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    wallstreet:online Hauptversammlung August 2007 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.07 21:08:00 von
    neuester Beitrag 20.04.08 23:20:29 von
    Beiträge: 59
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      Avatar
      schrieb am 21.09.07 21:08:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann jemand von der Hauptversammlung August 2007 berichten?
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 21:19:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wann war die Hauptversammlung denn nun genau?

      Unter "Aktuelle Finanztermine" auf der Homepage der Gesellschaft steht der 23. August 2007 als HV-Termin angegeben.

      Wenn man aber im ebundesanzeiger nachschaut, dann findet man eine Bekanntmachung nach § 106 AktG unter dem Datum 23. August 2007, da ist von einer Hauptversammlung vom 22. August 07 die Rede. Die Bekanntmachung betrifft Veränderungen im Aufsichtsrat.

      Wurde die HV vorverlegt?

      Oder sollte das ein Schreibfehler sein?


      Kann mir jemand weiterhelfen???
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 21:33:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Am 09. Juli 2007 wurde die Einladung zur Hauptversammlung im ebundesanzeiger veröffentlicht.

      Da wurde zu einer HV am 23. August 07, 10 Uhr eingeladen.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 21:41:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Unter Tagesordnungspunkt 6 waren Wahlen zum Aufsichtrat vorgesehen.

      In der Bundesanzeigerveröffentlichung waren auch Kandidaten vorgeschlagen.

      Weiß zufällig jemand, ob die dort genannten Kandidaten schon in anderen Aufsichtsräten oder ähnlichen Gremien ein Amt bekleiden??

      Und wenn ja, in wie vielen solcher Gremien?
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 21:56:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ok, die og Bekanntmachung nach § 106 betraf die wallstreet:online capital AG.

      Nicht die wallstreet:online AG;)

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      schrieb am 21.09.07 22:01:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.693.507 von Immofreak am 21.09.07 21:19:11Also noch mal:

      Die HV der wallstreet:online capital AG war am 22. August 07,

      die HV der wallstreet:online AG war am 23.August 07

      Wart jemand bei den HVs??
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 22:07:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      In der Tagesordnung der wallstreet:online capital AG waren unter TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat vorgesehen.


      In der Tagesordnung der wallstreet:online AG waren unter TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat vorgesehen.

      Die Einladungstexte tragen "dieselbe Handschrift".


      Ja, was ist den jetzt mit allen AR-Kandidaten, die in den beiden Tagesordnungen aufgeführt waren????

      Sind die schon Mitglied in einem oder mehreren Aufsichträten oder ähnlichen Gremien??? Und wenn ja, in wie vielen.

      Das ist doch sehr wichtig, das rechtzeitig zu wissen als Aktionnär, finde ich.

      Weiß das jemand????
      Avatar
      schrieb am 21.09.07 22:10:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Und hat das jemand Widerspruch zu Protokoll des Notar gegeben in einer oder beiden der HVs???

      Falls ja, weiß jemand, wer das war??

      Irgendwelche bekannten Namen?
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 00:49:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.694.080 von Immofreak am 21.09.07 22:10:23Da kann man ja mal ein wenig in den Unterlagen kramen . . . ;)
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 08:14:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bei einem ordentlichen Unternehmen könnte man sich die Abstimmungsergebnisse und Tagesordnungspunkte ansehen. (Siehe Corporate Governance Kodex - Grundsätze guter Unternehmensführung) So besteht lediglich die Möglichkeit kostenpflichtig die HV Infos über GSC Research downzuloaden.

      Letzte Research-Berichte zum Unternehmen
      26.08.2007 - HV-Bericht wallstreet:online AG: Vorstand meldet Rekordzahlen
      29.08.2006 - HV-Bericht wallstreet:online AG: Berufung eines Vertriebsvorstands geplant, um den aktuellen Erfolg zu forcieren
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:05:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.351 von Pressekodex am 22.09.07 08:14:07Hier sind doch zig-Tausende von usern, alles Kunden, Geschäftspartner irgendwie. Ohne diese Kunden würde doch wohl kaum jemand Werbeetats geben. Also müssen das "gute" Kunden sein, aus Sicht derer, die werben.

      Da interessiert man sich doch als Kunde , ist vielleicht sogar stolz auf positive Entwicklungen. Schließlich verbringt man Stunden über Stunden bei w : o und klickt alle paar Minuten auf eine Werbung oder klickt sie weg.

