MLP Massenflucht der \"Wiesloecher\"? (Seite 207)
eröffnet am 03.07.07 10:43:18 von
neuester Beitrag 04.04.24 09:37:59 von
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12.04.24 · wO Newsflash |
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Da es sich hier bekanntlich um ein MLP-Forum handelt, hier einfach mal die Fakten:
Entgegen dem, was die MLPler alle glauben (wollen), gelten folgende Tatsachen:
Die MLP AG und NICHT der MLPler ist Makler; jedesmal, wenn der MLPler von sich selbst behauptet, dass er Makler sei, lügt er.
Der Hintergrund: als HGB 84er ist er Handelsvertreter, und zwar mit einem Ausschließlichkeitsvertrag an die Firma MLP gebunden. Er ist Erfüllungsgehilfe der Firma. Die Kunden, die er gewinnt, GEHÖREN der Firma. Nochmal für die, die es sonst nicht verstehen oder glauben wollen: es sind die Kunden der Firma, nicht die des MLPlers (lest Euch den Consultantvertrag durch, daran besteht null Zweifel!). Dann kann er auch nicht der Makler sein sondern nur Erfüllungsgehilfe. Interessant in dem Zusammenhang sind übrigens auch die Kriterien für echte Selbständigkeit der DRV Bund. Davon erfüllt ein MLPler kein eiziges uneingeschränkt, der ist total offensichtlich \"scheinselbständig\". Anders ausgedrückt aus Sicht der DRV Bund: der ist ein Angestellter mit fast allen Pflichten und sehr wenig Rechten.
Jetzt kommt sicher noch irgendwer, der seinen 34d-Zettel von der IHK rauszieht und sagt, dass da aber steht, dass er Makler ist. Das muss man mal aus Sicht der IHK sehen: die wollen, dass JEDER (also NATÜRLICH auch die Erfüllungsgehilfen in mehr oder weniger strukturierten Vertrieben) die gesetzlich geforderten Mindeststandards erfüllt.
Dafür gibt es das Register, da soll kein Scheinselbständiger sagen können, dass er sich nicht registrieren lassen muss, nur weil er denn irgendwie doch nur im Firmenauftrag unterwegs ist. Man stelle sich mal vor, die ganzen sozialversicherungsrechtlich fragwürdig Selbständigen würden keine VSHV brauchen, keine Sachkunde nachweisen müssen etc. nur weil sie Struckies sind.
Ich empfehle jedem MLPler mal die Frage an die Zentrale, wie sehr er noch der Makler seiner Kunden ist, wenn er ausscheidet.
Warum das ganze so ausführlich? Die lieben MLPler rennen los und erzählen jedem, dass sie die lebenslang betreuenden Makler sind. Nach ein paar Jahren sind sie dann nicht mehr bei MLP, und der nächste erzählt demselben Kunden, dass ab sofort ER der lebenslang betreuenden Makler ist.
In dieser Behauptung liegt soviel Frustpontenzial auch bei den Kunden, weil sie eben eine einzige grosse (Selbst-) Täuschung ist.
Die Wahrheit ist knallhart die: \"Lieber Kunde, ich bin zunächst auf unbestimmte Zeit im Auftrag meines Maklerunternehmens mit Ihrer Betreuung beauftragt.\". Das sagt natürlich keiner, aber wie gesagt: alles andere ist gelogen.
Und genau an der Stelle hat interna natürlich dann wieder Recht. Wer den Status des MLPlers mal wirklich durchdenkt, kann die tollen Sprüche von \"nur in Ihrem Auftrag unterwegs\" nicht mehr sagen, ohne eine langee Nase zu bekommen.
Entgegen dem, was die MLPler alle glauben (wollen), gelten folgende Tatsachen:
Die MLP AG und NICHT der MLPler ist Makler; jedesmal, wenn der MLPler von sich selbst behauptet, dass er Makler sei, lügt er.
Der Hintergrund: als HGB 84er ist er Handelsvertreter, und zwar mit einem Ausschließlichkeitsvertrag an die Firma MLP gebunden. Er ist Erfüllungsgehilfe der Firma. Die Kunden, die er gewinnt, GEHÖREN der Firma. Nochmal für die, die es sonst nicht verstehen oder glauben wollen: es sind die Kunden der Firma, nicht die des MLPlers (lest Euch den Consultantvertrag durch, daran besteht null Zweifel!). Dann kann er auch nicht der Makler sein sondern nur Erfüllungsgehilfe. Interessant in dem Zusammenhang sind übrigens auch die Kriterien für echte Selbständigkeit der DRV Bund. Davon erfüllt ein MLPler kein eiziges uneingeschränkt, der ist total offensichtlich \"scheinselbständig\". Anders ausgedrückt aus Sicht der DRV Bund: der ist ein Angestellter mit fast allen Pflichten und sehr wenig Rechten.
