Rechtliche Möglichkeiten bei übler Nachrede in Diskussionsforen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.04.07 15:07:21 von
neuester Beitrag 26.04.07 00:25:16 von
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Hallo,
ich brauche mal eure Hilfe:
Ich habe seit kurzem zu einem von mir geplanten Produkt eine Internetseite erstellen lassen. Die Internetseite kündigt die Produktentwicklung und geplante Markteinführung an. Das ganze hat einen gewissen provisorischen Charakter, da offensichtlich ist, dass (noch) keine Firma dahinter steht, sondern es sich für den Leser so darstellt, dass es sich zunächst um eine Privatinitiative handelt.
Kurz nach Freischaltung der Seite wurde meine Internetseite in einem Diskussionsforum von mehreren usern durch negative postings übel "durch den Kakao gezogen" und teilweise auch sachlich unrichtige Dinge gepostet.
Es wird also offen an der Seriösität des ganzen Projekts, des geplanten Produkts und an der Kompetenz meiner Person (bin selbstverständlich namentlich im Impressum genannt) gezweifelt. Der poster rät davon ab, das Produkt zu kaufen (warnt davor) und behauptet sogar, es sollen nur email-Adressen gesammelt werden für ganz andere Zwecke.
Zudem macht man sich lustig über den Internetauftritt (Layout, Aufmachung, Bilder etc.) und es wird sogar fälschlicherweise behauptet, Anfragen per email würden nur automatisch generiert. Zudem wird abgeraten, überhaupt email-Anfragen zu stellen.
Wie jeder wissen sollte, sind Diskussionsforen im Internet kein rechtsfreier Raum (mehr).
Reichen die oben genannten Sachverhalte aus, um gegen die poster vorzugehen rechtlich und/oder kann ich vom Forenbetreiber die Löschung dieser postings verlangen? Als Begründung fällt mir z. B. Üble Nachrede ein.
Oder sind die beschriebenen postings noch als freie Meinungsäusserung einzustufen?
Hat da jemand eigene Erfahrungen?
Danke schonmal im voraus.
P.S. den link zu meiner Seite und den Foren möchte ich auf wo nur ungern offen nennen, passt hier nicht rein; danke für euer Verständnis.
ich brauche mal eure Hilfe:
Ich habe seit kurzem zu einem von mir geplanten Produkt eine Internetseite erstellen lassen. Die Internetseite kündigt die Produktentwicklung und geplante Markteinführung an. Das ganze hat einen gewissen provisorischen Charakter, da offensichtlich ist, dass (noch) keine Firma dahinter steht, sondern es sich für den Leser so darstellt, dass es sich zunächst um eine Privatinitiative handelt.
Kurz nach Freischaltung der Seite wurde meine Internetseite in einem Diskussionsforum von mehreren usern durch negative postings übel "durch den Kakao gezogen" und teilweise auch sachlich unrichtige Dinge gepostet.
Es wird also offen an der Seriösität des ganzen Projekts, des geplanten Produkts und an der Kompetenz meiner Person (bin selbstverständlich namentlich im Impressum genannt) gezweifelt. Der poster rät davon ab, das Produkt zu kaufen (warnt davor) und behauptet sogar, es sollen nur email-Adressen gesammelt werden für ganz andere Zwecke.
Zudem macht man sich lustig über den Internetauftritt (Layout, Aufmachung, Bilder etc.) und es wird sogar fälschlicherweise behauptet, Anfragen per email würden nur automatisch generiert. Zudem wird abgeraten, überhaupt email-Anfragen zu stellen.
Wie jeder wissen sollte, sind Diskussionsforen im Internet kein rechtsfreier Raum (mehr).
Reichen die oben genannten Sachverhalte aus, um gegen die poster vorzugehen rechtlich und/oder kann ich vom Forenbetreiber die Löschung dieser postings verlangen? Als Begründung fällt mir z. B. Üble Nachrede ein.
Oder sind die beschriebenen postings noch als freie Meinungsäusserung einzustufen?
Hat da jemand eigene Erfahrungen?
Danke schonmal im voraus.
P.S. den link zu meiner Seite und den Foren möchte ich auf wo nur ungern offen nennen, passt hier nicht rein; danke für euer Verständnis.
über dinge zu diskutieren die man nur von einer seite kennt sollte man aber auch nicht
mfg
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!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 28.776.849 von Fruehrentner am 12.04.07 15:07:21miese seite miese reaktion
so einfach ist es
so einfach ist es
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.777.160 von ArmerMilliardaer am 12.04.07 15:23:10Dies ist mir bewusst.
Deshalb habe ich die Seite auch von einer professionellen Webauftritt-Firma gestalten lassen, allerdings jetzt nicht in DeLuxe-Version, um erstmal die Kosten nicht ausufern zu alssen am Anfang.
Deshalb habe ich die Seite auch von einer professionellen Webauftritt-Firma gestalten lassen, allerdings jetzt nicht in DeLuxe-Version, um erstmal die Kosten nicht ausufern zu alssen am Anfang.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.777.281 von gony2 am 12.04.07 15:28:28ach weisst du, Motzer gibts immer. Zudem nehme ich an, dass die andere Interessen (Wettbewerber) verfolgen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.777.404 von Fruehrentner am 12.04.07 15:33:35Hast du keine Angst, dass dir die Wettbewerber Deine Idee/Produkt klauen?
Ich denke, dass wirst du nur herausfinden, indem du betreffenden Personen wegen übler Nachrede verklagst. Dann hast du ein Urteil. Wie dieses allerdings ausfallen wird steht in den Sternen und hängt auch vom jeweiligen Richter/Gericht ab. Ich denke den Forenbetreiber kannst du nicht in die Pflicht nehmen, solange keine rechtsradikalen, etc Postings eingestellt werden. Wie ist denn die URL: Würd mir auchmal gerne ein Bild machen.
Ich kopiere heut abend mal die negativen postings aus den erwähnten Foren am besten direkt in diesen thread, dann wisst ihr wovon ich rede.
Möchte es wie gesagt hier nur ungern direkt verlinken oder per BM nennen.
Aber keine Angst, ist nix unanständiges, aber Wettbewerber gibts ja auch auf wo
Möchte es wie gesagt hier nur ungern direkt verlinken oder per BM nennen.
Aber keine Angst, ist nix unanständiges, aber Wettbewerber gibts ja auch auf wo
Das Verbreiten von Falschmeldungen ist auch im Internet strafbar und kann entsprechend geahndet werden.
In jedem Fall bist du hier im Forum falsch, mach einen Termin beim Rechtsverdeher, den brauchst du eh um an die Namen hinter den IDs zu kommen...!
In jedem Fall bist du hier im Forum falsch, mach einen Termin beim Rechtsverdeher, den brauchst du eh um an die Namen hinter den IDs zu kommen...!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.777.627 von Fusspils am 12.04.07 15:41:43also verklagen will ich eigentlich keinen, ist mir zu langwierig. Evtl. nur dann, wenns nicht anders geht.
Mir würds reichen, wenn der Forenbetreiber diese postings rasch löscht.
Mir würds reichen, wenn der Forenbetreiber diese postings rasch löscht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.777.514 von ThorVestor am 12.04.07 15:37:40Ja, diese Soge habe ich, deswegen stehen auch nicht allzuviele Details zum Produkt drin; ist nämlich etwas tricky ...
Patent oder Gebrauchsmuster wird aber wohl auch nicht durchkommen. Dazu ist das ganze zu wenig erfinderisch.
Patent oder Gebrauchsmuster wird aber wohl auch nicht durchkommen. Dazu ist das ganze zu wenig erfinderisch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.777.369 von Fruehrentner am 12.04.07 15:32:31
Wenn die Seite nicht ansprechend ist, dann ist NICHT Professionell
gearbeitet worden.
Selbst wenn man Kosten spart muß die Page gut Aussehen!
Was hast du Bezahlt? Hast du eine Link auf die Seite (per BM), dann kann ich dir sagen ob man dich übern Tisch gezogen hat.
Wenn die Seite nicht ansprechend ist, dann ist NICHT Professionell
gearbeitet worden.
Selbst wenn man Kosten spart muß die Page gut Aussehen!
Was hast du Bezahlt? Hast du eine Link auf die Seite (per BM), dann kann ich dir sagen ob man dich übern Tisch gezogen hat.
