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    Stehen die Weltbörsen vor einem Crash ??? (Seite 27822)

    eröffnet am 01.08.07 21:18:51 von
    neuester Beitrag 03.05.24 14:35:07 von
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      Avatar
      schrieb am 03.02.10 12:31:10
      Beitrag Nr. 69.922 ()
      Hallo,

      ich hab eure Diskussion wegen Arztrechnungen kurz überflogen.

      Was den Bereich der Notfallrettung betrifft wird der Einsatz durch Pauschalen abgedeckt! Da spielt es keine Rolle ob man im Rettungswagen oder Rettungshubschrauber 3,4 oder 5 intravenöse Zugänge oder 5 oder 20 verschiedene Medikamente usw. bekommt. Fällt alles unter die Pauschale die aber auch zu zahlen ist, wenn nur der Transport ohne weitere Maßnahmen erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 12:30:31
      Beitrag Nr. 69.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.870.514 von solar-rente am 03.02.10 11:58:15Diese Reaktion ist ja absolut typisch für Dich. Alles zerreden, jeden sinnvollen Ansatz ins Lächerliche ziehen und auf "Nebenkriegsschauplätze" ausweichen.

      Vielleicht liest Du Dir nochmal Dein Posting von 11:42 Uhr durch und dann das von 11:58 Uhr. Vielleich fällt Dir dann ein gewisser Widerspruch in der eigenen Argumentation ein. Innerhalb von 16 Minuten sollte man seine Gedanken noch beisammen haben.

      ...oder sich allgemein besonders schwierige Umstände entwickelt haben, die die Abrechnung des 3,5-fachen statt des 2,3-fachen Satzes rechtfertigen? Schwachsinn.

      Wenn man sich privat krankenversichert und sich dadurch zum Selbstzahler macht, sollte man schon wissen, nach welchen Grundlagen der Arzt die erbrachten Leistungen abrechnen darf. Ein Blick in die GOÄ, § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses, reicht. Dann weiß man auch, dass dem Arzt das Honorar zwischen dem Einfachen und dem Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes zusteht. Bei Überschreiten des 2,3fachen Satzes, muß der Arzt lediglich den Mehraufwand verständlich und nachvollziehar für den Zahlungspflichtigen schriftlich begründen.

      Das ist unter anderem der Grund, warum sich für Dich als Privatpatient die Tür der Arztpraxis schneller öffnet. Es gibt von Dir für vergleichbare Leistungen mehr Geld und es gibt von Dir als Selbstzahler immer Geld, da es keine Budgetierung(wie in der GKV) gibt.

      Inwieweit Du Dich gegen die anfallenden Kostenrisiken über eine PKV absicherst, ist Deine Entscheidung und dein Problem. Der Arzt rechnet nach der GOÄ ab und deine PKV erstattet Dir das, was Gegenstand des von Dir mit Deiner PKV abgeschlossen Vertrages ist.

      Wenn Du das nicht weißt oder begreifst, solltest Du lieber in der GKV bleiben!
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 12:23:30
      Beitrag Nr. 69.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.870.346 von solar-rente am 03.02.10 11:42:05- Für erfolgreich gekürzte Rechnungen bekommt der Versicherte eine jährliche Rückvergütung von 10% des gekürzten Betrages

      - die Kassen übernehmen die ggf. entstehenden Rechtskosten aus gekürzten Rechnungen.

