IV-AG Immobilien AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.02.07 17:59:51 von
neuester Beitrag 04.02.07 11:53:10 von
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Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 765/05
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12860 eingetragenen IV-AG Immobilien Aktiengesellschaft, Koburger Str. 1, 51103 Köln, vertreten durch den Vorstand Peter Borning
Geschäftszweig: Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen
ist am 22.12.2005, um 14:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Heinrich Drügh, Bochumer Str. 6, 51145 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 765/05
Amtsgericht Köln, 22.12.2005
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12860 eingetragenen IV-AG Immobilien Aktiengesellschaft, Koburger Str. 1, 51103 Köln, vertreten durch den Vorstand Peter Borning
Geschäftszweig: Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen
ist am 22.12.2005, um 14:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Heinrich Drügh, Bochumer Str. 6, 51145 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
72 IN 765/05
Amtsgericht Köln, 22.12.2005
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 765/05
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12860 eingetragenen IV-AG Immobilien Aktiengesellschaft, Koburger Str. 1, 51103 Köln, vertreten durch den Vorstand Peter Borning
Geschäftszweig: Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.03.2006, um 14.03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Heinrich Drügh, Bochumer Str. 6, 51145 Köln.
.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.05.2006 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Dienstag, 06.06.2006, 11:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Hauptstelle, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Erdgeschoss, Saal 14.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
72 IN 765/05
Amtsgericht Köln, 17.03.2006
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12860 eingetragenen IV-AG Immobilien Aktiengesellschaft, Koburger Str. 1, 51103 Köln, vertreten durch den Vorstand Peter Borning
Geschäftszweig: Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräumen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.03.2006, um 14.03 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Heinrich Drügh, Bochumer Str. 6, 51145 Köln.
.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.05.2006 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Dienstag, 06.06.2006, 11:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Hauptstelle, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Erdgeschoss, Saal 14.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
72 IN 765/05
Amtsgericht Köln, 17.03.2006
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 72 IN 765/05
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12860 eingetragenen IV-AG Immobilien Aktiengesellschaft, Koburger Str. 1, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Peter Borning, Wiedemannstr. 136, 41199 Mönchengladbach
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO) bestimmt auf
Dienstag, 31.10.2006, 09:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Erdgeschoss, Sitzungssaal 14.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Verwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
72 IN 765/05
Amtsgericht Köln, 06.07.2006
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 12860 eingetragenen IV-AG Immobilien Aktiengesellschaft, Koburger Str. 1, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Peter Borning, Wiedemannstr. 136, 41199 Mönchengladbach
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO) bestimmt auf
Dienstag, 31.10.2006, 09:00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Erdgeschoss, Sitzungssaal 14.
Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Verwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
72 IN 765/05
Amtsgericht Köln, 06.07.2006
Ich kaufe IV-AG Immobilien AG-Aktien zu 0,01 Euro an.
Ich erhöhe das Kaufangebot auf 0,02 Euro!
Würde bis zu 50.000 Aktien erwerben!
Gruss
Würde bis zu 50.000 Aktien erwerben!
Gruss
Antwort auf Beitrag Nr.: 27.404.040 von Thorsten73 am 03.02.07 23:47:38Was wollt ihr mit Insolventen IV-AG Immobilien Aktiengesellschaft ???
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