ein Fingernagel abgebrochen ist, hab ich die Chance gleich genutzt. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 09:31:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.804.396 von Lauren am 26.05.06 09:15:22Also wie der Name schon sagt, musst du eine Krankheit haben, welche die Ausführung deines erlernten Berufes stark beeinträchtigt
      oder überhaupt nicht mehr möglich macht.
      Im von mir erwähnten Fall des Zimmerers ist es nicht zu erwarten, dass man mit offtensichtlich vorhandenen und durch Röntgenbilder festgestellte WS - Abnnutzungen auf Dächern rumsteigen kann.
      Wird das durch ärztliche Berichte belegt, so zahlt auch die Versicherung. Ich selbst bin bei der Allianz und sehr zufrieden. ;)
      Allerdings habe ich eine Kapitallebensversicherung mit eingebauter
      Klausel der Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit.
      Da ich auch eine Teil BU - Rente erhalte gibts an der Beitragsbefreiung nichts zu rütteln.

      Ja - wenns hinten weh tut -
      soll man vorne aufhören :D;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 10:10:08
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.804.619 von wellen am 26.05.06 09:31:36genau deshalb ist für 90% der Leute eine BU völliger Unsinn und typische Abzocke des ängstlichen Michels!

      Diejenigen die wirklich gefährdet sind, ja bei denen sind die Beiträge auch dementsprechend!
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 10:48:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      Entweder die Beiträge sind dementsprechend, oder eine BU ist fast überhaupt nicht mehr möglich.

      Versuch mal für einen Lehrer eine BU abzuschließen heute... da findet man nicht viele Angebote... (aufgrund der häufigen "Frührenten" wegen psychichen Problemen...)
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 10:57:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich sehe das auch so, dass man heutzutage nicht "leichtfertig" eine
      reine BU Versicherung abschliessen sollte.

      Nicht für jeden ist die was und meist musst du da nur einzahlen ohne entsprechende Gegenleistung.
      Ist klar, dass die Versicherer hier Angebote auf den Markt werfen,
      weil die derzeitige Angst und Unsicherheit um die allgemeine
      Lage auf dem Arbeitsmarkt die Leute in solche Versicherungen
      förmlich hineintereibt.

      Es ist auch wirklich sehr wichtig, das Kleingedruckte zu lesen.

      Im Fall meiner geschilderten Kapitallebensversicherung mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist das wieder was anderes als eine reine BU - Versicherung.

      So eine Versicherung wie ich sie damals abgeschlossen hatte bekommst du aber heutzutage gar nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 11:28:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.806.178 von wellen am 26.05.06 10:57:45wellen,

      eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ist nichts Anderes als der Ersatz für das wegfallende Krankentagegeld. Eine Absicherung ist fast immer sinnvoll und auch bezahlbar, wenn man einen guten Berater hat. Jede Absicherung sollte individuell auf den Bedarf abgestimmt sein und auch das jeweilige Portmonaie berücksichtigen.

      Ich habe bisher vier BU-Fälle begleitet. Frage die mal nach Sinn/Unsinn der Absicherung. Es wurde - zum Teil erst nach massivem Druck meinerseits - auch geleistet. Nur waren diese Leute auch wirklich krank.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 12:10:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich entnehme diesem Satz: Eine Absicherung ist fast immer sinnvoll und auch bezahlbar, wenn man einen guten Berater hat.
      einmal, dass Sie selbst mehr oder weniger in der VS Branche tätig sind.

      Im Nachhinein (nachdem meine Versicherung beitragsfrei gestellt wurde) bin ich meinem damaligen Berater( er lebt übrigens überhaupt nicht mehr) natürlich sehr dankbar. Ich hab ja auch nicht geahnt, was ich damals überhaupt abgeschlossen hatte als ich den Vertrag zu meiner dynamischen Kapitallebensversicherung mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen hatte.
      Für mich war eigentlich nur die Absicherung meiner Frau im Falle meiner Berufsunfähigkeit wichtig.
      Seitens des Gesetzgebers gibt es aber nun überhaupt keine volle
      BU Rente mehr, wenn du auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als
      3 Stunden einsetzbar bist.
      Es ist also auch wichtig zu wissen was "berufsunfähig" heutzutage überhaupt bedeutet.
      Du kannst ruhig Berufsunfähig sein - die volle sog. Erwerbsunfähigkeitsrente erhältst du nur, wenn du wirklich mit dem
      Kopf unter dem Arm daherkommst.
      Noch nicht einmal ein Hinterwandherzinfarkt mit Stenteinpflanzung
      durch Katheder macht dich heutzutage völlig erwerbsunfähig.
      Du bekommst ein paar Euro Erwerbswminderungsrente die zum Leben
      zu wenmig und zum Sterben zuviel sind und damit hat es sich.
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 12:26:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ab zum Arzt! Wenn der Berufsunfähigkeit feststellt, kannst du von der BU Leistung fordern. Nach einigen Monaten wirst du wissen, ob die BU zahlt. Wenn nicht, BU kündigen. Hoffentlich wird dir wegen "krankfeierns" nicht von deinem Arbeitgeber gekündigt.
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 13:29:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.808.428 von Wisser2 am 26.05.06 12:26:45Hallo wellen,

      richtig, ich bin Makler und berate auch im Bereich der Berufsunfähigkeitsabsicherungen meine Kunden.

      "dynamischen Kapitallebensversicherung mit Beitragsbefreiung" war und ist als Grundidee auf jeden Fall ein wichtiger und auch guter Baustein gewesen.

      Klar, die beste Versicherung ist die, die ich nie brauche. Doch gerade im Bereich Berufsunfähigkeit häufen sich die Fälle, in denen man "nur" für zwei, drei Jahre mal nicht arbeiten kann (3 meiner vier Fälle). Doch gerade dann sollte ja das Geld fließen.

      Die Aufgabe eines guten Beraters besteht dann:

      a) die Gesundheitsfragen richtig und umfassend abzufragen
      b) auf die unterschiedlichen Leistungen der Gesellschaften hinzuweisen
      c) die Absicherung evtl. auf zwei, drei Gesellschaften zu splitten
      und
      d) im BU-Fall umfassend zur Seite zu stehen


      d) sollte man sich schriftlich geben lassen und auch, daß bei Nichterfüllung der Vertrag mit allen Bestands- und Dynamikprovisionen an einen anderen Makler weitergegeben werden darf!



      Grüße
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 14:28:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.810.585 von interna am 26.05.06 13:29:47Generell halte ich ja wenig von Vertriebsleuten, die nur für eine Versicherung tätig sind, aber im Bereich BU hat das sogar handfeste Vorteile ! Als Repräsentant der Gesellschaft haftet die Versicherung für Falschberatung (betrifft auch unrichtige Angaben in Kenntnis des Vermittlers etc.). Ein Makler haftet dagegen nur persönlich und die Gesellschaft muss sich dessen Handeln in der Regel nicht zurechnen lassen. Bei den Forderungen (lebenslange Rente etc.) wird von einem Makler aber kaum was zu holen sein...:cool:
      Avatar
      schrieb am 26.05.06 16:43:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.812.549 von RealJoker am 26.05.06 14:28:54"Als Repräsentant der Gesellschaft haftet die Versicherung für Falschberatung (betrifft auch unrichtige Angaben in Kenntnis des Vermittlers etc.)."

      Gebe mir das mal schriftlich! Denn das sehen manche Gerichte ganz anders - leider.


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      Ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung??