RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: Klage gegen den Versicherungskonzern - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.06 11:57:33 von
neuester Beitrag 31.07.06 10:38:46 von
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Ich habe mal folgende Frage:
Ich habe alle meine Versicherungen bei der selben Versicherung.
U.a. auch die Rechtsschutzversicherung.
Angenommen ich habe einen Schaden, den die Hausratversicherung zahlen muss. Über die Höhe der Schadenssumme gibt es aber Streitigkeiten und ich muss meine Versicherung verklagen!
Muss dann meine Rechtsschutzversicherung des selben Konzerns die Kosten des Rechtsstreites übernehmen? -Der Versicherungsvertreter sagt natürlich ja!-
Aber ich möchte es im Ernstfall nich darauf ankommen lassen.
Weiss jemand mehr! Besten Dank im Voraus!
sampler
Ich habe alle meine Versicherungen bei der selben Versicherung.
U.a. auch die Rechtsschutzversicherung.
Angenommen ich habe einen Schaden, den die Hausratversicherung zahlen muss. Über die Höhe der Schadenssumme gibt es aber Streitigkeiten und ich muss meine Versicherung verklagen!
Muss dann meine Rechtsschutzversicherung des selben Konzerns die Kosten des Rechtsstreites übernehmen? -Der Versicherungsvertreter sagt natürlich ja!-
Aber ich möchte es im Ernstfall nich darauf ankommen lassen.
Weiss jemand mehr! Besten Dank im Voraus!
sampler
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.237.610 von sampler am 30.07.06 11:57:33...m.W. gibt es für die RSV in einem Konzern immer eine eigene Gesellschaft, um den Interessenkonflikt (zumindest theoretisch) zu vermeiden. Wer weiss schon, was die ggf betroffenen Abteilungsleiter von RS und HR so beim Mittagessen besprechen.
Ich für meinen Teil würde daher RS immer woanders machen (möglichst konzernfremde Gesellschaft).
Ich für meinen Teil würde daher RS immer woanders machen (möglichst konzernfremde Gesellschaft).
klar kannst du da die eigene versicherung verklagen.
ist nicht einmal besonders außergewöhnlich und kommt auch öfters vor.
sollte in deinen bedingungen der stichentscheid enthalten sind, dann hast du, wenn grundsätzliche deckung besteht, eh die besten karten, weil über die erfolsgaussichten dein anwalt entscheidet.
im übrigen:
manchmal kann es sogar ganz gut sein , beide versicherungen bei einem konzern zu haben, dann hat man im schadensfall immer das argument, dass sie so oder so blechen müssen, was zu kulanteren schadensregulierungen führt.
ist nicht einmal besonders außergewöhnlich und kommt auch öfters vor.
sollte in deinen bedingungen der stichentscheid enthalten sind, dann hast du, wenn grundsätzliche deckung besteht, eh die besten karten, weil über die erfolsgaussichten dein anwalt entscheidet.
im übrigen:
manchmal kann es sogar ganz gut sein , beide versicherungen bei einem konzern zu haben, dann hat man im schadensfall immer das argument, dass sie so oder so blechen müssen, was zu kulanteren schadensregulierungen führt.
#3 Absolute Zustimmung
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.244.830 von Long-John am 30.07.06 23:06:01prinzipiell muss auch eine Deckungszusage beim Vorgehen gegen diesselbe Versicherung erteilt werden...ich würde die RS-Versicherung jedoch nie bei derselben Gesellschaft abschließen...ein latenter Interessenkonflikt liegt stets vor.
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