checkAd

    DF Deutsche Forfait . Interessanter Nebenwert oder taube Nuss (Seite 217)

    eröffnet am 17.05.07 22:09:34 von
    neuester Beitrag 21.05.24 18:44:43 von
    Beiträge: 2.912
    ID: 1.127.528
    Aufrufe heute: 5
    Gesamt: 308.503
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Finanzdienstleistungen

    WertpapierKursPerf. %
    8,4100-9,86
    4,2000-10,64
    29,30-10,94
    0,6000-14,29
    1,1000-18,52

    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 217
    • 292

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 13.05.14 17:21:46
      Beitrag Nr. 752 ()
      Heidelberger Beteiligungsholding AG
      (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg)
      Angebot an die Inhaber der
      von der DF Deutsche Forfait AG begebenen
      Anleihe „DF Deutsche Forfait AG Anleihe v.2013(17/20)“
      mit der WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4
      fällig am 27. Mai 2020
      zum Erwerb von Anleihen
      im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000
      zum Erwerbspreis von 50,00% des Nennbetrags
      Hierzu ergeht dieses Angebot, das sich an alle Inhaber der Anleihe richtet und am 30. Mai 2014 endet.

      1. Präambel

      Die DF Deutsche Forfait AG hat am 27. Mai 2013 eine Anleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 30.000.000 mit Fälligkeitsdatum 27. Mai 2020 begeben (nachfolgend die „Anleihe“).

      Am 6. Februar 2014 erfolgten die Aufnahme der DF Deutsche Forfait AG auf die so genannte List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons (SDN List) des Office of Foreign Assets Control (OFAC), einer Behörde des US Finanzministeriums. Die OFAC wirft der DF Deutsche Forfait AG vor, gegen die Handelssanktionen gegen den Iran verstoßen zu haben. Die Gesellschaft weist die Vorwürfe als nicht zutreffend zurück und bemüht sich derzeit diese auszuräumen. Das OFAC prüft momentan die von der Gesellschaft beantragte Streichung von der Sanktionsliste. Nach Unternehmensangaben ist es derzeit nicht abzusehen, wie lange dieser Prozess dauern wird und wann die Geschäftsaktivitäten der Gesellschaft wieder das Niveau vor Aufnahme auf die Sanktionsliste erreichen werden. Im Moment ist die operative Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erheblich eingeschränkt, da keine US-Dollar-Geschäfte mehr abgewickelt werden können.

      Auch die Veröffentlichung eines testierten Jahres- und Konzernabschlusses 2013 war der Gesellschaft bisher nicht möglich. Gemäß aktueller Feststellung des Abschlussprüfers der Gesellschaft ist Voraussetzung für die Veröffentlichung eines testierten Jahres- und Konzernabschlusses 2013, dass das Entscheidungsverfahren des OFAC vollständig abgeschlossen ist.

      Aufgrund der stark eingeschränkten operativen Handlungsfähigkeit der Gesellschaft hat die Ratingagentur Scope das Unternehmensrating der DF-Gruppe von BB+ (under review) auf B- (under review) herabgestuft.

      Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von Anleihen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 2.000.000 (in Worten: Euro zwei Millionen) zum Erwerbspreis von 50,00% des Nennbetrags durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG („Heidelberger Beteiligungsholding“) mit Sitz in Heidelberg, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter HRB 338007, Geschäftsanschrift: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Deutschland („Heidelberger Beteiligungsholding“).

      2. Gegenstand des Angebots

      Gegenstand des Angebots sind die Anleihen „DF Deutsche Forfait AG Anleihe v.2013(17/20)“ (WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4) der DF Deutsche Forfait AG einschließlich sämtlicher noch nicht erfüllter Zinsansprüche und denen sämtliche etwaige noch nicht eingelöste Zins- und Erneuerungsscheine beigefügt sind.

      3. Angebot

      Die Heidelberger Beteiligungsholding bietet allen Inhabern von Anleihen, die Gegenstand des Angebots sind, nach Maßgabe der Bedingungen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.3, an, die Anleihen gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben (die Inhaber von Anleihen, die Gegenstand dieses Angebots sind, werden nachfolgend auch als „Anleiheinhaber“ bezeichnet).

      4. Kaufpreis

      Der Kaufpreis beträgt 50,00 % (in Worten: fünfzig Prozent) des Nennbetrags. Im Rahmen dieses Angebots werden keine Stückzinsen gezahlt. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Dienstag, 03. Juni 2014 (siehe Ziffer 7.2 lit. c) (3) des Angebots).

