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    Gewerbe anmelden oder Fa. gründen, bei 6 vermieteten Wohnungen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.02.07 12:05:59 von
    neuester Beitrag 06.02.07 23:48:01 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.109.685
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      schrieb am 05.02.07 12:05:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      ich habe insgesamt 2 Häuser mit je 3 Wohnungen geerbt.
      Neben der Erbschaftsteuer die ich wohl oder übel zahlen muß, möchte ich die Häuser (relativ gute Bausubstanz) nicht verkaufen. d.h es wird allerlei Schreib und Papierkram auf mich zukommen.
      Meine Frau und ich sind beide im Angestelltenverhältnis.
      Wir haben uns überlegt evtl. ein Gewerbe anzumelden oder eine Fa. zu gründen die die Nebenkostenabrechnung, Mietersuche etc. für unsere Wohnungen übernimmt. Ein Arbeitszimmer könnte ich in unserer Wohnung einrichten.
      Habt ihr Erfahrungen wie man so etwas machen könnte, bzw würde das Finazamt mitspielen?

      Danke für Eure hoffentlich hilfreichen Vorschläge.
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 12:27:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.440.423 von dampeil am 05.02.07 12:05:59Verwaltungsgesellschaft auf Deine Frau und fertig ist der Lack!!!

      Allerdings gibt es auch Richtlinien, was eine Verwaltung kosten darf.

      Also keine Luftschlösser bauen!!!

      GEsellschaftsform ist eigentlich Wurst. Kann ne KG oder GmbH oder auch ein Gewerbe sein, wie ich meine!!!
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 12:37:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.440.762 von Papasimon am 05.02.07 12:27:56Gesellschaftsform ist nicht Wurst :D

      Bei einer GmbH verbleibt der Gewinn in der GmbH - das gleiche gilt für evtl. anfallende Verluste. Die Verluste können dann mit den Gewinnen aus dem persönlichen Bereich nicht verrechnet werden.

      Achtung die Objekte dürfen nicht in die GmbH eingebracht werden weil dann bei Herausnahme oder Verkauf evtl. stille Reserven freigesetzt werden. (als Gewinn)

      wenn man von steuerlichen Sachen nichts versteht ist ein guter Steuerberater angesagt :D
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 12:45:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.440.423 von dampeil am 05.02.07 12:05:59Ich würde das einer professionellen Wohnungsverwaltung überlassen.

      Kostet etwas, aber mir wäre die so gewonnene Freizeit wichtiger.

      Außerdem würde ich mir nicht den ganzen Mieterstreß ans Bein binden.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 12:50:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.440.423 von dampeil am 05.02.07 12:05:59Solange ihr beiden im Angestelltenverhältnis seid, habt ihr keine chance mit dem arbeitszimmer

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      schrieb am 05.02.07 12:57:25
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.440.423 von dampeil am 05.02.07 12:05:59Tatsache ist: Gründet man eine Firma und macht alles selbst - spart man Kosten. Da beide Arbeit haben würde ich mir überlegen ob ich meine Freizeit mit der Wohnungsverwaltung verbringe. Vermietung in D ist doch das letzte. Der Mieter hat doch mehr Recht wie der vermieter. Den Streß würde ich mir nicht antun. Meine Nerven wären mir wichtiger als Geld.
      Fazit: Einen guten Verwalter suchen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 12:57:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      ;) seit froh das ihr die häuser zu jetziger erbschaftssteuer-
      gesetzeslage geerbt habt!
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 16:26:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich kann Dir nur raten, es auf keinen Fall "gewerblich" zu machen.
      Stell Dir vor, Du verkaufst irgendwann mal eine Wohnung. Dann mußt Du die Differenz vom Ererbten zum Verkauften voll versteuern. Und so kannst Du das Geld voll einkassieren, ohne eine Steuer zu bezahlen, wenn die Wohnung vor 10 Jahren gekauft wurde (nicht vererbt, das ist unwichtig).
      Berate Dich unbedingt mit einem Steuerberater!
      Deine Unkosten kannst auch sonst absetzen!

      Es ist schon einige Jahre her, daß ich mich mit dem deutschen Gesetz auseinandergesetzt habe. Bin nach Österreich übersiedelt und habe Mieteinnahmen, aber alle auf privater Basis. Und ich habe auch schon Wohnungen verkauft, das geht, weil über 10 Jahresfrist, dem Finanzamt nichts mehr an.
      Also keine Bilanz, sondern nur eine E/Ü-Rechnung!
      Und unbedingt sich vom Steuerberater beraten lassen.Spar nicht an der falschen Stelle!
      Lisaduck
      Avatar
      schrieb am 05.02.07 19:55:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      [Wir haben uns überlegt evtl. ein Gewerbe anzumelden oder eine Fa. zu gründen die die Nebenkostenabrechnung, Mietersuche etc. für unsere Wohnungen übernimmt. Ein Arbeitszimmer könnte ich in unserer Wohnung einrichten./i]

      Was soll das bringen?
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 18:32:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Nataly,

      was ich mit einem Gewerbe oder Fa. bezwecken will ist folgendes:

      Absetzbarkeit von Arbeitszimmer, PC etc. – Fahrtkosten zu dem vermieteten Objekt, eigener Zeitaufwand für Schreibarbeit……….

      Evtl. sogar die Haus- Wohnungsnebenkostenabrechnung von anderen Leuten übernehmen (falls sich das lohnt).

      Gruß dampeil
      Avatar
      schrieb am 06.02.07 23:48:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.468.067 von dampeil am 06.02.07 18:32:29Wie wurden die Häuser eigentlich bisher verwaltet? Selbstverwaltung durch den alten Herrn oder Fremdgesellschaft?

      Wohnungsverwaltung ist so was von einem komplizierten Geschäft, ich denke Du fährst weit besser, das Profis zu überlassen. Kostet lächerliche 20-25 EUR je Wohneinheit und Monat, und hält Dir einiges an Stress und vieles an vermeidbaren Kosten vom Hals. Für alle Mieter sind jährlich Betriebskostenabrechnungen zu erstellen, die einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen, die vielfältigen Mieterrechte hierzulande (und deren Fallstricke) waren schon erwähnt worden. Die Versicherungen für die Gebäude müssen stimmen, Räum- und Streupflicht im Winter muß delegiert werden, überall drohen Haftungsfragen. Viel zu lernen für Dich, wenn Du neu bist im Geschäft.

      Es sei denn zufällig bist Du oder Deine Frau Kaufmann/frau der Wohnungswirtschaft, dann wisst ihr um was es sich hier dreht.

      Man kann natürlich auch fröhlich alle einkommenden Rechnungen einfach nur bezahlen und am Jahresende eine pi-mal-Daumen-qm-Betriebskosten-Umlage für die Mieter machen, aber das geht nur so lange gut bis der erste Mieter dagegen opponiert.
      Und spätestens bei der Steuererklärung würdest Du Dich verfluchen, nicht die Profis machen zu lassen. Allein was da alles umlagefähig, nicht umlagefähig, sofort oder über die Zeit abschreibbar ist, ist eine Wissenschaft für sich.

      Da StB- und Verwaltungskosten selbst wiederum absetzbar sind, wäre es nicht nur stressig, sondern auch wenig ökonomisch, hier „Selbermachen“ zu praktizieren, es sei denn ihr lebt ab sofort von den Mieteinnahmen, gebt beide eure Jobs auf und fahrt damit netto unterhalb des steuerlichen Existenzminímums;)


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