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    Immobilienkauf - doppelte Maklergebühr ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.06 10:04:27 von
    neuester Beitrag 08.08.06 08:54:46 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.075.312
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      Avatar
      schrieb am 07.08.06 10:04:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Heute ist es mittlerweile ja üblich, dass ein und dasselbe Haus bei verschiedenen Maklern zum Verkauf angeboten wird. Angenommen ich äußere bei verschiedenen Maklern Interesse an einem Haus in der Wohngegend XY. Nun schicken mir 2 Makler ein Angebot zum gleichen Haus.

      Wie verhält es sich dann mit der Maklergebühr ? Muss man die dann doppelt bezahlen ? Oder jedem die Hälfte ?
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 10:13:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.338.192 von bonAPART am 07.08.06 10:04:27Hi,

      wer zuerst kommt, sahnt ab!.

      Vorsicht deshalb beim gleich Angebot von einem anderen Makler. Sofort Vorkenntniseinwand geltend machen.

      D.h. wann und von wem wurde das Objekt schon angeboten.

      Ansonsten ist beim Kauf dann doppelt zu zahlen!!



      l:)
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 10:15:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Maklerlohn wird gemäß § 652 BGB nur fällig, wenn durch die Dienste des Maklers der Vertrag zum Abschluss kommt.
      Es muss also nur an einen Makler bezahlt werden. Wähle am besten den Makler mit der geringeren Courtage aus und vergiss den anderen einfach.
      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 10:20:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Erschiess beide Makler!

      Ist eh nur Kroppzeug! :D
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 10:53:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.338.375 von Fruehrentner am 07.08.06 10:20:49Erschiessen ist gut.

      Diese windigen Typen hängen den ganzen Tag in irgendwelchen Cafes ab (mangels Büro) - haben ohnehin nur ein Handy und einen Laptop und halten unverschämt die Hand auf.

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      schrieb am 07.08.06 11:04:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.338.725 von Leybold am 07.08.06 10:53:13so isses! :mad:

      Wer braucht Makler?

      Sind eh nur Parasiten! :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 11:57:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Servus,

      also das ist nicht ganz richtig mit wähle den billigeren. Wenn du die kommentierung des BGB hier anschaust mußt du auch zahlen wenn der makler nur den entscheidenden zum kaufvertrag führenden tip / angebot abgegeben hat, dich also von der existenz des kaufangebotes erstmals informiert hat und du dann aufgrund dieser info anderweitig den kaufvorgang betrieben hast.
      Wenn du beide angebote relativ zeitgleich bekommen hast dann solltest du den makler den du nicht willst informieren, dass du das angebot schon unabhängig von ihm bekommen hast. Dann solltest du aus dem schneider sein.
      Wenn du aber erst ein angebot bekommen hast, dich dann weiter informiert hast über das angebot und dann eben rausgefunden hast dass es noch weitere möglichkeiten gibt das ding billiger zu erwerben mußt du den ersten auch bezahlen.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 12:05:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7- Deine Ausführungen sind uneingeschränkt richtig, habe nochmal im Palandt geschaut.
      Sofern der Fragesteller jedoch noch keinen Kontakt zu einem Makler aufgenommen haben sollte, dies lässt sich aus der Fragestellung nicht entnehmen, kann er bedenkenlos den billigeren Mahkler nehmen, Ansprüche des anderen Maklers entstehen insofern nicht.
      Röhr
      Aktienelch
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 12:35:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Im Zweifel werden beide den gleiche Provisionssatz verlangen.

      Sollte dir einer von beiden ein provisionsfreies Angebot gemacht haben sollte dir die Entscheidung nicht all zu schwer fallen. Ansonsten würde das Erstangebot einen Honoraranspruch begründen.

      Dem 2. Anbieter ist dann Vorkenntnis geltend zu machen um sich später Diskussionen zu ersparen.

      Nö nö Makler braucht kein Mensch... Deshalb gibts ja auch fast gar keine :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.08.06 13:15:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Am besten man nutzt einen online Makler, der zu deutlich reduzierten Konditionen tätig wird. Z.B. www.immoauktionen.de. Dort fällt für den Käufer im Erfolgsfall eine Courtage in Höhe von 1,16% an, für den Verkäufer ist dieser Service kostenfrei:

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      Avatar
      schrieb am 08.08.06 08:54:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank für die ganzen Antworten.

      Ich habe mir auf dieser Basis noch mal Gedanken gemacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass das Zusenden einer Infomappe mit Bildern, auf der ja noch keine exakte Adresse des Objekts steht, auch von 2 unterschiedlichen Maklern, eigentlich keine ausreichende Leistung für den Erhalt der Provision sein kann. Diese dürfte nur bei dem Makler fällig sein, bei dem ich dann eine Vor-Ort-Besichtigung des Objekts durchführe, da ich ja erst durch diese Leistung von dem genauen Standort des Objekts erfahren habe.


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