      - Zulassung und Bestimmung von festen Kassenärzten, diese arbeiten ggf. zu angemessenen festen Gehältern, dann kann man sich den ganzen Zirkus sparen



      Goldbugs sind manchmal ja richtig clever. Hätte ich nicht gedacht.
      Das muss ein Systemfehler sein :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 12:06:22
      Beitrag Nr. 69.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.870.002 von Tegesoft am 03.02.10 11:07:43Volle Zustimmung, allerdings solltest du bei deinen löblichen Erklärungsversuchen immer die mentale Kapazität deines "Diskussionspartners" berücksichtigen. Die ist in diesem speziellen Fall, wie "Wölkchen" täglich neu und immer wieder eindrucksvoll unter Beweis stellt, nicht besonders groß.
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 12:00:11
      Beitrag Nr. 69.918 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.869.321 von gornikzabrze am 03.02.10 09:55:05Eine gesetzliche Krankenversicherung sollte eine Grundabsicherung darstellen und insbesondere existenzielle Krankheitskostenrisiken abdecken. Was haben Zahnleistungen für Erwachsene, Künstliche Befruchtung, selbstverschuldetete Behandlungen im Zusammenhang mit Schönheitsoperationen, Piercings, Tätowierungen etc. im Leistungskatalog zu suchen.

      Wir haben gesetzliche Krankenkassen mit einigen Hundert Mitgliedern. Diese müssen mit anderen fusionieren um eine Mindestgröße zu erreichen (hier liegt ein erhebliches Einsparpotential).

      Abrechnung der Kosten mit der Krankenkasse über den Patienten, damit er sehen kann, welche Kosten in bestimmten Behandlungsbereichen entstehen und damit der Leistungsbetrug beim direkten Abrechnungsverfahren eingedämmt werden kann (enormes Potential!).

      Wenn es den Steuerzuschuß nicht gäbe, hätten die gesetzlichen Krankenkassen schon längst den Gang zum Insolvenzgericht antreten müssen. Alternativ dazu kann man natürlich auch den Beitragssatz erhöhen, die Bemessungsgrenze verbreitern, Leistungen kürzen, Zuzahlungen erhöhen oder alles zusammen.

      Vielleicht sollte man nicht immer nur darüber reden, wie mehr Geld ins System zu holen ist, sondern wie die vorhandenen Mittel eingesetzt werden!


      Bin ich zu 100 Prozent Deiner Meinung!;)

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      schrieb am 03.02.10 11:58:15
      Beitrag Nr. 69.917 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.870.351 von gornikzabrze am 03.02.10 11:42:18Da zeigt sich wieder deutlich, welches Menschenbild Du hast

      Dieses leitet sich u.A. aus deinen Postings ab.

      Wenn ich ein neues Kreuzband gebastelt bekommen habe, da steht dann eben in der Rechnung Arthroskopische Op. Kreuzband und nicht Herzklappen Op., so weit nachvollziehbar, oder?!?

      Du weißt also nach einer Vollnarkose oder einem motorradunfallbedingten Rettungshubschraubereinsatz, ob dir der Arzt 2 oder 3 Katheter gelegt hat, 5 oder 6 Spritzen gesetzt hat, dich 1- oder 2-mal reanimiert hat oder sich allgemein besonders schwierige Umstände entwickelt haben, die die Abrechnung des 3,5-fachen statt des 2,3-fachen Satzes rechtfertigen? Schwachsinn.

      Und frag mal die anatolische Migrantin ohne Deutschkenntnisse was eine Arthroskopische Op. Kreuzband ist. Doppelschwachsinn.

      Wie gesagt, wenn man keine Ahnung hat...

      Sollte man nicht solche Postings wie du schreiben.
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 11:42:18
      Beitrag Nr. 69.916 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.869.676 von solar-rente am 03.02.10 10:35:38Das Potenzial beträgt ziemlich exakt Null.

      Sorry, aber auch hier hast Du meine Aussage bewußt oder unbewußt fehlinterpretiert. Ich habe nicht behauptet, dass der gesetzlich Versicherte zum Selbstzahler, analog dem Privatversicherten, mutieren soll.

      Ich habe geschrieben, dass die Rechnung des Leistungserbringers über den Patienten an die GKV geleitet wird. Die Leistungsabrechnung selbst, erfolgt wie bisher direkt zwischen GKV und Arzt. Solche Modellversuche wurden bereits in einzelnen Kassen erfolgreich durchgeführt.

