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    Einkommensteuer - Halbeinkünfteverfahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.06.07 21:20:15 von
    neuester Beitrag 25.06.07 23:52:24 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 25.06.07 21:20:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin Student (ja, ich weiß, leidiges Thema) und habe dieses Jahr aus Börsengeschäften

      ca. 8400 € gemäß nicht-Halbeinkünfteverfahren (Derivate, ...)
      ca. -1000 € gemäß Halbeinkünfteverfahren (Aktien, ...)

      eingenommen. Mit der Zockerei ist nun auch schluss ;), interessieren würde mich aber: muss ich Einkommenssteuer leisten. Der Freibetrag liegt ja bei 7668 €. Außer der Börsengeschäfte habe ich keine Einkünfte. Kann ich die Gewinne nach nicht-Halbeinkünfteverfahren nun mit den Verlusten verrechnen?

      Wäre für eine Antwort sehr dankbar. Prinzipiell hab ich kein Problem die Gewinne zu versteuern, aber wenn man gerade so an der Grenze liegt ist das schon ärgerlich (Kindergeld fällt ja auch weg).

      Viele Grüße und vielen Dank,
      sunny
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 22:38:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.314.024 von sunnyberny am 25.06.07 21:20:15gib doch alles genau in der Steuererklärung an, dann ist alles o.K. !! - Über das Erbebnis informiert dich dann der Steuerbescheid ... :D:D
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 22:58:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja es ist richtig. Grundfreibetrag liegt bei 7668 Euro. dazu hast du noch werbungskostenpausbetrag von 924 Euro. Dazu kommt noch 36 Euro Sonderausgabenpauschbetrag. Wenn du aber noch Ausgaben im zusammenhang mit börsengeschäften hast, wie z.B. Internet, Zeitschriften usw. kannst du diese auch geltend machen. Also dein zu versteuerndes einkommen wird, wie du angegeben hast, ca. 7940 Euro betragen. Also knappt über den Grundfreibetrag. Falls du keine andere Einkünfte bzw. Ausgaben hast, musst du einen kleinen betrag nachzahlen.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 23:36:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      dazu hast du noch werbungskostenpausbetrag von 924 Euro.

      Bei den privaten Veräußwerungsgeschäften gibt es keinen Werbungskostenpauschbetrag.

      Die Verluste aus Aktiengeschäften können zur Hälfte vom Gewinn aus den Derivategeschäften abgezogen werden.

      Als Student kannst du die Kosten fürs Studium als Sonderausgaben geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG):

      Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 4.000 Euro im Kalenderjahr.2Bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 erfüllen, gilt Satz 1 für jeden Ehegatten.3Zu den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 gehören auch Aufwendungen für eine auswärtige Unterbringung.4§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 und 6b, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 und Abs. 2 sind bei der Ermittlung der Aufwendungen anzuwenden.

      Sonderausgaben sind auch z.B. die Kosten für eine Krankenversicherung.
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 23:52:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Speku-Steuer ist eh verfassungswidrig, deshalb gibt es ja ab 2009 die Abgeltungssteuer.


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