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    Außergewöhnliche Belastungen wie Zahnarztkosten, Ab wann absetzbar ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.06 16:58:36 von
    neuester Beitrag 23.12.06 12:23:25 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.101.531
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      Avatar
      schrieb am 20.12.06 16:58:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      hatte dieses Jahr mehrere unangenehme Besuche beim Zahnarzt.
      (Implantate,ect)
      Insgesamt ca 3600 Euro Privat Rechnung. Bin aber gesetzlich
      versichert.
      Mußte alles selber bezahlen.
      Kennt jemand die %zentualen Grenzen bei verheirateten ohne Kinder.
      Hat das Finanzamt einblicke in Zusatzversicherungen die man
      abgeschlossen hat.

      mfG
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 17:34:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.342.946 von Apokallypse am 20.12.06 16:58:36Andere außergewöhnliche Belastungen unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung sind in § 33 EStG geregelt. Zunächst ist die gesetzliche Tabelle zur Größenordnung der zumutbaren Werte zu beachten. Die zumutbare Belastung beträgt:

      Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 EUR über 15.340 EUR über 51.130 DM
      Steuerpflichtige ohne Kinder
      mit Grundtabelle besteuert 5 % 6 % 7 %
      mit Splittingtabelle besteuert 4 % 5 % 6 %
      Steuerpflichtige mit Kindern
      1 oder 2 Kinder 2 $ 3 % 4 %
      mindestens 3 Kinder 1 % 1 % 2 %
      des Gesamtbetrags der Einkünfte
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 18:23:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hat das Finanzamt einblicke in Zusatzversicherungen die man
      abgeschlossen hat.


      ich glaube nicht - die haben doch Tomaten auf den Augen :D
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 19:23:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #3:
      Wenn man die Beiträge zu den Zusatzversicherungen steuerlich geltend macht (Sonderausgaben) ...
      Avatar
      schrieb am 20.12.06 20:43:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man sollte nicht vergessen, was hier wohl geplant werden soll oder man evtl. versucht zu planen ist nichts anderes als Steuerhinterziehung.

      Sollte das irgendwie mal rauskommen, wird man die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen und sein Leben lang als besonderer Prüfungsfall beim Finanzamt geführt werden.

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      Avatar
      schrieb am 23.12.06 12:23:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.350.506 von Oerdiz am 20.12.06 20:43:32unsere Steuer-und Abgabengelder versickern in Pensionen und
      Krankheitskosten der Pensionäre, in Europa, im Kosovo und
      Afghanistan
      und du bildest dir ein, es sei ehrenvoller sich hier für das
      elende Zöllner-Gesindel staatstragend aufzuplustern


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