      Wallstreet : online ist sogar für einzelne user-Gruppen wirklich ein Treffpunkt mit Freunden geworden, für manche vielleicht sogar ein Stückchn zuhause. Ich jedenfalls möchte aber ziemlich genau wissen, was "zuhause" so alles passiert oder passiert ist.

      Zumal ich w : o Aktionär bin.

      Aber so bleibt uns wohl gar nichts anderes übrig:

      Da werden wir also das, was zugänglich ist, einfach genau anschauen müssen.

      Gut, dann machen wir das mal.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:08:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.351 von Pressekodex am 22.09.07 08:14:07Ja hat denn etwas ausgerechnet w : o den Corporate Governance Kodex, also die Grundsätze guter Unternehmensführung etwas nicht umschreiben????

      Man trägt doch so einen seriösen Namen als Firma!!!

      Also das hatte ich eigentlich als selbstverständlich vorausgesetzt!!
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:29:35
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.694.884 von martingaleur am 22.09.07 00:49:01Finde ich auch.

      Also ich hab mir noch mal die Einladung zu Hauptversammung der wallstreet:online AG für den 23.8.07 angeschaut.

      Da gab es uter Punkt 6 der Tagesordnung bereits unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung des Satzungsänderung mit der der Erhöhung der Anzahl der AR-Mitglieder auf 6 schon mal Wahlen zum AR.

      Auch das hat man die Aktionäre nicht darüber informiert, wo die Kandidaten denn nun schon Erfahrung im Aufsichtsrat haben, wo sie schon so eine Amt haben oder so ein ähnliches und in wieviele ARs oder so sind denn nun schon sind. Schade.

      Als 2. Kandidat hat da Herr Roland Niklaus, Investmentbanker, Sevenoaks, UK kandidiert. Er wird mit "Herr" also einer deutschsprachigen Bezeichnung bezeichnet. Sevenoaks könnte sein Wohnort sein. Kenne ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:31:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.626 von Immofreak am 22.09.07 10:29:35Und was heißt "UK". Muss ja ein deutsches Wort sein, denn sonst ist der Text deutsch.

      Uckermark, vielleicht? abgekürzt

      Oder Ukraine? abgekürzt

      United Kingdom kann es nicht heißen, denn das wäre ja kein deutschspraches Wort und es gäbe eines dafür, nämlich Großbritannien, das kürzt man GB ab, im Deutschen aber keinesfalls mit UK.

      Wird dann wohl Ukraine heißen. Ich finde aber in der Ukraine keinen Ort der Sevenoaks heißt.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:38:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.630 von Immofreak am 22.09.07 10:31:49Also dass man zweisprachig die Einladung zu einer dem deutschen Aktiengesetz unterliegenden Gesellschaft abfassen darf, wirksam meine ich, kann ich mir irgendwie gar nicht vorstellen.

      Und dass man bei der Einladung zu einer dem deutschen Aktiengesetz unterliegenden Gesellschaft mit Abkürzungen dieser Art hantieren darf, wirksam meine ich, kann ich mir auch nicht vorstellen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:44:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Die Einladung zu einer Hauptversammlung muss doch geeignet sein, dass der Aktionär sich ein zutreffendes Bild machen kann.

      Da wurde also ein

      Herr Roland Niklaus, Investmentbanker, Sevenoaks, UK vorgeschlagen.

      Sevenoaks klingt ausländisch, UK, vermutlich also Ukraine- siehe oben-, deutet auch auf Ausland.

      Da muss man sich doch die Frage stellen, spricht der AR-Kandidat deutsch? Ist er denn überhaupt in der Lage, seiner Aufsichtpflicht rein aus sprachlichen Gründen ordnungsgemäß nachzukommen??? Welche Sprache spricht man denn in der Ukaine. Russisch? Der Nachname Nikaus, hat ja möglicherweise durchaus russische Wurzeln.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:45:06
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.626 von Immofreak am 22.09.07 10:29:35Sevenoaks ist eine Stadt im s.g. Sevenoaks district of Kent in Süd Ost England.
      UK = United Kingdom

      Als verkappter Berufskläger taugst Du nix.

