checkAd

    Frage zum Markenrecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.07 18:18:16 von
    neuester Beitrag 07.10.07 19:47:45 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.133.684
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 341
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 18:18:16
      Beitrag Nr. 1 ()


      Frage zum Markenrecht
      ---------------------

      Ist es richtig, dass die Eintragung einer Marke beim DPMA einen (gewissen) Schutz vor Verwendung dieser Marke durch andere bietet?

      Gilt das auch für den Namen von Internetdomains?

      Wenn ich z. B. die Marke "MeineNeueMarke" verwende und die Domain MeineNeueMarke.de verwende, wäre es dann möglich zu verhindern, dass andere z. B. die Domain " Meine_Neue_Marke.de" oder " Meine-Neue-Marke.de" verwenden?

      Wie ist das mit aber mit "MeineNeueMarke.com" oder "MeineNeueMarke.net" usw? Die können natürlich in Deutschland aufgerufen werden, sind aber außerhalb der BRD registriert.

      Ist es sinnvoll, die Domain noch einmal extra schützen lassen? Würde das dann einmalig für alle Domainkategorien (de, com, net, info….) gelten?

      Wie ist das, wenn sich nach einiger Zeit jemand meldet und eigene Ansprüche an die Marke "MeineNeueMarke" anmeldet, obwohl sie bisher nicht eingetragen war?

      Ist richtig, dass die Marke immer nur für bestimmte Kategorien von Dienstleistungen/Waren angemeldet werden kann? Z. B. "MeineNeueMarke" für Freizeitartikel.

      Wäre es demnach möglich "Coca-Cola" als eingetragene Marke für den Bereich "Freizeitartikel" anmelden (falls es Coca-Cola es nicht schon selbst gemacht habt), obwohl ich natürlich weiß, dass die im Bereich Erfrischungsgetränke tätig sind?

      Könnte ich also eine Marke wie Coca-Cola also vor jedweder Verwendung durch andere schützen? Wie wäre das möglich, und wäre es dann noch eine Marke oder schon etwas anders?

      Kennt jemand zu diesem Thema außer den Link zum DPMA noch andere Informationsquellen, wo vielleicht auch Fragen dieser Art erörtert werden?

      Woraus sollte man unbedingt achten?

      Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen, obwohl die Eintragung einer Schutzgebühr beim DPMA nur rund 300,00 Euro kostet? Was würde noch für ihn dazukommen?

      Besten Dank für euren Input!

      Avatar
      schrieb am 07.10.07 18:37:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da steht auf DPMA.de aber schon mehr. Also es geht grundsätzlich um Unterscheidung von Produkten oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen im geschäftlichen Verkehr. Wer also deine Marke auch in einer Domain ohne geschäftlichen Bezug verwendet, darf das. Andererseits ist deine Marke auch gegen Domaingrabbing geschützt, wenn die Marke sich für die jeweils angemeldeten Produktkategorien kein anderer Anbieter mit Verwechslung bedroht sieht. Der Schutz beim deutschen Patent- und Markenamt ist aber nur auf deutsche Konkurrenten beschränkt. Wieviel europäisch/international der Markenschutz kostet, weiß ich nicht, dürfte aber im Internet zu finden sein (dpma.de/google.de). Ich würde mir den Anwalt sparen, da der auch nichts an der Schutzfähigkeit ändert, kannst selbst recherchieren, ob es ähnliche Marken gibt. Wenn sich jemand tangiert sieht, wird der eben einen Widerspruch eintragen lassen, was dann gerichtlich geklärt werden muss.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 19:24:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.891.350 von DerStrohmann am 07.10.07 18:37:32Hab Dank für deine interessanten Hinweise, Strohmann.

      Wer also deine Marke auch in einer Domain ohne geschäftlichen Bezug verwendet, darf das.

      Du meinst, solange ich sie privat verwende, ist es erlaubt? Wenn es kommerziell wird, dann nicht mehr?

      Andererseits ist deine Marke auch gegen Domaingrabbing geschützt, wenn die Marke sich für die jeweils angemeldeten Produktkategorien kein anderer Anbieter mit Verwechslung bedroht sieht.

      Ich frage mich, ob das immer der Fall ist oder nur bei bereits existierden Begriffen.

      Wenn man z. B. die Kunstworte "Arcandor" oder "Sony" betrachtet, würde ja mit der Einschränkung auf eine "angemeldete Produktkategorie" die Möglichkeit entfallen, diese Marke ausschließlich für den Erfinder bzw. den Rechteinhaber zu nutzen und egal, was er damit anstellen will.
      Und das, obwohl er dieses Wort/den Markennamen erfunden hat! Es fällt mir schwer, das zu glauben.

      Bei "normalen" Marken wie z. B. "Jupiter", "Hermes" oder "Aphrodite" dagegen, mag das ja zutreffen. Wenn man allein "Hermes" betrachtet, fallen mir ad hoc etliche Kategorien ein (Versicherung, Transportlogistik...). Aber diese Wörter/Marken existieren ja im Gegensatz zu einem Kunstwort auch schon.
      Avatar
      schrieb am 07.10.07 19:47:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 31.892.435 von 098cba am 07.10.07 19:24:30Ich bin kein Patentanwalt. Lies dich ein, vor allem §§ 3, 8 MarkenG:

      http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html
      http://www.dpma.de/infos/faq/faqm.html


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zum Markenrecht