Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 1765)
eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
neuester Beitrag 10.05.24 17:38:07 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.454.774 von JoffreyBaratheon am 30.03.15 13:20:53
Lieber Freund,
etwas aufmerksamer lesen, was ich dazu geschrieben hatte, etwas weniger Aggressivität und etwas mehr kühler allgemeiner Sachverstand würden in dieser Thematik angemessener wirken.
Der BDL hatte die 2-Personen-Regel seinen Mitgliedern empfohlen, und sie sind dem gefolgt. Nicht etwa aus der Erkenntnis, sie hätten vorher etwas falsch gemacht (haben sie nämlich nicht) und auch nicht aus blindem Aktionismus. Entscheidend dafür war mit Sicherheit ein größeres subjektives Sicherheiztsgefühl bei den Passagieren und die Erkenntnis, daß dieser Fall wohl nicht eingetreten wär, wenn es vorher die 2-Personen-Regel gegeben hätte. Warum nicht? Weil man davon ausgehen darf, daß die Hemmschwelle bei der handelnden Person dann höher gelegen hätte. Beispiel: Auch ich bin schon als Fußgänger bei Rot über die Ampel gelaufen, jedoch noch nie, wenn andere Personen (besonders Kinder) ebenfalls warteten.
LH und auch andere europäische Airlines hatten nach 9/11 nicht nur die vorgeschriebenen Änderungen an den Cockpittüren gemacht, sondern zusätzlich auch noch eine Videoüberwachung des Cockpit-Vorraums eingebaut, die von den Pilotensitzen bedient wird. Das geschah genau zu der erwünschten Gefahrenabwehr, wenn sich nur ein Pilot im Cockpit aufhält. Fluggesellschaften, die sich die Videotechnik sparen wollten, führten die 2-Personen-Regel ein. Die zweite Person (i.d.R. der Purser), die auf dem Jumpseat hinter den Pilotensitzen Platz nahm, mußte dann aufstehen, durch den Spion in der Cockpittür schauen und bei o.k., konnte der verbliebene Pilot die Tür entriegeln. Beide Methoden sind aus meiner Sicht absolut tauglich, zu verhindern, daß das Cockpit durch Terroristen gestürmt werden konnte. Wenn man überhaupt einen Vorwurf machen könnte, dann den, daß die Airlines einen solchen, fast identischen Fall, aus dem November 2013 (Flug LAM 470) im südlichen Afrika nicht zum Anlaß genommen haben, darüber tiefer nachzudenken, wie man das verhindern könnte. Der Vorfall in 2013 hat wohl keinen Eingang in die Welt der europäischen Luftfahrt gefunden. Die jetzt eingeführte 2-Personen-Regel ist eine Sofortmaßnahme, die erstmal eine psychologische Wirkung erzielt; weitere Überlegungen folgen mit absoluter Sicherheit. Das geht jetzt ja schon soweit, daß man darüber diskutiert, die ärztliche Schweigepflicht bei bestimmten Berufsgruppen auszusetzen. Denkverbote darf es da nicht geben, und finanzielle Überlegungen dürfen ebenfalls keine Rolle spielen. Und letztlich muß das in eine verbindliche Anweisung der ICAO münden. Das ist die oberste Instanz in Sachen Luftverkehr.
Abgesehen von den Fakten und Daten, die ich hier beschrieben habe, ist alles meine persönliche Meinung.
Zitat von JoffreyBaratheon:Zitat von aaspere: ...
Dann wirf doch mal einen Blick auf meinen Beitrag # 4.206 am 28.3.15.
Da hatte ich auch geschrieben:
"Und nochmal zur 2-Personen-Regel: Ich weiß nicht, ob das zu einem absoluten und meßbaren Mehr an Sicherheit führt. Ich weiß aber, daß es psychologisch auf die Paxe beruhigend wirkt und daß es nix kostet."
Und weil Dein Szenario denkbar ist, soll man es dann nicht machen? Was das Anforderungsprofil für Flugbegleiter betrifft, so gibt es das natürlich auch. Wiederkehrende medizinische Überprüfungen der Flugtauglichkeit gehören auch dazu. Ebenso natürlich ein psychologischer Test vor der Einstellung. Ansonsten verhält sich das, wie bei den Piloten: Wenn keine Auffälligkeiten entstehen, beschränken sich die medizinischen Tests auf die Flugtauglichkeit.
