MLP - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.10.06 21:49:58 von
neuester Beitrag 16.10.06 23:19:07 von
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MLP beugt sich Finanzaufsicht
von Herbert Fromme (Köln)
Der Wieslocher Vertrieb MLP Finanzdienstleistungen wird noch in dieser Woche die Erlaubnis für das Betreiben des Kreditgeschäfts beantragen. Die BaFin kritisiert jedoch die Vorschüsse an die Vertreter. Entsprechende Informationen der FTD bestätigte ein Sprecher.
MLP-Chef Uwe Schröder-WildbergDamit kommt MLP einer Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuvor. In Finanzkreisen hieß es, die BaFin habe MLP gedroht, die Kreditvergabe an die eigenen Vertreter zu verbieten, wenn das Unternehmen nicht einen entsprechenden Antrag stelle. Der Grund: Bisher handele es sich um unerlaubte Kreditvergabe. Die BaFin wollte nicht Stellung nehmen. Ein MLP-Sprecher sagte, man habe nach wie vor eine andere Rechtsauffassung und betrachte die Zahlungen als gängige Handelsvertreter-Vorschüsse, habe sich aber jetzt mit der BaFin einvernehmlich auf eine Lösung geeinigt.
Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für die Finanzbranche. Viele Vertriebe und Gesellschaften zahlen neuen Vertretern zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Pauschale. In der Regel handelt es sich aber nicht um ein Gehalt, sondern um einen Provisionsvorschuss, den der Vertreter später zurückzahlen muss. Kritiker behaupten, die Verschuldung von Vertretern beim eigenen Unternehmen sei ein Instrument zur Verkaufsförderung.
Vertrieb seit Jahren in der Kritik
MLP verkauft über freie Handelsvertreter Versicherungen und andere Finanzprodukte. Die 2600 Vertreter schulden dem Unternehmen knapp 30 Mio. Euro. 2003 und 2004 lag die Summe sogar bei 70 Mio. Euro. Scheidet ein Vertreter aus, verlangt MLP Rückzahlung. Die Wiesbadener Anwältin Heidrun Jakobs sagte, vielen neuen MLP-Vertretern sei nicht klar, dass es sich bei den Zahlungen während der ersten Monate um ein Darlehen handele. "Das wird erst sehr spät mitgeteilt", sagte Jakobs. Das wird sich jetzt, wenn die Zahlungen auch rechtlich klar als Darlehen deklariert werden müssen, wahrscheinlich ändern.
Jakobs vertritt Ex-MLP-Mitarbeiter, die dem Unternehmen zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro schulden. "In den meisten Fällen kommt es zum Vergleich", sagte sie. Kaum ein Mandant habe die Mittel für einen längeren Prozess.
Die BaFin mahnt seit Jahren an, dass der Vertrieb seine Praxis ändert oder eine Erlaubnis für das Kreditgeschäft beantragt. Darüber habe es "konstruktive Diskussionen" mit der BaFin gegeben, sagte der MLP-Sprecher. Das Unternehmen habe Optionen gehabt - wie die Nutzung der MLP-Bank -, sich aber für den Antrag durch die Vertriebsgesellschaft MLP Finanzdienstleistung entschieden.
MLP nutzte die jahrelange Zurückhaltung der Aufsicht als juristische Waffe. In einem Schriftsatz von MLP-Anwälten an das Oberlandesgericht Frankfurt heißt es: "Insbesondere weil die BaFin es unterließ, ihre Rechtsauffassung etwa in einem widerspruchsfähigen Verwaltungsakt zu begründen, durften die Organe der Klägerin (...) davon ausgehen, dass die Vorschusspraxis keinesfalls eine Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäfts voraussetzt." Derartig von MLP vorgeführt, reagierte die Aufsicht jetzt mit der Drohung der Untersagungsverfügung.
Ein Sprecher des Konkurrenzunternehmens AWD sagte, solche Vorschüsse - die auch AWD zahlt - würden nach Unternehmensansicht durch das geltende Recht gedeckt. Sollten die Behörden zu anderen Auffassungen kommen, werde AWD sein Vorgehen anpassen.
FTD
von Herbert Fromme (Köln)
Der Wieslocher Vertrieb MLP Finanzdienstleistungen wird noch in dieser Woche die Erlaubnis für das Betreiben des Kreditgeschäfts beantragen. Die BaFin kritisiert jedoch die Vorschüsse an die Vertreter. Entsprechende Informationen der FTD bestätigte ein Sprecher.
MLP-Chef Uwe Schröder-WildbergDamit kommt MLP einer Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuvor. In Finanzkreisen hieß es, die BaFin habe MLP gedroht, die Kreditvergabe an die eigenen Vertreter zu verbieten, wenn das Unternehmen nicht einen entsprechenden Antrag stelle. Der Grund: Bisher handele es sich um unerlaubte Kreditvergabe. Die BaFin wollte nicht Stellung nehmen. Ein MLP-Sprecher sagte, man habe nach wie vor eine andere Rechtsauffassung und betrachte die Zahlungen als gängige Handelsvertreter-Vorschüsse, habe sich aber jetzt mit der BaFin einvernehmlich auf eine Lösung geeinigt.
Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen für die Finanzbranche. Viele Vertriebe und Gesellschaften zahlen neuen Vertretern zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Pauschale. In der Regel handelt es sich aber nicht um ein Gehalt, sondern um einen Provisionsvorschuss, den der Vertreter später zurückzahlen muss. Kritiker behaupten, die Verschuldung von Vertretern beim eigenen Unternehmen sei ein Instrument zur Verkaufsförderung.
Vertrieb seit Jahren in der Kritik
MLP verkauft über freie Handelsvertreter Versicherungen und andere Finanzprodukte. Die 2600 Vertreter schulden dem Unternehmen knapp 30 Mio. Euro. 2003 und 2004 lag die Summe sogar bei 70 Mio. Euro. Scheidet ein Vertreter aus, verlangt MLP Rückzahlung. Die Wiesbadener Anwältin Heidrun Jakobs sagte, vielen neuen MLP-Vertretern sei nicht klar, dass es sich bei den Zahlungen während der ersten Monate um ein Darlehen handele. "Das wird erst sehr spät mitgeteilt", sagte Jakobs. Das wird sich jetzt, wenn die Zahlungen auch rechtlich klar als Darlehen deklariert werden müssen, wahrscheinlich ändern.
Jakobs vertritt Ex-MLP-Mitarbeiter, die dem Unternehmen zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro schulden. "In den meisten Fällen kommt es zum Vergleich", sagte sie. Kaum ein Mandant habe die Mittel für einen längeren Prozess.
Die BaFin mahnt seit Jahren an, dass der Vertrieb seine Praxis ändert oder eine Erlaubnis für das Kreditgeschäft beantragt. Darüber habe es "konstruktive Diskussionen" mit der BaFin gegeben, sagte der MLP-Sprecher. Das Unternehmen habe Optionen gehabt - wie die Nutzung der MLP-Bank -, sich aber für den Antrag durch die Vertriebsgesellschaft MLP Finanzdienstleistung entschieden.
MLP nutzte die jahrelange Zurückhaltung der Aufsicht als juristische Waffe. In einem Schriftsatz von MLP-Anwälten an das Oberlandesgericht Frankfurt heißt es: "Insbesondere weil die BaFin es unterließ, ihre Rechtsauffassung etwa in einem widerspruchsfähigen Verwaltungsakt zu begründen, durften die Organe der Klägerin (...) davon ausgehen, dass die Vorschusspraxis keinesfalls eine Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäfts voraussetzt." Derartig von MLP vorgeführt, reagierte die Aufsicht jetzt mit der Drohung der Untersagungsverfügung.
Ein Sprecher des Konkurrenzunternehmens AWD sagte, solche Vorschüsse - die auch AWD zahlt - würden nach Unternehmensansicht durch das geltende Recht gedeckt. Sollten die Behörden zu anderen Auffassungen kommen, werde AWD sein Vorgehen anpassen.
FTD
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.668.052 von blueend am 16.10.06 21:49:58Das muss ein Witz sein!
So dumm können die Anwälte MLPs doch nicht sein, oder?
Ich zitiere: "MLP nutzte die jahrelange Zurückhaltung als juristische Waffe.
In einem Schriftsatz von MLP-Anwälten an das OLG FFM heißt es:
"Insbesondere weil die BaFin es unterließ, ihre Rechtsauffassung etwa in einem widerspruchsfähigen Verwaltungsakt zu begründen, durften die Organe der Klägerin (...) davon ausgehen, dass die Vorschusspraxis keinesfalls eine Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäfts voraussetzt.""
Derartig von MLP vorgeführt, reagierte die Aufsicht jetzt mit der Drohung der Untersagungsverfügung.
Hat dieses schwachsinnige Schriftstück ein (ab morgen ehemaliger?) mittelmäßiger Anwalt von Latham&Watkins verfasst?
Wie konnte es zu dieser für MLP sehr unvorteilhaften Situation kommen?
Hat tatsächlich eine kleine unbeugsame Anwältin aus Wiesbaden einen ehemaligen DAX-Konzern mit hunderten von Anwälten in die Enge drängen können?
Sehr unvorteilhaft für MLP:
Wenn die Vorschüsse an Berater jetzt eindeutig Kredite sind, dann muss MLP für die vermeintlichen Vorschüsse jetzt richtige Kreditverträge abschließen.
Das wird sicher ein haufen Arbeit in der Personalabteilung, die Verträge anzupassen.