      5. Annahmefrist

      Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft am Dienstag, 13. Mai 2014 und endet am Freitag 30. Mai 2014, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

      Die Gesellschaft behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung der Annahmefrist wird die Gesellschaft unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft mitteilen und nachfolgend auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Im Fall der Verlängerung der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

      6. Bedingungen

      Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen Anleihen. Andere von der DF Deutsche Forfait AG begebenen Wertpapiere sind nicht Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist in seiner Höhe begrenzt gemäß Ziffer 7.3.

      7. Durchführung des Angebots

      Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Heidelberger Beteiligungsholding im Rahmen der Abwicklung mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorkasse tritt. Die Heidelberger Beteiligungsholding behält sich aber das Recht vor, von depotführenden Instituten (vgl. zu dem Begriff des „depotführenden Instituts“ nachfolgend Ziffer 7.1) die Abwicklung des Angebots Zug-um-Zug (vgl. hierzu Ziffer 7.2 am Ende) zu verlangen.

      7.1 Annahmeerklärung und Sperrvermerk

      Anleiheinhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 genannten Annahmefrist annehmen. Die Annahme muss gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens („depotführendes Institut“) erklärt werden.

      Anleiheinhaber, die dieses Angebot für ihre Anleihen annehmen wollen, sollen zur Annahme des Angebots

      a)
      die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und
      b)
      die Anleihen (WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4), für die das Angebot angenommen werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen lassen.
      Die Annahme des Erwerbsangebots wird mit Zugang der Annahmeerklärung bei dem depotführenden Institut und Einbuchung des Sperrvermerks wirksam. Die Einbuchung des Sperrvermerks ist nur dann fristgerecht innerhalb der Annahmefrist erfolgt, wenn diese bis spätestens zum Ablauf der Annahmefrist, also bis 30. Mai 2014,12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) bewirkt wird und die Annahme innerhalb der Annahmefrist (Ziffer 5) gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt worden ist.

      Mit der Annahme des Angebots kommt zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding und dem annehmenden Anleiheinhaber ein Kaufvertrag gemäß den Bestimmungen der am 13. Mai 2014 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Angebotsunterlage hinsichtlich der Durchführung des Erwerbsangebots zustande. Mit der Annahme des Angebots einigen sich der Anleiheinhaber und die Heidelberger Beteiligungsholding zugleich über die Übertragung des Eigentums an den zum Verkauf eingereichten Anleihen auf die Heidelberger Beteiligungsholding. Die Anleiheinhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Anleihen zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

      Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten Anleihen zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die Anleihen, für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen zu lassen.

      Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Anleiheinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten Anleihen, unter Berücksichtigung einer etwaig erforderlich werdenden Repartierung (Ziffer 7.3) auf die Heidelberger Beteiligungsholding herbeizuführen.

      Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

      7.2 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

      Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

      a)
      spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist voraussichtlich am 02. Juni 2014) der Heidelberger Beteiligungsholding zur Feststellung einer Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer etwaigen verhältnismäßigen Annahme (vgl. hierzu Ziffer 7.3) den Nennbetrag der Anleihen mitteilen, für die Anleiheinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und
      b)
      zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der Anleihen gemäß vorstehend lit. a) der Heidelberger Beteiligungsholding mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Heidelberger Beteiligungsholding die Gegenleistung überweisen soll; und
      c)
      die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Anleiheinhabers belassenen Anleihen mit der WKN A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen - unter Berücksichtigung der verhältnismäßigen Zuteilung im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3 des Erwerbsangebots) - auf das Depot Nummer 431 203309000 der Heidelberger Beteiligungsholding bei der Commerzbank AG (Abwicklungsbank), BIC COBADEFFXXX, KV-Nummer: 7004, übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der Anleihen, die kumulativ vorliegen müssen, sind:

      (1)
      der Ablauf der Annahmefrist (vgl. hierzu Ziffer 5 des Angebots),
      (2)
      die Mitteilung der Repartierungsquote durch die Heidelberger Beteiligungsholding an die depotführenden Institute

      und
      (3)
      die Zahlung des Kaufpreises durch die Heidelberger Beteiligungsholding auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte Konto (die Zahlung des Kaufpreises erfolgt voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am Dienstag, 03. Juni 2014).
      Die Heidelberger Beteiligungsholding tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit Anleihen im Falle der Überzeichnung des Angebots nicht angenommen werden können (vgl. Ziffer 7.3), werden die depotführenden Institute gebeten, bei den verbleibenden zur Annahme eingereichten Anleihen den Sperrvermerk zu entfernen. Im Hinblick auf diejenigen Anleihen, für die das Angebot während der Annahmefrist angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden Repartierung im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird der Kaufpreis somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist an die depotführenden Institute überwiesen. Im Falle einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.3) kann sich aus abwicklungstechnischen Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat die Heidelberger Beteiligungsholding ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot annehmenden Anleiheinhaber erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem annehmenden Anleiheinhaber gutzuschreiben.
      Für die erforderlichen Mitteilungen zu lit. a) und lit. b) können depotführende Institute das Formular verwenden, das von der Internetseite der Heidelberger Beteiligungsholding unter www.heidelberger-beteiligungsholding.de heruntergeladen werden kann.

