checkAd

    Borussia Dortmund zurück an die Spitze! (Seite 4381)

    eröffnet am 02.08.06 14:08:34 von
    neuester Beitrag 20.05.24 15:57:51 von
    Beiträge: 144.768
    ID: 1.074.622
    Aufrufe heute: 266
    Gesamt: 7.860.910
    Aktive User: 1

    Werte aus der Branche Freizeit

    WertpapierKursPerf. %
    33.300,00+21,98
    0,9850+13,22
    24,070+10,01
    2,4208+6,90
    8,7100+5,83
    WertpapierKursPerf. %
    1,6100-8,52
    12.600,00-8,70
    6,0000-14,29
    43,25-17,62
    4,3000-23,89

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 4381
    • 14477

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 10:49:15
      Beitrag Nr. 100.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.764.378 von halbgott am 18.09.17 00:53:13
      Zitat von halbgott: Im heutigen Kicker Print gibt es einen sehr großen Artikel über die BVB Aktie von Thomas Hennecke. CFO Thomas Treß nennt dort die faire Bewertung bei 1,046 Milliarden, dies entspräche einem Aktienkurs von 11,37
      http://bvbaktie.blogspot.de/2017/05/die-bewertung-der-bvb-ak…



      Schade, dass das nicht online publiziert wird, dann würde es einer größere Zielgruppe erreichen, hab nichts dazu gefunden ...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 10:43:54
      Beitrag Nr. 100.967 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.765.908 von halbgott am 18.09.17 10:26:10
      Was sagt eigentlich der DFB......
      Zitat von halbgott: Beim Videoschiedsrichter ist es so: Dieser darf nie im Nachhinein angezweifelt werden, nach meiner Meinung darf auch nicht angezweifelt werden, ob dieser überhaupt zum Einsatz hätte kommen dürfen. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, würde ein Wiederholungsspiel in der Öffentlichkeit zu so dermaßen vielen Diskussionen führen, daß der Videoschiedsrichter an sich angezweifelt werden würde.


      Gibt es zu dieser Aussage eine eindeutige Stellungnahme durch den DFB?
      Die Vertreter vom 1. FC Köln zweifeln nämlich gerade den Umstand an, dass in diesem Fall der Videoschiedsrichter nicht hätte eingreifen dürfen, und es sich dadurch nicht mehr um eine Tatsachenentscheidung, sondern um einen Regelverstoß des Schieds- und Videoschiedsrichters handelt.

      Ich bin der Meinung, hier sollte der DFB eindeutig, wie auch immer das Urteil ausfällt, Stellung beziehen, damit der Videobeweis nicht schon in der Testphase zum Scheitern verurteilt wird.
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 10:26:10
      Beitrag Nr. 100.966 ()
      Wiederholungsspiel?
      Es gab dafür ein Präzedenzfall, exakt gleicher Fall, Spiel war eigentlich durch Pfiff unterbrochen, Tor wurde trotzdem gegeben. DFB setzte ein Wiederholungsspiel an, die FIFA schaltete sich aber ein und die Sache wurde wieder rückgängig gemacht:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Malbranc

      Beim Videoschiedsrichter ist es so: Dieser darf nie im Nachhinein angezweifelt werden, nach meiner Meinung darf auch nicht angezweifelt werden, ob dieser überhaupt zum Einsatz hätte kommen dürfen. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, würde ein Wiederholungsspiel in der Öffentlichkeit zu so dermaßen vielen Diskussionen führen, daß der Videoschiedsrichter an sich angezweifelt werden würde.

      Sieht sehr stark danach aus, daß es kein Wiederholungsspiel geben wird.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 09:59:40
      Beitrag Nr. 100.965 ()
      Tatsachenentschedung ist wie der Schiedsrichter aufm Platz entscheidet.

      Warum soll ausgerechnet der Zeitpunkt des Pfiffes massgeblich sein ?

      AngenommenEelfmeter - der schütze drischt den Ball ins Tor und Schiedsricher pfeifft mittendrin ab-weil er glaubt Spieler von Mannschaft des Schützen läuft in den Raum...soll dann wiederholt werden-wenn er nach Video sieht das es doch der Spieler des Torwarts war?

