DÜRKOPP ADLER AG (WKN 629900) - Die letzten 30 Beiträge
eröffnet am 20.04.07 12:14:42 von
neuester Beitrag 21.11.23 14:33:04 von
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Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Dürkopp Adler AG geht vor dem OLG Düsseldorf weiter
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/11/spruchverfahren…
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/11/spruchverfahren…
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.761.858 von honigbaer am 30.04.23 15:53:19
Auf in die nächste Runde
Zitat von honigbaer: Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/spruchverfahren…
Auf in die nächste Runde
Antwort auf Beitrag Nr.: 70.874.236 von straßenköter am 18.02.22 14:02:26Erstinstanzlich keine Erhöhung der Barabfindung
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/spruchverfahren…
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/04/spruchverfahren…
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.146.106 von straßenköter am 12.12.19 19:28:51Ja, die jetzige Entwicklung sollte keinen Einfluss auf das Verfahren haben. Aber schlussendlich sind es auch nur Menschen, welche das Urteil sprechen werden. Und unter diesem Aspekt dürfte es schwieriger werden, die Annahmen im Bewertungsgutachten als zu pessimistisch zu kritisieren, wenn sie in der nun eingetretenen Realität sich sogar als zu optimistisch erweisen. Mir persönlich ist das aber egal, ich bin nicht betroffen …
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.145.329 von Syrtakihans am 12.12.19 18:01:16Danke für das Update. Die jetzige Entwicklung sollte ja keinen Einfluss auf das Verfahren haben. Ich lese bei Dir eher Pessimismus heraus oder irre ich mich?
Vor wenigen Tagen wurde der Konzernjahresabschluss der Dürkopp Adler AG (ehm. DAP Industrial AG) veröffentlicht. Demnach fiel der Umsatz von 194 auf 188 Mio. EUR und das Ergebnis vor Ertragsteuern von 33 auf 17 Mio. EUR.
Im Spruchverfahren zum Squeeze-out hat das LG Dortmund den Termin zur Verhandlung auf den 22. Januar 2020 anberaumt.
Ich denke, dass beste Geschäft haben diejenigen gemacht, die seinerzeit bei Kursen weit über 40 EUR an der Börse verkauft haben, und nicht diejenigen die sich für 35,81 EUR haben squeezen lassen.
Im Spruchverfahren zum Squeeze-out hat das LG Dortmund den Termin zur Verhandlung auf den 22. Januar 2020 anberaumt.
Ich denke, dass beste Geschäft haben diejenigen gemacht, die seinerzeit bei Kursen weit über 40 EUR an der Börse verkauft haben, und nicht diejenigen die sich für 35,81 EUR haben squeezen lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.931 von straßenköter am 19.07.18 15:37:45
Oda hier:
Doppelposting
Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
Veröffentlichung einer Corporate News
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tag in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tag in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die DAP demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
DAP Industrial AG
Der Vorstand
___________
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
spruchverfahren.blogspot.com
Zitat von straßenköter:Zitat von user78: Im Bundesanzeiger finde ich nur die Absage der HV, ?
Du musst unter DAP Industrial AG suchen.
Oda hier:
Doppelposting
Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
Veröffentlichung einer Corporate News
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tag in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tag in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die DAP demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
DAP Industrial AG
Der Vorstand
___________
Anmerkung der Redaktion: Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
spruchverfahren.blogspot.com
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.264.928 von Big Nick am 20.07.18 18:52:00
Vielleicht sportlich aber üblich- vielleicht hilft dieses Buch
http://www.spruchverfahren.info/empirische-daten/
Strabag Ag ist auch mit 350.- (300) gesqueezt .
Curanum , GbWAG in München nur 3 % über dem Barabfindungspreis.
Zitat von Big Nick: ...hier fast 15% Prämie zu zahlen halte ich von den Käufern doch für sehr optimistisch, wenn man sich mal so die Gerichtsentscheidungen zu (vermeintlichen) Squeeze-Out-Nachbesserungen in letzter Zeit anschaut.
vg
Niko
Vielleicht sportlich aber üblich- vielleicht hilft dieses Buch
http://www.spruchverfahren.info/empirische-daten/
Strabag Ag ist auch mit 350.- (300) gesqueezt .
Curanum , GbWAG in München nur 3 % über dem Barabfindungspreis.
