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    Dritter Arbeitsmarkt - Das Experiment von Bad Schmiedeberg - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.07 22:19:48 von
    neuester Beitrag 13.01.07 08:20:04 von
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      schrieb am 12.01.07 22:19:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Von Sven Astheimer und Nico Fickinger, Berlin/Frankfurt


      "Bürgerarbeit" im Altenpflegeheim von Bad Schmiedeberg
      12. Januar 2007
      Selten waren so viele Augen auf Bad Schmiedeberg gerichtet. Die kleine Gemeinde in Sachsen-Anhalt ist so etwas wie Deutschlands größtes Freiluftlabor für den Arbeitsmarkt. Land, Kommune und Arbeitsagentur testen hier unter dem Namen „Bürgerarbeit“ ein Konzept, das bald für ganz Deutschland Pate stehen könnte: ein staatlich subventionierter dritter Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose.

      Im Dezember waren in Bad Schmiedeberg rund 80 Personen damit beschäftigt, Oldtimer der freiwilligen Feuerwehr zu pflegen, eine Chronik zu erstellen oder Kinder und Ältere in Kirchen oder Vereinen zu betreuen - „alles Tätigkeiten, die sonst niemand erledigen würde“, versichert die Sprecherin der örtlichen Arbeitsagentur. Und es sind alles sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Das Geld stammt von der Arbeitsagentur, dem Bund und dem Europäischen Sozialfonds.

      Sachsen-Anhalt als Vorbild für das ganze Land?

      Auch dank dieser Bürgerarbeit sei die Arbeitslosenquote in der Stadt zwischen September und Dezember von 15,6 auf 6,8 Prozent gesunken, sendet Bad Schmiedeberg in die Welt hinaus. In Magdeburg arbeiten 20 Personen in einem ähnlichen Projekt, weitere Vorhaben sollen folgen. Wolfgang Böhmer (CDU), Ministerpräsident in Sachsen-Anhalt, ist ein Anhänger der Bürgerarbeit: „Wir wollen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vor allem für jene schaffen, die derzeit auf dem ersten Arbeitsmarkt so gut wie chancenlos sind.“ Was in Sachsen-Anhalt geht, könnte bald im ganzen Land kommen.

      Langzeitarbeitslose sollen vom Staat zeitlich unbefristete Lohnkostenzuschüsse von 50 Prozent erhalten, damit sich die Bürgerarbeit oder eine leistungsgeminderte Stelle in Integrationsbetrieben oder der Privatwirtschaft rechnet. So haben es der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) und der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner, für die Koalitionsarbeitsgruppe ausgehandelt.

      „Hier muss kräftig gespart werden“

      Sie stoßen damit allerorten auf Zustimmung: beim Vorstand der SPD, der in seiner „Bremer Erklärung“ zum neuen Grundsatzprogramm die Einrichtung eines „sozialen Arbeitsmarkts“ beschlossen hat; beim Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales, Gerald Weiß (CDU), der zugleich die Arbeitnehmergruppe der Union im Bundestag führt; beim arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe, der in der Koalitionsarbeitsgruppe sitzt. Bloß die Liberalen heben warnend den Finger.

      Die Zuschüsse seien aus dem Topf für das Arbeitslosengeld II nicht finanzierbar, mahnt die FDP-Haushaltspolitikerin Claudia Winterstein. „Hier ist kein Geld übrig, sondern hier muss kräftig gespart werden.“ Doch um Finanzierungsfragen kümmern sich Sozialpolitiker meist zuletzt. „Wenn ich 400.000 Menschen nicht in den ersten Arbeitsmarkt bekomme, brauche ich für diese Menschen eine Lösung und muss ihnen eine sinnstiftende Tätigkeit ermöglichen“, sagt Weiß.

      Arbeitnehmer mit multiplen Vermittlungshemmnissen

      Das ist aber nicht so einfach. Denn die Betroffenen weisen - wie es im Amtsdeutsch heißt - multiple Vermittlungshemmnisse auf. Im Klartext heißt dies, dass diese Personen entweder Drogenprobleme haben oder schlecht qualifiziert sind, dass das soziale Umfeld zerrüttet ist oder die letzte Erwerbstätigkeit schon lange zurückliegt. Oft kommt eben vieles davon zusammen. Diese Personen, sagt der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sind derzeit auch bei optimaler Betreuung nicht in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren.

      Auch der zweite Arbeitsmarkt - also eine zeitlich befristete und staatlich geförderte Beschäftigung über Ein-Euro-Jobs oder Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) - verspricht in absehbarer Zeit nicht zum Sprungbrett zu werden. Die Evaluierung der Hartz-Gesetze hat sogar gezeigt, dass ABM die Integrationschancen der Betroffenen noch verschlechtern. Warum man angesichts dieses eindeutigen Befundes ABM sogar noch entfristet, statt sie abzuschaffen, bleibt ein Rätsel.

      „In keinem Land sind die Kriterien so streng“

      Andere Länder machen es sich da einfacher. Dort tauchen die Schwerstvermittelbaren häufig nicht in der Arbeitslosenstatistik auf - weil sie als nichterwerbsfähig gelten. In Schweden, Großbritannien oder den Niederlanden werden Personen viel schneller arbeitsunfähig geschrieben. In diesen Ländern ist der Anteil der erwerbsunfähigen Personen an der gesamten Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren bis zu drei Mal so hoch wie hierzulande.