      Gegen Freiburg hat Aubas treffer nicht gezählt, weil da etliche sekunden dazwischen waren--
      Hier eben nicht..
      Und überhaupt s.o. Schiedrichter auf Platz hat alles zeitlich einordnen können - also steht seinen Entscheidung... lächerlicher Protest -
      Wiederholungsspiel wäre geil 1,5 Mio.€ mehr Umsatz - und hoher Gewinnanteil für die Aktionäre..
      Oder dann 2.Halbzeit beim Stande von 1:0 für bvb ??
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 09:41:20
      Beitrag Nr. 100.964 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.765.167 von Kalchas am 18.09.17 09:00:26Rein technisch scheitert es möglicherweise auch daran, dass es keine verlässliche Synchronisation von Ton und Bild gab/gibt. Genauso, wie die virtuelle Abseitslinie "kalibriert" werden muss, muss natürlich auch Ton/Bild verlässlich synchron sein.

      Bei mir zu Hause war es das offensichtlich nicht so 100%ig. Jedenfalls sah der "Beweis" nicht so eindeutig aus, wie alle meinten. Vielleicht beim Videoschiedsrichter in Köln auch nicht?

      Natürlich muss das sauber geklärt werden. Es werden zukünftig trotz Einbeziehung des Videoschiedsrichters immer wieder mal Fehlentscheidungen getroffen werden. Wenn die immer zu Neuansetzungen führen, dann sollte man den Videoschiedsrichter lieber wieder einmotten.

      Das Spiel allerdings neu anzusetzen würde ich als massive Wettbewerbsverzerrung gegenüber Dortmund empfinden. Schließlich stehen vier von den fünf Toren in keinerlei zeitlichem Zusammenhang mit der Szene. Mag ein, dass Köln bei einem 1:0 nach der Pause anders gespielt hätte. Daraus aber zu konstruieren, dass das 2:0 "spielentscheidend" war, halte ich für mehr als übertrieben.

      Wo kämen wir hin, wenn jede falsche Schiedsrichter-Entscheidung (sei es auf dem Platz oder in Köln) zu Neuansetzungen führt?

      2013 Hoffenheim-Leverkusen - Ball von außen durch's Netz ins Tor - das war anschließend unstrittig. Einspruch trotzdem abgelehnt. Und das Spiel ging nur 1:2 aus - das Tor war mithin tatsächlich spielentscheidend.

      Ohnehin ist doch der Schiedsrichter auf dem Platz derjenige, der die letzte Entscheidung trifft. Und wenn der (nach Empfehlung aus Köln) auf Tor entscheidet, dann ist das doch überhaupt nichts anderes, als eine Tatsachenentscheidung (wie damals bei Hoffenheim-Leverkusen).

      Watzkes "schlechte Verlierer"-Meckerei fand ich hingegen trotzdem unpassend. Mit solchen Äußerungen hält er die Kölner mit Sicherheit nicht vom Einspruch ab...

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,2200EUR +4,55 %
      300% sicher oder 600% spekulativ?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 09:37:11
      Beitrag Nr. 100.963 ()
      Sehe hier keinen Ansatz zum Jammern.

      Im schlimmsten Fall gäbe es ein Wiederholungsspiel, losgelöst vom Spieltag
      und zur besten Sendezeit...
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 09:30:18
      Beitrag Nr. 100.962 ()
      Wobei ich nachwievor extrem begeistert bin vom Videobeweis.
      Allein schon die Abwehr mit der Hand im Köln-Spiel - das es bei so etwas praktisch nicht mehr Glückssache ist, ob es unentdeckt durchgeht oder nicht. Einfach super.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 09:08:13
      Beitrag Nr. 100.961 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.764.219 von katjuscha-research am 17.09.17 22:47:05
      Einspruch....
      Zitat von katjuscha-research: Also Schmadtke sollte sich echt schämen, wenn er nach so einem Spiel Einspruch einlegt, aber rein sportrechtlich bin ich echt mal gespannt was dann für ein Urteil gesprochen wird. Das dürfte spannend werden.

      Zeigler hat es gerade in seiner Sendung ganz gut erklärt. Mal sehn ... ich hoffe mal Schmadtke besinnt sich eines besseren. Sein Team war einfach chancenlos.