...hier fast 15% Prämie zu zahlen halte ich von den Käufern doch für sehr optimistisch, wenn man sich mal so die Gerichtsentscheidungen zu (vermeintlichen) Squeeze-Out-Nachbesserungen in letzter Zeit anschaut.
vg
Niko
vg
Niko
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.931 von straßenköter am 19.07.18 15:37:45Bin komplett raus 40,40- den übrigen wünsche ich mindestens 48
Brauch Geld Geld Geld
Brauch Geld Geld Geld
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.823 von user78 am 19.07.18 15:28:50
Du musst unter DAP Industrial AG suchen.
Zitat von user78: Im Bundesanzeiger finde ich nur die Absage der HV, ?
Du musst unter DAP Industrial AG suchen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.628 von straßenköter am 19.07.18 15:14:42Im Bundesanzeiger finde ich nur die Absage der HV, ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.252.628 von straßenköter am 19.07.18 15:14:42auf der Homepage:
Verschmelzung der Dürkopp Adler AG auf ihre Muttergesellschaft DAP Industrial AG
Die DAP Industrial AG, Muttergesellschaft der Dürkopp Adler AG in Bielefeld und der Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH in Kaiserslautern, stellt sich neu auf. Ziel ist, mit einer klaren neuen Unternehmensstruktur künftig noch besser und schneller mit Kunden und Vertriebspartnern zu kommunizieren und sie im internationalen Wettbewerb optimal zu unterstützen.
Am 16.07.2018 ist dazu die Dürkopp Adler AG mit ihrer Muttergesellschaft auf die DAP Industrial AG verschmolzen. Die DAP Industrial ist Rechtsnachfolgerin der Dürkopp Adler AG und tritt damit in alle Rechte und Pflichten der Dürkopp Adler AG ein.
Die Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH bleibt Tochtergesellschaft der DAP Industrial AG.
Nach der Verschmelzung wird die DAP Industrial AG in einem zweiten Schritt kurzfristig wieder in Dürkopp Adler AG umfirmieren. Über den Zeitpunkt dieser Umfirmierung informieren wir separat.
Verschmelzung der Dürkopp Adler AG auf ihre Muttergesellschaft DAP Industrial AG
Die DAP Industrial AG, Muttergesellschaft der Dürkopp Adler AG in Bielefeld und der Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH in Kaiserslautern, stellt sich neu auf. Ziel ist, mit einer klaren neuen Unternehmensstruktur künftig noch besser und schneller mit Kunden und Vertriebspartnern zu kommunizieren und sie im internationalen Wettbewerb optimal zu unterstützen.
Am 16.07.2018 ist dazu die Dürkopp Adler AG mit ihrer Muttergesellschaft auf die DAP Industrial AG verschmolzen. Die DAP Industrial ist Rechtsnachfolgerin der Dürkopp Adler AG und tritt damit in alle Rechte und Pflichten der Dürkopp Adler AG ein.
Die Pfaff Industriesysteme und Maschinen GmbH bleibt Tochtergesellschaft der DAP Industrial AG.
Nach der Verschmelzung wird die DAP Industrial AG in einem zweiten Schritt kurzfristig wieder in Dürkopp Adler AG umfirmieren. Über den Zeitpunkt dieser Umfirmierung informieren wir separat.
DAP Industrial AG
Bielefeld
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld
ISIN DE0006299001 / WKN 629900
Die DAP Industrial AG, Bielefeld, („DAP“) und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, („DA“) haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der DA erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA eine von der DAP zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DA (ISIN DE0006299001). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ADKL Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der DA durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA provisions- und spesenfrei.
Bielefeld, im Juli 2018
DAP Industrial AG
Der Vorstand
Bielefeld
Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld
ISIN DE0006299001 / WKN 629900
Die DAP Industrial AG, Bielefeld, („DAP“) und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, („DA“) haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) der DA erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde am 16. Juli 2018 in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA eine von der DAP zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der DA (ISIN DE0006299001). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch den vom Landgericht Dortmund ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ADKL Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG, Düsseldorf, geprüft und bestätigt.
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA an – frühestens jedoch ab Wirksamwerden des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung durch Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP – mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.
Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund des wirksam gewordenen Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der DA durch die
Commerzbank AG, Frankfurt am Main,
über die jeweilige Depotbank. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA brauchen hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der DA provisions- und spesenfrei.
Bielefeld, im Juli 2018
DAP Industrial AG
Der Vorstand
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.224.696 von Huusmeister am 16.07.18 15:55:51Schade seit 2 Tagen keine Kursguckerei.