      Du bezeichnest Dich doch hier als User in der Community
      und nicht als Herr oder Mister;)
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:48:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.676 von Loserin am 22.09.07 10:45:06Danke loserin, mit dem Hinweis, dass ich zum Berufskläger nicht tauge, hast Du mir eine wirklich Freunde bereitet. (Ernst gemeint!)

      Ich bin Aktionärsschützerin, nicht Berufskläger.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:49:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.676 von Loserin am 22.09.07 10:45:06Das Forum hier ist natürlich auch keine dem deutschen Aktienrecht unterliegende Einladung zu einer Hauptversammlung.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:51:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.676 von Loserin am 22.09.07 10:45:06Achg ja,

      Du hast absolut Recht, ich bezeichne mich nicht als Herr oder Mr., ich bezeichne mich als Frau oder Mrs.

      Und hier bezeichne ich mich als immofreak.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:54:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.676 von Loserin am 22.09.07 10:45:06Meinst Du denn im Ernst, man dürfte in der Einladung zu einer Hauptversammlung einen vorgeschlagenen AR-Kandidaten als user, ergänzt vielleicht um seinen nick bezeichnen?

      Vielleicht noch als freiwillige zusätzliche Angabe zu den aktienrechtlichen Pflichtangaben., aber sicher doch nicht anstatt.

      Das wäre mal was!!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 10:56:05
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.695.688 von Immofreak am 22.09.07 10:48:17Aber manchmal muss natürlich auch ein Aktionärsschützer klagen, keine Frage.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 11:21:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Um noch mal auf die Eingangsfrage zurückzukommen:

      War denn niemand auf einer der W : O -Hauptversammlungen am
      22. und am 23. August dieses Jahres??

      Bitte melden!!!
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 12:46:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Noch mal das Thema HV-Einladung und Abkürzung.
      Das Aktionär soll ja durch die Einladung in die Lage versetzt werden, sich ein zutreffendes Bild zu mmachen.
      In der Einladung zur w:o HV vom 23.08.7 TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat kommt noch eine Abkürzung vor.
      Der vorgeschlagene Kandidat Herr Oliver Schäffer, wird als Leiter M&A, Berlin bezeichnet.

      Was denkt ihr macht ein Leiter M&A????

      Mal überlegen, was könnte M&A bedeuten?????:

      Medien und Anzeigen

      Moneten und Aktien

      Millionäre und Aktien

      Mallorca und Andrax

      Medizin und Allergie

      Mensch und Architektur

      Männer und Autos

      Muscheln und Artischocken

      Martin und Andrea.

      Mensch und Affe

      und und und

      Mir fällt auch noch Mergers and Acquisitions ein, ist aber wieder Englisch und paßt möglicherweise nicht zu de deutschen Wort Leiter.

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 12:49:07
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.396 von Immofreak am 22.09.07 12:46:28M & A = Mädchen für Alles

      HIV oder HV?
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 12:51:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ loserin

      Dass eine Tagesordnung richtig bekannt gemacht ist, ist ganz wichtig.

      So verlangt es das Gesetz, ein Blick da hinein, kann nie schaden.

      In § 124 Abs. 4 Satz 1 AktG heißt es,

      über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht sind, dürfen keine Beschlüsse gefaßt werden.

      DÜRFEN.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 12:57:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.404 von Pressekodex am 22.09.07 12:49:07Ist das Dein PressekodeX????


      Das sagt dann alles.

      Mädchenhändler und Anschaffer

      würde auch zur Abkkürzung passen, dass würde ich aber nie von einem AR-Kandidaten annehmen, schon gar nicht, wenn er bei einer seriösen AG wie w:o kandidiert, nie im Leben.

      Wollen wir doch sachlich bleiben.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 14:26:41
      Beitrag Nr. 28 ()
      da stehen einem ja die haare zu berge.......wenn das so alles stimmt gibts ja jede menge gründe zur anfechtung......nichtigkeitsklagen usw. oder ????? fragt sich ein aufgeregter leodax......auch aktioär der o.g gesellschaft.......
      oje kann es nicht glauben ,das die so dilettantisch vorgehen,und so das geld der eigentümer der gesellschaft verballern.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 14:30:11
      Beitrag Nr. 29 ()
      da gibt es doch so eine bestimmte ECKE aus berufsklägern...habe die liste gerade nicht griffbereit......also wenn die sich darauf stürzen.......da hagelts aber........oder etwa nicht ??????

