Deutsche Bank vor neuem All-Time-High (Seite 3143)
eröffnet am 06.10.06 01:08:13 von
neuester Beitrag 18.05.24 16:50:35 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.651.343 von Snowdragon am 27.04.15 13:57:14
Bin letztes Jahr bei der DB eingestiegen.Solange ich eine angemessene Dividende bekomme, sehe ich das gelassen.
Bei einer Rendite von ca. 3% und in der ferneren Zukunft steigende Kurse
schlägt diese Anlage Festgeld bei weitem.
Zitat von Snowdragon: Du solltest mal der Realität in's Auge blicken.
Die Banken haben jahrelang Geschäfte am Rande der Illegalität und sehr oft auch darüber getätigt. Dabei haben sie auch viel Gewinn gezogen.
Dafür werden sie jetzt zur Verantwortung gezogen.
Und der Großteil des Gewinns geht für Anwält, Vergleiche Strafzahlungen und den Umbau drauf.
Rückblickend betrachtet haben die illegalen Geschäfte der Deutschen Bank überhaupt nichts gebracht. Siehe Aktienkurs. Den Aktionären natürlich noch weniger. Und deshalb wäre es mal an der Zeit auf der Hauptversammlung den Vorstand in die Pflicht zu nehmen. Die rechtfertigen ihre hohen Gehälter doch immer damit, welch große Verantwortung sie bei der Führung eines solchen Unternehmens auf ihren Schultern tragen. Bis jetzt habe ich von großer Verantwortung bei denen allerdings noch nichts bemerkt.
Bis die Deutsche Bank wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt werden noch mindestens 3 Jahre vergehen.
Bin letztes Jahr bei der DB eingestiegen.Solange ich eine angemessene Dividende bekomme, sehe ich das gelassen.
Bei einer Rendite von ca. 3% und in der ferneren Zukunft steigende Kurse
schlägt diese Anlage Festgeld bei weitem.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.651.028 von TeekanneNeu am 27.04.15 13:17:49Sorry, Herr Geiß und Dieter Bohlen sind bereits als Vorstand bei der Postbank eingeplant. Damit ist die Hausfrauen/-männer-Hausse bei der Bank gesichert und der Börsengang ein Erfolg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.650.428 von RealJoker am 27.04.15 12:18:45Klar, wenn man das Ding an die Börse bringen will, braucht man natürlich Ruhe an der Tariffront. Das ist durch diese Vereinbarung für den Zeithorizont des Börsengangs erst mal gesichert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.650.680 von Ines43 am 27.04.15 12:43:34Du solltest mal der Realität in's Auge blicken.
Die Banken haben jahrelang Geschäfte am Rande der Illegalität und sehr oft auch darüber getätigt. Dabei haben sie auch viel Gewinn gezogen.
Dafür werden sie jetzt zur Verantwortung gezogen.
Und der Großteil des Gewinns geht für Anwält, Vergleiche Strafzahlungen und den Umbau drauf.
Rückblickend betrachtet haben die illegalen Geschäfte der Deutschen Bank überhaupt nichts gebracht. Siehe Aktienkurs. Den Aktionären natürlich noch weniger. Und deshalb wäre es mal an der Zeit auf der Hauptversammlung den Vorstand in die Pflicht zu nehmen. Die rechtfertigen ihre hohen Gehälter doch immer damit, welch große Verantwortung sie bei der Führung eines solchen Unternehmens auf ihren Schultern tragen. Bis jetzt habe ich von großer Verantwortung bei denen allerdings noch nichts bemerkt.
Bis die Deutsche Bank wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt werden noch mindestens 3 Jahre vergehen.
Die Banken haben jahrelang Geschäfte am Rande der Illegalität und sehr oft auch darüber getätigt. Dabei haben sie auch viel Gewinn gezogen.
Dafür werden sie jetzt zur Verantwortung gezogen.
Und der Großteil des Gewinns geht für Anwält, Vergleiche Strafzahlungen und den Umbau drauf.
Rückblickend betrachtet haben die illegalen Geschäfte der Deutschen Bank überhaupt nichts gebracht. Siehe Aktienkurs. Den Aktionären natürlich noch weniger. Und deshalb wäre es mal an der Zeit auf der Hauptversammlung den Vorstand in die Pflicht zu nehmen. Die rechtfertigen ihre hohen Gehälter doch immer damit, welch große Verantwortung sie bei der Führung eines solchen Unternehmens auf ihren Schultern tragen. Bis jetzt habe ich von großer Verantwortung bei denen allerdings noch nichts bemerkt.
Bis die Deutsche Bank wieder in ruhigeres Fahrwasser kommt werden noch mindestens 3 Jahre vergehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.650.977 von coinvestor2 am 27.04.15 13:12:16
Dass die Staaten und deren immer schärfere Regularien ein wuchtiger Klotz am Bein der Banken sind, ist doch wohl klar.
Weshalb stößt die DBk die Postbank ab?
Weil die Postbank die Eigenkapitalquote der DBk drückt.
Die BHW hat wenig Risiko mit ihren mit Immobilien besicherten Krediten,
muss trotzdem immer mehr Eigenkapital vorhalten.
Man kann es mit den Eigenkapitalforderungen auch übertreiben, meine Meinung.
Und dann diese Geldgier der Amerikaner und Briten. Etwas Revanche täte not.
Ich warte instädnig darauf, dass die US-Ratingagenturen von den Europäern mal richtig abgezogen werden, weil sie wissentlich oder unwissentlich falsche Urteile über die Güte der Kreditverbriefungen abgegeben haben.
Dass die Staaten und deren immer schärfere Regularien ein wuchtiger Klotz am Bein der Banken sind, ist doch wohl klar.
Weshalb stößt die DBk die Postbank ab?
Weil die Postbank die Eigenkapitalquote der DBk drückt.
Die BHW hat wenig Risiko mit ihren mit Immobilien besicherten Krediten,
muss trotzdem immer mehr Eigenkapital vorhalten.
Man kann es mit den Eigenkapitalforderungen auch übertreiben, meine Meinung.
Und dann diese Geldgier der Amerikaner und Briten. Etwas Revanche täte not.
Ich warte instädnig darauf, dass die US-Ratingagenturen von den Europäern mal richtig abgezogen werden, weil sie wissentlich oder unwissentlich falsche Urteile über die Güte der Kreditverbriefungen abgegeben haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.651.028 von TeekanneNeu am 27.04.15 13:17:49Das meinst du doch wohl nicht ernst, oder ?
jetzt kann erst mal ordentlich auf die bude draufgehauen werden. nachdem libor beendet ist, kann man die fitschenverhandlung schön breittreten. macht noch mal 3 euro abschlag und dann die co2 sache, die erst jetzt wieder aus der schublade geholt wurde, da kann man auch noch mal 3 euro abziehen. dann noch mal rückstellungen wegen postbankverkauf, kann man auch noch mal 3 euro für nehmen. also unter 25 ist die bude eine gute hausnummer, wenn auch der dax noch mal weiter runtergeht. geht der dax weiter nach oben dümpelt bude eben halt nur weiter rum. irgendwie hilft nur noch ein vorstandswechsel. ich glaube sogar wenn herr geiß und dieter bohlen die neue doppelspitze besetzen wrden, dann würde der markt das honorieren. ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.650.458 von Benx am 27.04.15 12:20:43Würdest du ein Unternehmen um dich dann mit dem Finanzministerium, Verdi und Beamten herumärgern zu müssen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.650.458 von Benx am 27.04.15 12:20:43
Das dürfte nicht so einfach möglich sein. Vergiss nicht das bei der Postbank noch einige tausend Beamte beschäftigt sind. Für die gelten andere Regeln.
Und ob sich die ein evtl. Käufer an's Bein binden will ist mehr als fraglich.
Quelle: Verdi
Bundesfinanzministerium (Bundestags-Drucksache 18/3512):
„Mit Blick auf Artikel 143b GG kommen insoweit
allerdings nur sekundäre Postnachfolgeunternehmen
in Betracht, also insbesondere solche Unternehmen,
die im Wege einer Umwandlung aus
einem primären Postnachfolgeunternehmen hervorgegangen
sind. In der Rechtsverordnung ist
zu regeln, welche Beamtinnen und Beamten bei
dem Postfachfolgeunternehmen beschäftigt werden.
Hierfür ist eine abstrakte Umschreibung der
Beschäftigungsbereiche oder Organisationseinheiten,
in denen die Beamtinnen und Beamten
tätig sind, ausreichend. Ein Automatismus der
Beleihung mit Dienstherrenbefugnissen besteht
dabei nicht. Vielmehr wird jeweils im Einzelfall
durch den Verordnungsgeber sorgfältig zu prüfen
sein, inwiefern ein Unternehmen zur Wahrnehmung
der Rechte und Pflichten des Dienstherrn
Bund geeignet erscheint. Fehlt es an der entsprechenden
Eignung oder ist eine Übertragung
hoheitlicher
Befugnisse aus anderweitigen Gründen
nicht zweckmäßig, ist eine andere Lösung
zu finden, die die Rechtsstellung der Beamtinnen
und Beamten nachhaltig gewährleistet.
Im Vorfeld der Entscheidung über eine Beleihung
sind sowohl die Organe der betroffenen Unternehmen
als auch die Spitzenorganisationen
der zuständigen Gewerkschaften (§ 118 BBG) zu
beteiligen.“
Sollte es nicht möglich sein, auf Anhieb ein
passendes
Postnachfolgeunternehmen zu finden,
welches Dienstherrenbefugnisse wahrnehmen
kann, dann soll vorrübergehend die Bundesanstalt
für Post und Telekommunikation Dienstherrenbefugnisse
wahrnehmen.
