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    Kindesmissbrauch ein Kavaliersdelikt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.09.07 10:32:16 von
    neuester Beitrag 09.09.07 17:15:57 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.132.603
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      schrieb am 07.09.07 10:32:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Freisprüche im Pascal-Prozess


      Im Saarbrücker Prozess um Kindesmissbrauch und Mord an dem neunjährigen Pascal sind fast alle Angeklagten freigesprochen worden. Nur die Hauptangeklagte Christa W. wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt – wegen Drogenhandels.


      Im Fall des vor sechs Jahren spurlos verschwundenen fünfjährigen Pascal sind die Angeklagten am Freitag vom Landgericht Saarbrücken weitgehend freigesprochen worden. Lediglich die Hauptangeklagte Christa W. wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie mit Betäubungsmitteln gehandelt habe..

      Nach drei Jahren Verhandlung sahen die Richter es nicht als erwiesen an, dass der damals Fünfjährige im September 2001 im Hinterzimmer einer Kneipe von mehreren Angeklagten vergewaltigt und getötet wurde. Seit September 2004 wurde das Schicksal des neunjährigen Pascals in einem bundesweit beachteten Prozess vor dem Saarbrücker Schwurgericht untersucht.

      Die Staatsanwaltschaft hatte in fünf Fällen Lebenslänglich und für die sechste Hauptangeklagte die Unterbringung in der Psychiatrie sowie 14 Jahren und neun Monate Haft. Die meisten der übrigen Angeklagten sollten nach dem Willen der Anklage mehrjährige Haftstrafen erhalten. Die Verteidiger plädierten dagegen auf Freispruch. Die Leiche des Jungen wurde bis heute nicht gefunden.


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      schrieb am 07.09.07 10:46:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.435.042 von Sexus am 07.09.07 10:32:16Eines der großen Probleme in dieser Verhandlung war, dass sowohl Angeklagte als auch Zeugen "geistig minderbemittelt" sind; da noch nicht einmal die Leiche des Kindes gefunden wurde, war es für die Verteidigung wahrscheinlich nicht so schwer, hier einen Freispruch zu erreichen.
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      schrieb am 07.09.07 10:51:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.435.042 von Sexus am 07.09.07 10:32:16Pascal verschwand am 30. September 2001 mit seinem Fahrrad in Saarbrücken-Burbach. Er soll mit Süßigkeiten in die nahe gelegene "Tosa-Klause" gelockt und von vier Männern vergewaltigt worden sein. Einer der Täter soll gemeinsam mit der Wirtin der Aushilfe Andrea M. befohlen haben, das schreiende Kind mit einem Kissen ruhig zu stellen. Andrea M. hatte die Tötung zunächst gestanden, später aber ihre Aussage widerrufen. Für sie hatte Oberstaatsanwalt Josef Pattar eine Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten gefordert und eine Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.

      Andrea M. und Dieter S. sollen die Leiche des Kindes in einen blauen Müllsack gelegt und gemeinsam mit der Wirtin zu einer Kiesgrube im nahe gelegenen Forbach (Frankreich) gebracht haben. Sie wurde bei den Suchaktionen nicht gefunden. Die Wirtin war zeitweise Vormund von Andrea M. und Pflegemutter von deren 1995 geborenem Sohn. Dieser hatte Anfang 2002 das Verfahren ins Rollen gebracht, nachdem seine Betreuer bei ihm sexuellen Missbrauch vermutet hatten. Einigen Angeklagten wurde auch Kindesmissbrauch an diesem Jungen und einem zehnjährigen Mädchen vorgeworfen.
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      schrieb am 07.09.07 10:52:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.435.394 von mailerdaemon am 07.09.07 10:46:25Anscheinend war die Hauptangeklagte aber nicht "geistig minderbemittelt" genug um Drogen zu verkaufen.
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      schrieb am 07.09.07 11:03:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.435.583 von Sexus am 07.09.07 10:52:58Das Eine muss mit dem Anderen ja nichts zu tun haben. Fakt ist, dass man den Mord nicht nachweisen konnte. Im Zweifel für den Angeklagten, so ist unser System. Ist im Einzelfall - wie in diesem zum Beispiel - sicher bitter, gefällt mir auch nicht.

