Stada: Ausbruch! (Seite 15)
eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
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Hat jemand gesicherte Kenntnisse wann bei Andienung die Rückzahlung erfolgt?
Meine Vorstellung wäre Prozedere der Banken morgen bis 10 Uhr und dann Rückzahlung am Dienstag im Laufe des Tages...
Meine Vorstellung wäre Prozedere der Banken morgen bis 10 Uhr und dann Rückzahlung am Dienstag im Laufe des Tages...
Ob überhaupt schon eines der kleinen Pakete eingereicht wurde?
Vielleicht teilweise.
Außer den anfangs mutmaßlich von Singer eingereichten 12,08% ging das eigentlich immer in kleinen Schritten, die letzten 2,83% waren der größte Sprung.
Ich tippe auf 88,88% Endstand, kann aber auch über 90% gehen.
Die Frage nach der Relevanz des Durchschnittspreises im Freiverkehr verstehe ich so, dass man fürchten muss, dass der Preis erstmal gedrückt wird, damit man weniger bieten kann, als den aktuellen Dreimonatsdurchschnitt.
Vielleicht teilweise.
Außer den anfangs mutmaßlich von Singer eingereichten 12,08% ging das eigentlich immer in kleinen Schritten, die letzten 2,83% waren der größte Sprung.
Ich tippe auf 88,88% Endstand, kann aber auch über 90% gehen.
Die Frage nach der Relevanz des Durchschnittspreises im Freiverkehr verstehe ich so, dass man fürchten muss, dass der Preis erstmal gedrückt wird, damit man weniger bieten kann, als den aktuellen Dreimonatsdurchschnitt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.166.432 von Bauglir am 08.11.18 10:57:16
Ok, Guter Link. Nach dem Lesen des Paragraphen sollte die Frage, ob der 3-Monatsschnitt bei Stada irgendwie unbeachtlich sein kann, klar zu negieren sein. Danke für den Link.
Zitat von Bauglir:Zitat von straßenköter: Für den Freiverkehr wäre es unstrittig, ob man bei einer Stada den 3-Monatsschnitt heranziehen müsste.
...
Stellt sich eher die Frage, wie der Handelsplatz HH in einer gerichtlichen Überprüfung eingeschätzt wird, weil das ja offiziell kein Börsenlisting im Freiverkehr ist.
straßenköter, warum ist denn der Handel an der Börse Hamburg keine Freiverkehrsnotiz (im Sinne des BörsG)?
http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__48.html
Ok, Guter Link. Nach dem Lesen des Paragraphen sollte die Frage, ob der 3-Monatsschnitt bei Stada irgendwie unbeachtlich sein kann, klar zu negieren sein. Danke für den Link.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.166.321 von honigbaer am 08.11.18 10:47:55
Zumindest wäre man nicht weit weg von den 90%. Erfahrungsgemäß sind der vorletzte und drittletzte Andienungstag die wichtigsten. Am letzten Tage passiert in der Regel wenig. Insofern würd ich eher vermuten, dass man "nur" Richtung 85% raus kommt, aber das werden wir ja in wenigen Tagen beantwortet sehen.
Zitat von honigbaer: Wenn die Handelspreise den Verkehrswert abbilden, würde ich annemen, so kommt man nicht umhin, diesen zu berücksichtigen. Ob man jetzt aus der Uteilsbegründung im Fall Allgäuer Alpenwasser viel mehr herauslesen kann?
Ich glaube, wir steuern eher auf einen schnellen Squeeze-out zu.
Falls heute, am letzten Tag der Angebotsfrist, noch zwei 3% Pakete reinkommen, reicht es fast schon für die erforderlichen 90%.
Laut heutiger Wasserstandsmeldung:
Bis zum 7. November 2018, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 11.450.475 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 18,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Insgesamt nun 52.168.322 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 83,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Zumindest wäre man nicht weit weg von den 90%. Erfahrungsgemäß sind der vorletzte und drittletzte Andienungstag die wichtigsten. Am letzten Tage passiert in der Regel wenig. Insofern würd ich eher vermuten, dass man "nur" Richtung 85% raus kommt, aber das werden wir ja in wenigen Tagen beantwortet sehen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.165.601 von straßenköter am 08.11.18 09:47:44
straßenköter, warum ist denn der Handel an der Börse Hamburg keine Freiverkehrsnotiz (im Sinne des BörsG)?
http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__48.html
Zitat von straßenköter: Für den Freiverkehr wäre es unstrittig, ob man bei einer Stada den 3-Monatsschnitt heranziehen müsste.
...
Stellt sich eher die Frage, wie der Handelsplatz HH in einer gerichtlichen Überprüfung eingeschätzt wird, weil das ja offiziell kein Börsenlisting im Freiverkehr ist.
straßenköter, warum ist denn der Handel an der Börse Hamburg keine Freiverkehrsnotiz (im Sinne des BörsG)?
http://www.gesetze-im-internet.de/b_rsg_2007/__48.html
Wenn die Handelspreise den Verkehrswert abbilden, würde ich annemen, so kommt man nicht umhin, diesen zu berücksichtigen. Ob man jetzt aus der Uteilsbegründung im Fall Allgäuer Alpenwasser viel mehr herauslesen kann?
