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    Urteil BFH wegen nachträglicher Verrechnung von Verlusten aus Veräußerungsgeschäften - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.06 19:21:22 von
    neuester Beitrag 13.10.06 19:54:25 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.087.691
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      Avatar
      schrieb am 13.10.06 19:21:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo NATALY,
      Habe folgende BM erhalten:

      Hallo, Nataly

      ich wende mich per Boardmail an Dich, da ich den nachstehenden Sachverhalt etwas kompliziert finde und deshalb erst mal keinen Thread aufmachen möchte:

      Der BFH hat mit AZ IX R 21/04 entschieden, dass unter bestimmten Umständen nachträglich Verluste geltend gemacht werden können, da entgegen verbreiteter Ansicht für Verluste gesetzlich kein Festverstellungsverfahren erforderlich ist. Somit könnten auch bereits bestandskräftige Steuerbescheide korrigiert werden. Ich bin zuwenig Fachmann -vor allem kein Steuerjurist- um dies einordnen zu können, bzw. für die Boardteilnehmer brauchbare Handlungsanweisungen darus zu filtern.

      Deshalb meine Bitte: könntest Du Dir das mal ansehen, und wenn Du meinst, dies könnte für Boardteilnehmer interssant sein, einen Thread draus machen?
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 19:25:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Atwort:
      Dazuhaeichbereits einen Thread eröffnet:
      Thread: BFH: Nachträgliche Verrechnung von Speku-Verlusten möglich
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 19:54:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.608.059 von NATALY am 13.10.06 19:21:22Hallo,

      ich habe 2000, 2001 und 2002 Verluste gemacht.
      Die Verluste habe ich in meiner Steuererklärung nicht angegeben.
      2005 habe ich eine "Selbstanzeige" gemacht. Alle Steuerbescheide wurden geändert und die Verluste anerkannt und vorgetragen.

      wachholder


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