Hat dich PERSÖNLICH jemand beleidigt oder absolute Falschaussagen publiziert. Oder hat jemand seine (neg.) Meinung gepostet und aufgrund deines wohl schwachen Internetauftritts davor gewarnt, das EVTL. auch dubiose Sachen laufen könnten. Dann muss man den Poster noch loben. Es gibt mittlerweile soviele Schwarze Schafe. Wenn dann jemand eine schlecht gemachte Page freigibt, seine Produkt und seine Idee auch schon öffentlich nennt, dann fragt man sich schon warum er das macht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.778.014 von ArmerMilliardaer am 12.04.07 15:57:29ein alter Schulkollege von mir hat die Webfirma, die Internetseiten erstellt; er hat mir einen Sonderpreis gemacht.
Wie gesagt, ist keine Deluxe-Version; ist mit Sicherheit vom Layout verbesserungsfähig, aber irgendetwas kann man an internetseiten immer verbessern, sowas ist doch nie richtig fertig.
Hinzu kommt, dass hier aufgrund der Art des geplanten Produkts strenge gesetzliche Vorgaben bzgl. der erlaubten Werbeaussagen und erlaubten Bilder bestehen. Das macht die Sache für den "normalen" Webdesigner besonders schwierig. Ich selbst habe mir das auch nur angelesen.
Hätte mich wohl besser an einen auf Gesundheitsinternetseiten spezialisierten Webgestalter wenden sollen, falls es sowas überhaupt gibt.
Wie gesagt, ist keine Deluxe-Version; ist mit Sicherheit vom Layout verbesserungsfähig, aber irgendetwas kann man an internetseiten immer verbessern, sowas ist doch nie richtig fertig.
Hinzu kommt, dass hier aufgrund der Art des geplanten Produkts strenge gesetzliche Vorgaben bzgl. der erlaubten Werbeaussagen und erlaubten Bilder bestehen. Das macht die Sache für den "normalen" Webdesigner besonders schwierig. Ich selbst habe mir das auch nur angelesen.
Hätte mich wohl besser an einen auf Gesundheitsinternetseiten spezialisierten Webgestalter wenden sollen, falls es sowas überhaupt gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.778.299 von Long-John am 12.04.07 16:08:08weil ich im Vorfeld grob abschätzen möchte, wie hoch das Interesse an meinem Produkt ist (über Anklickrate), um nicht viel Geld für die anstehende Entwicklung in den Sand zu setzen, wenns am Ende keiner haben will.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.778.311 von Fruehrentner am 12.04.07 16:08:30Für schlechtes Aussehen gibt es keine Ausrede!
Vorschriften hin oder her...
Bevor du Geld Anwälten nachschmeisst würde ich an deiner Stelle
lieber in den Auftritt investieren...
Vorschriften hin oder her...
Bevor du Geld Anwälten nachschmeisst würde ich an deiner Stelle
lieber in den Auftritt investieren...
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.779.273 von ArmerMilliardaer am 12.04.07 16:48:59hast BM
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.779.393 von Fruehrentner am 12.04.07 16:54:34Hast BM
#1: "Kurz nach Freischaltung der Seite wurde meine Internetseite in einem Diskussionsforum von mehreren usern durch negative postings übel "durch den Kakao gezogen" und teilweise auch sachlich unrichtige Dinge gepostet."
hast du den die realen identitäten der typen?
oder nur die nicknames?
frage: bestünde bei beleidigung ein rechtsanspruch an den forenbetreiber die realen namen oder ip-adressen rauszurücken?
hast du den die realen identitäten der typen?
oder nur die nicknames?
frage: bestünde bei beleidigung ein rechtsanspruch an den forenbetreiber die realen namen oder ip-adressen rauszurücken?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.781.828 von annuschka66 am 12.04.07 19:14:53Internet Forumsbetreiber verantwortlich für Beleidigung Dritter
Betreiber von Meinungsforen im Internet müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt dies für Äußerungen bekannter wie anonymer Autoren gleichermaßen.
Karlsruhe - Demnach besteht diese Pflicht des Forum-Betreibers auch dann, wenn der Autor des ehrverletzenden Beitrags namentlich bekannt ist und der Geschädigte ihn direkt auf Unterlassung verklagen könnte.
Betreiber von Meinungsforen im Internet müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gilt dies für Äußerungen bekannter wie anonymer Autoren gleichermaßen.