Was also passiert, wenn beispielsweise
die Postbank AG aufgelöst würde?
Dann tritt der Fall ein, dass ein neues Unternehmen
gesucht wird, welches Dienstherrenbefugnisse
übertragen bekommen soll. Darum kümmert
sich das Bundesfinanzministerium. Dabei müssen
die beschriebenen Regularien beachtet werden.
Über Rechtsverordnung wird dann festgelegt,
welches Unternehmen als Postnachfolgeunternehmen
gilt und Dienstherrenbefugnisse vom
Bund verliehen erhält.
Was würde sich für die betroffenen Beamtinnen
und Beamten ändern?
Die Beamtinnen und Beamten, werden unter Wahrung
ihrer Rechtsstellung und Verantwortung des
Dienstherrn Bund, beim neuen Postnachfolgeunternehmen
beschäftigt und zwar im Rahmen der
betrieblichen Struktur eines gewerblichen Unternehmens.
Für die Beschäftigung der Beamtinnen
und Beamten ist das Postpersonalrechtsgesetz
maßgebliche Gesetzesgrundlage.
Zitat von Benx: Ein potenter chinesischer Investor würde nicht nur einen guten Preis für die 20 % an der Xia - Dingensda Bank bieten, sondern sich auch für den Einstieg auf den deutschen Markt die Postbank etwas kosten lassen...
Das dürfte nicht so einfach möglich sein. Vergiss nicht das bei der Postbank noch einige tausend Beamte beschäftigt sind. Für die gelten andere Regeln.
Und ob sich die ein evtl. Käufer an's Bein binden will ist mehr als fraglich.
Quelle: Verdi
Bundesfinanzministerium (Bundestags-Drucksache 18/3512):
„Mit Blick auf Artikel 143b GG kommen insoweit
allerdings nur sekundäre Postnachfolgeunternehmen
in Betracht, also insbesondere solche Unternehmen,
die im Wege einer Umwandlung aus
einem primären Postnachfolgeunternehmen hervorgegangen
sind. In der Rechtsverordnung ist
zu regeln, welche Beamtinnen und Beamten bei
dem Postfachfolgeunternehmen beschäftigt werden.
Hierfür ist eine abstrakte Umschreibung der
Beschäftigungsbereiche oder Organisationseinheiten,
in denen die Beamtinnen und Beamten
tätig sind, ausreichend. Ein Automatismus der
Beleihung mit Dienstherrenbefugnissen besteht
dabei nicht. Vielmehr wird jeweils im Einzelfall
durch den Verordnungsgeber sorgfältig zu prüfen
sein, inwiefern ein Unternehmen zur Wahrnehmung
der Rechte und Pflichten des Dienstherrn
Bund geeignet erscheint. Fehlt es an der entsprechenden
Eignung oder ist eine Übertragung
hoheitlicher
Befugnisse aus anderweitigen Gründen
nicht zweckmäßig, ist eine andere Lösung
zu finden, die die Rechtsstellung der Beamtinnen
und Beamten nachhaltig gewährleistet.
Im Vorfeld der Entscheidung über eine Beleihung
sind sowohl die Organe der betroffenen Unternehmen
als auch die Spitzenorganisationen
der zuständigen Gewerkschaften (§ 118 BBG) zu
beteiligen.“
Sollte es nicht möglich sein, auf Anhieb ein
passendes
Postnachfolgeunternehmen zu finden,
welches Dienstherrenbefugnisse wahrnehmen
kann, dann soll vorrübergehend die Bundesanstalt
für Post und Telekommunikation Dienstherrenbefugnisse
wahrnehmen.
Was also passiert, wenn beispielsweise
die Postbank AG aufgelöst würde?
Dann tritt der Fall ein, dass ein neues Unternehmen
gesucht wird, welches Dienstherrenbefugnisse
übertragen bekommen soll. Darum kümmert
sich das Bundesfinanzministerium. Dabei müssen
die beschriebenen Regularien beachtet werden.
Über Rechtsverordnung wird dann festgelegt,
welches Unternehmen als Postnachfolgeunternehmen
gilt und Dienstherrenbefugnisse vom
Bund verliehen erhält.
Was würde sich für die betroffenen Beamtinnen
und Beamten ändern?
Die Beamtinnen und Beamten, werden unter Wahrung
ihrer Rechtsstellung und Verantwortung des
Dienstherrn Bund, beim neuen Postnachfolgeunternehmen
beschäftigt und zwar im Rahmen der
betrieblichen Struktur eines gewerblichen Unternehmens.
Für die Beschäftigung der Beamtinnen
und Beamten ist das Postpersonalrechtsgesetz
maßgebliche Gesetzesgrundlage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.650.680 von Ines43 am 27.04.15 12:43:34Noch immer sind alle anderen schuld, nur nicht du und deine investmententscheidung.
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