DEUTSCHE WOHNEN Rebound? (Seite 8)
eröffnet am 23.02.07 11:04:45 von
neuester Beitrag 26.04.24 18:05:35 von
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In den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2023 hat die Deutsche Wohnen SE einen Group FFO auf Vorjahresniveau in Höhe von 144,8 Mio. € beziehungsweise 0,36 € pro Aktie erwirtschaftet. Die Neubewertung des Portfolios führte zu einem Ergebnis aus der Bewertung von Investment Properties von -1.103,5 Mio. € und trug maßgeblich zu einer Reduzierung des Nettovermögenswertes (NAV) auf 19.461,1 Mio. € bei; das entspricht einem NAV pro Aktie von 49,03 €.
Die Veröffentlichung der finalen Zahlen für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres 2023 ist für den 8. Mai 2023 vorgesehen
Die Veröffentlichung der finalen Zahlen für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres 2023 ist für den 8. Mai 2023 vorgesehen
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.747.022 von Aktienduffy am 27.04.23 19:24:16Der Kredit an die Mutter hat Anfang letzten Jahres wenig Freude ausgelöst, aber inzwischen kann sich die Verzinsung mit 3,61% (1M-Euribor + 0,6%) wirklich sehen lassen. Die laufende Verzinsung liegt weit über den durchschnittlichen Zinskosten und die Gelder können jederzeit zurückgerufen werden, um eigene fällige Verbindlichkeiten zu tilgen.
Wenn man mal den Blick von der unterdrückten Dividende abwendet, spricht doch sehr viel für die hübsche Tochter.
Wenn man mal den Blick von der unterdrückten Dividende abwendet, spricht doch sehr viel für die hübsche Tochter.
ja und seitdem hat sich halt die zinslandschaft eben auch deutlich gedreht.
da der oder die intercompany loans mit 3m euribor + 60 bips (hab jetzt nicht genau nachgeschaut) verzinst werden und die DW mit den durchschnittlichen zinskosten weit unter 2 prozent liegt, arbitriert jetzt die tochter die mutter aus und das kann ich mir mit einen BGAV sparen...
da der oder die intercompany loans mit 3m euribor + 60 bips (hab jetzt nicht genau nachgeschaut) verzinst werden und die DW mit den durchschnittlichen zinskosten weit unter 2 prozent liegt, arbitriert jetzt die tochter die mutter aus und das kann ich mir mit einen BGAV sparen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.745.123 von sergiodq am 27.04.23 15:26:10Ich glaube die Übernahme war im September vor 1,5 Jahren . Ich meine die 3 Jahre sind dann erst im September 2024 abgelaufen .
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.744.949 von uuoc am 27.04.23 14:59:39
Andererseits könnten sie gerade mit dem BuG auf Liquidität bei DW zugreifen. Zumal sie möglicherweise noch Probleme bekommen mit der Praktik der Darlehnsvergabe von DW an VNA. Also ein BuG hätte da schon Vorteile aber mittlerweile natürlich nicht mehr 100% sicher. Aber was ist das schon?
Zitat von uuoc: Es wäre die Frage, ob VNA einen Vorteil aus dem GuB erzielen kann. Die Synergieeffekte scheinen sie auch so zu haben bzw. Heben zu können. Bei einem GuB müssten sie wieder eine Bewertung machen und falls sie dann über den GuB Stücke angedient bekommen, könnte man dann die 90% überschreiten und man wäre Grunderwerbsteuerpflichtig. Das würde dann in der momentanen Phase ordentlich Cash rausziehen, den man aber für den Schuldenabbau benötigt. Ich bin trotzdem stark investiert,da sie mit 28% eine sehr geringe schuldenquote aufweisen und von mittlerweile wieder stark steigenden Mieten in Berlin profitieren.
Andererseits könnten sie gerade mit dem BuG auf Liquidität bei DW zugreifen. Zumal sie möglicherweise noch Probleme bekommen mit der Praktik der Darlehnsvergabe von DW an VNA. Also ein BuG hätte da schon Vorteile aber mittlerweile natürlich nicht mehr 100% sicher. Aber was ist das schon?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.744.745 von straßenköter am 27.04.23 14:35:59
Ja genau. Und zu dem Zeitpunkt wo ich von 2 Jahren schrieb, war 1 Jahr bereits abgelaufen. Was von dem Rest zu halten ist, muss jeder selbst beurteilen.
