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    \"Die Freibeuter\" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.06 11:03:18 von
    neuester Beitrag 14.12.06 12:25:17 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 12.12.06 11:03:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Teil 1 MAX STRAUSS

      Strauß-Prozess
      Zurück auf Los, nicht ins Gefängnis
      Max Strauß wird erneut beschuldigt, Steuern in Höhe von 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Trotzdem hat er in der Prozess-Aufrollung, die unterhaltsame Stunden verspricht, berechtigte Hoffnung auf einen Freispruch.

      Von Hans Holzhaider

      Als Max Strauß am 20. Januar 2004 zum ersten Mal als Angeklagter vor der 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg saß, war seine Stimmung mit "düster" noch optimistisch beschrieben. Der älteste Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß befand sich seit Monaten in psychiatrischer Behandlung wegen einer depressiven Erkrankung, gleichwohl hatte ihn der Augsburger Landgerichtsarzt für verhandlungsfähig erklärt.

      Sein Mandant sei mit Tabletten sediert, ließ Verteidiger Wolfgang Dingfelder das Gericht wissen. Die Angaben zu seiner Person - Max Josef Strauß, geboren am 24. Mai 1959, verheiratet - bestätigte der Angeklagte nur mit einem kurzen Kopfnicken.

      Wenn Max Strauß, mittlerweile 47 Jahre alt, getrennt lebend, an diesem Montag wieder vor dem Landgericht Augsburg erscheinen muss, wird sich seine Stimmungslage deutlich verbessert haben. Am 15. Juli 2004 wurde er wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Im Oktober 2005 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in Bausch und Bogen auf. "Selten hat der Bundesgerichtshof ein Urteil dem Gericht so um die Ohren gehauen", sagt der Krumbacher Steueranwalt und neue Verteidiger von Max Strauß, Manfred Krautkrämer, und damit hat er recht.

      Sein Mandant kann sich berechtigte Hoffnungen auf einen Freispruch machen, auch wenn der Anwalt das vor Prozessbeginn niemals laut sagen würde. Manfred Prexl, der Vorsitzende Richter im neuen Strauß-Prozess, gilt als ein Mann von geradezu preußischer Korrektheit, der es nicht goutieren würde, wenn Prozessbeteiligte schon im Vorfeld über den Ausgang des Verfahrens spekulieren.

      Die Anklage ist - aus rechtlichen Gründen - dieselbe wie beim ersten Prozess, auch wenn einzelne Passagen nach der Entscheidung des BGH keinen Bestand mehr haben können. Max Strauß wird beschuldigt, Steuern in Höhe von 1,3 Millionen Euro hinterzogen zu haben, die er dem Staat für rund 2,6 Millionen Euro geschuldet habe, die der Lobbyist Karlheinz Schreiber auf einem Konto mit dem Tarnnamen "Maxwell" beim Schweizer Bankverein in Zürich angeblich für Max Strauß gebunkert haben soll.

      Verdient haben soll Max Strauß sich das Geld durch Vermittlungstätigkeit bei Flugzeugverkäufen der Firma Airbus nach Kanada und Thailand sowie für die Thyssen Industrie AG bei der Lieferung von 36 gebrauchten Fuchs-Panzern aus Bundeswehrbeständen an das Königreich Saudi-Arabien. Worin diese Vermittlungstätigkeit im Einzelnen bestanden haben soll, blieb im ersten Prozess unklar.

      Nur bei dem Airbus-Geschäft mit Thailand hat Max Strauß eine oder zwei Reisen in das fernöstliche Land unternommen, um dort angeblich Kontakte mit thailändischen Regierungsvertretern zu knüpfen. An dem Thyssen-Geschäft mit Saudi-Arabien hatte Strauß nur insoweit einen Anteil, als er seinen Vater bei einem Staatsbesuch in Riad begleitete und dort coram publico den deutschen Botschafter zusammenstauchte, als dieser die saudischen Gesprächspartner auf bestimmte deutsche Vorschriften hinsichtlich eines Waffenexportes aufmerksam machen wollte.

      Das Problem für die Staatsanwaltschaft liegt darin, dass Strauß einerseits keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf das Maxwell-Konto hatte und dass ihm andererseits nicht nachzuweisen war, jemals auch nur eine Mark von diesem Konto in seinem Besitz gehabt zu haben. Die Anklage behilft sich deshalb mit der Unterstellung eines Treuhandverhältnisses zwischen Karlheinz Schreiber und Max Strauß: Schreiber habe das Maxwell-Konto "treuhänderisch" für Strauß geführt, der sich das Geld deshalb steuerlich zurechnen lassen müsse.