      .....Was hilft uns der Videobeweis, wenn nicht einmal die Schiedsrichter Ihre Regeln kennen?
      Köln sollte auf jeden Fall Protest einlegen, so unsinnig es sich auch nach der 5:0 Niederlage anhört. Jedoch sollte hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, wie man in Zukunft mit ähnlich gelagertem Sachverhalt umzugehen hat. Der Videobeweis befindet sich zur Zeit noch in der Testphase und daher sollte man diesen Vorfall sehr genau prüfen, um auch den Schiedsrichtern zukünftig Rechtssicherheit zu geben. Niemand kann bestimmte Spielsituationen voraus ahnen, wenn man aber, wie in diesem Fall, keine "Regelsicherheit" schafft, dann kann man den Videobeweis gleich wieder in die Tonne klopfen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 09:00:26
      Beitrag Nr. 100.960 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.764.219 von katjuscha-research am 17.09.17 22:47:05Der Videobeweis ist in der Pilotphase. Da treten halt auch mal Situationen auf, mit denen man vorher nicht gerechnet hat. Ob dem Videoassistenten überhaupt relevante Tonaufnahmen zur Verfügung gestanden haben, weiß man nicht.

      Diese jedenfalls vermutlich nicht.

      https://imgtc.com/w/f9I1XGT

      Klar ist, wenn das der relevante Pfiff war - es trällern ja manchmal auch Zuschauer herum - , dann war der Ball nicht im Tor. Dass es sich um mehrere Meter handelt, sehe ich allerdings auch nicht.

      Mit dem Schiedsrichterpfiff ist das Spiel unterbrochen, das wissen sowohl Schiedsrichter als auch Videoassistent. Von daher kann man davon ausgehen, dass der Videoassistent sas gar nicht prüfen konnte. Der Schiedsrichter war ja dann eine arme Sau. Der Videoassistent sagt Tor und der Schiesrichter muss sich nun in der Stresssituation erinnern, ob der Ball bereits im Tor war. Das wird er halt angenommen und gehofft haben. Trotz besseren Wissens wäre es ein Regelverstoß und keine Tatsachenentscheidung. Das wäre dann sein letztes Spiel in der Bundesliga gewesen, wenn er das bewußt gemacht hätte.

      Kein Regelversoß ist das Eingreifen des Videossistenten. Da irrt der Schmadtke. Der soll ja gerde die Szenen noch einmal überprüfen, wenn der Ball im Tor ist. Da mag der Auftrag, wie das Beispiel zeigt, zu kurz gegriffen haben, aber wie gesagt, das ist Pilotphase.

      Ein Regelverstoß könnte zu einer Neuansetzung führen, Es könnte aber auch mit der Ecke und Spielstand 1:0 fortgesetzt werden. Allerdings sehe ich bei einem Endstand von 5:0 keine Relevanz gegeben.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 08:17:24
      Beitrag Nr. 100.959 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.762.329 von halbgott am 17.09.17 15:36:20Zitat: von Getsrern

      Möge der BVB heute Abend zu Hause 0:4 verlieren und mögen alle ihre allerletzten BVB Aktien verkaufen, obwohl die Gewichtung eh schon so niedrig ist. Keine einzige einzelne Niederlage ändert irgendwas an den Prognosen für 17/18 und 18/19.

      Sehr schwache Prognose @Halbgott

      Natürlich änderen sich die Perspektiven, wenn es sportlich nachhaltig hakt -
      UND oder, wenn es zu noch mehr Verletzungen kommt.

      Es ist gerade das Wesen der Börse das alle relevanten Informationen zu verarbeiten sind.

      ICH gehen seit 2012 davon aus - das über 5 Jahren 4 mal CL erreicht wird und 1 mal EL.
      Im schlechtesten FALL Verhältnis 3/2....
      Solange der BVB irgenwo zwischen Platz 1-5 steht - macht es für den AKTIENKURS keine Sinn, das zu diskutieren...
      Genausowenig macht es aber Sinn - sich immer wieder über Handel nach einzelnen Spielen lustig zu machen...
      Und Verletzungen ändern z.B. sehr wohl Prognosen - oder das Subotic gar keine Ablöse mehr bringen wird....Einzeln keine Belastung....kommen aber Reus/Subotic/Durm/Rode/Schürrle zusammen - werden ev. auch mehr (teure) Spieler für den Kader benötigt...

      Stay long...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 4381
      • 14477
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,34
      -0,46
      -0,65
      -1,10
      -0,47
      +1,05
      +0,95
      -0,36
      +0,23
      -0,92

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      101
      50
      33
      23
      22
      18
      18
      17
      13
      12
      Borussia Dortmund zurück an die Spitze!