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    Infos zur Gründung einer LTD gesucht - Steuererklärung auf englisch Pflicht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.07 13:05:01 von
    neuester Beitrag 19.11.07 17:52:32 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.135.384
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      Avatar
      schrieb am 18.11.07 13:05:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      bitte um Hinweise aller Art, die bei Gründung einer Ltd., die nur in Deutschland ihr Geschäft betreibt, wichtig sind.

      die Infos der Anbieter aus dem Netz halte ich für wenig vertrauenswürdig; deshalb meine Anfrage hier.


      z.b. Gerichtsstand (England ? Irland? Deutschland? egal wo?)
      Mindestkosten, Finanzbuchhaltung in englisch Pflicht?; Haftung bei Schadenersatzklagen durch Kunden usw. usw.



      danke im voraus
      Avatar
      schrieb am 18.11.07 15:04:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      mit ein bißchen googeln findest du die nötigen Infos.

      Bedenke jedoch, das es eine Ltd mit nur 1 Pfund haftungseinlage sehr sehr schwer hat ein deutsches konto zu eröffnen geschweige denn einen Kredit über eine vernünftige Bank zu bekommen.

      Gründe lieber eine deutsche Gesellschaft weil i.d.R. haftest dubei einer Ltd. bei jeden Kredit wenn du ihn bekommen solltest auch voll privat mit, da deine Haftungseinlagen zu gering ist.

      Des weiteren sind die Folgekosten i.d.R. deutlich höher als bei einer deutschen Firma. Ltd. sollte vor allem wenn man nur in Deutschland Geschäfte machen will sehr genau überlegt hat. Mit einer normalen GmbH hat man es da vor allem bei den Banken wesentlich einfacher und wenn man sofort eine GmbH ohne i.G. braucht, gibts genügend Möglichkeiten eine geeignete Vorrats GmbH zu erwerben.

      Wie gesagt google einfach mal nach Vor- und Nachteile einer Ltd. vor allem nach den Nachteilen.

      Hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben auch wenn es nicht speziell zu deiner frage paßt.
      Avatar
      schrieb am 18.11.07 17:28:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      2,

      die Seiten im Netz sagen eben alle etwas anderes. Besonders was die tatsächlichen Kosten; Vor- und Nachteile angeht.

      Der Vorteil gegenüber der GmbH ist eben die Kapitalfrage bei Gründung.. Schon klar, das es Probleme mit (Bank)Krediten oder Lieferanten geben wird (Lieferungen oft nur gegen Vorauszahlung), aber die gibts auch für eine GmbH. Angeblich gucken auch die Finanzämter bei den Lts`s genauer hin :D

      In diesem speziellen Fall frage ich mich aber ohnehin, warum der Gründer nicht eine Einzelgesellschaft über ein normales Gewerbe anmeldet. Das wäre noch billiger; ich denke aber es geht ihm einerseits um den Haftungsausschluss, und andererseits um Partner mit ins Boot nehmen zu können.
      Avatar
      schrieb am 18.11.07 18:37:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.469.264 von derdieschnautzelangsamvollhat am 18.11.07 13:05:01Bei einer Ltd. muss eine Bank soviele Vordrucke von dir haben, dass einige Filialen schon gar keine Konten mehr für Ltd. eröffnen. Die Konten dürfen nicht überzogen werden- ausserdem gibt es keine Kompensation mit den Privatkonten. Eine Ltd. mag zwar billiger sein in der Gründung als eine GmbH- aber von der Bonitätsbewertung weit schlechter.
      Avatar
      schrieb am 18.11.07 21:17:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.469.264 von derdieschnautzelangsamvollhat am 18.11.07 13:05:01wenn Du warten kannst würde ich die neue GmbH ab 2008 nehmen,
      das ist echt besser als eine Ltd.

      http://www.bmj.bund.de/enid/Gesellschaftsrecht/Die_GmbH-Refo…

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      schrieb am 18.11.07 22:43:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 18.11.07 23:25:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wahl der Rechtsform
      Vieles spricht für die Mini-GmbH

      Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll durch den Wegfall zahlreicher Formalien und durch die Einführung einer neuen Mini-GmbH deutlich vereinfacht werden. Diese neue Rechtsform stellt eine echte Alternative zur fragwürdigen Gründung einer englischen Limited dar.



      In Deutschland gibt es derzeit rund eine Million GmbHs. Viele Existenzgründer setzten jedoch in den letzten Jahren auf die Gründung vom englischen Limiteds, weildie Firmengründung über der Grenze schneller und weniger bürokratisch über die Bühne geht und vor allem, weil in England nur 1 Euro Stammkapital erforderlich ist. Die Bundesregierung schätzt, dass 40.000 Gründer in den letzten Jahren auf diese Billigvariante der GmbH zurückgegriffen haben.

