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    7C Solarparken AG (Seite 667)

    eröffnet am 28.01.08 19:01:40 von
    neuester Beitrag 30.04.24 14:09:22 von
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      schrieb am 02.01.13 15:23:34
      Beitrag Nr. 5.658 ()
      Wo ist denn die ganze Briefseite hin? und warum kauft nun einer zu 68 Cent?
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      schrieb am 30.12.12 21:41:59
      Beitrag Nr. 5.657 ()
      Opnieuw Vlaams stroombedrijf naar Duitse beurs
      ...

      http://www.standaard.be/artikel/detail.aspx?artikelid=DMF201…

      ... Mit der Fusion würde eine Kapazität von rund 50 MWp erreicht werden. Das bleibt als Ökostrom-Spieler relativ bescheiden, aber bedeutet doch Top 5 unter den börsennotierten europäischen Solarunternehmen. ...
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 23.12.12 18:12:09
      Beitrag Nr. 5.656 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.957.404 von smiti am 23.12.12 13:44:31Ja - kann hinkommen mit den beiden.

      Ich bin eben die KE-Historie von 100 auf 4.965 Anteile durchgegangen. Gezählt habe ich 24 unterschiedliche Anteilseigner - ziemlich nah dran an den 30 insgesamt. Der schönste Name war Burggraf Rodolphe Roger Baudouin de Spoelberch. ;)

      Auf der Internetseite steht: "... Meanwhile the group spun off its financial advisory branche (brand name: 7C Consult) to Mr Peter Van Assche through a Management Buy-Out. ..."
      Avatar
      schrieb am 23.12.12 16:16:41
      Beitrag Nr. 5.655 ()
      Bei den Methoden ist 7C (offenbar im besten Einvernehmen mit dem Colexonmanagement) wenig zurückhaltend, der Griff nach der Aktienmehrheit wird ja schon wunschgemäß unter Bezugsrechtsausschluss aufgegleist.

      @ smiti Natürlich meine ich das ernst, dass Vorstand und Aufsichtsrat den Interessen ALLER Aktionäre verpflichtet sind. Natürlich steigen mit zunehmendem Stimmrechtsanteil die Möglichkeiten zur Einflussnahme. Und gerade wenn es um Kontrolerwerb, Bezugsrechtsausschluss oder Ausschluss der Minderheitsaktionäre oder Abschluss von Beherrschungsverrträgen geht, gibt es entsprechende Vorschriften, die den Schutz der Interessen der Minderheitsaktionäre gewährleisten sollen. Für Verträge mit nahestehenden Personen und Unternehmen sind darüber hinaus strenge Berichtspflichten im Bilanzrecht vorgesehen.

      Auch das Recht zur Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen dient dem Schutz der Minderheitsaktionäre. Ob nun eine am Erwerbspreis und Börsenkurs orientierte Abfindung bei Überschreiten der 30%-Schwelle den Schutz der Minderheitsaktionäre gewährleistet, oder es hierzu einer gerichtlich überprüfbaren Unternehmensbewertung bedürfte, wie sie beim Beherrschungsvertrag verlangt wird, darüber kann man natürlich streiten. Aber so weit, dass sich der Vorstand mit den eigenen Stimmen auf der HV entlasten kann oder einem Aktionär mit weniger als 30% Anteil gehorchen muss, sind wir noch nicht. Allerdings traurig genug, dass man Anlass hat, über diese Themen zu debattieren.
      Avatar
      schrieb am 23.12.12 13:44:31
      Beitrag Nr. 5.654 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.957.270 von Stoni_I am 23.12.12 12:22:24Interessant ist auch, dass die 7c consult institutioneller Partner eines größeren Solaranlagenfonds ist. Wenn diese Beteiligung in der 7c solarparken geführt oder ausgelagert ist, dann schlummern in den gehaltenen Finanzanlagen auch ein paar signifikante Werte.
      Ansonsten vermute ich, dass die wesentlichen Eigentümer der 7c solarparken auch die der 7c Consult oder 7c holding sind - Peter van Assche und Steven de Proost.
      Van Assche hatte über die 7c Consult einige Zeit eine Research/Coverage für Colexon abgegeben. Die waren eigentlich nicht schlecht. Da muss ihm jemand recht tiefen Einblick in das Unternehmen gestattet haben.
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      schrieb am 23.12.12 12:22:24
      Beitrag Nr. 5.653 ()
      Als weiteres Negativszenario muss man auch einmal daran denken, das die AG nicht mit 7C Solarparken NV einen neuen Grossakionär bekommen hätte, der der AG jetzt einen Wachstumsschub ermöglicht, den sie sonst nicht erreicht hätte.

