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    Stada: Ausbruch! (Seite 17)

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
    Beiträge: 6.902
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      Avatar
      schrieb am 30.10.18 11:18:45
      Beitrag Nr. 6.742 ()
      Es gibt doch noch einen 10%-Halter:
      http://www.dgap.de/dgap/News/pvr/stada-arzneimittel-release-…

      Da erst kürzlich zugekauft wurde, gehe ich mal davon aus, dass Braxton nicht andienen wird.
      Avatar
      schrieb am 29.10.18 18:19:00
      Beitrag Nr. 6.741 ()
      Die Gefahr, dass man auf einen Handel bei Valora angewiesen ist, sehe ich überhaupt nicht. Hamburg wird bestimmt weiter handeln. An die eingetragenen Aktionäre ging nun nochmal ein Schreiben raus, sinngemäß, man möge doch so nett sein und das bis 08. November laufende Delisting-Angebot annehmen.

      Für private Anleger bleibt ja auch während der Dauer des Spruchverfahrens die Möglichkeit, unter dem Spruchverfahren anzudienen. Da gibt es zwar derzeit einschließlich der Zinsen nur gut 76 Euro, aber eine gewisse Sicherheit bedeutet das doch.

      Haken beim Delistingangebot ist, dass sich dieses am Börsenkurs und nicht am Unternehmenswert orientiert. Wer bis hierhin durchgehalten hat, kann auch auf den Squeeze-out warten.

      Laut Wasserstandsmeldung vom 24.10. wurden bis dahin 12,26% der Aktien beim Delistingangebot angedient, also nur wenig mehr als die 12,06% für die man die Andienungszusage von Singer hat.
      Avatar
      schrieb am 29.10.18 16:55:59
      Beitrag Nr. 6.740 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.085.287 von investor2014 am 29.10.18 16:45:39
      Zitat von investor2014:
      Zitat von straßenköter: ...

      Sofern die Börse Hamburg oder München nicht weiterhandelt, bliebe dann nur noch Valora als außerbörsliche Plattform. Der Handel funktioniert dort sehr gut, aber man muss sich separat anmelden.


      danke. Dann Spread, der Spanne zwischen An- und Verkauf wird viel größer.
      Und wie lange dürfen dann die Aktie außerbörslich gehandelt werden, wenn die Umsätze sehr gering werden?


      Da gibt es keine Frist. Die Entscheidung liegt allein bei Valora und die handeln zeitlich unbegrenzt. Die Spanne müsste man abwarten. Es gab ja so einen Fall noch gar nicht, dass ein ansonsten hoch liquider Titel nur noch außerbörslich zu handeln wäre. Vergleichbar wären da nur McKesson (ehemals Celesio) und Kabel Deutschland, die beide allerdings fleißig an der Börse Hamburg gehandelt werden.
      Avatar
      schrieb am 29.10.18 16:45:39
      Beitrag Nr. 6.739 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.085.071 von straßenköter am 29.10.18 16:27:25
      Zitat von straßenköter:
      Zitat von investor2014: Gibt es für private Leute alternative zum Verkauf, falls Stada nicht mehr an der deutschen Börsen gehandelt wird?


      Sofern die Börse Hamburg oder München nicht weiterhandelt, bliebe dann nur noch Valora als außerbörsliche Plattform. Der Handel funktioniert dort sehr gut, aber man muss sich separat anmelden.


      danke. Dann Spread, der Spanne zwischen An- und Verkauf wird viel größer.
      Und wie lange dürfen dann die Aktie außerbörslich gehandelt werden, wenn die Umsätze sehr gering werden?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 29.10.18 16:27:25
      Beitrag Nr. 6.738 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.085.029 von investor2014 am 29.10.18 16:23:56
      Zitat von investor2014: Gibt es für private Leute alternative zum Verkauf, falls Stada nicht mehr an der deutschen Börsen gehandelt wird?


