checkAd

    DÜRKOPP ADLER AG (WKN 629900) (Seite 4)

    eröffnet am 20.04.07 12:14:42 von
    neuester Beitrag 21.11.23 14:33:04 von
    Beiträge: 628
    ID: 1.126.012
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 54.619
    Aktive User: 0

    ISIN: DE0006299001 · WKN: 629900
    40,60
     
    EUR
    +2,53 %
    +1,00 EUR
    Letzter Kurs 16.07.18 Frankfurt

    Werte aus der Branche Maschinenbau

    WertpapierKursPerf. %
    13,860+283,93
    0,8500+17,24
    53,62+17,07
    41,41+12,13
    105,00+10,53
    WertpapierKursPerf. %
    3,8600-10,85
    1,8050-12,38
    2,1850-12,95
    19,080-13,82
    8,2940-15,26

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 4
    • 63

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.05.18 15:06:05
      Beitrag Nr. 598 ()
      Dürkopp Adler Aktiengesellschaft
      Bielefeld
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 629 900
      ISIN: DE 000 629 900 1
      Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
      gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

      Gemäß § 246 Abs. 4 S. 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. März 2018 gefassten Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 („Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) der übrigen Aktionäre der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft (Minderheitsaktionäre) werden gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz gegen Gewährung einer von der DAP Industrial AG mit Sitz in Bielefeld (Hauptaktionärin) zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft auf die DAP Industrial AG übertragen.“) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat.

      Die Klage ist vor dem Landgericht Dortmund, IV. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 18 O 38/18 anhängig.

      Ein Termin zur mündlichen Verhandlung ist noch nicht bestimmt, da das Gericht zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet hat.

      Bielefeld, im Mai 2018

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 18.05.18 15:13:20
      Beitrag Nr. 597 ()
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 17:05:37
      Beitrag Nr. 596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.574.806 von straßenköter am 18.04.18 16:43:353 Monate ist ein Wort- dann komm ich mit Zapf,s Sonderdivedende fast auf 40k und fuehre meine
      Altdarlehen zurueck.
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 16:43:35
      Beitrag Nr. 595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.574.680 von user78 am 18.04.18 16:30:41
      Zitat von user78: 8 Monate warten, das werde ich noch ueberstehen. Macht ja keinen Sinn die Position zu raumen.


      Ich renchne mit 3-6 Monaten vom Zeitpunkt der HV. Bei der Strabag gab es ja eklatante Problemchen...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 16:30:41
      Beitrag Nr. 594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.572.853 von straßenköter am 18.04.18 13:23:188 Monate warten, das werde ich noch ueberstehen. Macht ja keinen Sinn die Position zu raumen.
      2 Antworten

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,1150EUR 0,00 %
      Neues Jahreshoch auf News – wie es jetzt weiter geht!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 14:01:10
      Beitrag Nr. 593 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.572.853 von straßenköter am 18.04.18 13:23:18Tatsache. Guter Punkt.

      Ok, dann scheint es auch ohne explizite Rechtsnorm ein Freigabeverfahren für Squeeze Out-Anfechtungen zu geben. Für den Rechtslaien ist das nicht immer so in den Gesetzen nachvollziehbar, wenn es um "geübte Praxis" geht.

      Danke für den Hinweis.
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 13:23:18
      Beitrag Nr. 592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.572.106 von Bauglir am 18.04.18 12:05:29
      Zitat von Bauglir: Presseberichten zur Hauptversammlung ist zu entnehmen, dass mehrere Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben haben. Übermorgen läuft die Monatsfrist für die Erhebung von Anfechtungsklagen ab. Ich gehe davon aus, dass Anfechtungsklagen erhoben werden.

      "So weit, so gut", habe ich mir gedacht bei der Einschätzung der Zeitspanne vom HV-Beschluss bis zur Eintragung des Squeeze-Out, "aber es gibt ja das Freigabeverfahren, das die Hemmung der Handelsregistereintragung aufhebt".

      Verwundert habe ich dann im Aktiengesetz (§ 246a) gelesen, dass das Freigabeverfahren offenbar nicht für Klagen gegen Beschlüsse über einen Squeeze-Out vorgesehen ist, denn die entsprechende Rechtsnorm (§ 327a) kommt nicht in der Aufzählung der relevanten Paragraphen vor.

      Wie lange also kann sich die Eintragung hinziehen, falls Klagen erhoben und zugelassen werden? Bis über die Klagen entschieden ist oder man sich vergleichsweisen einigt, richtig.

      Na dann, das kann ja lange dauern... :rolleyes:


      Doch es muss ein Freigabeverfahren geben, denn bei der Strabag AG gab es erst kürzlich eine Freigabe:
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/strabag-olg-koeln-gibt-fr…
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.04.18 12:05:29
      Beitrag Nr. 591 ()
      Presseberichten zur Hauptversammlung ist zu entnehmen, dass mehrere Aktionäre Widerspruch zu Protokoll gegeben haben. Übermorgen läuft die Monatsfrist für die Erhebung von Anfechtungsklagen ab. Ich gehe davon aus, dass Anfechtungsklagen erhoben werden.

      "So weit, so gut", habe ich mir gedacht bei der Einschätzung der Zeitspanne vom HV-Beschluss bis zur Eintragung des Squeeze-Out, "aber es gibt ja das Freigabeverfahren, das die Hemmung der Handelsregistereintragung aufhebt".

      Verwundert habe ich dann im Aktiengesetz (§ 246a) gelesen, dass das Freigabeverfahren offenbar nicht für Klagen gegen Beschlüsse über einen Squeeze-Out vorgesehen ist, denn die entsprechende Rechtsnorm (§ 327a) kommt nicht in der Aufzählung der relevanten Paragraphen vor.

      Wie lange also kann sich die Eintragung hinziehen, falls Klagen erhoben und zugelassen werden? Bis über die Klagen entschieden ist oder man sich vergleichsweisen einigt, richtig.

      Na dann, das kann ja lange dauern... :rolleyes:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 09:43:22
      Beitrag Nr. 590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.394.949 von gutdrauf9 am 27.03.18 09:15:35
      Zitat von gutdrauf9: ... viel wichtiger als die Frage, wer der Käufer ist, ist für mich die Frage, wer der Verkäufer ist. Wer hielt so ein Paket, wer hat dies nicht zu den höheren Kursen vor Bekanntgabe des SO-Preises abgegeben. Wer glaubt nicht an eine massive Erhöhung im Spruchverfahren?


      Da kommt eigentlich nur einer in Frage:
      http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/Bielefeld/288121…

      Ich weiß ja nicht wie die positioniert sind und was die genau machen. Sollten die Vermögensverwalter sein, ist es schon einganz schöner Konflikt zu knapp 36€ über den SO abzugeben, wenn man deutlich besser über die Börse verkaufen kann.
      Avatar
      schrieb am 27.03.18 09:15:35
      Beitrag Nr. 589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.385.856 von straßenköter am 26.03.18 11:48:52... viel wichtiger als die Frage, wer der Käufer ist, ist für mich die Frage, wer der Verkäufer ist. Wer hielt so ein Paket, wer hat dies nicht zu den höheren Kursen vor Bekanntgabe des SO-Preises abgegeben. Wer glaubt nicht an eine massive Erhöhung im Spruchverfahren?
      1 Antwort
      • 1
      • 4
      • 63
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +1,61
      -0,09
      -1,75
      -0,08
      0,00
      +0,25
      -0,63
      +0,37
      0,00
      -0,38

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      88
      68
      60
      56
      52
      48
      48
      37
      35
      29
      DÜRKOPP ADLER AG (WKN 629900)