Wenn es zu keiner messbaren Verbesserung der Sicherheit führt - und an der Stelle sind Wahrscheinlichkeitstheoretiker gefragt - brauch' man es auch nicht machen. Aber wie das halt in solchen Fällen ist, blinder Aktionismus ist halt wichtiger. Die Lufthansa und andere Gesellschaften werden schon einen guten Grund gehabt haben, es bisher NICHT zu machen. Nur will davon jetzt keiner mehr reden.
Lieber Freund,
etwas aufmerksamer lesen, was ich dazu geschrieben hatte, etwas weniger Aggressivität und etwas mehr kühler allgemeiner Sachverstand würden in dieser Thematik angemessener wirken.
Der BDL hatte die 2-Personen-Regel seinen Mitgliedern empfohlen, und sie sind dem gefolgt. Nicht etwa aus der Erkenntnis, sie hätten vorher etwas falsch gemacht (haben sie nämlich nicht) und auch nicht aus blindem Aktionismus. Entscheidend dafür war mit Sicherheit ein größeres subjektives Sicherheiztsgefühl bei den Passagieren und die Erkenntnis, daß dieser Fall wohl nicht eingetreten wär, wenn es vorher die 2-Personen-Regel gegeben hätte. Warum nicht? Weil man davon ausgehen darf, daß die Hemmschwelle bei der handelnden Person dann höher gelegen hätte. Beispiel: Auch ich bin schon als Fußgänger bei Rot über die Ampel gelaufen, jedoch noch nie, wenn andere Personen (besonders Kinder) ebenfalls warteten.
LH und auch andere europäische Airlines hatten nach 9/11 nicht nur die vorgeschriebenen Änderungen an den Cockpittüren gemacht, sondern zusätzlich auch noch eine Videoüberwachung des Cockpit-Vorraums eingebaut, die von den Pilotensitzen bedient wird. Das geschah genau zu der erwünschten Gefahrenabwehr, wenn sich nur ein Pilot im Cockpit aufhält. Fluggesellschaften, die sich die Videotechnik sparen wollten, führten die 2-Personen-Regel ein. Die zweite Person (i.d.R. der Purser), die auf dem Jumpseat hinter den Pilotensitzen Platz nahm, mußte dann aufstehen, durch den Spion in der Cockpittür schauen und bei o.k., konnte der verbliebene Pilot die Tür entriegeln. Beide Methoden sind aus meiner Sicht absolut tauglich, zu verhindern, daß das Cockpit durch Terroristen gestürmt werden konnte. Wenn man überhaupt einen Vorwurf machen könnte, dann den, daß die Airlines einen solchen, fast identischen Fall, aus dem November 2013 (Flug LAM 470) im südlichen Afrika nicht zum Anlaß genommen haben, darüber tiefer nachzudenken, wie man das verhindern könnte. Der Vorfall in 2013 hat wohl keinen Eingang in die Welt der europäischen Luftfahrt gefunden. Die jetzt eingeführte 2-Personen-Regel ist eine Sofortmaßnahme, die erstmal eine psychologische Wirkung erzielt; weitere Überlegungen folgen mit absoluter Sicherheit. Das geht jetzt ja schon soweit, daß man darüber diskutiert, die ärztliche Schweigepflicht bei bestimmten Berufsgruppen auszusetzen. Denkverbote darf es da nicht geben, und finanzielle Überlegungen dürfen ebenfalls keine Rolle spielen. Und letztlich muß das in eine verbindliche Anweisung der ICAO münden. Das ist die oberste Instanz in Sachen Luftverkehr.
Abgesehen von den Fakten und Daten, die ich hier beschrieben habe, ist alles meine persönliche Meinung.
Kommt da noch was ?
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Seit dem 23.03.keine Einschätzung mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.454.756 von JoffreyBaratheon am 30.03.15 13:18:13
Aber da diese Information entscheidungserhblich für den Anleger ist, müsste es doch eine Adhoc dazu geben...