Jetzt kommt sicher noch irgendwer, der seinen 34d-Zettel von der IHK rauszieht und sagt, dass da aber steht, dass er Makler ist. Das muss man mal aus Sicht der IHK sehen: die wollen, dass JEDER (also NATÜRLICH auch die Erfüllungsgehilfen in mehr oder weniger strukturierten Vertrieben) die gesetzlich geforderten Mindeststandards erfüllt.
Dafür gibt es das Register, da soll kein Scheinselbständiger sagen können, dass er sich nicht registrieren lassen muss, nur weil er denn irgendwie doch nur im Firmenauftrag unterwegs ist. Man stelle sich mal vor, die ganzen sozialversicherungsrechtlich fragwürdig Selbständigen würden keine VSHV brauchen, keine Sachkunde nachweisen müssen etc. nur weil sie Struckies sind.
Ich empfehle jedem MLPler mal die Frage an die Zentrale, wie sehr er noch der Makler seiner Kunden ist, wenn er ausscheidet.
Warum das ganze so ausführlich? Die lieben MLPler rennen los und erzählen jedem, dass sie die lebenslang betreuenden Makler sind. Nach ein paar Jahren sind sie dann nicht mehr bei MLP, und der nächste erzählt demselben Kunden, dass ab sofort ER der lebenslang betreuenden Makler ist.
In dieser Behauptung liegt soviel Frustpontenzial auch bei den Kunden, weil sie eben eine einzige grosse (Selbst-) Täuschung ist.
Die Wahrheit ist knallhart die: \"Lieber Kunde, ich bin zunächst auf unbestimmte Zeit im Auftrag meines Maklerunternehmens mit Ihrer Betreuung beauftragt.\". Das sagt natürlich keiner, aber wie gesagt: alles andere ist gelogen.
Und genau an der Stelle hat interna natürlich dann wieder Recht. Wer den Status des MLPlers mal wirklich durchdenkt, kann die tollen Sprüche von \"nur in Ihrem Auftrag unterwegs\" nicht mehr sagen, ohne eine langee Nase zu bekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.750.755 von Outtake am 12.03.09 09:24:44Hallo Outtake,
"Interna, was soll das?
Du weisst doch ganz genau, daß ein MLP-Handelsvertreter keine EIGENEN Kunden hat. Diese sind ihm von MLP zur "Betreuung" (d.h. zur Überfrachtung mit LV-Verträgen) überlassen und können ihm jederzeit, ohne Begründung, wieder weggenommen werden. Ja selbst wenn der MLP-Handelsvertreter diese Kunden durch persönlichen Einsatz, bspw. Direktansprache, selbst akquiriert hat...
Ich war auch mal so doof, diesen MITARBEITER-Vertrag bei MLP zu unterschreiben... "
Manchmal helfen Wiederholungen, damit es die Berater und Kunden alle verstehen und dann nach Alternativen suchen und finden!
"Interna, was soll das?
Du weisst doch ganz genau, daß ein MLP-Handelsvertreter keine EIGENEN Kunden hat. Diese sind ihm von MLP zur "Betreuung" (d.h. zur Überfrachtung mit LV-Verträgen) überlassen und können ihm jederzeit, ohne Begründung, wieder weggenommen werden. Ja selbst wenn der MLP-Handelsvertreter diese Kunden durch persönlichen Einsatz, bspw. Direktansprache, selbst akquiriert hat...
Ich war auch mal so doof, diesen MITARBEITER-Vertrag bei MLP zu unterschreiben... "
Manchmal helfen Wiederholungen, damit es die Berater und Kunden alle verstehen und dann nach Alternativen suchen und finden!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.750.466 von interna am 12.03.09 08:43:23Interna, was soll das?
Du weisst doch ganz genau, daß ein MLP-Handelsvertreter keine EIGENEN Kunden hat. Diese sind ihm von MLP zur "Betreuung" (d.h. zur Überfrachtung mit LV-Verträgen) überlassen und können ihm jederzeit, ohne Begründung, wieder weggenommen werden. Ja selbst wenn der MLP-Handelsvertreter diese Kunden durch persönlichen Einsatz, bspw. Direktansprache, selbst akquiriert hat...
Ich war auch mal so doof, diesen MITARBEITER-Vertrag bei MLP zu unterschreiben...
Du weisst doch ganz genau, daß ein MLP-Handelsvertreter keine EIGENEN Kunden hat. Diese sind ihm von MLP zur "Betreuung" (d.h. zur Überfrachtung mit LV-Verträgen) überlassen und können ihm jederzeit, ohne Begründung, wieder weggenommen werden. Ja selbst wenn der MLP-Handelsvertreter diese Kunden durch persönlichen Einsatz, bspw. Direktansprache, selbst akquiriert hat...
Ich war auch mal so doof, diesen MITARBEITER-Vertrag bei MLP zu unterschreiben...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.745.253 von ruerup_rentner am 11.03.09 13:53:42ruerup_rentner,
Du kannst also die Verträge Deiner Kunden nicht freigeben? Mußt Du ein armer Kerl sein, so unfrei, Du tust mir leid!