      Vorteil -> der Patient sieht, welche enormen Kosten durch unnötige Mehrfachuntersuchungen entstehen und wie die Kostenstruktur für notwendige Behandlungen und Verordnungen aussieht. Er stellt für den Arzt die erste Hürde im Bezug auf "Abrechnungsehrlichkeit" dar.

      Mal abgesehen davon, dass das Durchschnitts-Michelschaf mit der Direktabrechnung völlig überfordert wäre

      Da zeigt sich wieder deutlich, welches Menschenbild Du hast und was Du dem Michel so zutraust. Du solltest nicht immer von Dir auf andere schließen.

      Ein medizinischer Laie kann die Leistungen meist garnicht prüfen...
      Ich habe das Spiel einmal mit meiner PKV und einer völlig überzogenen Arztrechnung mitgemacht, seitdem gehen ALLE Rechnungen absolut ungeprüft an die Kasse und ich habe keinen Streß mehr.


      Auch hier muß ich Dir widersprechen. Ich weiß zwar nicht, über welche Fähigkeiten Du im Detail verfügst, aber die Grundprüfung einer Arztrechnung ist auch für einen medizinischen Laien gar kein Problem. Dafür muß man nicht die GOÄ studiert haben. Ich bin selbst seit rund zwanzig Jahren in einer PKV versichert. Die Rechnungen sind nach der GOÄ klar strukturiert und jede einzelne Position mit einer Leistungsbeschreibung versehen.

      Wenn ich ein neues Kreuzband gebastelt bekommen habe, da steht dann eben in der Rechnung Arthroskopische Op. Kreuzband und nicht Herzklappen Op., so weit nachvollziehbar, oder?!?

      http://www.zeit.de/1994/23/Kuhhandel-im-OP?page=all
      http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump…

      Ich kann mich da einen Herzklappenskandal aus den 80-ern erinnern. Da hat man den Chirurgen nachgewiesen, dass sie 36 Stunden/Tag ununterbrochen hätten operieren müssen, um die abgerechnetten Herzklappen implantieren zu können. Das hatte dann schon Züge von organisierter Kriminalität. Alles das wäre gar nicht möglich, wenn die Rechnung über den Patienten an die Kasse gehen würde!

      Ich will ja nicht behaupten, dass alle Ärzte zum Leistungsbetrug neigen. In jeder Berufsgruppe gibt es solche und solche. Die Ärzte stehen auch unter einem enormen Druck. Durch die Budgetierung in der GKV kann es einen schon mal dazu verleiten Diagnosen abzurechnen, die gar nicht gegenstand der Behandlung waren. Das nennt man dann Kompensationseffekte und diese summieren sich auf Mrd. Beträge/Jahr.

      Wie gesagt, Einsparung = Null.

      Wie gesagt, wenn man keine Ahnung hat...
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 11:42:05
      Beitrag Nr. 69.915 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.870.002 von Tegesoft am 03.02.10 11:07:43Dem Problem der explodierenden Gesundheitskosten könnte man recht leicht auf die Pelle rücken:

      - Freier Wettbewerb bei den Arzneimitteln, Niederlassungsfreiheit für Apotheken, Internetversand, Medikamenten-Direktausgabe über die Ärzte, diese dürfen z.B. 50% der Differenz zum Listenpreis des Standardmedikamentes behalten und sich ihre Bezugsquellen frei wählen

      - Krankenkassen dürfen maximal z.B. 10% an Verwaltungskosten von den Beiträgen abzweigen, darunter Fusionierungszwang

      - Betrieb von Kost und Logis der Krankenhäuser jährlich neu ausschreiben (z.B. an Catering- oder Hotelfirmen)

      - Arztrechnungen gehen zunächst an die Patienten, dieser muß zwar nicht direkt zahlen, aber fristgerecht prüfen, nur geprüfte Rechnungen dürfen eingereicht werden, bei Nichtbefolgen wird die Versichertenkarte gesperrt.