      Diese Treuhand-Theorie aber hat der Bundesgerichtshof restlos vom Tisch gefegt. In selten schroffer Form wirft der BGH dem Landgericht vor, es habe sich allen Indizien, die gegen die Existenz eines Treuhandverhältnisses sprächen, "verschlossen". Hilfsweise will die Staatsanwaltschaft Max Strauß jetzt eine gewerbliche Vermittlungstätigkeit und damit eine kaufmännische Bilanzpflicht nachweisen. Aber auch diese Variante hat der BGH schon weitgehend erörtert und verworfen - die Erfolgsaussichten für die Ankläger sind auch hier eher marginal.

      Trotzdem verspricht der Prozess, der schon bis in den September 2007 terminiert ist, einige unterhaltsame Stunden. Der BGH hat dem Gericht auch aufgetragen, sich den "widersprechenden Zeugenaussagen" verschiedener hoher CSU-Politiker kritischer als bisher zuzuwenden. "Die Möglichkeit, dass die Maxwell-Beträge für eine Unterstützung der CSU bestimmt gewesen sein könnten", liege jedenfalls "nicht gänzlich fern".


      (SZ vom 11.12.2006)
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      schrieb am 12.12.06 11:22:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Teil 2 ERNST WELTEKE

      WELTEKE


      20 Prozent mehr für den Lebensstandard


      Der frühere Präsident der Deutschen Bundesbank Ernst Welteke konnte vor Gericht im Kampf um eine höhere Pension einen Teilerfolg erringen. Seine Pension von derzeit 8000 Euro wird um 20 Prozent aufgestockt. Welteke hatte die Verdoppelung seiner derzeitigen Altersbezüge gefordert.


      Frankfurt am Main - Ex-Bundesbankpräsident Ernst Welteke hat mit seiner Klage auf eine höhere Pension einen Teilerfolg errungen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht entschied am Montag, dass die Bundesbank seine Pension von derzeit 8000 Euro um 20 Prozent aufstocken muss. Die zweite Klage gegen das Land Hessen wiesen die Richter dagegen ab, teilte ein Gerichtssprecher mit.

      Welteke hatte vor Gericht auf eine Verdoppelung seiner Pension geklagt. Zwei Jahre nach seinem Rücktritt wegen der "Adlon-Affäre" verlangte der frühere Top-Banker von der Deutschen Bundesbank rund 16.000 statt 8000 Euro Pension monatlich. In einem zweiten Verfahren forderte Welteke als ehemaliger hessischer Landtagsabgeordneter vom Land Hessen zusätzlich eine Pensionszahlung von 4600 Euro monatlich.



      © DDP


      Großansicht


      Ruf eines "Luxus-Bankers": Der Ex-Bundesbankpräsident Welteke



      "Jeder weiß, dass man mit 33 Prozent seines Gehalts seinen bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten kann", sagte Welteke vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht.

      Strittig war die Frage, ob die Bundesbank Weltekes langjährige Mitgliedschaft im Landtag von 1974 bis 1995 bei der Berechnung der Pension berücksichtigen muss. Bei der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Torsten von Roetteken Zweifel an der Argumentation des Klägers gezeigt. "Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch, nicht um einen gesetzlichen", sagte der Richter zur Klage gegen die Bundesbank. "Warum haben Sie Ihren Vertrag nicht besser ausgehandelt?"

      Entscheidend ist eine Vorschrift des hessischen Abgeordnetengesetzes. Es regelt, dass Volksvertreter keine Versorgungsleistungen mehr erhalten, wenn sie anderweitig ausreichend abgesichert sind. Weil Welteke seine Pensionsansprüche aus seiner Bundesbank-Tätigkeit ableitet, zahlt ihm das Land Hessen bislang keine Altersentschädigung.

      "Ohne die Erfahrungen, die ich im Landtag erworben habe, wäre ich nie hessischer Finanzminister, Landesbankpräsident und Bundesbankpräsident geworden", argumentierte Welteke vor Gericht. Die 21 Jahre im Landtag seien unabdingbar für seine künftigen Ämter als Geldpolitiker gewesen und müssten deshalb von der Bundesbank miteingerechnet werden.


      Mehr zum Thema

      · Ex-Bundesbankpräsident: Welteke will höhere Pension (13.11.2006)



      · Adlon-Affäre: Weltekes teure Sause (23.01.2005)



      · Ernst Welteke: Bescheidenes Auskommen mit 8000 Euro (06.07.2004)



      Der oberste Notenbanker Deutschlands war im April 2004 nach der "Adlon-Affäre" um Gratisübernachtungen in dem Berliner Luxushotel zurückgetreten. Einst galt Welteke als der höchstbezahlte Beamte Deutschlands, der mit etwa 300.000 Euro Jahresgehalt noch mehr als der Bundeskanzler verdiente.