Zitat von JoffreyBaratheon:Zitat von MisterGoodwill: Die Lufthansa bröckelt heute wieder weg. Womöglich sind die Kosten doch höher, wenn es Selbstmord gewesen sein kann. Dann sind die Entschädigungen womöglich nicht an das Montrealer Abkommen gebunden. Es ist ja auch ein Witz, wenn Angehörige, die einen unterhaltspflichtigen Familienvater verloren haben, nur gute 100.000 Euro bekommen. Damit stehen sie auch bald auf der Straße bei den heutigen Mieten.
Das Image dürfte auch weiter leiden.
Das ganze könnte dann auf die Fremdkapitalkosten durchschlagen und die niedrigeren Cashflows wirken sich negativ auf den beizulegenden Zeitwert der Assets aus, sodass der Buchwert weiter korrigiert werden könnte. Er ist ohnehin von 19 Euro auf 11 Euro wegen der Pensionsrückstellungen gesenkt worden. Eine weitere Korrektur wegen des Flugzeugabsturzes und der nachfolgenden Konsequenzen auf 9 Euro halte ich für ohne weiteres möglich. Die EK-Quote dürfte dann auf 20% fallen, was eine Kapitalerhöhung hervorrufen kann. Sollte dazu beim DAX auch noch der längst überfällige Crash kommen - dann gute Nacht! Ob mit oder ohne Flugzeugabsturz ist das dann für das Kursziel fast schon wieder egal. Dann muss man eher mal zusehen, dass die Aktie nicht in den Boden einschlägt und wie bei den US-Airlines neue Aktien herausgegeben werden müssen. Der intensive wettbewerb durch die hochsubventionierten arabischen Airlines lassen das durchaus für möglich halten.
Du weisst aber nicht, was in der Versicherungspolice der Lufthansa/Germanwings drinsteht, ob es ggf. Ausschlussbedingungen gibt und welchen Schaden sie pro Person bzw. für das Unternehmen abdeckt.
Aber da diese Information entscheidungserhblich für den Anleger ist, müsste es doch eine Adhoc dazu geben...
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.454.225 von RealJoker am 30.03.15 12:24:33Deswegen gibt es ja das Montrealer Abkommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.454.093 von aaspere am 30.03.15 12:11:40
Wenn es zu keiner messbaren Verbesserung der Sicherheit führt - und an der Stelle sind Wahrscheinlichkeitstheoretiker gefragt - brauch' man es auch nicht machen. Aber wie das halt in solchen Fällen ist, blinder Aktionismus ist halt wichtiger. Die Lufthansa und andere Gesellschaften werden schon einen guten Grund gehabt haben, es bisher NICHT zu machen. Nur will davon jetzt keiner mehr reden.
Zitat von aaspere:Zitat von JoffreyBaratheon: Ich verstehe nicht so ganz, was bei der 2-Personen-Regel im Cockpit eigentlich sicherer sein soll. Schliesslich holt man sich so auch ein weiteres Sicherheitsrisiko ins Cockpit. Der Flugbegleiter haut dem Piloten von hinten was aufn Schädel, verriegelt die Tür .... und dann? Gibt es für Flugbegleiter auch strenge Sicherheits- und psychologische Zustandsüberprüfungen? Wohl kaum.
Dann wirf doch mal einen Blick auf meinen Beitrag # 4.206 am 28.3.15.
Da hatte ich auch geschrieben:
"Und nochmal zur 2-Personen-Regel: Ich weiß nicht, ob das zu einem absoluten und meßbaren Mehr an Sicherheit führt. Ich weiß aber, daß es psychologisch auf die Paxe beruhigend wirkt und daß es nix kostet."
Und weil Dein Szenario denkbar ist, soll man es dann nicht machen? Was das Anforderungsprofil für Flugbegleiter betrifft, so gibt es das natürlich auch. Wiederkehrende medizinische Überprüfungen der Flugtauglichkeit gehören auch dazu. Ebenso natürlich ein psychologischer Test vor der Einstellung. Ansonsten verhält sich das, wie bei den Piloten: Wenn keine Auffälligkeiten entstehen, beschränken sich die medizinischen Tests auf die Flugtauglichkeit.