Ich glaube, wir steuern eher auf einen schnellen Squeeze-out zu.
Falls heute, am letzten Tag der Angebotsfrist, noch zwei 3% Pakete reinkommen, reicht es fast schon für die erforderlichen 90%.
Laut heutiger Wasserstandsmeldung:
Bis zum 7. November 2018, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 11.450.475 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 18,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Insgesamt nun 52.168.322 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 83,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Ich glaube, wir steuern eher auf einen schnellen Squeeze-out zu.
Falls heute, am letzten Tag der Angebotsfrist, noch zwei 3% Pakete reinkommen, reicht es fast schon für die erforderlichen 90%.
Laut heutiger Wasserstandsmeldung:
Bis zum 7. November 2018, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 11.450.475 STADA-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 18,37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Insgesamt nun 52.168.322 STADA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 83,68 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der STADA AG.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.163.930 von valuedeal am 08.11.18 05:47:29
Für den Freiverkehr wäre es unstrittig, ob man bei einer Stada den 3-Monatsschnitt heranziehen müsste. Dem wäre so, weil keine gestörte Informationsverarbeitung vorhanden ist und auch die Umsätze in Zukunft ausreichen werden, so dass die Kurse eine ungestörte Marktmeinung abbilden. Dazu gab es mal ein Grundsatzurteil zur Alpenrose AG:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…
Stellt sich eher die Frage, wie der Handelsplatz HH in einer gerichtlichen Überprüfung eingeschätzt wird, weil das ja offiziell kein Börsenlisting im Freiverkehr ist. Meines Erachtens dürfte für die Börse HH analog das aus dem Urteil zur Alpenrose AG im Freiverkehr zutreffen, sofern ausreichend Handel stattfindet, aber das wäre nur meine private Einschätzung.
Zitat von valuedeal: Grundlage des 3-Monatsschnitts als Untergrenze der Abfindung ist ein BGH Urteil. Hier ist nur von geregelten Markt und nicht von Freiverkehr die Rede. Meines Wissens gibt es kein Gesetz oder BGH Urteil das zwingend die Anwendung im Freiverkehr vorschreibt.
Möglicherweise können Gerichte im Spruchverfahren das im Rahmen ihrer Schätzung - Freiheit anders sehen.
Den Artikel im Going Public hab ich gelesen. Ich vermisse da etwa die Quelle. VG Valuedeal
Für den Freiverkehr wäre es unstrittig, ob man bei einer Stada den 3-Monatsschnitt heranziehen müsste. Dem wäre so, weil keine gestörte Informationsverarbeitung vorhanden ist und auch die Umsätze in Zukunft ausreichen werden, so dass die Kurse eine ungestörte Marktmeinung abbilden. Dazu gab es mal ein Grundsatzurteil zur Alpenrose AG:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…
Stellt sich eher die Frage, wie der Handelsplatz HH in einer gerichtlichen Überprüfung eingeschätzt wird, weil das ja offiziell kein Börsenlisting im Freiverkehr ist. Meines Erachtens dürfte für die Börse HH analog das aus dem Urteil zur Alpenrose AG im Freiverkehr zutreffen, sofern ausreichend Handel stattfindet, aber das wäre nur meine private Einschätzung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.161.398 von honigbaer am 07.11.18 19:03:16Grundlage des 3-Monatsschnitts als Untergrenze der Abfindung ist ein BGH Urteil. Hier ist nur von geregelten Markt und nicht von Freiverkehr die Rede. Meines Wissens gibt es kein Gesetz oder BGH Urteil das zwingend die Anwendung im Freiverkehr vorschreibt.
Möglicherweise können Gerichte im Spruchverfahren das im Rahmen ihrer Schätzung - Freiheit anders sehen.
Den Artikel im Going Public hab ich gelesen. Ich vermisse da etwa die Quelle. VG Valuedeal
Möglicherweise können Gerichte im Spruchverfahren das im Rahmen ihrer Schätzung - Freiheit anders sehen.
Den Artikel im Going Public hab ich gelesen. Ich vermisse da etwa die Quelle. VG Valuedeal
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.160.831 von valuedeal am 07.11.18 18:06:12Bist Du da sicher?
Hier
https://www.goingpublic.de/squeeze-out-und-abfindung
steht:
Als Untergrenze der Abfindung kommen auch im Freiverkehr ermittelte Aktienkurse in Betracht.
Müsste z.B. bei Custodia im Gutachten stehen, wie die Regeln sind, die waren ja zuletzt nach Delisting auch nur noch in Hamburg gehandelt. Bei Marktenge gibt es aber Ausnahmen.
Hier
https://www.goingpublic.de/squeeze-out-und-abfindung
steht:
Als Untergrenze der Abfindung kommen auch im Freiverkehr ermittelte Aktienkurse in Betracht.
Müsste z.B. bei Custodia im Gutachten stehen, wie die Regeln sind, die waren ja zuletzt nach Delisting auch nur noch in Hamburg gehandelt. Bei Marktenge gibt es aber Ausnahmen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.160.588 von Bauglir am 07.11.18 17:42:40Nein. VG Valuedeal
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