DÜRKOPP ADLER AG (WKN 629900) (Seite 3)
eröffnet am 20.04.07 12:14:42 von
neuester Beitrag 21.11.23 14:33:04 von
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Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
DGAP-News: Dürkopp Adler AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
16.07.2018 / 15:18
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Corporate News
Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tag in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tag in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die DAP demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
DAP Industrial AG
Der Vorstand
16.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Dürkopp Adler AG
Potsdamer Straße 190
33719 Bielefeld
Deutschland
Telefon: 0521-925-00
Fax: 0521-925-2645
E-Mail: info@duerkopp-adler.com
Internet: www.duerkopp-adler.com
ISIN: DE0006299001
WKN: 629900
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard)
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16.07.2018 / 15:18
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Dürkopp Adler AG: Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out eingetragen
16. Juli 2018. Die DAP Industrial AG, Bielefeld, ("DAP") und die Dürkopp Adler Aktiengesellschaft, Bielefeld, ("DA") haben am 6. Februar 2018 einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, der die Angabe enthält, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre der DA (Minderheitsaktionäre) erfolgen soll. Die außerordentliche Hauptversammlung der DA vom 20. März 2018 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der DA auf die Hauptaktionärin DAP gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 35,81 gemäß §§ 327a ff. AktG i.V.m. § 62 Abs. 5 UmwG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss wurde gem. § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG mit dem Vermerk, dass dieser Beschluss erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam wird, am heutigen Tag in das Handelsregister der DA beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 7042 eingetragen. Die Verschmelzung wurde ebenfalls am heutigen Tag in das Handelsregister der DAP beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 42773 eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der DA sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der DAP sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der DA in das Eigentum der DAP übergegangen. Gleichzeitig ist die Verschmelzung wirksam geworden.
Die Notierung der Aktien der DA wird voraussichtlich in Kürze enden.
Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf die Bekanntmachung verwiesen, die die DAP demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
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16.07.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.083.883 von Huusmeister am 28.06.18 07:43:2240,80 ich habe den Weg freigemacht
Die letzten Shares sind teuersten
Die letzten Shares sind teuersten
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.083.889 von Huusmeister am 28.06.18 07:44:21Stoisch, mach weiter so was gut war.
Die wichtigste Charaktereigenschaft hast du in meinen Augen.
Die wichtigste Charaktereigenschaft hast du in meinen Augen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.045.309 von user78 am 22.06.18 15:49:57Ich rechne mit mit mitte Juli kommt die Ausbuchung
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.082.761 von user78 am 27.06.18 21:50:25und danach die SPruchstelle ich bin gespannt was dabei rum kommt bzw ob dann das OLG DDorf es wieder abschmettert
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.790.606 von straßenköter am 18.05.18 15:13:20
@Huusmeister die ordentliche Hauptversammlung am 29.06.2018 in Bielefeld
ist abgesagt.
Demnächst wird die Aktie zu 35,81 ausgebucht.
Zitat von straßenköter: http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/duerkopp-adler…
@Huusmeister die ordentliche Hauptversammlung am 29.06.2018 in Bielefeld
ist abgesagt.
Demnächst wird die Aktie zu 35,81 ausgebucht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.035.679 von rootsofcanada am 21.06.18 15:37:44Die 400 Shares aus Luxemburg haben der Aktie "Fluegel" verliehen.
Charttechnisch muessen die 40,60 gerissen werden dann sehen wir in den letzten (30 tagen) vielleicht noch 44.
Alles Wunschdenken- wie lange muss man noch auf das Ausbuchen der Aktie warten ?
Charttechnisch muessen die 40,60 gerissen werden dann sehen wir in den letzten (30 tagen) vielleicht noch 44.
Alles Wunschdenken- wie lange muss man noch auf das Ausbuchen der Aktie warten ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.033.654 von straßenköter am 21.06.18 11:20:54Im Bundesanzeiger findet man nun den Vergleich.
Nur Anwaltsgebühren werden wohl erstattet. Der Aktionär kommt aus Luxemburg und hatte nur 400 AKtien gemeldet.
Also war es nicht die Kölner VV.
Nur Anwaltsgebühren werden wohl erstattet. Der Aktionär kommt aus Luxemburg und hatte nur 400 AKtien gemeldet.
Also war es nicht die Kölner VV.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.033.654 von straßenköter am 21.06.18 11:20:54Dieselbe Frage stelle ich mir auch. M.E. ist der Vergleich veröffentlichungspflichtig. So wurde es z.B. auch beim Squeeze Out von Strabag gehandhabt. Allerdings erfolgte hier die Bekanntmachung des Vergleichs im Bundesanzeiger (10.1.) erst nach der Bekanntmachung über die Abfindung der Minderheitsaktionäre (4.1.).
Meine persönliche Einschätzung ist, dass es sich hier aber nicht wie im Fall Strabag um eine substanzielle Klage gehandelt hat. Man hat vermutlich wie so oft versucht, gegen vermeintliche Formfehler vorzugehen, und schließlich mangels Erfolgsaussicht einen Vergleich über die Aufteilung der Gerichtskosten herbeigeführt.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass es sich hier aber nicht wie im Fall Strabag um eine substanzielle Klage gehandelt hat. Man hat vermutlich wie so oft versucht, gegen vermeintliche Formfehler vorzugehen, und schließlich mangels Erfolgsaussicht einen Vergleich über die Aufteilung der Gerichtskosten herbeigeführt.
Anfechtung mit Vergleich beendet
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/duerkopp-adler-beendi…Und wie sieht der Vergleich aus? Kommt da noch was im Bundesanzeiger oder werden wir das nie erfahren?