checkAd

    Wohnungskündigungsfrist - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.12.06 20:00:18 von
    neuester Beitrag 08.12.06 08:37:50 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.099.024
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 5.000
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 20:00:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      wir möchten schnellst möglich ohne die Kündigungsfrist einzuhalten aus unserem Mietvertag rauskommen, da wir die ständigen Mobbingversuche (Kehrwoche usw.) von unserem Vermieter nicht mehr ertragen können und nun plötzlich eine neue Wohnung gefunden haben.

      Wer kann mir Tipps geben? (Vermiete selbst eine Wohnung aber so ein Mobber....)
      Im Voraus besten Dank für die Tipps!
      Bitte nur ernst gemeinte Vorschläge.
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 20:14:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.005.858 von Luchser am 07.12.06 20:00:18Wenn Du doch selbst eine Wohnung vermietest, dann kennst Du bestimmt auch Deine Rechte und Pflichten, oder?
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 20:25:34
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.006.211 von Graf_Voelsing am 07.12.06 20:14:26Hallo Graf,

      ja, wir kennen auch unsere Pflichten,
      aber wir ziehen nach 1,5 jahren eigentlich nur wegen dem Vermieter wieder aus. Ohne näher auf Einzelheiten einzugehen, sagt das ja auch einiges aus.
      Gruß Luchser
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 20:30:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.006.461 von Luchser am 07.12.06 20:25:34Welche Fristen bestehen denn für Vermieter?
      ;)
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 20:39:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.005.858 von Luchser am 07.12.06 20:00:18Kehrwoche = Mobbing ???

      mmmhhh ... nimmst wohl nicht gern 'nen Besen in die Hand? :D

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4020EUR +0,50 %
      NurExone Biologic: Erfahren Sie mehr über den Biotech-Gral! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 20:42:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.006.788 von Wurstfachverkauferin am 07.12.06 20:39:58Kehrwoche mit dem Besen ja, aber nicht mit dem Wattestäbchen!
      Ok, vielen dank für euere Tipps.
      DANKE
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 21:01:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.006.841 von Luchser am 07.12.06 20:42:51Zwei Möglichkeiten: ;)

      Haben Sie keine Möglichkeit, sich aus dem Mietvertrag zu lösen, dann bitten Sie den Vermieter doch einfach um eine Mieterhöhung. Geht er darauf ein und schickt eine Mieterhöhungserklärung, besteht für Sie wegen der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

      Oder Sie bitten den Vermieter um eine Untervermietung. Verbietet er diese ohne triftigen Grund, kann gekündigt werden. Erlaubt er die Untermiete, erhalten Sie wenigstens Geld von ihrem Untermieter.

      Das mit der Untervermietung hab ich schon selber durchgezogen und hat wunderbar funktioniert. :D
      Aber Achtung: Gibt es eine "Klausel" im Mietvertrag, kann das mit der Untervermietung nicht funktionieren.
      Also erst Mietvertrag durchforsten nach "UNTERVERMIETUNG"
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 21:20:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.007.212 von Merdiol am 07.12.06 21:01:14Hallo Merdiol,

      Danke für den Beitrag.
      Das mit der Untervermietung klingt ganz gut,
      aber leider ist die Untervermietung im Mietvertrag untersagt.

      Eine Mieterhöhung zu provozieren, das ist ja fast ein Unding :confused:

      Gruß Luchser
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 21:36:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.007.821 von Luchser am 07.12.06 21:20:54du hast wahrscheiolich drei MOnate Kündigungsfrist...

      Du kannst aber auch einfach einen NAchmieter suchen und dann früher raus...

      Wenn Du einen findest natürlich nur:p
      Avatar
      schrieb am 07.12.06 21:41:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.005.858 von Luchser am 07.12.06 20:00:18Wenn Dein Vermieter schlau ist, akzeptiert er eine fristlose Kündigung.........
      Avatar
      schrieb am 08.12.06 08:37:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.008.223 von Papasimon am 07.12.06 21:36:00Das mit dem "Nachmieter bringen und fertig" ist ein nicht tot zu kriegendes Märchen.

      Du kannst dem Vermieter 1000 Nachmieter bringen und er muss KEINEN aktzeptieren.
      Natürlich gibts auch hier wieder Ausnahmen: Wenn es vertraglich vereinbart ist.....bei Nachmieter.....etc.


      @Luchser: Man muss eine Mieterhöhung nicht provozieren, man kann auch darum "bitten"... natürlich mündlich...unter vier Augen.

      Was heißt ist untersagt :confused:
      Es kommt doch immer auf den Wortlaut an, ob man dieses dann doch umgehen kann ;)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wohnungskündigungsfrist