Jagenberg-Aktionäre wehren sich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.08.06 15:27:28 von
neuester Beitrag 20.09.06 09:23:47 von
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Der Großaktionär wollte durch die mit der Mehrheit seiner Stimmen durchgeboxte Änderung der Vorzugsaktien (mit nachzahlbarer Dividende von 5 mal 0,21 Cent, also 1,25 Euro) in Stammaktien die Kleinaktionäre über den Tisch ziehen. Das lassen sich natürlich die Kleinaktionäre nicht gefallen. Auf der Hauptversammlung gab es erheblichen Widerstand der Kleinaktionäre sowie von den Schutzvereinigungen. Nun wurde Klage eingereicht, siehe folgender Text:
Jagenberg Aktiengesellschaft
Krefeld
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
1. Mehrere Aktionäre haben gegen die auf der 89. ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2006 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Anfechtungsklage erhoben. Diese Aktionäre haben zugleich gegen den auf der genannten Hauptversammlung zu Punkt 7.1 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien und gegen den zu Punkt 7.2 der Tagesordnung gefassten Zustimmungsbeschluss der Stammaktionäre Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen sind vor dem Landgericht Krefeld (1. Kammer für Handelssachen) unter den Aktenzeichen 11 O 70/06, 11 O 71/06, 11 O 73/06 und 11 O 74/06 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
2. Ein weiterer Aktionär hat, neben der Anfechtung der auf der 89. ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2006 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 und der Anfechtung des zu Punkt 7.1 der Tagesordnung gefassten Beschlusses über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien, gegen den in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vom gleichen Tag zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Zustimmungsbeschluss der Vorzugsaktionäre Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Krefeld (1. Kammer für Handelssachen) unter dem Aktenzeichen 11 O 72/06 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
3. Die unter Ziff. 1 und 2 genannten Klagen wurden durch das Gericht zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden. Führend ist das Verfahren 11 O 70/06.
Krefeld, im August 2006
Jagenberg Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Jagenberg Aktiengesellschaft
Krefeld
Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
1. Mehrere Aktionäre haben gegen die auf der 89. ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2006 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 Anfechtungsklage erhoben. Diese Aktionäre haben zugleich gegen den auf der genannten Hauptversammlung zu Punkt 7.1 der Tagesordnung gefassten Beschluss über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien und gegen den zu Punkt 7.2 der Tagesordnung gefassten Zustimmungsbeschluss der Stammaktionäre Anfechtungsklage erhoben. Die Klagen sind vor dem Landgericht Krefeld (1. Kammer für Handelssachen) unter den Aktenzeichen 11 O 70/06, 11 O 71/06, 11 O 73/06 und 11 O 74/06 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
2. Ein weiterer Aktionär hat, neben der Anfechtung der auf der 89. ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2006 zu Punkt 5 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005 und der Anfechtung des zu Punkt 7.1 der Tagesordnung gefassten Beschlusses über die Umwandlung der Vorzugsaktien in stimmberechtigte Stammaktien, gegen den in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vom gleichen Tag zu Punkt 2 der Tagesordnung gefassten Zustimmungsbeschluss der Vorzugsaktionäre Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist vor dem Landgericht Krefeld (1. Kammer für Handelssachen) unter dem Aktenzeichen 11 O 72/06 anhängig. Das Gericht hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
3. Die unter Ziff. 1 und 2 genannten Klagen wurden durch das Gericht zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung miteinander verbunden. Führend ist das Verfahren 11 O 70/06.
Krefeld, im August 2006
Jagenberg Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 23.299.367 von KuhTip am 03.08.06 15:27:28Nun kommt Bewegung in die Geschichte. Die Aktie wird bei steigenden Kursen gesucht.
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