Volkswagen Vorzüge interessanter als Stämme ? (Seite 1301)
eröffnet am 31.10.07 09:48:07 von
neuester Beitrag 16.04.24 11:37:15 von
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25.04.24 · wallstreetONLINE Redaktion |
Volkswagen Vz.: Da kommt Hoffnung auf … aber auch ErnüchterungAnzeige |
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Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.139 von bobo75 am 23.09.15 13:27:13Gilt das Recht auf Nachbesserung seitens des Herstellers auch bei vorsätzlicher Täuschung, Betrug und Mainpulation? Ist ja schon ein kleiner, feiner aber schwerweigender Unterschied aus meiner Laiensicht.
Bei Betrug, im Zivilrecht spricht man von arglistiger Täuschung, könnte der Vertrag angefochten werden und wäre damit von Anfang an unwirksam. Folge Rückabwicklung. Sehr fraglich, ob der Käufer getäuscht wurde, denn die wenigsten interessieren sich bei Vertragsabschluss dafür, wieviel Stickoxide ihr Fahrzeug emittiert. Getäuscht wurde hier, um die Betriebserlaubnis zu bekommen.
Gewährleistung dagegen: der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung/Nachlieferung. Erst wenn diese scheitert oder unmöglich ist, kann Schadenersatz bzw. Rückabwicklung verlangt werden. Softwareupdate + besserer Kat sollte eigentlich genügen.
Bei Betrug, im Zivilrecht spricht man von arglistiger Täuschung, könnte der Vertrag angefochten werden und wäre damit von Anfang an unwirksam. Folge Rückabwicklung. Sehr fraglich, ob der Käufer getäuscht wurde, denn die wenigsten interessieren sich bei Vertragsabschluss dafür, wieviel Stickoxide ihr Fahrzeug emittiert. Getäuscht wurde hier, um die Betriebserlaubnis zu bekommen.
Gewährleistung dagegen: der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung/Nachlieferung. Erst wenn diese scheitert oder unmöglich ist, kann Schadenersatz bzw. Rückabwicklung verlangt werden. Softwareupdate + besserer Kat sollte eigentlich genügen.
Wenn jetzt andere Staaten wie USA VW den Rückruf von 11 Mio. verseuchten PKW erzwingen, dann gute Nacht VW...
VW heute aber ganz schön bullish, denkt ihr wir kommen mit einem blauen Auge davon? Die Klagen müssen ja erstmal verloren gehen. Daher verstehe ich nicht dass der Vorstand den Fehler selbst eingeräumt hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.106 von allespaletti am 23.09.15 13:23:59
Ach ja? Ich bin 100% sicher, daß Du das nur in der Phantasie geschafft hast. Ohne zeitnah gepostetem Ein-/Ausstieg nennt man sowas Kindergarten-Angeberei.. *MUHAA*
Zitat von allespaletti:Zitat von Jogibaer1964: Möglicherweise könnte der Kurs nun sogar recht schnell die 130€ erreichen - das Intradayreversal läuft!
Heute ist son Tag an dem man ne schnelle Mark macht. Tschüssikowsky bin schon wieder raus mit 14% guten im Säckle.Tu ich sonst nicht konnte aber nicht widerstehen
Ach ja? Ich bin 100% sicher, daß Du das nur in der Phantasie geschafft hast. Ohne zeitnah gepostetem Ein-/Ausstieg nennt man sowas Kindergarten-Angeberei.. *MUHAA*
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.139 von bobo75 am 23.09.15 13:27:13http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.diesel-skandal-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.154 von Turboverdichter am 23.09.15 13:28:40
häää, dumm gelaufen, komm hier wir spielen Dir ein software update drauf und gut is?
Zitat von Turboverdichter: Du verennst Dich da in etwas, das noch garnicht zur Debatte steht!
häää, dumm gelaufen, komm hier wir spielen Dir ein software update drauf und gut is?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.139 von bobo75 am 23.09.15 13:27:13Du verennst Dich da in etwas, das noch garnicht zur Debatte steht!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.031 von Mad41 am 23.09.15 13:17:54
Gilt das Recht auf Nachbesserung seitens des Herstellers auch bei vorsätzlicher Täuschung, Betrug und Mainpulation? Ist ja schon ein kleiner, feiner aber schwerweigender Unterschied aus meiner Laiensicht.
Zitat von Mad41:Zitat von RealJoker: Grundsätzlich ist der Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet. Das bedeutet natürlich: Rückzahlung des (ursprünglichen) Kaufpreises + Nebenkosten (Anmeldung, Kennzeichen etc.). Im Gegenzug müssen die Gebrauchsvorteile verrechnet werden, also die gefahrenen Kilometer. Hier ist aber auch die Frage,ob VW ein Nachbesserungsrecht zusteht, bevor überhaupt gewandelt werden kann. Schwer zu beurteilen.
natürlich darf man auch die Verzinsung des eingesetzten Kapitals des Käufers für diesen Zeitraum nicht außer acht lassen.
Es gibt diesen Begriff der Wandlung nicht mehr, sondern nur noch Rücktritt vom Kaufvertrag!
Und da müssen 2 erfolglose Nachbesserungen des gleichen Fehlers von Seiten des Herstellers vorangegangen sein.
Gilt das Recht auf Nachbesserung seitens des Herstellers auch bei vorsätzlicher Täuschung, Betrug und Mainpulation? Ist ja schon ein kleiner, feiner aber schwerweigender Unterschied aus meiner Laiensicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.690.085 von RealJoker am 23.09.15 13:22:42...Da wird auch kaum was bei rumkommen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.688.846 von Jogibaer1964 am 23.09.15 11:18:10
Heute ist son Tag an dem man ne schnelle Mark macht. Tschüssikowsky bin schon wieder raus mit 14% guten im Säckle.Tu ich sonst nicht konnte aber nicht widerstehen
Zitat von Jogibaer1964: Möglicherweise könnte der Kurs nun sogar recht schnell die 130€ erreichen - das Intradayreversal läuft!
Heute ist son Tag an dem man ne schnelle Mark macht. Tschüssikowsky bin schon wieder raus mit 14% guten im Säckle.Tu ich sonst nicht konnte aber nicht widerstehen
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