      Sondern einen branchenfremden Investor, der womöglich mit fiesen Methoden versucht sich des Streubesitzes zu entledigen.

      Hat schon mal jemand gegoogelt, wer die Anteilseigner von 7C Solaparken NV sind? - Im Handelsregister werden ja einige namentlich genannt.
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      Avatar
      schrieb am 23.12.12 09:13:16
      Beitrag Nr. 5.652 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.956.057 von honigbaer am 22.12.12 14:15:32Das ist natürlich auch eine Sichtweise, aber Colexon ist ja keine Genossenschaft oder Stiftung, die sich irgendeinem Satzungszweck verschrieben hat, sondern die Aktionäre bestimmen Satzung, Aufsichtsrat, indirekt Vorstand und können erwarten, dass diese in ihrem wirtschaftlichen Interesse handeln.
      Korrekt. Insofern bewegt sich die Gesellschaft im satzungsgemäßen, von den Aktionären bestimmten Rahmen. Und insofern muss dan_invest zur Aushebelung dieser Satzung und Liquidation der Gesellschaft eine eigene Mehrheit organisieren.
      Wie unterschiedlich die wirtschaftlichen Interessen sein können, sieht man übrigens sehr schön an den 5-10 hier schreibenden Streubesitzaktionären.

      Und zwar im Interesse aller Aktionäre und nicht im Sinne von Partikularinteressen eines Aktionärs oder einer Aktionärsgruppe.

      Das meinst du doch nicht ernsthaft? Dann solltest du tatsächlich einer gemeinnützige Stiftung oder Genossenschaft beitreten. Nicht umsonst müssen Großaktionäre i.d.R. schon ab 30% Anteilsbesitz ein Pflichtangebot unterbreiten, da dessen Einzelinteressen und Einflußnahmen u.U. völlig abweichend von den Interessen der übrigen Aktionäre sein kann (und diese Interessen auch leicht durchgesetzt werden können).
      Nebenbei bemerkt bin ich mir ziemlich sicher, dass Viba Sweets und Stena für eine Übernahme stimmen werden. Ganz einfach weil sie ihre Beteiligung aus der Sicht einer langfristig orientierten unternehmerischen (sicher auch gewinnorientierten) Betätigung sehen. Bei ihren (noch nicht erfüllten) Renditeerwartungen sollten sie eigentlich mehr durch ihre Unternehmerbrille auf die Sache schauen und etwas mehr Zeit als mancher Streubesitzler mitbringen. Schließlich müssen auch sie in ihren eigenen Geschäftsberichten eine wie auch immer geartete, u.U. negative Marktentwicklung zur Kenntnis nehmen.

