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    Vorrangbehalt f. Grundpfandrechte ... Zwangsversteigerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.10.06 19:37:53 von
    neuester Beitrag 12.10.06 18:19:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.087.191
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      Avatar
      schrieb am 11.10.06 19:37:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe in einer ZV ein interessantes Objekt gefunden. 11 von 12 ETW in einem Mehrfamilienhaus werden versteigert (bis auf eine alle vermietet, gutes Objekt, gute Lage).

      Im Grundbuch steht allerdings ein Eintrag, über dessen Folgen ich mir nicht ganz klar bin. Ungefähr so:

      "Auflassungsvormerkung f. XXX Immofirma: Vorrangbehalt f. Grundpfandrechte bis 54.000 DM nebst max. 20 % Jahreszinsen."

      Der Verkehrswert für die ETW ist 41.000 EUR (wie gesagt sind mehrere, aber ich picke mal eine heraus), wobei schon unter 5/10-Grenze, wird wahrscheinlich nicht viel mehr als die Hälfte bringen.

      Was passiert aufgrund des Grundbucheintrages nach der ZV, welche Kosten könnten deswegen im worst case noch auf mich zukommen???

      Danke für eure Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 19:55:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.565.889 von Gammelfleischer am 11.10.06 19:37:53da guckst du hier:

      http://www.zwangsversteigerung.de/text/Limitermittler
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 19:58:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.565.889 von Gammelfleischer am 11.10.06 19:37:53Falls es hier keine Experten für den speziellen Fall hat, gilt grundsätzlich folgendes:

      Im Termin wird der Rechtspfleger alle bestehenbleibenden Rechte verlesen. Das heißt in der Regel wird ein Objekt lastenfrei übergeben. Sollte das von Dir genannte Recht bestehen bleiben, wird Dir der Rechtspflgere, nach Eröffnung der Bietstunde, mit Sicherheit die die genauen Zusammenhänge auf Deine Anfrage hin erklären. Nach Eröffnung der Bietstunde deshalb, weil da genügend Leerlaufzeit ist um das in Ruhe zu klären und die Verlesung dazu nicht unterbrochen werden muß.
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 21:24:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      also ich denke mal es handelt sich um eine grundschuld
      allerdings ist nicht ersichtlich in welchen rang im grundbuch eingetragen.

      denn das ist entscheidend.

      wer hat die zwangsversteigerung beantragt - steht sicherlich dann im rang vor der eingetragenen hypothek .

      es ist nicht so das alles nur wegen der zwangsversteigerung gelöscht wird. schlimmstensfalls mußt du diese eingetragene schuld auf der wohnung dann ebenfalls noch bezahlen - zzgl. dem ersteigerungspreis.

      es ist so.

      I. rang - grundschuld über 50 000 € für bank xxx
      II.rang - grundschuld für immobilienfirma über 54 000 DM

      die bank beangragt ZV bei gericht und kann den zuschlag versagen - immer !!!
      tut sie das nicht und du bietest nun 20500 € und die bank bestätigt den zuschlag so gehört die wohnung dir - die zweitrangige hyphotek wird gelöscht .

      die immobilienfirma beantragt die ZV und du bietest 20500 so kann die bank den zuschlag versagen weil es ihr zu wenig ist.

      derjenige der im ersten rang eingetragen ist hat immer das sagen .
      aber es gibt auch fallen - also aufpassen nicht das dann nochwas hinterherkommt.
      Avatar
      schrieb am 12.10.06 18:19:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.568.304 von durran am 11.10.06 21:24:22Danke Alter Mann + durran, genau darum geht es mir!

      Wenn ich eine der Wohnungen für sagen wir die Hälfte (20 Tsd.) bekommen sollte + dann plötzlich noch 54 Tsd D-Mark zu tilgen sind (nicht zu vergessen die ominösen 20 % Jahreszinsen), habe ich ja nichts gekonnt + zahle den Verkehrswert, wenn nicht noch mehr ...

      ZV hat sicher die Bank beantragt, da sie auch als Gläubiger benannt wird. Ich werde mich dort als erstes informieren.
      Natürlich kann ich auch während der Versteigerung beim Rechtspfleger meine Fragen stellen, aber da werden ja auch noch andere Interessenten da sein + es wäre schon besser, wenn man diesbezüglich vorher etwas schlauer wäre...


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