Spekulationssteuer und Termingeschäfte - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.07.06 08:31:10 von
neuester Beitrag 05.07.06 12:15:47 von
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2005: Spekulationsgewinn 953,- Euro, unterliegt dem HEV, also 477,- Euro und liegt damit unter der Freigrenze von 512,- Euro; weiterhin Verlust aus Termingeschäft von -341,- Euro.
In Steuerabrechnung erscheint nichts. Da es für Termingeschäfte keine Freigrenze gibt und diese voll versteuert werden müssen, nahm ich an, daß die -341,- Euro mit meinen anderen Einkünften verrechnet werden.
Offenbar ist dem so nicht.
2006: jetziger Stand Spekulationsgewinn 1776,- Euro, nach HEV 888,- zu versteuern, Termingeschäft -785,- Euro. Wäre damit die Differenz von 103,- Euro zuversteuern?
Danke, vielleicht hat jemand Ahnung davon.
be.
In Steuerabrechnung erscheint nichts. Da es für Termingeschäfte keine Freigrenze gibt und diese voll versteuert werden müssen, nahm ich an, daß die -341,- Euro mit meinen anderen Einkünften verrechnet werden.
Offenbar ist dem so nicht.
2006: jetziger Stand Spekulationsgewinn 1776,- Euro, nach HEV 888,- zu versteuern, Termingeschäft -785,- Euro. Wäre damit die Differenz von 103,- Euro zuversteuern?
Danke, vielleicht hat jemand Ahnung davon.
be.
Termingeschäfte sind genauso "private Veräußerungsgeschäfte" wie Geschäfte mit Aktien. Allerdings gilt das HEV nicht. Die Freigrenze gilt auch für Termingeschäfte. Die Differenz von 103 EUR ist nicht zu versteuern, da der Betrag von 103 EUR unter der Freigrenze liegt.
aha
jetzt hab ich es verstanden
auf einfache fragen gibts antworten, wenns kompliziert wird, kriegt man nichtmal ne rückmail als antwort
jetzt hab ich es verstanden
auf einfache fragen gibts antworten, wenns kompliziert wird, kriegt man nichtmal ne rückmail als antwort
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.414.110 von Berta Roker am 05.07.06 08:41:38Danke, dann ist mir auch die Steuerabrechnung klar, ich hatte bisher die beiden genannten Posten getrennt gesehen.
Und für 2006 habe ich noch etwas Luft.
be.
Und für 2006 habe ich noch etwas Luft.
be.
auch die Verluste aus Termingeschäften können als Verlustvortrag rück oder vorgetragen werden. Nach neustem Urteil auch dann, wenn sie bisher nicht im Steuerbescheid der vergangenen Jahre festgestellt worden sind.
Daher auch noch den Verlustbetrag aus 2005 in 2006 mit angeben oder mögliche Verluste seit 1999 ......
Daher auch noch den Verlustbetrag aus 2005 in 2006 mit angeben oder mögliche Verluste seit 1999 ......
Man ist das wieder undurchsichtig.
Folgendes Bsp.
ich mache 4 trades im Jahr:
1.Verlust 1.000 €
2. Verlust 1.000 €
3. Verlust 1.000 €
4. Gewinn 4.000 €
= Gewinn von 1.000 €
Normalerweise würde ich am ende des Jahres die 1.000 € versteuern müssen.
Jetzt läuft es aber daruaf hinaus daß ich nicht die 1.000 € Gesamtgewinn versteuern muss, sondern die 4.000 € für den einzelnen Gewinntrade ?
HAB ich das richtig verstanden ????
Folgendes Bsp.
ich mache 4 trades im Jahr:
1.Verlust 1.000 €
2. Verlust 1.000 €
3. Verlust 1.000 €
4. Gewinn 4.000 €
= Gewinn von 1.000 €
Normalerweise würde ich am ende des Jahres die 1.000 € versteuern müssen.
Jetzt läuft es aber daruaf hinaus daß ich nicht die 1.000 € Gesamtgewinn versteuern muss, sondern die 4.000 € für den einzelnen Gewinntrade ?
HAB ich das richtig verstanden ????
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.415.861 von StockFetcher am 05.07.06 10:45:51Wenn man die entstandenen Verluste im Gesamtjahr dann wieder entgegenrechnen dürfte, wäre das ja kein problem.
Wenn nicht gibts hier bald keine Trader mehr
Wenn nicht gibts hier bald keine Trader mehr
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.416.063 von StockFetcher am 05.07.06 11:01:38so viele Leser und keiner eine Meinung ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.416.063 von StockFetcher am 05.07.06 11:01:38Die Einkommensteuer ist immer eine Jahressteer. D.h. es wird immer alles zwischen dem 01.01. und 31.12 zusammengerechnet. Der Saldo ist dann zu versteuern (wenn über Freigrenze) bzw. als vortragsfähiger Verlust festzustellen.
Die einzelnen Trades werden nicht einzeln besteuert.
Die einzelnen Trades werden nicht einzeln besteuert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.416.489 von RackeRauchzart am 05.07.06 11:26:00Ja, so war es doch immer bisher.
Aber nun mit der Abgeltungssteuer wird es doch so wie in meinem Bsp. beschrieben, oder ?
Jeder Wintrade wird gleich ans Finanzamt überwiesen und die Verluste sind mein Problem. oder ?