      Mitteilungen der depotführenden Institute an die Heidelberger Beteiligungsholding nach den vorstehenden Absätzen sollen ausschließlich per Telefax an die Faxnummer +49 6221 6492424 erfolgen.

      Die Heidelberger Beteiligungsholding wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und verhältnismäßige Annahme voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist, das ist voraussichtlich am Dienstag, 03. Juni 2014, ebenfalls per Telefax mitteilen. Die depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der Heidelberger Beteiligungsholding zusammen mit den Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

      Die Heidelberger Beteiligungsholding ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug von depotführenden Instituten zu verlangen. Die Heidelberger Beteiligungsholding wird dies dem jeweiligen depotführenden Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsfrist per Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen, die Heidelberger Beteiligungsholding über die Abwicklungsbank dem jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs der Clearstream Banking Luxembourg Zug-um-Zug gegen Übertragung der Anleihen mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream Banking Luxembourg eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

      Im Fall des Rücktrittsrechts (vgl. hierzu Ziffer 7.5) der Heidelberger Beteiligungsholding AG von diesem Angebot, findet keine Abwicklung des Angebots statt.

      7.3 Begrenzung des Angebots und Annahme im Falle der Überzeichnung des Angebots

      Das Angebot ist begrenzt auf Anleihen im Gesamtnennbetrag von EUR 2.000.000 (in Worten: Euro zwei Millionen).

      Sofern im Rahmen dieses Angebots über die depotführenden Institute Annahmeerklärungen für Anleihen im Gesamtnennbetrag von mehr als EUR 2.000.000 zum Erwerb eingereicht werden, gilt Folgendes:

      Nehmen Anleiheinhaber dieses Angebot für Anleihen im Gesamtnennbetrag von insgesamt mehr als EUR 2.000.000 an, auf die dieses Erwerbsangebot beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis des Gesamtnennbetrags der Anleihen auf deren Erwerb dieses Angebots gerichtet ist (EUR 2.000.000) zu dem Gesamtnennbetrag der Anleihen, für die insgesamt Annahmeerklärungen im Rahmen dieses Angebots abgegeben worden sind. Sollten sich bei einer anteiligen Berücksichtigung Nennbeträge ergeben, die nicht ohne Rest durch die kleinste handelbare Einheit geteilt werden können, wird auf den nächst niedrigeren ohne Rest durch die kleinste handelbare Einheit teilbaren Betrag abgerundet.

      Die Heidelberger Beteiligungsholding behält sich vor, weitere Anleihen als die unter Ziffer 7.3 genannten, zu erwerben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende Erhöhung des Gesamtnennbetrags, auf die dieses Angebot begrenzt ist.

      Außerdem behält sich die Heidelberger Beteiligungsholding im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Anleihen zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige Annahme zu verzichten oder im Falle der Überannahme Anleihen, für die das Angebot angenommen wurde, in einem größeren Verhältnis als dies sich nach Ziffer 7.3 errechnet, zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis. Die Heidelberger Beteiligungsholding wird eine nachträgliche Erhöhung des Nennwerts, auf die sich dieses Erwerbsangebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme oder, im Fall der Überannahme, eine Erhöhung des Verhältnisses, zu welchem Anleihen berücksichtigt werden können, durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende Anleiheinhaber hierzu sein Einverständnis.

      7.4 Kosten der Annahme

      Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden Anleiheinhabern selbst zu tragen. Anleiheinhabern, die dieses Angebot annehmen wollen, wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten mit dem depotführenden Institut abzuklären.

      7.5 Rücktrittsrecht

      Die Heidelberger Beteiligungsholding ist berechtigt, von dem Angebot zurückzutreten. Der Rücktritt ist von der Heidelberger Beteiligungsholding AG spätestens am zweiten Bankarbeitstag, der auf das Ende der Angebotsfrist folgt, durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberger-beteiligungsholding.de und im Bundesanzeiger mitzuteilen. Im Fall des Rücktrittsrechts (vgl. hierzu Ziffer 7.5) der Heidelberger Beteiligungsholding AG von diesem Angebot, findet keine Abwicklung des Angebots statt.

      7.6 Handelbarkeit der Anleihen bis zur Abwicklung des Angebots

      Ein börslicher Handel der zum Erwerb eingereichten und mit einem Sperrvermerk versehenen Anleihen (A1R1CC / ISIN DE000A1R1CC4) ist nicht vorgesehen. Anleiheinhaber, die dieses Angebot annehmen, können daher die mit einem Sperrvermerk versehenen Anleihen bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks aufgrund einer Überannahme wahrscheinlich nicht über die Börse verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die Anleihen übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist teilweise nicht im Rahmen des Angebots berücksichtigt werden. Der Handel der Anleihen bleibt im Übrigen von diesem Erwerbsangebot unberührt.