Karlsruhe - Demnach besteht diese Pflicht des Forum-Betreibers auch dann, wenn der Autor des ehrverletzenden Beitrags namentlich bekannt ist und der Geschädigte ihn direkt auf Unterlassung verklagen könnte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.783.184 von halihalo am 12.04.07 20:32:4227.03.2007; 18:49 Uhr
Forenbetreiber haften ab Kenntniserlangung für ehrverletzende Beiträge Dritter
BGH: »Kenntnis des Verletzten von Identität des Dritten lässt Haftung nicht entfallen«
Die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für ehrverletzende Äußerungen durch Dritte entfällt nicht bereits dann, wenn dem Verletzten die Identität des Dritten bekannt ist. Dies entschied der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 27.3.2007 durch Urteil (Az. VI ZR 101/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).
Der Vorstandsvorsitzende eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist, hatte die Betreiberin eines Internetforums, das sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern beschäftigt, auf Unterlassung der Verbreitung von zwei durch Dritte verfassten Beiträgen im Forum verklagt, weil er sich dadurch in seiner Ehre verletzt sah. Dabei war beiden Parteien der Autor einer der beiden Beiträge namentlich bekannt, obwohl diese nur unter einem Pseudonym im Internetforum veröffentlicht werden. Nachdem das Landgericht der Klage im Wesentlichen stattgegeben hatte, wies sie das Oberlandesgericht hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers ab. Die Revision des Klägers führte nun zur Aufhebung und Zurückverweisung der Klage.
Der BGH folgte dabei nicht der Anicht der Revisionsinstanz, sondern stellte fest, »dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist«. Vielmehr habe der Verletzte gegen den Forumsbetreiber ab dessen Kenntniserlangung einen Unterlassungsanspruch, und zwar unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Autor des beanstandeten Beitrags. Auch stehe dem Unterlassungsanspruch gegen den Forumsbetreiber nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden sei. Da der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter der Berufungsinstanz noch nicht gewürdigt worden war, war aber der BGH an einer abschließenden Entscheidung gehindert.
Dokumente:
Pressemitteilung des BGH vom 27.3.2007
Institutionen:
Bundesgerichtshof
http://www.urheberrecht.org/news/2989/
Forenbetreiber haften ab Kenntniserlangung für ehrverletzende Beiträge Dritter
BGH: »Kenntnis des Verletzten von Identität des Dritten lässt Haftung nicht entfallen«
Die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für ehrverletzende Äußerungen durch Dritte entfällt nicht bereits dann, wenn dem Verletzten die Identität des Dritten bekannt ist. Dies entschied der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 27.3.2007 durch Urteil (Az. VI ZR 101/06 - Veröffentlichung in der ZUM folgt).
Der Vorstandsvorsitzende eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist, hatte die Betreiberin eines Internetforums, das sich mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern beschäftigt, auf Unterlassung der Verbreitung von zwei durch Dritte verfassten Beiträgen im Forum verklagt, weil er sich dadurch in seiner Ehre verletzt sah. Dabei war beiden Parteien der Autor einer der beiden Beiträge namentlich bekannt, obwohl diese nur unter einem Pseudonym im Internetforum veröffentlicht werden. Nachdem das Landgericht der Klage im Wesentlichen stattgegeben hatte, wies sie das Oberlandesgericht hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers ab. Die Revision des Klägers führte nun zur Aufhebung und Zurückverweisung der Klage.
Der BGH folgte dabei nicht der Anicht der Revisionsinstanz, sondern stellte fest, »dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist«. Vielmehr habe der Verletzte gegen den Forumsbetreiber ab dessen Kenntniserlangung einen Unterlassungsanspruch, und zwar unabhängig von den Ansprüchen des Verletzten gegen den Autor des beanstandeten Beitrags. Auch stehe dem Unterlassungsanspruch gegen den Forumsbetreiber nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden sei. Da der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter der Berufungsinstanz noch nicht gewürdigt worden war, war aber der BGH an einer abschließenden Entscheidung gehindert.
Dokumente:
Pressemitteilung des BGH vom 27.3.2007
Institutionen:
Bundesgerichtshof
http://www.urheberrecht.org/news/2989/
Reg dich nicht auf. Schließlich ist schlechte Propaganda immernoch Propaganda. Nichts ist schlimmer für einen Unternehmer, als gar nicht wahrgenommen zu werden. Doc Morris spart sich aufgrund der Klagen und der dementsprechenden Berichterstattung einen riesen Werbeetat.
Das hast du von Bloomberg
Wie findet Ihr meine Internetpräsenz: http://www.fischmett.de ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.963.536 von DerStrohmann am 24.04.07 07:11:30genauso beschissen wie die cobweb page von unserem senilen Threaderöffner
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