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    Abgeltungssteuer - neue Regeln beschlossen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.06 14:45:16 von
    neuester Beitrag 14.12.06 00:37:54 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.099.817
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      schrieb am 12.12.06 14:45:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      stimmt das so?
      interessant insbesondere weiterhin die möglichkeit, verluste gegenzurechnen !?

      Abgeltungssteuer

      2009 wird es soweit sein. Nicht ganz so schlimm wie erwartet wird mit Beginn des Jahres 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt. Was wird sich dadurch ändern?
      - Es werden Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne mit einem Abgeltungssatz von 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Abgeltungssteuersatz wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
      - Zu beachten ist der Umstand, dass die Abgeltungssteuer nur für Veräußerungsvorgänge (z. B. Wertpapierverkauf) gelten, die ab dem 1. Januar 2009 erworben werden. Anders ausgedrückt: Gewinne vorher angeschaffter Aktien sind auch dann nicht zu versteuern, wenn sie erst nach Jahren realisiert werden. Es gilt also der Zeitpunkt des Wertpapierkaufes.
      - Die umstrittene Kontenabfrage soll grundsätzlich auch entfallen.
      - Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, entfällt. Somit sind 100% der Gewinne zu versteuern. Verluste können verrechnet werden.
      - Ebenso wird es die 12-monatige Spekulationsfrist nicht mehr geben. Es gibt folglich keine Haltedauer mehr, die zur Steuerbefreiung führt.
      - Bei Anleihen gilt ebenfalls der Einheitssteuersatz von 25 Prozent auf Zinsen oberhalb des Sparerfreibetrags und auf Kursgewinne.

      danke
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 14:58:12
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nicht ganz so schlimm wie erwartet wird mit Beginn des Jahres 2009 die Abgeltungssteuer eingeführt

      ...schlimmer geht´s nimmer, na dann gute Nacht Deutschland !!!
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:27:58
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich weiß nicht was das immer für ein Problem sein soll mit der Abgeltungssteuer. Höchstens die 25 % sind vielleicht etwas hoch, aber wer drunter liegt, kann ja wohl eh noch alles in der EST-Erklärung angeben und zurückholen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:28:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn man auf 20% runtergehen würde, gäbs keine Diskussionen, aber bei 25% kommen die meisten Leute insgesamt schlechter weg. Vermutlich haben nur die Leute einen Vorteil, die eh mit riesigen Summen Trading betreiben. Kleinanleger, die etwas für die Altersvorsorge tun wollen, werden die Dummen sein. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:28:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.125.588 von buchi1971 am 12.12.06 14:58:12 Verluste können verrechnet werden.

      das war nie anders geplant. ist auch rechtlich gar nicht anders möglich.
      wurde hier im forum nur falsch kolputiert.

      ist aber trotzdem schlimm genug. ein desaster und das unter einer cdu regierung.
      so was hätte sich schröder nie getraut.

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      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:45:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für mich ergibt sich eine Verbesserung!!

      Den wer mit Knock Outs und Optis handelt, der hat sich noch nie ums 1 Jahr geschert. (War wohl immer ehe ein Stunde!!)

      Bisher muss ich das ganze mit dem Spitzensteuersatz versteuern. Jetzt nur noch mit 25%. Sehr gut.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:48:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.126.910 von Long-John am 12.12.06 15:45:38Sag ich ja, Trader werden bevorteilt. Kleinanleger die auf ihre Altersvorsorge sparen, werden benachteiligt.

      So kriegt die Regierung nie ne höhere Aktienquote hin. Deutschland wird diesbezüglich Entwicklungsland bleiben.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:56:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.126.980 von katjuscha am 12.12.06 15:48:14
      Der Abgeltungssteuersatz wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
      (...)
      Verluste können verrechnet werden.


      Sag ich ja, Trader werden bevorteilt.

      Da oben steht nicht ob die Verluste zeitnah verrechnet werden könen, oder est am Ende des Jahres.
      Das ist der Knackpunkt.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:57:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.126.368 von einLiberaler am 12.12.06 15:28:46wobei ich mal gespannt bin wie die Banken techn. eine Verlustverrechnung hinbekommen wollen...
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 15:59:34
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.125.317 von paulmc am 12.12.06 14:45:16info ?