Zitat von straßenköter: Ich habe die Passage gefunden:
"Die Bieterin hat sich im Neuen Business Combination Agreement gegenüber der
Zielgesellschaft unwiderruflich verpflichtet, für drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen und die Bieterin sieht auch keine Veranlassung,
einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre
abzuschließen (siehe hierzu aus Ziffer 7.2.7). Daher hat die Bieterin nicht die Absicht, einen
Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen abzuschließen. "
Angebotsunterlagen Übernahmeangebot Seite 76
https://de.vonovia-st.de/download/companies/ma1056/1056_02of…
Ja genau. Und zu dem Zeitpunkt wo ich von 2 Jahren schrieb, war 1 Jahr bereits abgelaufen. Was von dem Rest zu halten ist, muss jeder selbst beurteilen.
Es wäre die Frage, ob VNA einen Vorteil aus dem GuB erzielen kann. Die Synergieeffekte scheinen sie auch so zu haben bzw. Heben zu können. Bei einem GuB müssten sie wieder eine Bewertung machen und falls sie dann über den GuB Stücke angedient bekommen, könnte man dann die 90% überschreiten und man wäre Grunderwerbsteuerpflichtig. Das würde dann in der momentanen Phase ordentlich Cash rausziehen, den man aber für den Schuldenabbau benötigt. Ich bin trotzdem stark investiert,da sie mit 28% eine sehr geringe schuldenquote aufweisen und von mittlerweile wieder stark steigenden Mieten in Berlin profitieren.
Ich habe die Passage gefunden:
"Die Bieterin hat sich im Neuen Business Combination Agreement gegenüber der
Zielgesellschaft unwiderruflich verpflichtet, für drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen und die Bieterin sieht auch keine Veranlassung,
einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre
abzuschließen (siehe hierzu aus Ziffer 7.2.7). Daher hat die Bieterin nicht die Absicht, einen
Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen abzuschließen. "
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"Die Bieterin hat sich im Neuen Business Combination Agreement gegenüber der
Zielgesellschaft unwiderruflich verpflichtet, für drei Jahre keinen Beherrschungs- und/oder
Gewinnabführungsvertrag abzuschließen und die Bieterin sieht auch keine Veranlassung,
einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag nach Ablauf dieser drei Jahre
abzuschließen (siehe hierzu aus Ziffer 7.2.7). Daher hat die Bieterin nicht die Absicht, einen
Gewinnabführungs- und/oder Beherrschungsvertrag mit der Deutsche Wohnen abzuschließen. "
Angebotsunterlagen Übernahmeangebot Seite 76
https://de.vonovia-st.de/download/companies/ma1056/1056_02of…
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.744.535 von sergiodq am 27.04.23 14:12:28
Ok. Da forsche ich mal nach. Im Moment verpasst man da meines Erachtens auch nichts.
Zitat von sergiodq: Das kannst Du aus den Unterlagen zur Übernahme seinerzeit herauslesen. Habe das genaue Datum jetzt nicht mehr im Kopf. Es war damals als Zugeständnis gedacht, um die Übernahme nicht noch teurer und die Andienungsquote hoch werden zu lassen. Hatte mit der Steuer soweit nichts zu tun. Ich habe im Übrigen knapp unter 21 meine Tradingposition wieder geschlossen und werde vorerst noch nicht größer rangehen...
Ok. Da forsche ich mal nach. Im Moment verpasst man da meines Erachtens auch nichts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.743.950 von straßenköter am 27.04.23 12:42:53Das kannst Du aus den Unterlagen zur Übernahme seinerzeit herauslesen. Habe das genaue Datum jetzt nicht mehr im Kopf. Es war damals als Zugeständnis gedacht, um die Übernahme nicht noch teurer und die Andienungsquote hoch werden zu lassen. Hatte mit der Steuer soweit nichts zu tun. Ich habe im Übrigen knapp unter 21 meine Tradingposition wieder geschlossen und werde vorerst noch nicht größer rangehen...
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