      8. Steuerlicher Hinweis

      Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Anleiheinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Anleiheinhabers ab.

      9. Veröffentlichungen

      Alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Rückkaufangebot erfolgen, soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, nur auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberger-beteiligungsholding.de.

      10. Rückfragen

      Rückfragen bitten wir an die Heidelberger Beteiligungsholding AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg, Telefon: +49 6221 6492430, Telefax: +49 6221 6492424, E-Mail: info@heidelberger-beteiligungsholding.de zu richten.



      Heidelberg, im Mai 2014

      Heidelberger Beteiligungsholding AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 13.05.14 11:35:24
      Beitrag Nr. 751 ()
      ich kann mir leider nicht vorstellen, dass sich die USA um eine deutsche klitsche wie die DF schert. hinzu kommt, dass solche anwaltlichen prozesse meistens langwierig sind. falls es dann wirklich zu einer (und dann auch noch positiven) entscheidung kommen sollte, ist DF doch längst aus dem markt...
      Avatar
      schrieb am 06.05.14 14:27:10
      Beitrag Nr. 750 ()
      Danke! Leider bleibt dieses Hoffnungszeichen noch ohne Auswirkungen auf meine schwer in Not geratene Anleihe. Habe aber dennoch eine kleine Position zugekauft.
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 19:25:15
      Beitrag Nr. 749 ()
      Quelle :

      www.finanzen.net/nachricht/aktien/DGAP-News-DF-Deutsche-Forfait-AG-muss-Veroeffentlichung-des-Konzernabschlusses-2013-verschieben-3511130
      Avatar
      schrieb am 05.05.14 13:43:51
      Beitrag Nr. 748 ()
      Zitat von nickelich: bei der Deutschen Forfait gibt es gute Nachrichten. Das amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) prüft derzeit die von der Gesellschaft beantragte Streichung von der Sanktionsliste. Die inzwischen abgeschlossene Untersuchung der Bundesbank, habe bestätigt, dass die Gesellschaft weder gegen deutsches noch gegen EU-Sanktionsrecht verstoßen habe.


      Das sind ja sehr ermutigende Entwicklungen! Gibt es zur Prüfung der abgeschlossenen Untersuchungen der Bundesbank eine entsprechende Quelle?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,2100EUR +5,00 %
      Jetzt in die Doppel-Chance investieren?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.05.14 15:14:28
      Beitrag Nr. 747 ()
      bei der Deutschen Forfait gibt es gute Nachrichten. Das amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) prüft derzeit die von der Gesellschaft beantragte Streichung von der Sanktionsliste. Die inzwischen abgeschlossene Untersuchung der Bundesbank, habe bestätigt, dass die Gesellschaft weder gegen deutsches noch gegen EU-Sanktionsrecht verstoßen habe.
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 19:01:20
      Beitrag Nr. 746 ()
      NoamX hat recht. Fast sicher sind die Forderungen verpfandet.
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 17:54:33
      Beitrag Nr. 745 ()
      Formal stimmt das auch, weil die Anleihe nicht nachrangig ist.

      Frag ihn einmal, ob er so etwas wie Globalzessionen oder andere Abtretungen in den Kreditverträgen mit den Banken hat. Bankkredite ohne solche Besicherungen sind die Ausnahme, das steht praktisch im Vordruck der Kreditvertrages.

      Oder allgemein, welche Aktiva im Insolvenzfall ab- oder aussonderungsberechtigte Verbindlichkeiten zuzuordnen sind.
      Avatar
      schrieb am 30.04.14 11:13:00
      Beitrag Nr. 744 ()
      Jetzt melde ich mich auch mal zu Wort: Ich weiß aus erster Hand (Hr. Charpentier - IR), dass die Anleihe mit den Bank loans gleichgestellt ist (selber Rang). Hat mich sehr gewundert die Aussage, aber sie ist dennoch so gefallen in persönlichem Telefonat. Vor einigen Wochen.
      Avatar
      schrieb am 28.04.14 19:56:07
      Beitrag Nr. 743 ()
      Du kannst sicher davon ausgehen, dass die Forderungen durch die Bankkredite verpfändet sind, wahrscheinlich in Form einer sogenannten Globalzession. Sollte es zu einer Liquidation kommen, werden zuerst die Bankkredite vollständig bedient, bevor die Anleihe dran ist.
      • 1
      • 217
      • 292
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      DF Deutsche Forfait . Interessanter Nebenwert oder taube Nuss