      WER SAGT DAS
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 16:03:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.127.246 von BrokerPK am 12.12.06 15:57:34wobei ich mal gespannt bin wie die Banken techn. eine Verlustverrechnung hinbekommen wollen...

      Ich fürchte gar nicht.

      Es heißt ja:
      Der Abgeltungssteuersatz wird von der Bank direkt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 16:17:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Österreich!!!!

      ich handle bei deutschem broker, habe aber mein lebensmittelpunkt in österreich....wird sich da auch waas verändern?
      wer weiss bescheid
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 16:22:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.126.980 von katjuscha am 12.12.06 15:48:14Sag ich ja, Trader werden bevorteilt. Kleinanleger die auf ihre Altersvorsorge sparen, werden benachteiligt.

      Ob Traden überhaupt noch möglich sein wird, hängt einzig und allein von der Verlustverrechnung ab. Und das Einzige was man bisher gehört hat ist, dass die Verluste im Rahmen der Steuererklärung verrechnet werden können. Für jeden Vieltrader ist das das Ende.

      Bsp.:

      Startkapital 10.000 Euro
      1. Trade Gewinn: 8.000 Euro -> 2.500 Euro Steuern werden abgezogen und ans Finanzamt abgeführt
      neuer Kontostant: 15.500 Euro.

      2. Trade Verlust: 7.000 Euro -> neuer Kontostand: 8.500 Euro.

      Der Trader hat also nun 15 % weniger Kapital auf dem Konto - obwohl er Gewinn erwirtschaftet hat. Spielt man obiges Spielchen weiter, tradet er sich gegen einen Kontostand von 0.

      Denn: Glaubt ihr ernsthaft dass das Finanzamt bei einem Vieltrader hunderte Überweisungen bei anfallenden Verlusttrades an den Anleger zurück erstatten wird ? Da kann ich nur lachen. Die Länderfinanzminister sind chronisch unterfinanziert und sparen jeden Arbeitsplatz ein der geht, die Verwaltungskosten für die Finanzämter würden explodieren, da nicht jeder Hinz und Kuntz im Finanzamt berechtigt ist so mir nichts Dir nichts hundertfach Gelder zurück zu überweisen.
      Was sich der Staat mal unter den Nagel gerissen hat, dass gibt er nur nach eingehender Prüfung, sowie zig Korrektur- und Streichversuchen zähnefletschend an den vormals zu stark geschröpften Steuerzahler zurück. Selbst eine monatsweise Abrechnung könnte einen Trader im Extremfall (und ja, ein Gesetz muss auch diesem genügen !) ruinieren, von den zinslosen Krediten an den Staat mal ganz abgesehen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 16:29:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      das problem ist tatsächlich die verrechnung mit verlusten..
      selbst wenn es eine sofortige verrechnug geben sollte, wie soll denn das tatsächlich umgesetzt werden, wenn der anleger oder trader über verschiedene banken handelt???..da ist er mit einer anlage bei bank a im gewinn und mit einer anderen anlage bei bank b im verlust...und nun soll das verrechnet werden..das funktioniert nie und nimmer, wenn es überhaupt zu einer sofortigen verrechnung kommt.. darüberhinaus müsste ein anleger oder dtrader diese den beiden banken mitteilen...na dann prost...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 16:53:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Falls jemanden die Quelle interessiert .... Das stand im Newsletter des Bäckers ....

      Ich denke es wird so kommen wie bonAPART es beschrieben hat. Schließlich bezahlen wir jetzt unsere Steuern auf Gewinne momentan bis zu 1 Jahr später. Warum sollen wir ab 2009 nicht auch bis zu 1 Jahr auf das zu viel gezahlte Geld warten?
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 17:19:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.128.861 von Sanko79 am 12.12.06 16:53:34Warum sollen wir ab 2009 nicht auch bis zu 1 Jahr auf das zu viel gezahlte Geld warten?

      Ist das Dein Ernst?
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 17:50:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.129.478 von detektivrockford am 12.12.06 17:19:17
      ... versteh deine Frage nicht!?

      Das denk ich mir doch nicht aus. :laugh:

      Das ist doch überall so, dass zuerst mal alle Steuern abgeführt werden und man sich die zuviel gezahlten am Jahresende zurückholen kann.

      Anders seh ich persönlich keine machbare Regelung.