      „In keinem Land sind die Kriterien so streng wie in Deutschland“, sagt Regina Konle-Seidl, Ökonomin am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Wer gesund genug ist, um mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten, der gilt hier als erwerbsfähig. Die Formulierung „auf absehbare Zeit“ im Gesetz hat dazu geführt, dass sogar Komapatienten und Alkoholiker, welche am Beginn einer Therapie standen, diesen Status erhielten.

      Viele würden aus Arbeitslosenstatistik verschwinden

      Den Kommunen kam diese strenge Definition der Erwerbsfähigkeit gelegen. Sie erlaubte es ihnen, nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfängern (Hartz IV) zum 1. Januar 2005 zwischen 90 und 95 Prozent ihrer Klientel an die Arbeitsagenturen zu überstellen. Das neue Sozialgeld tragen die Kommunen weiter komplett selbst. Hartz IV belastet ihre Haushalte indes nur durch Zuschüsse zu Wohn- und Heizkosten, die sie seither aber auch für die früheren Arbeitslosenhilfeempfänger zahlen müssen.

      Deutschland könnte also dem Vorbild vieler Nachbarländer folgen und die Erwerbsfähigkeit strenger formulieren. Dies hätte zur Folge, dass viele Personen in den passiven Leistungsbezug rutschen würden und damit aus der Arbeitslosenstatistik verschwänden. Dies aber stünde dem Gedanken des Forderns und Förderns im aktivierenden Sozialstaat, der den Hartz-Reformen zu Grunde liegt, diametral entgegen.

      Kein Nutzen für den Einzelnen oder die Volkswirtschaft

      Damit bleibt als Alternative die Beschäftigung auf einem dritten, dauerhaft subventionierten Arbeitsmarkt. Dieses Konzept birgt aber gleich mehrere Konstruktionsfehler. Eine solche Tätigkeit soll sich auf gemeinnützige Dienste beschränken und möglichst wenig reguläre Beschäftigung verdrängen. Worin aber könnte eine solche Arbeit bestehen? Für Wolfgang Franz, Mitglied des Sachverständigenrates und Leiter des Forschungsinstitutes ZEW, erfüllt diese Kriterien nur eine „völlig sinnentleerte Arbeit, wie einen Haufen Steine von A nach B zu tragen“.

      Eine solche Tätigkeit aber hätte keinerlei Nutzen - weder für den Einzelnen noch für die Volkswirtschaft. Außerdem könnte man die Betroffenen auch jetzt schon in gemeinnützige Beschäftigung vermitteln - als Gegenleistung für die Unterstützung durch Hartz IV. Den therapeutischen Effekt könnte man also vermutlich billiger haben, ohne Umwandlung in sozialversicherungspflichtige Stellen.

      „Betroffene im Sozialrechtsverhältnis lassen“

      Auch sollen sogenannte Drehtüreffekte vermieden werden. Die Bundesagentur für Arbeit dringt derzeit in den Gesprächen mit der Regierung darauf, dass für Beschäftigte auf dem dritten Arbeitsmarkt keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Andernfalls erwürben die Betroffenen Leistungsansprüche und würden nach dem Auslaufen der Maßnahme wieder der BA überstellt. Auf diese Weise haben schon früher viele Kommunen durch ABM ihre Haushalte entlastet.

      Der CSU-Arbeitsmarktpolitiker Stefan Müller regt daher an, die Einrichtung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse noch einmal zu überprüfen. „Ich könnte mir persönlich auch vorstellen, dass wir die Betroffenen im Sozialrechtsverhältnis lassen.“ Auch hielte er es für sinnvoll, zunächst einen Ideenwettbewerb auszuschreiben und Modellprojekte zu starten. Andernfalls drohe die Gefahr, dass die Erfahrungen aus Bürgerarbeits-Projekten wie in Bad Schmiedeberg nicht berücksichtigt würden.
      Text: F.A.Z., 13.01.2007, Nr. 11 / Seite 12
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      schrieb am 13.01.07 00:11:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.872.276 von kosto1929 am 12.01.07 22:19:48Die Idee hat schon was. Menschen für sinnvolle und gemeinnützliche Arbeit zu bezahlen, statt fürs nichts tun, scheint mir ein vernünftiger Ansatz zu sein. Die Frage ist halt die Finanzierung. Ich bin mal in einen Bericht über das Projekt reingezappt, da waren alle glücklich, wobei ich ehrlich gegt nicht kapiert habe, wer am Ende die Rechnung bezahlt, irgendwie klang es so, als ob die nun ExArbeitslosen mehr hatten und der Staat weniger ausgeben mußte. Wie gesagt, ich bin da nur reingezappt. Das System scheint mir auch als Brauchbar, um Leute, welche das Soziale Netz zu Unrecht nutzen, heraus zu sieben. Vielleicht rechnet es sich ja über diesen Weg.
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      schrieb am 13.01.07 08:20:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.874.115 von Neonjaeger am 13.01.07 00:11:57Die Frage ist auch, ob nicht normale Vollzeitkräfte ihren Job verlieren durch Billigarbeiter.

      Bei Jobs die es sonst nicht geben würde, steht dieses natürlich nicht im Raum. Häufig sind es ja z.Zt. Jobs wo der Staat oder das Land sparen will...

      Sind es nur Tricks für die AL-Statistik?


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