      Der neue Prozess hat nichts mit früheren Vorwürfen gegen Welteke zu tun. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Amt im Juni 2004 gegen Zahlung einer Geldbuße von 25 000 Euro eingestellt.

      manager-magazin.de mit Material von dpa
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      schrieb am 12.12.06 11:32:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Teil 3 HANS SCHRÖPF (Weidener Oberbürgermeister)

      Quelle: Mittelbayerische Zeitung

      Geldstrafe: Weidener OB Schröpf zum zweiten Mal verurteilt
      Der Weidener Oberbürgermeister Hans Schröpf ist am Freitag zum zweiten Mal wegen im Amt begangener Straftaten verurteilt worden. Das Regensburger Amtsgericht sprach den CSU-Politiker der Untreue und der Steuerhinterziehung schuldig. Der 68-Jährige muss dafür ein Strafe von 22 500 Euro zahlen (150 Tagessätze zu je 150 Euro).
      Das Strafmaß war zwischen dem Gericht, der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft ausgehandelt worden. Der Ankläger hatte Schröpf angeboten, zahlreiche weitere Untreuevorwürfe fallen zu lassen, wenn der OB die beiden Fälle zugibt. Sein Geständnis legte Schröpf schließlich stumm ab: Nachdem sein Verteidiger eine entsprechende Erklärung vorgelesen hatte, bestätigte der Rathauschef dem Gericht mit einem kurzen Nicken die Richtigkeit.
      Demnach hatte Schröpf 1999 eine Barspende von 10 000 Mark (5113 Euro), die ihm ein Geschäftsmann im Dienstzimmer für soziale Zwecke auf den Tisch geblättert hatte, nicht korrekt bei der Stadtkasse verbucht. Der OB hatte das Geld einfach an seine Ehefrau Inge weitergegeben, die die jährlichen Benefiztombolas beim Weidener Stadtfest organisierte.
      Zwei Jahre später hatte er 32 000 Mark Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu Gunsten der Stadt nicht an das Finanzamt ausgezahlt. 2005 war Schröpf mit einem Strafbefehl bereits wegen Betruges zu einer Strafe von ebenfalls 22 500 Euro verurteilt worden. Damals ging es um Nebeneinkünfte, die er illegal für sich behalten hatte, statt die Gelder an die Stadtkasse auszuzahlen.
      Schröpfs mitangeklagte Frau erhielt wegen der „Tombola-Affäre“ in dem Verfahren vor dem auf Wirtschaftskriminalität spezialisierten Regensburger Gericht eine wesentlich schärfere Strafe. Nachdem sie während der knapp sechswöchigen Verhandlung krank geworden war, bekam sie außerhalb des Prozesses einen Strafbefehl über eine neunmonatige Haftstrafe auf Bewährung und 2500 Euro Bußgeld. Inge Schröpf hatte die Gelder von der offiziell gar nicht genehmigten Tombola einfach auf ihr Konto eingezahlt und nicht von ihrem Privatvermögen getrennt. Nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft sind zwischen 1998 und 2002 auf diese Art fast 50 000 Euro verschwunden.

      Das Geld sollte eigentlich den Kindergärten der 43 000-Einwohner- Stadt zu Gute kommen. Möglicherweise werden nun auf die Stadt Weiden noch Regressforderungen des Finanzamts zukommen. Denn die Verwaltung hatte für die auf das Konto der OB-Gattin geflossenen Gelder immer munter Quittungen verschickt, die die Spender bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht haben.
      Staatsanwalt Peter Dycke warf Schröpf vor, die Stadtverwaltung nach „Gutsherrenart“ geführt zu haben. Schröpfs Verteidiger Michael Haizmann, der zunächst einen Freispruch erreichen wollte, wertete den Prozessausgang hingegen trotz Verurteilung als gewissen Erfolg. In Anspielung auf die Zahl der angeklagten Fälle sagte er: „Die Staatsanwaltschaft hat 137 Pfeile abgeschossen, davon haben nur zwei getroffen und 135 sind stecken geblieben.“ Dies wollte Amtsrichter Franz Zeitler aber nicht stehen lassen. Die Mehrzahl der Untreuefälle sei wegen der Absprache eingestellt worden, um nicht zu einer nahezu endlosen Beweisaufnahme zu kommen, betonte er.
      Schröpf ist seit mehr als 30 Jahren im Amt und damit einer der dienstältesten Oberbürgermeister in Deutschland. Unmittelbar nach der Verurteilung forderte die SPD, die Schröpf schon lange für untragbar hält, erneut seinen Rücktritt. „Jeden Tag länger auf dem Stuhl des Oberbürgermeisters von Weiden ist eine Verhöhnung der rechtstreuen Bürger“, sagte der Oberpfälzer SPD-Bezirkschef, Franz Schindler. Dennoch will Schröpf bis 2008 im Amt bleiben. „Ich bin von den Bürgern für sechs Jahre gewählt worden“, sagte er nach dem Urteil. Er wolle nun versuchen, das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Bei den nächsten Kommunalwahlen in eineinhalb Jahren darf Schröpf aus Altersgründen nicht mehr kandidieren.
      Allerdings verliert er langsam auch die Rückendeckung aus den eigenen Reihen. Der Chef der CSU-Fraktion im Stadtrat von Weiden, Walter Leupold, geht mittlerweile deutlich auf Distanz. Er will in den nächsten Tagen bei Gesprächen mit Schröpf und seiner Fraktion klären, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind. Zuvor will Leupold, der als möglicher OB-Nachfolger gilt, Schröpf noch einmal Zeit zum Nachdenken geben. „Dabei kommt es nicht auf einen Tag an“, sagt Leupold – aber Wochen oder Monate dürften es auch nicht sein.
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 11:02:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Teil 4 HANS EICHEL (miesester Finanzpolitiker aller Zeiten:mad::mad::mad:

      Deutschland empört über zwei gierige Politiker
      Spar-Eichel ist jetzt Gier-Eichel
      Von H.CRONAUER, D.HOEREN u. M.WICHMANN

      Wegen höherer Pension vor Gericht: Ex-Bundesbank-Chef Ernst Welteke (64, SPD) und Ex-Finanzminister Hans Eichel (64, SPD)
      Ernst WeltekeFür seine Pension
      müsste man 500
      Jahre arbeiten

      Berlin – Er galt als knallharter „Sparminator“, ließ sich als „Eiserner Hans“ feiern, kokettierte mit Sparschweinen auf dem Schreibtisch. Als Bundesfinanzminister knauserte Hans Eichel (64, SPD) mit jedem Cent. Nur bei sich selbst darf es ein bisschen mehr sein!

      Mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht Kassel will der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete sich jetzt zusätzliche Pensionsansprüche sichern: insgesamt 7626 Euro!

      Vom „Spar“-Hans zum „Gier“-Hans!

      Und so rechnet sich Eichel seine Pensionen hoch:

      • Für seine Zeit als Oberbürgermeister von Kassel (1975–91) verlangt er von der Stadt 5131 Euro/Monat Pension. Die Klage hat er am 7. Juli 2006 eingereicht.

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      • Vom Land Hessen will er noch 2495 Euro Monatspension vor allem für seine Tätigkeit als Ministerpräsident (1991–99). Die Klage reichte er am 9.März ein.

      Bei den Klagen geht es Eichel um zusätzliche Pensionsansprüche. Denn schon heute stehen ihm mehrere Pensionen zu. Die Verrechnungsvorschriften sind aber so kompliziert, dass auch die damit befassten Beamten kaum noch durchblicken.

      Laut Bund der Steuerzahler (BdSt) hat er neben der Oberbürgermeister-Pension folgende Ansprüche:

      • 2240 Euro als Landtagsabgeordneter in Hessen (1991–99).

      • Insgesamt 6292 Euro als Ministerpräsident.

      • 4162 Euro als Bundesfinanzminister (1999–2005).

      • 1682 Euro als Bundestagsabgeordneter ab 2009, wenn Eichel bis dahin sein Mandat behält.

      Zurzeit bekommt Hans Eichel neben seinen Bundestagsdiäten (7009 Euro/Monat) noch 20 Prozent seiner Bundesministerpension ausgezahlt –
      macht insgesamt knapp 8000 Euro.

      Wäre Eichel nach der letzten Bundestagswahl 2005 in den Ruhestand gegangen, hätte er diesen Berechnungen zufolge nach den verschiedenen Anrechnungsvorschriften Anspruch auf rd. 11 500 Euro Gesamtpension gehabt.

      Steuerzahlerpräsident Karl Heinz Däke: „Der Fall Eichel zeigt die Irrsinnigkeit der Politikerbezahlung in Deutschland: Es sind mindestens 13 Gesetze zu studieren, nur um die Bezüge eines Bundesministers in Erfahrung zu bringen. Da wundert es mich nicht, wenn sogar die Fachbeamten vor der Berechnung von Eichels Pension kapitulieren. Ich fordere daher, dass endlich eindeutige und klare Regelungen getroffen werden.“
      _________________________________

      Das ist doch das Allerletzte! Wer gebietet solchen schrägen Vögeln endlich Einhalt?
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 12:04:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Ich verstehe den Widerstand gegen den Einsatz von Gas nicht ..."

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      schrieb am 14.12.06 12:25:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.172.043 von Borealis am 14.12.06 12:04:42Ich glaube, ein paar saftige Watsch´n würden da schon Wunder wirken. Das ist ja erschreckend, was diese "Vögel" da abziehen!

      Ich bin mal gespannt, wer der nächste Trittbrettfahrer sein wird..ein Verfassungsrichter??????! Wundern tät´s mich nicht.


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