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      schrieb am 07.09.07 11:19:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.435.840 von mailerdaemon am 07.09.07 11:03:36Aber es ist doch schon höchst seltsam, daß der jüngste Sohn der Hauptangeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von der Mutter entfernt wurde, sie wegen des Falles Pascal genau in der gleichen Sache angeklagt wird und darüber sogar ein Geständnis ablegt.

      Mag sein, daß es keine eindeutigen Beweise gibt. Aber die Indizien sind doch erdrückend. Und es wäre nicht der erste Fall, indem Kinderschänder freigesprochen werden, nur um nach Jahren oder nur Monaten wieder auffällig zu werden.

      Die Unschuldvermutung ist ein bedeutender Teil unseres Rechtsystems. Aber in diesem Fall hätte noch genauer nachgeforscht werden müssen. Wo ist die Leichte? Wer kommt noch als Täter infrage, wenn nicht die Angeklagten?
      Avatar
      schrieb am 07.09.07 11:19:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zwar ein anderer Fall, aber vermutlich ähnlich gelagert:

      Fall Maddie: Mutter unter Verdacht



      Die Mutter der seit vier Monaten vermissten kleinen Madeleine soll nach BBC-Informationen in Kürze offiziell zur Verdächtigen erklärt werden. Die portugiesische Polizei könnte dies noch am Freitag bekannt geben, meldete der Sender. Die 39-jährige Kate McCann war am Donnerstag sowie in der Nacht zu Freitag stundenlang verhört worden. Möglicherweise werde auch Madeleines Vater, Gerry McCann, nach den Verhören als verdächtig eingestuft, mit dem Verschwinden seiner Tochter zu tun zu haben. Der Sender berief sich auf nicht näher bezeichnete Informanten. Nach britischen Medienberichten geht die Polizei davon aus, dass das Mädchen nicht mehr am Leben ist.Nur "als Zeugin"?
      Nach Angaben der Polizei verfügen die portugiesischen Ermittler inzwischen über die Ergebnisse der DNA-Analyse von den in Maddies Zimmer gefundenen Spuren. Sie waren von einem britischen Labor ausgewertet und nach Portugal geschickt worden. Maddies Mutter wurde daraufhin am Donnerstag viele Stunden von der Kripo im südportugiesischen Portimao verhört. Nach Angaben des Anwalts wurde sie aber nur "als Zeugin" befragt. Der Vater soll am Freitag verhört werden.



      Maddie war Anfang Mai aus ihrem Bett in einer Ferienanlage in Praia da Luz an der Algarve verschwunden, während ihre Eltern im nahen Restaurant zu Abend aßen. Die McCanns baten daraufhin bei Auftritten in ganz Europa die Öffentlichkeit um Hilfe bei der Suche nach ihrer Tochter und wurden auch von Papst Benedikt XVI. empfangen. Erst knapp drei Monate später entdeckten die Ermittler mit der Hilfe von auf Leichengeruch abgerichteten Spürhunden und Infrarotlampen Blutspuren in dem Zimmer, aus dem Maddie verschwand. Sie waren abgewischt worden und mit dem bloßen Auge nicht mehr zu erkennen.


      Über den Befund des britischen Labors wollte sich Polizeisprecher Olegario Sousa bislang nicht äußern. "Die Ermittler sind mit den Ergebnissen zufrieden", sagte er lediglich. Die britischen Boulevardblätter "The Sun" und "Daily Mirror" berichteten unter Berufung auf nicht näher genannte Quelle, die DNA-Spuren hätten "erhebliche" neue Informationen zu Tage gefördert, die noch in den nächsten Tagen zu Festnahmen führen könnten.


      Kate McCann traf am Donnerstag gegen 14 Uhr bei der Kriminalpolizei ein. Acht Stunden später hatte sie das Gebäude noch immer nicht wieder verlassen, wie ein Fotograf berichtete. Der Anwalt McCanns verließ gegen 22 Uhr zusammen mit einem Mitarbeiter das Polizeigebäude. Die Befragung seiner Mandantin ging danach noch weiter.