      es kursieren da so diverse gerüchte....kann ich natürlich hier nicht reinschreiben,da eben gerüchte und keine facten....und auch keine belastbare quellen vorhanden sind.

      aber meisten s ist an gerüchten immer etwas wahres dran...habe ich jedenfalls in meinem berufsleben erfahren.....auch im aktionärsleben:D
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 14:33:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      oder darf man gerüchte,wenn sie ausdrücklich als gerüchte kenntlich gemacht werden posten ??
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 14:43:36
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.721 von Leodax am 22.09.07 14:26:41Um seine Rechte als Aktionär wahrzunehmen, da reicht doch 1 Aktie . . . oder sehe ich da was falsch . . . ?
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 15:33:54
      Beitrag Nr. 32 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:

      Hallo Freunde und Nichtfreunde:laugh:

      Wowwww Wallstreet online-Hauptversammlung im August???
      Keine Ahnung,habe auch keine Nachricht hierüber erhalten.;)
      Aber jetzt da ich das mit der Hauptversammlung lese ist mir auch
      klar wenngleich auch unverständlich,warum meine E-Mail die ich im
      August 2007 an den Vorstandsvorsitzenden der wallstreet online mailte,mir zwar von der Firma als Erhalt bestätigtaber bis heute
      nicht von denen beantwortet wurde.:cool:

      FG

      RK
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 15:44:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.429 von Immofreak am 22.09.07 12:57:35Du kleiner Möchtegern
      für Dich

      P und S
      :laugh::laugh:
      http://www.wallstreet-online.ag/investor-relation/hauptversa…
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 16:46:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.894 von Loserin am 22.09.07 15:44:46Hier erhalten Sie alle Informationen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern soll, wird da versprochen, liebe große Loserin, aber warum macht man das dann nicht.:confused::confused:

      Ich hab es doch gerade ausführlich erklärt:

      Da wird kein Wort darüber verloren, ob und welchen und in wievielen anderen ARs und Kontrollgremien die Kandidaten sind. Un dann diese unverständlichen verwirrenden Abkürzungen in welcher Sprache auch immer

      Wie könn denn fehlende oder verwirrende Informationen die Entscheidung erleichtern:confused::confused::confused:.

      Schau doch ruhig mal andere Formulierungen an.

      Da gibt es ein wirklich gutes, im Bundesanzeiger veröffentlichtes Beispiel, betreffend die Einladung zur Hauptversammlung einer Kölner AG;), deren Namen ich zuliebe der Moderatoren nicht erwähnen werde.;) Das war perfekt formuliert! Da ging es ua auch um Aufsichtsratswahlen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 16:49:18
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.875 von Reikikalle am 22.09.07 15:33:54Du warst schon längere Zeit vor der HV Aktionär??

      Welche Fragen hast Du denn an den VV geschickt?

      Gerne per BM!!!
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 16:53:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.875 von Reikikalle am 22.09.07 15:33:54Lieber RK,

      vielleicht war es so, dass man angenommen hat, Du werdest auf der Hauptversammlung erscheinen und wolltest Deine Fragen auf der HV persönlich stellen; um die Vorbereitung zu erleichtern, ist es gar nicht unüblich, die Fragen dann vorab an die Gesellschaft zu schicken, ich jedenfalls mache das in der Regel so.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 17:08:14
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.721 von Leodax am 22.09.07 14:26:41Ich kann wirklich gut nachvollziehen, was in Dir als Aktionär da vorgeht.

      Auch ich hatte gerade bei wallstreet:online, also einer Gesellschaft die unter ihren usern doch jede Menge exzellente Fachleute für so etwas hat, kein Manko erwartet.

      Ich bin da wirklich schwer enttäuscht.

      Wenn nicht einmal wallstreet:online so etwas problemlos hinkriegt....:eek::eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 17:11:49
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.729 von Leodax am 22.09.07 14:30:11Ich habe noch keine Information gefunden über Anfechtungsklagen. Aber ich werde ein Auge darauf haben.

      Ich hoffe doch immer noch, dass hier jemand, der auf einer der HVs war, darüber berichten kann, ob jemand Widerspruch zu Protokoll gegeben hat.