Grüße - interna
Du kannst also die Verträge Deiner Kunden nicht freigeben? Mußt Du ein armer Kerl sein, so unfrei, Du tust mir leid!
Grüße - interna
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.743.343 von interna am 11.03.09 10:08:20@interna,
es scheint ja noch Schlimmer um Dich zu stehen als ich dachte. Wirklich schade. Hoffentlich sind bei Finet nicht alle so drauf.
rr
es scheint ja noch Schlimmer um Dich zu stehen als ich dachte. Wirklich schade. Hoffentlich sind bei Finet nicht alle so drauf.
rr
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.742.894 von deaver am 11.03.09 09:14:08Lies mal den § 87c HGB!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.741.956 von ruerup_rentner am 10.03.09 23:11:31An alle:
ruerup_rentner scheint Frage 2 zu verneinen. Ok, dann wäre man als Kunde demnach bei ruerup_rentner wie bei allen MLP-Beratern also an MLP erst mal gefesselt. Wer das mag, kann ja dableiben.
Fazit nach 2 Fragen:
Für den Kunden HGB 93 von den Möglichkeiten her besser als HGB 84! Bei Bejahung von Frage 2 hat der Kunde dann wirklich die Unabhängigkeit, die ihm zusteht.
An deaver:
Der Buchauszug steht Dir jederzeit zu. Diesen benötigst Du, um festzustellen, ob alle Verträge korrekt verprovisioniert wurden und zur Ermittlung Deines Handelsvertreterausgleichs bzw. zum Vermeiden ungerechtfertigter Storni.
Später mehr!
ruerup_rentner scheint Frage 2 zu verneinen. Ok, dann wäre man als Kunde demnach bei ruerup_rentner wie bei allen MLP-Beratern also an MLP erst mal gefesselt. Wer das mag, kann ja dableiben.
Fazit nach 2 Fragen:
Für den Kunden HGB 93 von den Möglichkeiten her besser als HGB 84! Bei Bejahung von Frage 2 hat der Kunde dann wirklich die Unabhängigkeit, die ihm zusteht.
An deaver:
Der Buchauszug steht Dir jederzeit zu. Diesen benötigst Du, um festzustellen, ob alle Verträge korrekt verprovisioniert wurden und zur Ermittlung Deines Handelsvertreterausgleichs bzw. zum Vermeiden ungerechtfertigter Storni.
Später mehr!
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.729.328 von Naruto am 09.03.09 15:00:13hy Naruto,
was verstehst Du darunter: 3. Buchauszug anfordern
danke
deaver
was verstehst Du darunter: 3. Buchauszug anfordern
danke
deaver
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.740.438 von interna am 10.03.09 19:53:15interna,
wie jedes Mal wenn Du Dich ertappt fühlst, lenkst Du ab. Gerne beantworte ich Deine Fragen, wenn Du ZUVOR eingestehst, dass Du wieder mal ne Show inszeniert hast. Also wie viele Anfragen hast Du denn konkret gehabt UND warum hat sich denn bisher NICHT EINER hier gemeldet.
Antworten: NULL, NADA, NIENTE!
Hast Du dafür eine sinnvolle Erklärung?
Du und Termühlen sind für mich ziemlich nah beieinander. Ein eigentlich genialer Kopf, aber dann durch "Erfolge" geistig total vernebelt. Sorry, aber so sehe ich das. Und ich bin ziemlich sicher einige andere auch.
rr
wie jedes Mal wenn Du Dich ertappt fühlst, lenkst Du ab. Gerne beantworte ich Deine Fragen, wenn Du ZUVOR eingestehst, dass Du wieder mal ne Show inszeniert hast. Also wie viele Anfragen hast Du denn konkret gehabt UND warum hat sich denn bisher NICHT EINER hier gemeldet.
Antworten: NULL, NADA, NIENTE!
Hast Du dafür eine sinnvolle Erklärung?
Du und Termühlen sind für mich ziemlich nah beieinander. Ein eigentlich genialer Kopf, aber dann durch "Erfolge" geistig total vernebelt. Sorry, aber so sehe ich das. Und ich bin ziemlich sicher einige andere auch.
rr
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.731.864 von interna am 09.03.09 19:58:51ruerup_rentner,
Schweigen im Walde? Keine Antwort? Müssen die Kunden befürchten, daß später nie einen Berater Ihrer Wahl wählen können und dieser durch die zu zahlenden Bestandsprovisionen der Kunden nicht bezahlt wird?
Die Frage geht natürlich auch an andere HGB 93 er!
Schweigen im Walde? Keine Antwort? Müssen die Kunden befürchten, daß später nie einen Berater Ihrer Wahl wählen können und dieser durch die zu zahlenden Bestandsprovisionen der Kunden nicht bezahlt wird?
Die Frage geht natürlich auch an andere HGB 93 er!
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