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    Volkswagen Vorzüge interessanter als Stämme ? (Seite 1299)

    eröffnet am 31.10.07 09:48:07 von
    neuester Beitrag 16.04.24 11:37:15 von
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      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:27:55
      Beitrag Nr. 7.341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.283 von RealJoker am 23.09.15 13:42:44
      Zitat von RealJoker: Gilt das Recht auf Nachbesserung seitens des Herstellers auch bei vorsätzlicher Täuschung, Betrug und Mainpulation? Ist ja schon ein kleiner, feiner aber schwerweigender Unterschied aus meiner Laiensicht.

      Bei Betrug, im Zivilrecht spricht man von arglistiger Täuschung, könnte der Vertrag angefochten werden und wäre damit von Anfang an unwirksam. Folge Rückabwicklung. Sehr fraglich, ob der Käufer getäuscht wurde, denn die wenigsten interessieren sich bei Vertragsabschluss dafür, wieviel Stickoxide ihr Fahrzeug emittiert. Getäuscht wurde hier, um die Betriebserlaubnis zu bekommen.

      Gewährleistung dagegen: der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung/Nachlieferung. Erst wenn diese scheitert oder unmöglich ist, kann Schadenersatz bzw. Rückabwicklung verlangt werden. Softwareupdate + besserer Kat sollte eigentlich genügen.


      Also, daß ein offensichtlicher Betrug vorliegt, scheint mir klar. Aus Versehen spielt ein Autohersteller keine solche Manipulationssoftware auf. Mal schauen wie die Gerichte das sehen, aber die sind unabhängig!

      Kann auch gut sein, daß VW gar keine Nachbesserung anbieten, weil man dort weiß, daß der Einbau eines KATs inklusive software update Auswirkungen auf andere Leistungsparameter des Fahrzeugs haben wird:
      1) Mehr Verbrauch
      2) Weniger Leistung
      3) Zusatz von Additven erforderlich
      4) Eventuell trotzdem höhere Steuerklasse

      Dann laufen sie Gefahr, daß die Kunden wieder reklamieren und klagen.
      Ich kann mir vorstellen, daß Nachbesserung angeboten wird + Minderung vom Kaufpreis für die, die das akzeptieren. Eventuell auch 25% Rabatt auf einen Neuwagen, Inzahlungnahme der Dreckschleuder mit Bonus von 3000€ auf den Schwacke-Preis.

      Sollte es ein ein gerichtlich festgestelltes Rückgaberecht für betroffene PKW geben wegen Betrug / Mainpulation, dann kann man sich ein folgendes Beispiel vorstellen: Neupreis 30.000€, gekauft als Jahreswagen für 25.000€, gefahrene Kilometer seitdem = 20.000€, Nutzwert = 20 x 0,5% von 30.000€ (0,5% vom Bruttolistenpreis pro gefahrene 1000km) = 3.000€. Man könnte im Falle eines Rückgaberechtes, falls gerichtlich entschieden, die Dreckschleuder auf den Hof des Händlers stellen, und bekommt im oben genannten Beispiel 23.000€ zurück.
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      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:27:28
      Beitrag Nr. 7.340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.649 von oscarello am 23.09.15 14:17:20:laugh::laugh:

      Richtig, bei uns bekommen die von ihren Klüngelbrüdern den Umweltpreis dafür

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:26:41
      Beitrag Nr. 7.339 ()
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:25:22
      Beitrag Nr. 7.338 ()
      :laugh::laugh:

      Die Bude gibt es ja immer noch!!!!!!!! :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:24:36
      Beitrag Nr. 7.337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.565 von Turboverdichter am 23.09.15 14:09:53
      Zitat von Turboverdichter:
      Zitat von Android66: Als Aktionär hat man überhaupt keinen Vertrag oder Ansprüche an VW !


      Institutionelle Anleger werden definitiv klagen... Tilp bereitet da schon was vor und weitere Klagen sind in Vorebereitung! Das wird uns noch Jahre beschäftigen!


      ....schreibt die BILD-Zeitung:laugh::laugh:
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      schrieb am 23.09.15 14:19:44
      Beitrag Nr. 7.336 ()
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:17:20
      Beitrag Nr. 7.335 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.502 von Turboverdichter am 23.09.15 14:02:45wer soll den da klagen (in Deutschland)?....der Aktionär??

      in den USA ist diese Sache natürlich eine Straftat,aber nicht
      bei uns....
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:15:37
      Beitrag Nr. 7.334 ()
      MeinAuto.de spricht von einem deutlichen Misstraun gegenüber VW-Dieselmodellen. Angeblich ist man überrascht über die Verunsicherung potezieller Käufer. Das Interesse soll wohl mehr als 30% zurückgegeangen sein!!

      http://www.wiwo.de/unternehmen/auto/das-praesidium-des-vw-au…
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:13:40
      Beitrag Nr. 7.333 ()
      Vielen Dank schonmal für die vielen vorgezogenen Prozesse hier auf WO. Und habt ihr's gehört Leute ? In Wuppertal ist um 13.00 Uhr eine Bockwurst geplatzt.

      Was glaubt ihr was passiert - wenn erst rauskommt - dass die VW-Diesel schuld daran sind das man in Peking die Sonne nicht mehr sehen kann. ??? DANN - ADE - VW !
      Avatar
      schrieb am 23.09.15 14:09:53
      Beitrag Nr. 7.332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.532 von Android66 am 23.09.15 14:04:38
      Zitat von Android66: Als Aktionär hat man überhaupt keinen Vertrag oder Ansprüche an VW !


      Institutionelle Anleger werden definitiv klagen... Tilp bereitet da schon was vor und weitere Klagen sind in Vorebereitung! Das wird uns noch Jahre beschäftigen!
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