Irgendein Vollpfosten hat gerade W.O Server platt gemacht
Irgendein Vollpfosten hat gerade W.O Server platt gemacht
Geld heute bei Consors gebucht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.224.387 von user78 am 16.07.18 15:28:41Ja kann mehr als nur nach HV´s fragen
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.083.889 von Huusmeister am 28.06.18 07:44:21@Huusmeister Dein Timing moechte ich haben !!!
Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
DGAP-News: Dürkopp Adler AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
16.07.2018 / 15:18
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Corporate News
Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
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Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
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16.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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DGAP-News: Dürkopp Adler AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
16.07.2018 / 15:18
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Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tag in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tag in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die DAP demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.083.883 von Huusmeister am 28.06.18 07:43:2240,80 ich habe den Weg freigemacht
Die letzten Shares sind teuersten
Die letzten Shares sind teuersten
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.083.889 von Huusmeister am 28.06.18 07:44:21Stoisch, mach weiter so was gut war.
Die wichtigste Charaktereigenschaft hast du in meinen Augen.
Die wichtigste Charaktereigenschaft hast du in meinen Augen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.045.309 von user78 am 22.06.18 15:49:57Ich rechne mit mit mitte Juli kommt die Ausbuchung
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.082.761 von user78 am 27.06.18 21:50:25und danach die SPruchstelle ich bin gespannt was dabei rum kommt bzw ob dann das OLG DDorf es wieder abschmettert
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.790.606 von straßenköter am 18.05.18 15:13:20
@Huusmeister die ordentliche Hauptversammlung am 29.06.2018 in Bielefeld
ist abgesagt.
Demnächst wird die Aktie zu 35,81 ausgebucht.
Zitat von straßenköter: http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/duerkopp-adler…
@Huusmeister die ordentliche Hauptversammlung am 29.06.2018 in Bielefeld
ist abgesagt.
Demnächst wird die Aktie zu 35,81 ausgebucht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.035.679 von rootsofcanada am 21.06.18 15:37:44Die 400 Shares aus Luxemburg haben der Aktie "Fluegel" verliehen.
Charttechnisch muessen die 40,60 gerissen werden dann sehen wir in den letzten (30 tagen) vielleicht noch 44.
Alles Wunschdenken- wie lange muss man noch auf das Ausbuchen der Aktie warten ?
Charttechnisch muessen die 40,60 gerissen werden dann sehen wir in den letzten (30 tagen) vielleicht noch 44.
Alles Wunschdenken- wie lange muss man noch auf das Ausbuchen der Aktie warten ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.033.654 von straßenköter am 21.06.18 11:20:54Im Bundesanzeiger findet man nun den Vergleich.
Nur Anwaltsgebühren werden wohl erstattet. Der Aktionär kommt aus Luxemburg und hatte nur 400 AKtien gemeldet.
Also war es nicht die Kölner VV.
Nur Anwaltsgebühren werden wohl erstattet. Der Aktionär kommt aus Luxemburg und hatte nur 400 AKtien gemeldet.
Also war es nicht die Kölner VV.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.033.654 von straßenköter am 21.06.18 11:20:54Dieselbe Frage stelle ich mir auch. M.E. ist der Vergleich veröffentlichungspflichtig. So wurde es z.B. auch beim Squeeze Out von Strabag gehandhabt. Allerdings erfolgte hier die Bekanntmachung des Vergleichs im Bundesanzeiger (10.1.) erst nach der Bekanntmachung über die Abfindung der Minderheitsaktionäre (4.1.).
Meine persönliche Einschätzung ist, dass es sich hier aber nicht wie im Fall Strabag um eine substanzielle Klage gehandelt hat. Man hat vermutlich wie so oft versucht, gegen vermeintliche Formfehler vorzugehen, und schließlich mangels Erfolgsaussicht einen Vergleich über die Aufteilung der Gerichtskosten herbeigeführt.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass es sich hier aber nicht wie im Fall Strabag um eine substanzielle Klage gehandelt hat. Man hat vermutlich wie so oft versucht, gegen vermeintliche Formfehler vorzugehen, und schließlich mangels Erfolgsaussicht einen Vergleich über die Aufteilung der Gerichtskosten herbeigeführt.
Anfechtung mit Vergleich beendet
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/duerkopp-adler-beendi…Und wie sieht der Vergleich aus? Kommt da noch was im Bundesanzeiger oder werden wir das nie erfahren?
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