      - Für erfolgreich gekürzte Rechnungen bekommt der Versicherte eine jährliche Rückvergütung von 10% des gekürzten Betrages

      - die Kassen übernehmen die ggf. entstehenden Rechtskosten aus gekürzten Rechnungen.

      - Zulassung und Bestimmung von festen Kassenärzten, diese arbeiten ggf. zu angemessenen festen Gehältern, dann kann man sich den ganzen Zirkus sparen

      Leider wird nur bei bloßem öffentlichen Andenken dieser Vorschläge das Gekreische der Lobbyisten ohrenbetäubend sein und das Schwesterwelle mit seinen korrupten Schergen wieder zu der Höchstform auflaufen, die er in seinem Amt zur Zeit eher missen läßt ...
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 11:41:34
      Beitrag Nr. 69.914 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.870.245 von gold_nase am 03.02.10 11:31:06"Mit wem soll ein Milliardär einen "Ausgleich" machen wenn nur Vermögenswerte vorhanden sind aber keine Schulden?"

      Mein Vorschlag: Einführung einer Erbschaftsteuer von mehr als 80%, dafür Abschaffung der Einkommensteuer und der Kapitalertragsteuer.
      Avatar
      schrieb am 03.02.10 11:31:06
      Beitrag Nr. 69.913 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.868.362 von EuerGeldWirdMeinGeld am 03.02.10 00:16:38Es gilt nun einmal:
      "Wenn man längere Zeit über seine Verhältnisse lebt, dann zahlt man dafür einen Preis, den einem niemand ersparen kann"


      Um mich mit dir auf eine tiefergehende Diskussion über das Thema einzulassen, bin ich (leider) zu wenig belesen. Schaffe es teilweise die Ausführungen zu verstehen, wobei es selbst dann oft mühsam ist die geschriebenen Worte als "akzeptable und im Augenblick nicht widerlegbare Tatsache" zu werten oder ob man nur das gelesene nachvollziehen kann aber selbst nicht die Chance hat zu verifizieren, ob das nur vernünftig klingt aber trotzdem Nonsense ist. Das geschieht ja oft genug bei den Vorträgen dieser Crashpropheten - man versteht die beabsichtigte Pointe der Geschichte, lacht kurz darüber (weil alle lachen) denkt aber nicht weiter darüber nach, ob die Schilderungen so überhaupt im Wirtschaftskreis ablaufen können.

      Zurück zu dem was ich eigentlich sagen wollte. Bei deinem Satz fiel mir ein, dass es wirtschaftlich immer nur einen Schuldenschnitt gibt. Anders gesagt gibt es gibt es nach unten hin immer ein "Ende" durch Konkurs, Privatkonkurs, Ausgleich u.ä. Schulden sind irgendwo begrenzt und werden dann irgendwie "ausgeglichen". Natürlich verstehe ich, dass ein Schuldennachlass auch einen Gegenpol hat, wo ein Anderer auf eine Forderung in selber Höhe verzichten muss - aber es ist ja kein Rückschluss gebenen, dass der Gläubiger deswegen reich ist nur weil sein Schuldner arm ist.
      So wie es einen Schuldenausgleich gibt, sollte es einen Vermögensausgleich geben um zu erreichen, dass nicht jemand unendlich viel Geld anhäufen kann. Hier bin ich mit meiner Weisheit aber schon wieder am Ende. Mit wem soll ein Milliardär einen "Ausgleich" machen wenn nur Vermögenswerte vorhanden sind aber keine Schulden? Bliebe wiederum nur der Staat übrig, dann sind wir wieder in der Nähe einer Vermögensbesteuerung.
      Verzwickte Situation, aber irgendwas in dieser Richtung müsste passieren. Schulden sind begrenzt, Vermögen dagegen nicht.
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