Wenn es zu keiner messbaren Verbesserung der Sicherheit führt - und an der Stelle sind Wahrscheinlichkeitstheoretiker gefragt - brauch' man es auch nicht machen. Aber wie das halt in solchen Fällen ist, blinder Aktionismus ist halt wichtiger. Die Lufthansa und andere Gesellschaften werden schon einen guten Grund gehabt haben, es bisher NICHT zu machen. Nur will davon jetzt keiner mehr reden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.454.126 von MisterGoodwill am 30.03.15 12:15:22
Du weisst aber nicht, was in der Versicherungspolice der Lufthansa/Germanwings drinsteht, ob es ggf. Ausschlussbedingungen gibt und welchen Schaden sie pro Person bzw. für das Unternehmen abdeckt.
Zitat von MisterGoodwill: Die Lufthansa bröckelt heute wieder weg. Womöglich sind die Kosten doch höher, wenn es Selbstmord gewesen sein kann. Dann sind die Entschädigungen womöglich nicht an das Montrealer Abkommen gebunden. Es ist ja auch ein Witz, wenn Angehörige, die einen unterhaltspflichtigen Familienvater verloren haben, nur gute 100.000 Euro bekommen. Damit stehen sie auch bald auf der Straße bei den heutigen Mieten.
Das Image dürfte auch weiter leiden.
Das ganze könnte dann auf die Fremdkapitalkosten durchschlagen und die niedrigeren Cashflows wirken sich negativ auf den beizulegenden Zeitwert der Assets aus, sodass der Buchwert weiter korrigiert werden könnte. Er ist ohnehin von 19 Euro auf 11 Euro wegen der Pensionsrückstellungen gesenkt worden. Eine weitere Korrektur wegen des Flugzeugabsturzes und der nachfolgenden Konsequenzen auf 9 Euro halte ich für ohne weiteres möglich. Die EK-Quote dürfte dann auf 20% fallen, was eine Kapitalerhöhung hervorrufen kann. Sollte dazu beim DAX auch noch der längst überfällige Crash kommen - dann gute Nacht! Ob mit oder ohne Flugzeugabsturz ist das dann für das Kursziel fast schon wieder egal. Dann muss man eher mal zusehen, dass die Aktie nicht in den Boden einschlägt und wie bei den US-Airlines neue Aktien herausgegeben werden müssen. Der intensive wettbewerb durch die hochsubventionierten arabischen Airlines lassen das durchaus für möglich halten.
Du weisst aber nicht, was in der Versicherungspolice der Lufthansa/Germanwings drinsteht, ob es ggf. Ausschlussbedingungen gibt und welchen Schaden sie pro Person bzw. für das Unternehmen abdeckt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.454.162 von MisterGoodwill am 30.03.15 12:18:12Es ist ja auch ein Witz, wenn Angehörige, die einen unterhaltspflichtigen Familienvater verloren haben, nur gute 100.000 Euro bekommen.
Dann solltest Du mal vergegenwärtigen, was Angehörige der getöteten Schüler erhalten würden. Nach deutschem Recht gibt es kein Angehörigen-Schmerzensgeld, das heisst in der Regel sind gerade mal die Beerdigungskosten ein ersatzfähiger Schaden. Das mutet ungerecht an...
Dann solltest Du mal vergegenwärtigen, was Angehörige der getöteten Schüler erhalten würden. Nach deutschem Recht gibt es kein Angehörigen-Schmerzensgeld, das heisst in der Regel sind gerade mal die Beerdigungskosten ein ersatzfähiger Schaden. Das mutet ungerecht an...
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Die Lufthansa bröckelt heute wieder weg. Womöglich sind die Kosten doch höher, wenn es Selbstmord gewesen sein kann. Dann sind die Entschädigungen womöglich nicht an das Montrealer Abkommen gebunden. Es ist ja auch ein Witz, wenn Angehörige, die einen unterhaltspflichtigen Familienvater verloren haben, nur gute 100.000 Euro bekommen. Damit stehen sie auch bald auf der Straße bei den heutigen Mieten.
Das Image dürfte auch weiter leiden.