      Sofern die Börse Hamburg oder München nicht weiterhandelt, bliebe dann nur noch Valora als außerbörsliche Plattform. Der Handel funktioniert dort sehr gut, aber man muss sich separat anmelden.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 29.10.18 16:23:56
      Beitrag Nr. 6.737 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.988.205 von hugon am 18.10.18 07:38:27Gibt es für private Leute alternative zum Verkauf, falls Stada nicht mehr an der deutschen Börsen gehandelt wird?
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.10.18 00:55:21
      Beitrag Nr. 6.736 ()
      4,12% Zinsen aus dem Beherrschungsvertrag, bringen da nicht inzwischen talienische Staatsanlehen sogar mehr? So langweilige Zinsanlagen nehme ich normalerweise gar nicht ins Depot. Die passen da auch gar nicht zu den anderen Kursraketen. Ich bin lieber in Singers Windschatten unterwegs, und wenn er bei Stada aussteigt, überlege ich mir das natürlich auch.

      Ich frage mal anders, wenn man jetzt verkaufen wollte, dann lieber über die Börse, über das Delistingangebot oder, trotz geringerem Erlös, durch Einreichung unter dem Beherrschungsvertrag?
      Und dann kann ich mir eigentlich die Antwort gleich selbst geben, denn dann muss ich natürlich unter denm Beherrschungsvertrag andienen. Sonst gehe ich ja ein enormes Risiko ein, nicht davon zu profitieren, falls es im Spruchverfahren eine Erhöhung gibt.
      Avatar
      schrieb am 22.10.18 10:35:32
      Beitrag Nr. 6.735 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.006.532 von honigbaer am 19.10.18 18:32:47
      Zitat von honigbaer: Findest Du das unvernünftig?
      Auf die erste Ausgleichszahlung müsste man noch bis Ende Juni 2019 warten.
      Und es scheint mir durchaus denkbar, dass der Kurs nach Ende des Delistingangebots eher etwas fällt.

      Weitere Frage wäre natürlich auch, ob der Unternehmenswert seit abschluss des Beherrschungsvertrags gestiegen ist, eine Bewertung anlässlich eines Squeeze-out höher ausfallen würde.


      Der einzige Grund den ich sehe jetzt in den Beherrschungsvertrag anzudienen ist wenn Du einen Multiplikator generieren möchtest und glaubst der aktuelle Kurs wäre der zukünftig niedrigste (d.h. Kaufen, andienen, Auszahlung kassieren, Kaufen...).

      Ansonsten besteht doch kein akuter Handlungsbedarf. Du hast ja definitiv ein "Reinvestment-Risk". Die Zinsen auf die Barabfindung laufen ja weiter, d.h. die musst Du auch erstmal woanders verdienen.
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 18:32:47
      Beitrag Nr. 6.734 ()
      Findest Du das unvernünftig?
      Auf die erste Ausgleichszahlung müsste man noch bis Ende Juni 2019 warten.
      Und es scheint mir durchaus denkbar, dass der Kurs nach Ende des Delistingangebots eher etwas fällt.

      Weitere Frage wäre natürlich auch, ob der Unternehmenswert seit abschluss des Beherrschungsvertrags gestiegen ist, eine Bewertung anlässlich eines Squeeze-out höher ausfallen würde.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 19.10.18 18:15:32
      Beitrag Nr. 6.733 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.006.247 von honigbaer am 19.10.18 18:01:11
      Zitat von honigbaer: Daran merkst Du schon, dass mich das Delisting-Angebot nicht interessiert, wenn ich da nichtmal den Preis auswendig weiß. Das lasse ich komplett links liegen.

      Aufgelaufene Zinsen im Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag müssten etwa 1,70 Euro sein, die kommen zu den 74,40 noch dazu.


      Die Zinsen werden doch durch den Ausgleich überkompensiert. Oder denkst Du ernsthaft drüber nach aktuell für 76,1 anzudienen?
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