      Aber zwingende Voraussetzung für eine Klage ist das verständlicherweise nicht, es kommt eben drauf an.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 17:12:27
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.696.763 von martingaleur am 22.09.07 14:43:36Ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 17:35:15
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.697.137 von Immofreak am 22.09.07 17:11:49:laugh::laugh:

      Frag doch mal den Langhaarigen, der war dort :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 18:32:54
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.697.121 von Immofreak am 22.09.07 17:08:14sowas gibt man doch ...bevor es veröffentlich wird.....an einen versierten anwalt...aktienrechtler......der das mal gegencheckt
      oder ???:eek:
      da ist das geld der eigentümer gut aufgehoben......und im verhältnis zu einer/mehreren klagen...wo vielleicht noch eine reihe nebenkläger aufspringen.......ein klaks.
      und man wird weniger erpressbar/angreifbar/souveräner
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 18:36:32
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.697.344 von Leodax am 22.09.07 18:32:54korrektur :

      meine man wird souveräner dadurch,das man wniger angreifbar oder erpressbar wird.........:D

      man liest ja sooft.....das diese berufskläger gerne gegen sonderzahlungen die klagen fallen lassen
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 23:13:51
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.697.200 von Loserin am 22.09.07 17:35:15Danke für Deine Unterstützung.:D Dann werd ich ihn mal fragen.

      Du warst dann also auch da, warum sagst Du denn nichts? Reden kannst Du doch, oder traust Du Dich aus irgendeinem Grund nicht?
      Avatar
      schrieb am 22.09.07 23:17:00
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.697.344 von Leodax am 22.09.07 18:32:54Es gibt da wirklich ein paar richtig gute, die sich auskennen. Die sollte man wirklich besser fragen, ist im Zweifel gut investiertes Geld.

      Und es gab bisher noch keine Klagen?????? Kommt vielleicht noch.
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 15:11:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.698.528 von Immofreak am 22.09.07 23:13:51:laugh::laugh:

      Wieso ?

      Spricht der Langhaarige nicht mehr mit Euch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 16:01:51
      Beitrag Nr. 46 ()
      :look:

      ich habe den Verdacht, diese Aktiengesellschaft bedarf mal der eingehenden Betrachtung durch Fachleute für Aktienrecht

      :look:


      :cool:
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 16:06:06
      Beitrag Nr. 47 ()
      Sind eigentlich die altbekannten "Berufsaktionäre" wie zB. EO und Co.

      schon aktiv geworden, die zieht doch normalerweise solche laienhaften HV- Vorbereitungen und -Durchführungen an wie Scheisse die Fliegen :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 16:58:16
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.710.186 von gsx1100e am 23.09.07 16:06:06Die sitzen auf der Ehlebracht AG
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 17:00:05
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.710.848 von Loserin am 23.09.07 16:58:16früher waren die aber auch schonmal multitaskingfähiger:look:
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 18:35:11
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.709.142 von Loserin am 23.09.07 15:11:39Das ist jetzt aber unlogisch, große Loserin.;)

      Ich hab doch gesagt, ich frage ihn. Nicht schriftlich, natürlich, sondern unter Verwendung einer Fähigkeit, die allgemein Sprechen genannt wird.
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 18:38:21
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.710.133 von gsx1100e am 23.09.07 16:01:51Ich denke, unser Investment ist langfristig genug, um sich auch mit den JAs, den Lageberichten und den Berichten des AR noch eingehend auseinanderzusetzen, nicht nur Aktienrecht also, Du kennst ja meine Schwäche für IDW-Standards;)
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 18:43:18
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.710.872 von gsx1100e am 23.09.07 17:00:05Da lass Dir mal von der Loserin nichts erzählen. Musst nur mal die Bundesanzeigerveröffentlichungen studieren.
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 18:48:41
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.712.268 von Immofreak am 23.09.07 18:38:21oooh ja :D
      Avatar
      schrieb am 23.09.07 18:49:30
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.712.346 von Immofreak am 23.09.07 18:43:18trau

      schau

      wem

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 26.09.07 21:36:37
      Beitrag Nr. 55 ()
      :look:
      Avatar
      schrieb am 01.10.07 15:35:57
      Beitrag Nr. 56 ()
      Artikel 30. September 2007 FAZ

