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    BAV-Verband warnt v. Betr. Altersvorsorge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.03.07 19:47:35 von
    neuester Beitrag 22.03.07 11:41:50 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.119.567
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      schrieb am 19.03.07 19:47:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Staatlich geförderte Enteignung“ – BAV-Verband warnt vor Direktversicherungen
      19.03.2007

      Der Bund Anlegerorientierter Vermittler e.V. (BAV-Verband) warnt vor Direktversicherungen und sonstigen Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) per Gehaltsumwandlung. Bei dieser Form der bAV zahlt der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Bruttogehalt in eine vom Arbeitgeber organisierte betriebliche Altersversorgung.

      Diese Anlageform, so der BAV, unterlag bisher bereits verschiedenen Einschränkungen:

      • Keine Verfügbarkeit über das Guthaben vor Vollendung des 60. Lebensjahres.

      • Abtretung und Verpfändung der Anlage werden vom Gesetzgeber untersagt.

      • Bei vorzeitiger Kündigung müssen die Subventionen zurückgezahlt werden.

      • Schrittweise Anhebung der ehemals minimalen Beitrags-Pauschalversteuerung.

      In letzter Zeit, so der BAV, sind aber noch weitere Negativ-Aspekte aufgetreten, die nach Meinung neutraler Fachleute gegen den Abschluss oder die Fortführung derartiger Verträge sprechen:

      • Ab 2009 fällt bei Gehaltsumwandlungen der Sozialversicherungsvorteil weg.

      • Bereits ab 2004 werden Ablaufsummen und Renten mit Sozialabgaben belastet.

      • Bei Neuabschlüssen ab 2005 werden sämtliche Gewinne nachgelagert besteuert.

      • Bei vorzeitiger Kündigung steht das auszuzahlende Guthaben dem Arbeitgeber zu (rechtskräftiges Urteil des OLG Hamm).

      Die Experten des BAV-Verbandes bekräftigen die offene Kritik unabhängiger Experten. Sie warnen in Anbetracht der überwiegenden Nachteile davor, Beiträge per Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber in Direktversicherungen, Pensionskassen und ähnliches zu zahlen. Als besonders krass empfinden die BAV-Fachleute es, dass Millionen betroffene Arbeitnehmer so gut wie gar nicht über die aktuellen Negativ-Entwicklungen informiert sind. Im Gegenteil: Die gesamte Versicherungsbranche und ihre Vertreter, Strukturvertriebe und Makler, aber auch große Teile der Fachpresse und der Staat würden diese Vorsorgeform förmlich pushen und bezeichnen sie als das „Zukunftsprodukt Nr. 1“.

      Eigentlich – so die BAV-Experten – müsste hier der Paragraf 264a des Strafgesetzbuches genau so konsequent angewandt werden, wie es bei Angeboten des freien Kapitalmarktes schon seit langem der Fall ist: Schon das Verschweigen negativer Tatsachen beim Anpreisen von Geldanlagen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen bedroht. Weil hier – bei der betrieblichen Altersversorgungs-Aufklärung – der Staat nicht nur versagt, sondern an der Ausbeutung arbeitender Bevölkerungsteile aktiv beteiligt ist, nennen die BAV-Fachleute diese Vorgehensweise eine „staatlich geförderte Enteignung“. (rmk)

      Quelle: FONDS professionell
      Avatar
      schrieb am 19.03.07 20:29:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.377.838 von rg70 am 19.03.07 19:47:351• Ab 2009 fällt bei Gehaltsumwandlungen der Sozialversicherungsvorteil weg.

      2• Bei Neuabschlüssen ab 2005 werden sämtliche Gewinne nachgelagert besteuert.

      3• Bei vorzeitiger Kündigung steht das auszuzahlende Guthaben dem Arbeitgeber zu (rechtskräftiges Urteil des OLG Hamm).

      zu 1: nicht beschlossen, auch eine weitere soz-freiheit kann durchaus möglich sein

      zu 2: dafür aber beiträge in der ansparphase steuerfrei - für die meisten ist die nachgelagerte besteuerung ein vorteil

      zu 3: bei der entgeltumwandlung steht das angesparte kapital im todesfall deb hinterbliebenen zu + nicht dem arbeitgeber

      also bitte nicht alles schlecht reden. es muss nach einer ausführlichen beratung und erfassung der ist-situation eine entscheidung pro oder contra bav getroffen werden.

      m.
      Avatar
      schrieb am 19.03.07 22:26:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.378.819 von Margeaux am 19.03.07 20:29:58...und letztendlicghst ist es ne "staatlich geförderte enteignung..
      vor allem neu-abschlüsse als rv..

      angenommen..du bist rentner ..stirbst nach dem 12.jahr ..was passiert nach der rentengarantiezeit???das noch vorhandene kapital teilen sich die vs und der staat..außerdem was will man mit ner 4-5%igen rentenverzinsung...

      man stelle sich vor..dukaufst ne vermietete etw..und mit 60 ist diese abbezahlt..mit 72 stirbst.du .und die wohnung fällt an die bank und den staat zurück.deine erben werden wohl :mad::O:mad::O.