      PS: Natürlich bin ich auch dagegen. Ist aber nicht so, dass man keine andere Wahl mehr hat. Wie wäre´s mit einem Konto im Ausland ... ;)
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 17:56:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Man kann noch hoffen, dass Peer Steinbrück bis 2009 noch von einem Erkenntnisblitz getroffen wird und die Abgeltungssteuer, in der bis jetzt geplanten Form, abbläst.

      Eine Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne ist kaum sinnvoll auszugestalten und würde keinen neennenswerten Vereinfachungseffekt bieten.

      Sinn macht eine Abgeltungssteuer lediglich bei Zinsen.
      Bei Dividenden sind bereits Konfrontationen mit der Verfassung, bei ersatzlosem Abschaffen des HEV, zu erwarten.
      Wird das HEV abgeschafft, zahlt jeder bei 25% Abgeltung mehr als bei der jertzigen Regelung.
      Es darf angenommen werden, dass dies das Verfassunggericht bemängeln wird, da Eigenkapital (Dividenden) höher besteuert wird als Fremdkapital (Anleihen).
      Beim HEV handelt es sich nicht um eine Steuervergünstigung, sondern um ein Anlageverfahren, dass eine Doppelbesteuerung auf Unternehmensebene und Privatebene verhindert.
      Eine verfassungskonforme Besteuerung von Dividenden (Gewinnausschüttungen von Kapitalgeellschaften) mittels einer Abgeltungssteuer (Quellensteuer) wäre nur möglich, das HEV durch ein TeilEinkünfteVerfahren zu ersetzen, wie ursprünglich unter Eichel geplant.

      Ebenso wird ein Anrechnungsverbot von Werbungskosten wohl kaum verfassungskonform sein.

      Auch die geplante Stichtagsregelung birgt Sprengstoff.

      Des weiteren wären Direktanleger gegenüber Fondsanleger benachteiligt. Auch hier steht Verfassungsbruch im Raum.

      Vermutlich stammen die Pläne zur Abgeltungssteuer nicht von Steuinbrück, sondern von ausländischen Banken, die bei der Einführung auf einen warmen, mehrstelligen Milliardenbetrag aus Deutschland zu erwarten hätten.

      Man sollte dem Steinbrück vielleicht mal das Grundgesetz zusenden.
      Vermutlich kennt er dieses Schriftstück gar nicht.


      Betroffen wären hier vor allem HeavyTrader, die enorme Werbungskosten haben.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 17:59:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.130.300 von Sanko79 am 12.12.06 17:50:48Im Inland wird es keine Trader-Depots mehr geben, die Direktbanken im Ausland freuen sich schon! Im Endeffekt wird der Staat von dieser Gruppe Steuerzahler weniger einnehmen als vorher und nebenbei noch ein paar Arbeitsplätze ins Ausland verlieren! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 18:02:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.130.435 von Durchschnitt am 12.12.06 17:56:31Wir können auch einfach mal 2 Jahre warten. Das beständigste an unserer Politik ist doch die Unbeständigkeit. ...
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 18:19:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.130.583 von Sanko79 am 12.12.06 18:02:07Eben, noch ist nichts spruchreif.
      Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine wie jetzt geplante Abgeltungssteuer eingeführt wird.
      Die Eckpunkte sind schlichtweg in der jetzigen Form Mist und würden den Finanzplatz Deutschland erheblich schädigen.


      Oder kann sich jemand Vorstellen, dass sich Fondsgesellschaften gefallen lassen werden, auf jede Umschichtung Abgeltungssteuer zu zahlen?
      Sicherlich nicht!!!
      Wie soll das überhaupt gehen?
      Welcher normal denkende Investor würde in so einem Fonds noch investieren?
      Und erhält die Fondsbranche eine Ausnahmeregelung, wäre dies eine krasse Benachteiligung des Direktanlegers.

      Man kann es drehen wie man viel.
      Eine Abgeltungssteuer auf "Spekulationsgewinne" ist bullshit.
      ...
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 18:27:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      Noch ein Schlusswort

      Hat sich schon mal jemand gefragt, warum die Abgeltungssteuer erst 2009, und nicht wie ursprünglich geplant 2008 mit der Unternehmenssteuerreform, kommen soll?

      Die Antwort dürfte eben so einfach wie verblüffend sein.

      Peer Steinbrück hat erkannt, was für einen Mist er mit der Abgeltungssteuer nach seinen Vorstellungen, in die Welt gesetzt hat.