Aber nun mit der Abgeltungssteuer wird es doch so wie in meinem Bsp. beschrieben, oder ?
Jeder Wintrade wird gleich ans Finanzamt überwiesen und die Verluste sind mein Problem. oder ?
ich bin bisher davon ausgegangen, dass die abgeltungssteuer nur für Kapitalerträge (zinsen, dividenen) gelten soll.
wenn dies auf Spekulationsgewinne augeweitet wird, wäre eine Verlustverrechnung wohl passé. Dann müsstest Du wirklich die gewinne aus den einzelnen trades versteuern.
wenn dies auf Spekulationsgewinne augeweitet wird, wäre eine Verlustverrechnung wohl passé. Dann müsstest Du wirklich die gewinne aus den einzelnen trades versteuern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.416.905 von RackeRauchzart am 05.07.06 11:46:59Hi Racke,
ich glaube es läuft genau auf das szenario hinaus.
ab ins ausland ?
ich könnte kotzen
ich glaube es läuft genau auf das szenario hinaus.
ab ins ausland ?
ich könnte kotzen
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.416.489 von RackeRauchzart am 05.07.06 11:26:00Hi RackeRauchzart !
gehört zwar nicht hierhin aber die Frage sei erlaubt ! Spekulationsgewinne für die Jahre 1999 / 2000 die zu versteuern waren ( Jahresfrist nicht eingehalten ) wurden die mit dem persönlichen Steuersatz berechnet. ? ( HEV gab es da noch nicht )
Gruß Sunray
gehört zwar nicht hierhin aber die Frage sei erlaubt ! Spekulationsgewinne für die Jahre 1999 / 2000 die zu versteuern waren ( Jahresfrist nicht eingehalten ) wurden die mit dem persönlichen Steuersatz berechnet. ? ( HEV gab es da noch nicht )
Gruß Sunray
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.416.989 von StockFetcher am 05.07.06 11:51:14Die Abgeltungssteuer würde den gleichen Steuersatz auf Zins- und Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne anwenden, zum Beispiel 25 Prozent.
Banken würden bei der Veräußerung von Wertpapieren prüfen, ob ein Gewinn angefallen ist, und die anfallende Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Damit wäre die Steuerschuld des Anlegers abgedeckt, eine nachträgliche Feststellung der persönlichen Steuerschuld mit Verrechnung der gezahlten Steuer in der Steuererklärung wie bei einem Quellensteuerkonzept würde wegfallen. Dafür geopfert werden muss allerdings die Verrechnung von Spekulationsverlusten, was in der Vergangenheit von den Gegnern der Abgeltungssteuer immer wieder kritisiert wurde. Steuerexperten gehen davon aus, dass mit der neuen Steuer wesentlich mehr Geld aus Kapitalerträgen als bisher in die Staatskasse fließt.
Banken würden bei der Veräußerung von Wertpapieren prüfen, ob ein Gewinn angefallen ist, und die anfallende Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Damit wäre die Steuerschuld des Anlegers abgedeckt, eine nachträgliche Feststellung der persönlichen Steuerschuld mit Verrechnung der gezahlten Steuer in der Steuererklärung wie bei einem Quellensteuerkonzept würde wegfallen. Dafür geopfert werden muss allerdings die Verrechnung von Spekulationsverlusten, was in der Vergangenheit von den Gegnern der Abgeltungssteuer immer wieder kritisiert wurde. Steuerexperten gehen davon aus, dass mit der neuen Steuer wesentlich mehr Geld aus Kapitalerträgen als bisher in die Staatskasse fließt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.417.072 von StockFetcher am 05.07.06 11:54:20Steuerwahnsinnige
Partei
Deutschland
Partei
Deutschland
jep. HEV gibts seit 2001. Also bis 2000 Spekulationsgewinne voll versteuert (egal ob OS, Aktie oder Termingeschäft)
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass die Abgeltungssteuer auch auf Spekulationsgewinne ausgeweitet wird. Es wäre doch ein starker Bruch mit den grundsätzen des Est, wenn keine Verluste aus der gleichen Einkuftsart verrechnet werden können.
Allerdings ist der Bundesregierung ja alles zuzutrauen.
Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden ist internationaler Standard und m.E. der richtige Weg.
Also ich kann mir kaum vorstellen, dass die Abgeltungssteuer auch auf Spekulationsgewinne ausgeweitet wird. Es wäre doch ein starker Bruch mit den grundsätzen des Est, wenn keine Verluste aus der gleichen Einkuftsart verrechnet werden können.
Allerdings ist der Bundesregierung ja alles zuzutrauen.
Abgeltungssteuer auf Zinsen und Dividenden ist internationaler Standard und m.E. der richtige Weg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 22.417.355 von RackeRauchzart am 05.07.06 12:06:00Abgelstungssteuer auf Zinsen und Dividenden kann ich auch noch nachvollziehen, aber auf Spekulationsgewinne ?
Da kann ich mir nen Strick nehmen und mich nach nem neuen Job umschauen !
Ich hoffe, du hast recht, Rache, Danke für deine Meinung.
Da kann ich mir nen Strick nehmen und mich nach nem neuen Job umschauen !
Ich hoffe, du hast recht, Rache, Danke für deine Meinung.
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