      http://www2.onnachrichten.t-online.de/c/12/32/20/46/12322046…
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      schrieb am 07.09.07 11:29:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.436.205 von Sexus am 07.09.07 11:19:06Wie gesagt, der Ausgang des Verfahrens ist auch für mich sehr fraglich. Aber offensichtlich haben die Indizien nicht ausgereicht. Das Geständnis wurde widerrufen und wird nicht verwendet; die Zeugen haben sich in Widersprüche verwickelt. Die Leiche wurde, wenn ich micht recht erinnere, nicht nur in der genannten Kiesgrube gesucht, sondern in der ganzen Umgebung.
      Da bleibt nicht viel, was verwertet werden kann; Du kannst im Grunde ja nicht einmal beweisen, dass das Kind tot ist.
      Avatar
      schrieb am 07.09.07 11:41:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.436.445 von mailerdaemon am 07.09.07 11:29:36Alles richtig. Aber ich frage mich, warum die Hauptangeklagte zunächst gestanden hat. Ich gestehe doch nichts dessen ich nicht schuldig bin. Und es ist nicht davon auszugehen, daß die Angeklagte gefoltert wurde.
      Avatar
      schrieb am 07.09.07 11:51:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.436.723 von Sexus am 07.09.07 11:41:16Aber ich frage mich, warum die Hauptangeklagte zunächst gestanden hat. Ich gestehe doch nichts dessen ich nicht schuldig bin. Und es ist nicht davon auszugehen, daß die Angeklagte gefoltert wurde.

      Nein, davon ist nicht auszugehen. Über die Gründe für das Geständnis können wir nur spekulieren. Vielleicht, weil sie es wirklich getan hat. Vielleicht hat sie einfach gestanden, um - mag sich dämlich anhören, aber wer weiß, was in diesen (unbedarften) Menschen vorgeht - ihre Ruhe zu haben? Ich weiß auch nicht, ob das Geständnis Dinge zu Tage gebracht hat, die nur ein Täter wissen konnte.
      Avatar
      schrieb am 07.09.07 14:16:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.436.723 von Sexus am 07.09.07 11:41:16Es hat schon häufig in der Rechtsgeschichte falsche Geständnisse gegeben.
      Entweder aus der Streßsituation des Verhörs heraus, um das Verhör endlich zu beenden, oder um den wahren Täter aus dem Schußfeld zu nehmen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 07.09.07 14:16:51
      Beitrag Nr. 12 ()


      Hhm, geistig minderbemittelt?
      Avatar
      schrieb am 07.09.07 14:25:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.439.652 von Viva2 am 07.09.07 14:16:51vielleicht eher "unbemittelt"
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 02:19:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.436.445 von mailerdaemon am 07.09.07 11:29:36ein geständnis ist ohne leiche nichts wert.
      wer glaubt er würde selbst als unschuldiger nicht auch ein geständnis ablegen,der hat wenig erfahrung was möglich ist.es kommt nur auf die situation an ,ist man müde unsw. ,dann sagt man alles um ruhe zu haben,.besonders wenn es geistig nicht soweit her ist.
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 17:00:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.474.212 von shitpalaver am 09.09.07 02:19:40"ist man müde unsw. ,dann sagt man alles um ruhe zu haben"

      In so eine Situation muß sich niemand von einem Vernehmer bringen lassen. Dem Typen muß man dann ganz klar seine Grenzen aufzeigen und ihn ganz freundlich darauf hinweisen, daß man solche Vernehmungsmethoden (z.B. unzumutbare Länge der Vernehmung, vielfache Wiederholung bereits beantworteter Fragen, oder sonstigen Psychoterror) nicht hinnimmt, sondern als kriminellen Versuch betrachtet, ein falsches Geständnis zu erwirken, und deshalb überhaupt keine Fragen mehr beantworten wird.
      Die Inanspruchnahme des Aussageverweigerungsrechtes ist immer dann angebracht, wenn die Vernehmer versuchen, Schuldige nicht zu ermitteln, sondern zu produzieren.
      Avatar
      schrieb am 09.09.07 17:15:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.490.431 von Borealis am 09.09.07 17:00:51dies mag vielleicht bei dir klappen,darf aber bezweifelt werden.:laugh:
      den armen personen,geistig wohl nicht großzügig ausgestattet,gelingt sowas nicht.
      nun ich habe selbst vernehmungen verschiedener arten schon erleben dürfen,sonst hätte ich sowas nicht mit bestimmtheit geschrieben.
      gesetzestheorie und praxis ist ein großer unterschied.dir steht ja auch ein recht auf einem anwald zu,was machst du aber wenn keiner die 20 pfennig dir aus 10.-DM abzuziehen imstande ist und du ihn deshalb nicht anrufen darfst.:laugh:
      dies zu beweisen wird dir sehr schwer fallen,eher unsw. bist.:cry:


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