      Dumm ist der nämlich sicherlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.12.06 19:37:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Durchschnitt

      Mach Dir keine Sorgen um die Fondsbranche, die Lobbyisten werden ganze Arbeit leisten und die Fondsbranche wird von der Abgeltungssteuer nicht betroffen sein. Nur der dummdusselige Privatanleger wird zur Kasse gebeten und darf dem Finanzamt zinslose Kredite mit ungewissem Rückzahlungstermin überlassen. Es wäre naiv zu glauben, dass die Banken dies in unserer Bananenrepublik auch tun müssten.
      Ein Schelm könnte gar meinen, dass die Banken dieses Vorhaben unterstützen, um die Direktanlage in Aktien so unattraktiv zu machen, dass die verprellten Schäflein schön in die Arme der Fonds getrieben werden.

      Prof. Wenger schrieb dazu kürzlich in der FAZ:

      "Die Fondsbranche hat daraus bereits die für sie nötigen Schlußfolgerungen gezogen: Sie möchte für Transaktionen auf Fondsebene von der Abgeltungsteuer befreit werden. Die Regierung hat die Wahl: Sie kann diesem Wunsch nachkommen, oder es wird im Handumdrehen keine in Deutschland domizilierenden Aktienfonds mehr geben."

      Text: F.A.Z., 20.07.2006, Nr. 166 / Seite 21
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 10:40:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.133.008 von bonAPART am 12.12.06 19:37:57nur wenn das passiert, dann wird es klagen wg. ungleicher behandlung geben ;)
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 10:54:01
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.146.911 von jback am 13.12.06 10:40:02Politiker interessieren sich beim Erlassen von Gesetzen nicht für verfassungsrechtliche Bedenken. Warum sollten sie auch ?

      So langsam wie unsere Justiz ist, sind die Politiker die ein solches Gesetz erlassen, schon lange nicht mehr im Amt, bis die Verfassungsmäßigkeit geklärt ist. Über die Spekulationssteuer 1999 wird VIELLEICHT 2007 entschieden, vielleicht auch erst im Jahr 2008. Also erst mal heute den Geldbeutel füllen und nach ihnen die Sintflut.

      Kennt jemand übrigens ein Land das eine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne hat ? Ich nicht. Die Türkei hat es mal versucht und nach einem halben Jahr wieder aufgegeben. Da soll noch einer sagen, dass Deutschland seine Innovationskraft verloren hat...
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 16:14:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.147.144 von bonAPART am 13.12.06 10:54:01Die Türkei hat es mal versucht und nach einem halben Jahr wieder aufgegeben

      Gibt´s darüber nähere Informationen zu welchem Ergebnis die Abgeltungssteuer dort geführt hat?
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 16:26:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.153.383 von detektivrockford am 13.12.06 16:14:21Ich hab das schon öfters gelesen, aber finde leider nur noch diese eine Quelle, welche aber auch keine detaillierte Antwort auf deine Frage ist:

      http://www.faz.net/s/RubEA492BA0F6EB4F8EB7D198F099C02407/Doc…

      Zitat:

      "Fragt man sich, wo auf dieser Welt eine Abgeltungssteuer auf Kursgewinne erhoben wird, hilft ein Blick in die Türkei. Dort hat man sich an diesem wahnwitzigen Projekt gerade versucht. Nachdem man am türkischen Aktienmarkt hinreichend Chaos erzeugt hat, hat man eingesehen, daß es das Beste ist, wenn man das Projekt möglichst schnell wieder beerdigt."
      Avatar
      schrieb am 13.12.06 19:23:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Wie ist es denn mit der Abgeltungsstuer, wenn man einen Private Equity Fond, gezeichnet hat und die Einzahlungen gestückelt in Tranchen für 2007, 2008 und 2009 erfolgt? Gilt dann die Abgeltungsstuer nur für die Tranche von 2009?
      Avatar
      schrieb am 14.12.06 00:37:54
      Beitrag Nr. 29 ()
      Kann mir nicht vorstellen das bei eimem Aktienverkauf der Gewinn sofort versteuert werden muss, da der Gewinn gerade bei mehreren Trancen nicht genau ermittelt werden kann.

      Und wenn es so kommt hole ich mir halt ein Gewerbeschein , dann wird der Gewinn definitiv erst mit der Einnhameüberschussrechnung am Jahresende ermittelt und versteuert.


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