Die Organe der MLP AG wussten um das Risikopotential der Kreditvergabe, wie auf der S.25 des Börsenzulassungsprospektes nachzulesen ist:
http://www.mlp.de/Investor-Relations/MLP-Aktie/30418/10358/b…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.mlp.de/Investor-Relations/MLP-Aktie/30418/10358/b…
Hart aber herzlich muss die Verursacherin sein, wie wir nachlesen konnten:
Wiesbaden, 27. März 2006
MLP- Kredite an Mitarbeiter – Kanzlei Jakobs schaltet Staatsanwalt ein
Im Rahmen mehrerer Zivilklagen hat die Wiesbadener Kanzlei Jakobs Strafanzeige gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG gestellt.
Hintergrund ist der Verdacht, dass es sich bei ausgezahlten Provisions-Vorschüssen an Mitarbeiter um Kredite handelt, die der Erlaubnis durch die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedürfen und MLP nicht über diese Erlaubnis verfügt. Da Kreditvergaben ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Paragraf 54 Absatz 1 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) eine Straftat darstellen, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann, wurde seitens der Kanzlei Jakobs der Staatsanwalt eingeschaltet.
(...)
Nach MLP-Angaben im Börsenzulassungsprospekt vom 20.01.2006 könnte die fehlende Erlaubnis der BaFin zur Kreditvergabe an die Mitarbeiter Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Ansprechpartner für die Presse:
RAin Heidrun Jakobs
Berliner Str. 248
65205 Wiesbaden
Tel.: 0611- 71 69 323; 0175 – 167 83 28
Fax: 0611- 71 69 324
www. KanzleiJakobs.de
Jakobs@KanzleiJakobs.de
Das könnte sich zu einer sehr interessanten Angelegenheit für die Finanzbranche entwickeln!!!!!!!
So dumm können die Anwälte MLPs doch nicht sein, oder?
Ich zitiere: "MLP nutzte die jahrelange Zurückhaltung als juristische Waffe.
In einem Schriftsatz von MLP-Anwälten an das OLG FFM heißt es:
"Insbesondere weil die BaFin es unterließ, ihre Rechtsauffassung etwa in einem widerspruchsfähigen Verwaltungsakt zu begründen, durften die Organe der Klägerin (...) davon ausgehen, dass die Vorschusspraxis keinesfalls eine Erlaubnis zum Betreiben des Kreditgeschäfts voraussetzt.""
Derartig von MLP vorgeführt, reagierte die Aufsicht jetzt mit der Drohung der Untersagungsverfügung.
Hat dieses schwachsinnige Schriftstück ein (ab morgen ehemaliger?) mittelmäßiger Anwalt von Latham&Watkins verfasst?
Wie konnte es zu dieser für MLP sehr unvorteilhaften Situation kommen?
Hat tatsächlich eine kleine unbeugsame Anwältin aus Wiesbaden einen ehemaligen DAX-Konzern mit hunderten von Anwälten in die Enge drängen können?
Sehr unvorteilhaft für MLP:
Wenn die Vorschüsse an Berater jetzt eindeutig Kredite sind, dann muss MLP für die vermeintlichen Vorschüsse jetzt richtige Kreditverträge abschließen.
Das wird sicher ein haufen Arbeit in der Personalabteilung, die Verträge anzupassen.
Die Organe der MLP AG wussten um das Risikopotential der Kreditvergabe, wie auf der S.25 des Börsenzulassungsprospektes nachzulesen ist:
http://www.mlp.de/Investor-Relations/MLP-Aktie/30418/10358/b…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
http://www.mlp.de/Investor-Relations/MLP-Aktie/30418/10358/b…
Hart aber herzlich muss die Verursacherin sein, wie wir nachlesen konnten:
Wiesbaden, 27. März 2006
MLP- Kredite an Mitarbeiter – Kanzlei Jakobs schaltet Staatsanwalt ein
Im Rahmen mehrerer Zivilklagen hat die Wiesbadener Kanzlei Jakobs Strafanzeige gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG gestellt.
Hintergrund ist der Verdacht, dass es sich bei ausgezahlten Provisions-Vorschüssen an Mitarbeiter um Kredite handelt, die der Erlaubnis durch die staatliche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bedürfen und MLP nicht über diese Erlaubnis verfügt. Da Kreditvergaben ohne eine entsprechende Erlaubnis nach Paragraf 54 Absatz 1 Nr. 2 Kreditwesengesetz (KWG) eine Straftat darstellen, die mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann, wurde seitens der Kanzlei Jakobs der Staatsanwalt eingeschaltet.
(...)
Nach MLP-Angaben im Börsenzulassungsprospekt vom 20.01.2006 könnte die fehlende Erlaubnis der BaFin zur Kreditvergabe an die Mitarbeiter Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben.
Ansprechpartner für die Presse:
RAin Heidrun Jakobs
Berliner Str. 248
65205 Wiesbaden
Tel.: 0611- 71 69 323; 0175 – 167 83 28
Fax: 0611- 71 69 324
www. KanzleiJakobs.de
Jakobs@KanzleiJakobs.de
Das könnte sich zu einer sehr interessanten Angelegenheit für die Finanzbranche entwickeln!!!!!!!
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