      Aus meiner Sicht ist das ganz klar, dass nur einVergleich der Erträge und nicht der MWp der Solaranlagen zu einem realistischen Vergleich führen kann, und da wird man prüfen müssen, was 7C zu bieten hat, außer ein paar Euro Cash auf der Bank aus kürzlich durchgeführter Kapitalerhöhung.
      Ich halte von einem DCF-Vergleich auch mehr als von der Gegenüberstellung von Sachwerten. Aber wenn ich mir überlege, dass Colexon erst in diesem Jahr das erste mal einen siknifikanten Gewinn aus dem Solarkraftwerksbetrieb zieht, aber nur noch 15-17 Jahre Laufzeit übrigbleiben ... Dann könnte auch dieser Vergleich zu Gunsten von 7c ausfallen. Einige der Anlagen sind aus zweiter Hand gekauft und sicher besser finanziert als zu Zeiten '08, '09 oder 2010.
      Avatar
      schrieb am 22.12.12 14:15:32
      Beitrag Nr. 5.651 ()
      Das ist natürlich auch eine Sichtweise, aber Colexon ist ja keine Genossenschaft oder Stiftung, die sich irgendeinem Satzungszweck verschrieben hat, sondern die Aktionäre bestimmen Satzung, Aufsichtsrat, indirekt Vorstand und können erwarten, dass diese in ihrem wirtschaftlichen Interesse handeln. Und zwar im Interesse aller Aktionäre und nicht im Sinne von Partikularinteressen eines Aktionärs oder einer Aktionärsgruppe.

      Bei den Firmenbewertungen bestehen natürlich erhebliche Bewertungsspielräume und man kann wie bei Immobilien darüber streiten, ob ein altes Objekt mit hohem Mietertrag mehr Wert ist oder ein kürzlich errichtetes Gebäube mit niedrigerem Ertrag. Kommen dann noch unterschiedliche Finanzierungshebel und Abschreibungsregeln dazu, stehen vielleicht die Relationen komplett auf dem Kopf! Aus meiner Sicht ist das ganz klar, dass nur einVergleich der Erträge und nicht der MWp der Solaranlagen zu einem realistischen Vergleich führen kann, und da wird man prüfen müssen, was 7C zu bieten hat, außer ein paar Euro Cash auf der Bank aus kürzlich durchgeführter Kapitalerhöhung.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.12.12 10:14:52
      Beitrag Nr. 5.650 ()
      Zitat von dan_invest: ...

      Wir könnten die Pakrs auch an Stadtwerke, RWE oder EON oder einen Lebensversicherungskonzern verkaufen und die Colexon dann liquidieren und als Servicegesellschaft ausrichten und das Eigenkapital zurückzahlen, da würden wir mehr erhalten und zwar sofort. Bei der Fusion mit 7C müssen wir ja erst mal warten, ob die Börse das alles auch im Kurs honoriert.


      Unternehmen werden gegründet, um sich einer wie auch immer gearteten satzungsgemäßen wirtschaftlichen Betätigung zu widmen. Sie werden nicht gegründet, um sie nach Gutdünken aufzulösen oder zu liquidieren. Nichts desto trotz kann man natürlich auch einen solchen Antrag auf einer HV stellen. Es soll sogar Fälle gegeben haben, wo diese erfolgreich waren. Vielleicht würde ja sogar 7c daran gefallen finden ...

      Ansosnten lese ich auf der Homepage von 7c, dass augenblicklich ein Bestand von 27,2 MW besteht und dieser in den nächsten Monaten auf 30 MW steigen soll. Wenn sie dazu hinreichend durchfinanziert sind und auch noch weitere Bestandserhöhungen realisieren können, dann kann mir durchaus auch eine höhere Bewertung vorstellen. Vielleicht bekommt der Laden auch mal einen solventen Aktionärskreis, dem man mal eine ordentliche KE zutrauen kann. Dieser vergurkte, schwächliche Streubesitz ist doch eigentlich zum Heulen. Ganz und gar nicht gut, um einem Unternehmen eine langfristige strategische Perspektive zu geben.
      Avatar
      schrieb am 21.12.12 17:30:31
      Beitrag Nr. 5.649 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.952.921 von dan_invest am 21.12.12 14:20:15Da musst man mal die letzen HV-Berichte durchforsten und schauen, wieviel Streubesitz anwesend war.

      12 % wären m.E. Minimum und die müssten auch noch alle gegen den Plan sein.

      Ist das realistisch?
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