      Doch ob sich die Gründer mit dieser Rechtsform wirklich einen Gefallen getan haben, bleibt zu bezweifeln. Denn die englische Limited hat immer noch ein Imageproblem. In einer Studie des Bundesverbands deutscher Unternehmensberater wurden 217 Führungskräfte aus der Unternehmensberatung zu ihren Erfahrungen mit englischen Limiteds befragt. Dabei stellte sich heraus, dass gut zwei Drittel der Geschäftspartner und 90 Prozent der Banken bei Geschäftsbeziehungen zu englischen Limiteds besonders misstrauisch werden und noch genauer in deren Bücher schauen. Im Klartext bedeutet das: Der englischen Limited gehen wegen ihres geringen Haftungskapitals häufig wirklich lukrative Aufträge durch die Lappen und bei der Suche nach Geldgebern geht oftmals viel Zeit verloren, die besser ins Geschäft gesteckt werden sollte. Ein weiterer gewichtiger Nachteil für die Gründer ist auch die Abfassung der Geschäftsberichte und der Jahresabschlüsse in englischer Sprache. Nicht geplante Folgehonorare an Berater mit Know-how im englischen Gesellschafts- und Steuerrecht sind die bittere Folge.

      Um den vielen Existenzgründern „in spe“ in Deutschland eine Alternative zur Rechtsform der englischen Limited zu bieten, wurde einer neuer § 5a ins GmbH-Gesetz aufgenommen. Der Gesetzesentwurf dazu wurde am 23. Mai 2007 im Kabinett beschlossen. Die Maxi-Reform des GmbH-Rechts soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, die Regelungen zur Mini-GmbH nach § 5a GmbHG sollen dagegen bereits so schnell wie möglich greifen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass kapitalschwache Gründungswillige in Deutschland bereits mit 1 Euro Stammkapital eine deutsche Mini-GmbH gründen können. Die Gründung kann zudem theoretisch an einem Tag über die Bühne gehen und man spart sich beiStandardgründungen den Gang und vor allem das Honorar für einenNotar. Doch einen Haken hat diese Billig-GmbH. Wer eine GmbH mit einem Stammkapital von unter 10.000 Euro gründet, muss zum Gläubigerschutz die GmbH mit dem Zusatz „UG“ (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) versehen. Dieses Kürzel signalisiert Fachleuten, Bankberatern und größeren Auftraggebern natürlich das latente Haftungsrisiko. Großaufträge mit gewissen Haftungsrisiken dürften wohl auch den Mini-GmbHs vorenthalten bleiben.

      Doch die Gründung einer Mini-GmbH mit dem lästigen Zusatz UG ist jedoch kein Dauerzustand. Denn das Gesetz verpflichtet die Gesellschafter einer Mini-GmbH, jedes Jahr mindestens 25 Prozent ihres Gewinns in einer Kapitalrücklage einzubezahlen. Ist die für die GmbH-Gründung notwendige Schwelle von 10.000 Euro erreicht, kann die Mini-GmbH in eine normale GmbH ohne das Brandmal „UG“ umgewandelt werden.

      Fazit zur neuen Mini-GmbH
      Kommt die Mini-GmbH wie in
      § 5a des Gesetzesentwurfs zum GmbH-Gesetz, ist sie für Gründer eine echte Alternative zur englischen Limited. Der größte Vorteil ist, dass die Gesellschafter der Mini-GmbH nicht jedes Jahr für einen Berater bezahlen müssen, der ihre Jahreszahlen und Berichte in englischer Sprache ans englische Registergericht weiterleitet. Eine echte Kostenersparnis also. Vorteilhaft ist auch, das die deutschen Mini-GmbH auch für kapitalschwache Firmengründer möglich ist und dass diese nach einer gewissen Anlaufzeit in eine normale und seriöse GmbH wechseln können, wenn sie das Stammkapital von 10.000 Euro angespart haben. Einen weiteren Vorteil gegenüber der englischen Limited bietet die Mini-GmbH auch, weil bei der Mini-GmbH zum Gläubigerschutz bei Gewinnen wenigstens 25 Prozent in eine Rücklage einbezahlt werden müssen, bis wenigstens die 10.000 Euro Stammkapital beisammen sind. Besondere Vorteile bietet die deutsche Mini-GmbH vor allem auch wegen ihrer Transparenzpflicht. Es muss stets eine Anschrift veröffentlicht werden, an die sich Gläubiger wenden können. Kommt die Mini-GmbH also wie geplant, ist diese eine echte Alternative zur häufig undurchschaubaren Rechtsform der Limited mit ihren oftmals nicht kalkulierbaren Folgekosten. Bernhard Köstler




      erstellt am 07.09.2007
      http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/beitrag/print/beitr…
      Avatar
      schrieb am 19.11.07 10:25:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich könnte Dir eine Firmengründung in den USA anbieten :D

      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.11.07 17:52:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      @nataly,

      danke für deinen Beitrag.

      @8, OTC o.ä. ? danke nein !!:laugh:


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