      ...für mich geldvernichtung..mit staatlicher unterstützung..
      Avatar
      schrieb am 19.03.07 23:31:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.380.687 von hedgelife am 19.03.07 22:26:50Halt!
      Du kannst ja die Kapitalabfindung wählen!
      Das einzige sind die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte - hier muss eine Regelung gefunden werden damit der VN nicht zweimal abgezockt wird!
      Entweder auch ab 2009 sozialabgabenbefreit oder in der Rentenphase frei von KV- Beiträgen!
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 08:47:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.381.338 von Versman am 19.03.07 23:31:49Bzgl. der Sozialversicherung ist es bereits heute so heregelt, dass für die Beiträge innerhalb des baV Vertrages, für die Sozialversicherung bezahlt worden ist ( z.B. bei zeitweiser Privateinzahlung ), bereits ein paralleles Konto bei der Versicherung geführt wird mit der Folge, dass keine erneute Sozialversicherung im Auszahlungsfalle gezahlt werden muß ( Ausnahme: alte pauschalierte Direktversicherungen, für die ein gestzlich Versicherter Krankenkassenbeiträge zahlen muß (Frechheit ! )).

      Ansonsten sind die Anmerkungen des Threaderöffners m.M. nach nicht Ernst zu nehmen - eine Kündigung eines bAV Vertrages in der daregestellten Form gibt es nicht ( hat die Auszahlungsmöglichkeit vor dem 60. und Rückzahlung mit der Riester Rente verwechselt ! ).

      Im Gegenteil : die bAV ist die einzige Möglichkeit, bei der man noch ein 100%iges Kapitalwahlrecht hat und somit das angesparte Kapital in das private Umfeld überführen kann ( was ich auch jedem raten würde, da ich kein Anhänger von lebenslangen Renten bin ).

      Schupete

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      Avatar
      schrieb am 20.03.07 09:08:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.382.544 von Schupete am 20.03.07 08:47:38#5

      Die Anmerkungen sind nicht von mir.

      Ich habe das Ganze komplett ins Forum kopiert.

      Das schöne hier in der Community ist, dass man diese Aussagen von den vielen Anderen "gerade" biegen kann ;)

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 09:35:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.382.544 von Schupete am 20.03.07 08:47:38"Im Gegenteil : die bAV ist die einzige Möglichkeit, bei der man noch ein 100%iges Kapitalwahlrecht hat und somit das angesparte Kapital in das private Umfeld überführen kann ( was ich auch jedem raten würde, da ich kein Anhänger von lebenslangen Renten bin )."

      Am besten noch mit 60 in einer Summe auszahlen ... zum Beispiel 100.000 € voll KV/PV-pflichtig und voll steuerpflichtig ... das lacht unser Finanzminister aber einmal am Tag SEHR laut! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.03.07 12:30:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.383.395 von HansderMeiser am 20.03.07 09:35:24ja ist die bav-rentenversicherung bei der kapitalabfindung steuerpfl..ja..oder nein..und die private rentenversicherung und kapital-abfindung..auch steuerpflichtig???
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 09:04:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.386.843 von hedgelife am 20.03.07 12:30:39BAV bei Kapitalauszahlung und Rentenzahlung 100% steuerpflichtig

      private Rente bei Kapitalauszahlung 50% vom Ertrag, bei Verrentung Ertragsanteilsbesteuerung, z.B. mit 65 Jahren 18% der Rente
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 11:56:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.402.000 von HansderMeiser am 21.03.07 09:04:14..ergo stimmt mein bsp. mit der vermieteten etw..und 50% steuer auf die abfindung..naja..und dann während der lfz..durchschnittsverz...von5-6%..und garantie..ca.2-2,5%..ich glaube es wohl interessantere anlagen..:D:confused::D
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 12:19:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.405.608 von hedgelife am 21.03.07 11:56:25"ich glaube es (gibt) wohl interessantere anlagen"

      SO sehe ich das auch! ;):D
      Avatar
      schrieb am 21.03.07 12:51:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.406.115 von HansderMeiser am 21.03.07 12:19:18..weiß nun mal wie die dtsch. versicherungen ticken..z.b.sagen die wenns se den vertrag haben..dann brauchen wir nur noch die gesetzl. richtl. einhalten..2,5% garantie..alles andere kann man ja abschöpfen..und diese garantie von 2,5% gibts nur auf das angelegte kapital..nach abzug der abschl.kosten..verw.kosten..+rücklagen..manchmal kommt auch ne minusrendite raus..z.b.,,mannheimer..denn wer zahlt die kosten von protector..:D:cool::D..die kunden wurden richtig rasiert..sowie die vms..:D:cool::D..ich habe nunmal ein vorsichtiges kritisches verhältnis zu instituten..die mit staatl.garantie winken..und der staat kann auch viele garantien nicht einhalten..:D:cool::D
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 09:55:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.406.729 von hedgelife am 21.03.07 12:51:13Wenn man Kohle irgendwo anlegt, wird immer irgendjemand daran Geld verdienen!

      Ich möchte allerdings wissen, wieviel! ;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.07 11:41:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 28.425.320 von HansderMeiser am 22.03.07 09:55:32..und jetzt krieg mal raus ..wieviel die verdienen..:D..


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