      Geschäftsmodell der Berufskläger

      Mafiöse Strukturen und schwarze Listen

      Von Joachim Jahn


      Noch immer erhalten „räuberische Aktionäre” Sonderzuwendungen im Geldkoffer.
      http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc…
      30. September 2007
      Wie Raubtiere balgen sich manche Berufskläger mit ihren eigenen Rechtsanwälten um die Beute. „Soll Steiner echt 80 Prozent bekommen, oder sollen wir darüber noch mal reden“, schreibt Axel Sartingen an Peter Eck und Frank Scheunert. Die drei zählen unter den rund 40 Klein- und Kleinstaktionären, die bundesweit systematisch gegen Aktiengesellschaften vor Gericht ziehen, zu den aktivsten. Manche Verfahren führt das Trio im eigenen Namen, andere laufen über Scheunerts Prozessfirma EO Investors. Mit Steiner ist ein Heidelberger Rechtsanwalt gemeint. Der Honorarprofessor arbeitet schon lange für jene Szene, die Wirtschaftsanwälte nur noch „die Räuber“ nennen.

      Studien bringen es an den Tag

      Mehrere Studien von Rechtswissenschaftlern haben jüngst gezeigt: Das wirkliche Ziel der Anfechtungsklagen ist gar nicht ein Sieg vor Gericht. Gestritten wird vielmehr, um die Unternehmen zu möglichst teuren Vergleichen nötigen zu können. Anwälte und Kläger teilen sich offenbar anschließend die erstatteten Anwaltskosten. Allein bei den Versicherern Gerling, Allianz oder Axa summierten sich diese in den vergangenen Monaten auf einen – teilweise zweistelligen – Millionenbetrag, weil die sogenannten Vergleichsmehrwerte, nach denen sich die Honorare bemessen, künstlich aufgebläht werden.

      Deutsche Aktiengesellschaften sind leicht unter Druck zu setzen. Jeder Anteilsinhaber kann mit einer noch so unbegründeten Klage milliardenschwere Transaktionen blockieren – mit nur einer einzigen Aktie in seinem Besitz greift der juristische „Hebel“. Mindestens über Monate, womöglich gar über Jahre hinweg ist dann beispielsweise eine Kapitalerhöhung auf Eis gelegt, bis die damit geplante Übernahme einer anderen Firma geplatzt ist. Deshalb lassen es sich Unternehmen, wenn auch zähneknirschend, viel kosten, sich davon freizukaufen. Selbst deren Rechtsberater wissen manchmal nicht, wie Vorstände es eingefädelt haben, dass plötzlich alle Rechtsmittel zurückgezogen worden sind.

      Bargeld in der Hotellobby

      „Oft zahlen die Unternehmen nicht selbst, weil sie dies mittlerweile veröffentlichen müssten“, sagt ein erfahrener Anwalt. „Die Gegenleistung kommt stattdessen diskret von interessierter dritter Seite, etwa von einem Großaktionär.“ Aussagen von Vorständen, man habe sich nicht erpressen lassen, seien dann formal durchaus zutreffend – genau wie etwa die Beteuerungen der Bundesregierung, sie zahle bei Geiselnahmen im Irak oder in Afghanistan kein Lösegeld. Manche Verhandlungen mit den gewerblichen Klägern und die anschließende Geldübergabe laufen über Mittelsmänner, von denen einige sogar im Ausland sitzen – und selbst eine Provision einstreichen.

      Der gelernte Wertpapierhändler Sartingen soll sich bei diesem Geschäft sogar jener hemdsärmeligen Methoden bedienen, die bei den etablierteren Profiklägern heutzutage eher aus der Mode gekommen sind. So hat ihm der Finanzchef einer Softwarefirma nach eigenen Angaben im Frankfurter Flughafenhotel einen Umschlag mit 50 000 Euro in bar zugesteckt; Sartingen sollte die von seinem Partner Eck zuvor auf einer Hauptversammlung eingelegten Widersprüche zurückziehen. Anschließend erstatteten die Programmeschreiber jedoch eine Strafanzeige. Das ist zwar schon vier Jahre her, doch noch immer ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Erpressung oder Nötigung. Das Verfahren laufe noch, sagte eine Justizsprecherin dieser Zeitung. Die Polizei müsse bis zum Herbst ein paar weitere Punkte aufklären.