Das ganze könnte dann auf die Fremdkapitalkosten durchschlagen und die niedrigeren Cashflows wirken sich negativ auf den beizulegenden Zeitwert der Assets aus, sodass der Buchwert weiter korrigiert werden könnte. Er ist ohnehin von 19 Euro auf 11 Euro wegen der Pensionsrückstellungen gesenkt worden. Eine weitere Korrektur wegen des Flugzeugabsturzes und der nachfolgenden Konsequenzen auf 9 Euro halte ich für ohne weiteres möglich. Die EK-Quote dürfte dann auf 20% fallen, was eine Kapitalerhöhung hervorrufen kann. Sollte dazu beim DAX auch noch der längst überfällige Crash kommen - dann gute Nacht! Ob mit oder ohne Flugzeugabsturz ist das dann für das Kursziel fast schon wieder egal. Dann muss man eher mal zusehen, dass die Aktie nicht in den Boden einschlägt und wie bei den US-Airlines neue Aktien herausgegeben werden müssen. Der intensive wettbewerb durch die hochsubventionierten arabischen Airlines lassen das durchaus für möglich halten.
Das Image dürfte auch weiter leiden.
Das ganze könnte dann auf die Fremdkapitalkosten durchschlagen und die niedrigeren Cashflows wirken sich negativ auf den beizulegenden Zeitwert der Assets aus, sodass der Buchwert weiter korrigiert werden könnte. Er ist ohnehin von 19 Euro auf 11 Euro wegen der Pensionsrückstellungen gesenkt worden. Eine weitere Korrektur wegen des Flugzeugabsturzes und der nachfolgenden Konsequenzen auf 9 Euro halte ich für ohne weiteres möglich. Die EK-Quote dürfte dann auf 20% fallen, was eine Kapitalerhöhung hervorrufen kann. Sollte dazu beim DAX auch noch der längst überfällige Crash kommen - dann gute Nacht! Ob mit oder ohne Flugzeugabsturz ist das dann für das Kursziel fast schon wieder egal. Dann muss man eher mal zusehen, dass die Aktie nicht in den Boden einschlägt und wie bei den US-Airlines neue Aktien herausgegeben werden müssen. Der intensive wettbewerb durch die hochsubventionierten arabischen Airlines lassen das durchaus für möglich halten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.452.968 von JoffreyBaratheon am 30.03.15 10:10:28
Dann wirf doch mal einen Blick auf meinen Beitrag # 4.206 am 28.3.15.
Da hatte ich auch geschrieben:
"Und nochmal zur 2-Personen-Regel: Ich weiß nicht, ob das zu einem absoluten und meßbaren Mehr an Sicherheit führt. Ich weiß aber, daß es psychologisch auf die Paxe beruhigend wirkt und daß es nix kostet."
Und weil Dein Szenario denkbar ist, soll man es dann nicht machen? Was das Anforderungsprofil für Flugbegleiter betrifft, so gibt es das natürlich auch. Wiederkehrende medizinische Überprüfungen der Flugtauglichkeit gehören auch dazu. Ebenso natürlich ein psychologischer Test vor der Einstellung. Ansonsten verhält sich das, wie bei den Piloten: Wenn keine Auffälligkeiten entstehen, beschränken sich die medizinischen Tests auf die Flugtauglichkeit.
Zitat von JoffreyBaratheon: Ich verstehe nicht so ganz, was bei der 2-Personen-Regel im Cockpit eigentlich sicherer sein soll. Schliesslich holt man sich so auch ein weiteres Sicherheitsrisiko ins Cockpit. Der Flugbegleiter haut dem Piloten von hinten was aufn Schädel, verriegelt die Tür .... und dann? Gibt es für Flugbegleiter auch strenge Sicherheits- und psychologische Zustandsüberprüfungen? Wohl kaum.
Dann wirf doch mal einen Blick auf meinen Beitrag # 4.206 am 28.3.15.
Da hatte ich auch geschrieben:
"Und nochmal zur 2-Personen-Regel: Ich weiß nicht, ob das zu einem absoluten und meßbaren Mehr an Sicherheit führt. Ich weiß aber, daß es psychologisch auf die Paxe beruhigend wirkt und daß es nix kostet."
Und weil Dein Szenario denkbar ist, soll man es dann nicht machen? Was das Anforderungsprofil für Flugbegleiter betrifft, so gibt es das natürlich auch. Wiederkehrende medizinische Überprüfungen der Flugtauglichkeit gehören auch dazu. Ebenso natürlich ein psychologischer Test vor der Einstellung. Ansonsten verhält sich das, wie bei den Piloten: Wenn keine Auffälligkeiten entstehen, beschränken sich die medizinischen Tests auf die Flugtauglichkeit.
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