Zinsabschlagsteuer bei Studenten/Schüler - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.06.06 20:38:58 von
neuester Beitrag 05.06.06 23:43:54 von
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Hallo,
im nächsten Jahr sind ca. 3000,- Euro Zinseinnahmen aus Bundesschatzbriefen bei einem Studenten zu erwarten.
Werden diese auch voll besteuert ?
Bzw.gibts da was zurückzuholen ?
Vielen Dank
Ch.
im nächsten Jahr sind ca. 3000,- Euro Zinseinnahmen aus Bundesschatzbriefen bei einem Studenten zu erwarten.
Werden diese auch voll besteuert ?
Bzw.gibts da was zurückzuholen ?
Vielen Dank
Ch.
kommt drauf an was sie / er sonst so verdient, bzw was für ein Einkommen sie / er hat
ab knapp 8000 wird versteuert
siehe dazu Einkommensteuertabellen nach §32a EStG
ab knapp 8000 wird versteuert
siehe dazu Einkommensteuertabellen nach §32a EStG
na, wie sieht es aus mit meinem Stein, zieht ja bisher noch keine Kreise
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.958.925 von daimlerfreak am 05.06.06 21:00:30Das Einkommen wäre nur unwesentlich höher.
Auf keinen Fall 8000 Euro
Auf keinen Fall 8000 Euro
Zu #4:
Dann wird die gezahlte Zinsabschlagsteuer erstattet.
Dann wird die gezahlte Zinsabschlagsteuer erstattet.
Der Student soll zum Finanzamt gehen und eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
http://www.ifl-online.de/service/nv-becheinigung.htm
So wird vermieden, dass die Bank Kapitalertragsteuer einbehält, die dann erst nach einer gewissen Zeit zurückgefordert werden kann (mittels EK-Erklärung).
http://www.ifl-online.de/service/nv-becheinigung.htm
So wird vermieden, dass die Bank Kapitalertragsteuer einbehält, die dann erst nach einer gewissen Zeit zurückgefordert werden kann (mittels EK-Erklärung).
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