      Raffinierte Methoden

      Seit der Kölner „Berufskläger“ Karl-Walter Freitag nur gegen Zahlung einer „Geldauflage“ an einer Vorstrafe wegen Erpressung vorbeigeschrammt ist, agieren die Opponenten meist vorsichtiger. Auch heute noch wird manchmal eine Millionenimmobilie locker gemacht oder ein Luxuswagen zum Sonderpreis abgegeben. Sonderprofite lassen sich beispielsweise durch geschicktes Aushandeln von Bezugsrechten einfahren – diese Methode der Selbstbereicherung ist allerdings so kompliziert, dass ein Anwalt, der auf Unternehmensseite Erfahrungen damit gesammelt hat, zur Wandtafel geht, um sie zu erläutern.

      Keineswegs ungewöhnlich ist der Fall eines Klägers gegen den Energieversorger Vattenfall. Der Bundesgerichtshof ließ den Juristen allerdings vor wenigen Wochen angesichts der besonders eindeutigen Umstände wegen Missbrauchs abblitzen: Der Jurist hatte auf Anwaltsbriefbogen die Rücknahme seiner eigenen Anfechtungsklage angeboten, falls man bei ihm künftig Rechtsrat einkaufe. Über einen anderen Gewerbskläger haben Firmenanwälte sogar ein strafrechtliches Gutachten anfertigen lassen – mit der Drohung, es der Staatsanwaltschaft zu überreichen, wenn er nochmals Forderungen gegen das betroffene Unternehmen richte.

      Verzögerungstricks in China

      Von „mafiösen Strukturen“ berichten einhellig Anwälte, die hinter den Kulissen an den nervenaufreibenden Verhandlungen mit den Berufsklägern beteiligt sind. Soweit sie nicht irgendwann auf einer „schwarzen Liste“ jener Kanzleien gelandet sind, mit denen die einschlägigen Aktionäre nicht einmal mehr bereit sind zu reden, weil diese Sozietäten entschieden die Interessen der Unternehmen verfechten. „Der Mandant will schließlich eine Einigung“, lautet die oberste Direktive für die Berater.

      Währenddessen wird das Gerichtsverfahren von den Gewerbsopponenten mit allen möglichen Tricks verzögert, etwa, so die neueste Masche, durch Angabe einer Anschrift für die zustellungspflichtigen Gerichtsschreiben in China. Wie auf Kommando bricht ein Profikläger auch schon einmal vor dem Richter in Tränen aus, um redliche Absichten vorzuspielen. Oder stürzt sich, wie jüngst bei der Hypo-Vereinsbank, auf das Podium – nur um sich anschließend im Rollstuhl davonkarren zu lassen, weil die Saalordner ihn angeblich zu grob angefasst haben.

      Unappetitliche Geheimverhandlungen

      „Manche von denen pöbeln und furzen bei den Verhandlungen“, lautet die unappetitliche Schilderung gestandener Advokaten über die langwierigen Treffen in Kanzlei- oder Hotelräumen. Sie haben eine ausgeprägte Arbeitsteilung zwischen den Berufsklägern ausgemacht – sowohl bei deren spektakulären Auftritten auf den Hauptversammlungen wie auch bei den späteren Rechtsstreitigkeiten und Geschäftsgesprächen. „Wie bei einem Schneeballsystem kassieren sie untereinander – allerdings mit einer klaren Hierarchie.“ Wie Söldner können Aktionäre mit Sonderinteressen und vielleicht auch Branchenkonkurrenten die Störenfriede sogar gezielt anmieten.

      Beobachter haben überdies festgestellt, dass es mittlerweile zu ersten Allianzen von Berufsklägern mit Hedge-Fonds und anderen Aktionärsaktivisten aus der Finanzbranche gekommen ist. Die inzwischen von einigen Politikern und Wissenschaftlern geforderte Einführung eines Mindestquorums von einem Prozent für die Einreichung einer Anfechtungsklage dürfte also bereits zu spät kommen. Zumal es manche der Akteure über die Jahre auf diese Weise zu einem beachtlichen Vermögen gebracht haben.
      Text: F.A.Z.
      Bildmaterial: dpa


      passt prima ...oder ????
      Avatar
      schrieb am 01.11.07 09:47:36
      Beitrag Nr. 57 ()
      damit der thread nicht in die vergangenheit abrutscht
      Avatar
      schrieb am 08.11.07 10:53:05
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 20.04.08 23:20:29
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.227.729 von Leodax am 01.11.07 09:47:36...und, habe die STA'e jetzte lange genug geprüft?

      -oder vlt. selbst die Taschen voll?

      furchtbar.


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