checkAd

    Your Family Entertainment AG da geht noch was (Seite 22)

    eröffnet am 10.02.08 17:46:17 von
    neuester Beitrag 29.06.23 16:46:10 von
    Beiträge: 368
    ID: 1.138.338
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 33.718
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 22
    • 37

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.06.11 17:31:03
      Beitrag Nr. 158 ()
      Sehe ich ähnlich. Die Gesellschaft steht meiner Meinung nach sehr gut dar.
      Zwar sind die Umsätze recht niedrig aber der Gewinn stimmt. Haben die letzten Jahre immer schwarze Zahlen geschrieben.
      Der Personalbestand der Gesellschaft ist schmal und wirtschaftet effizient. Ein Investor hält 81 %.
      Haben soweit ich das sehe immer ihren Anteil erhöht.Macht nur Sinn, wenn man sich was von dem Investment verspricht.
      Die Vergangenheit ist heute auch meiner Meinung nach kein Maßstab mehr.
      Denke Herr Piech macht seine Sache sehr gut und von einer Krise kann ich nichts erkennen.
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 22:53:56
      Beitrag Nr. 157 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.641.182 von powerm50 am 13.06.11 20:41:08Es trifft leider auf soo viele Aktien zu, dass die Firma so um das Jahr 2000 mal eine oder zwei oder gar drei Zehnerpotenzen mehr wert war, und es waren immer irgendwelche Pusher und Market Maker und sonst wer schuld, nur nicht die armen Aktionäre, die bereitwillig Bargeld gegen Aktien von Luftschlössern getauscht haben.
      Ich bin "Bottom Fisher", und "Value Investor", die Vergangenheit interessiert mich nur wenig, besonders der historische Aktienkurs, also alles was länger als 3 Jahre her ist, interessiert mich meist gar nicht.

      Eine Firma, das Platzen der DotCom Blase überlebt hat, und die Finanzkrise 2008, sollte solide genug sein, auch die nächste Krise zu überstehen. Und wenn sie sogar noch wächst, Gewinne einfährt, solide finanziert ist, aber der Aktienkurs im Keller, dann könnte die Sache für Neu-Einsteiger interessant werden.

      Leider ist YFE weder sonderlich profitabel, und wächst auch nicht viel schneller als der Markt. Aufgrund der Sonderdividende ist der Aktienkurs auch künstlich gehoben worde. Also beobachte ich momentan, bereit zuzukaufen, wenn die Gelegenheit günstig ist. Wahrscheinlich erst in der nächsten Krise.

      Happy Investing,

      Der Kosmokrat
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 20:41:08
      Beitrag Nr. 156 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.508.414 von DerKosmokrat am 16.05.11 14:42:02Sie sollten mal den Werdegang dieser Gesellschaft nachverfolgen!!!
      Vormals RTV-Family, Aktienausgabepreis ca. 18 € dann hochgepuscht bis über 100€
      anschließend Kursverfall.Dann Kapitalerhöhung und anschließend Kapitalschnitt 1:15(für 15 Aktien nur noch 1 Stück) das heißt für 15€ noch 1 €!!. Dann Umfirmierung auf Your Family. Diese AG ist meiner Meinung nach eine Kapitalbeschaffungsmaschine da man munkelt daß der gleiche
      Verlauf wieder eintreten wird. Dann ist die Aktie vielleicht noch 10Cent wert.
      Mein gut gemeinter Rat : Verkaufen - noch vor der HV :(http://img.wallstreet-online.de/smilies/frown.gif
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 15:28:00
      Beitrag Nr. 155 ()
      Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
      München
      – Wertpapier-Kenn-Nr.: 540 891–
      – ISIN: DE 000 540 8918 –
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 30. Juni 2011, um 10:00 Uhr, in den
      Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2010, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2010, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2010 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

      Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und – bei börsennotierten Gesellschaften – einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB zugänglich zu machen.
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von EUR 1.989.888,89
      a)

      einen Teilbetrag in Höhe von EUR 1.653.000,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,19 je Stückaktie zu verwenden und
      b)

      den verbleibenden Teilbetrag von EUR 336.888,89 sowie den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
      3.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2011 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen.
      Teilnahme an der Hauptversammlung
      1.

      Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden:


      Your Family Entertainment Aktiengesellschaft
      c/o Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Fax: +49 (0)89 88 96 906 33
      E-Mail: anmeldung@better-orange.de

      Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 09. Juni 2011, 0:00 Uhr, („Nachweisstichtag“) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter der vorstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 23. Juni 2011 (24.00 Uhr) zugehen.

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
      2.

      Stimmrechtsvertretung

      Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

      Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

      Die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine der in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

      Ein Formular gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch über die Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Herunterladen zur Verfügung.

      Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:


      Your Family Entertainment AG
      c/o Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Deutschland
      Telefax: +49 (0)89 88 96 906 55
      E-Mail: yfe@better-orange.de

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Damit Aktionäre den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen erteilen können, erhalten sie weitere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum zu. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

      Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Entsprechende Informationen sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind auch im Internet unter www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

      Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft müssen spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni 2011 bei der zuvor genannten Adresse, Fax-Nummer oder
      E-Mail-Adresse eingegangen sein.

      Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
      3.

      Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
      a)

      Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %) des Grundkapitals, das entspricht zur Zeit 435.000 Aktien, oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht zur Zeit 500.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechen. Das Verlangen muss daher dem Vorstand der Gesellschaft spätestens bis zum 30. Mai 2011, 24.00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Your Family Entertainment AG unter folgender Adresse zu richten:


      Vorstand der Your Family Entertainment AG
      Nordendstraße 64
      D-80801 München

      Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i. V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind. Nach Ansicht der Gesellschaft ist hierbei auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die Aktionäre mindestens seit dem 30. März 2011, 0.00 Uhr, Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen. Nach anderer Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten der Zugang des Ergänzungsverlangens maßgeblich.

      Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
      b)

      Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG

      Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung, d.h. spätestens bis zum 15. Juni 2011, 24.00 Uhr, an folgende Adresse zu richten:


      Your Family Entertainment AG
      c/o Better Orange IR & HV AG
      Haidelweg 48
      81241 München
      Deutschland
      Telefax: +49 (0)89 88 96 906 66
      E-Mail: antraege@better-orange.de

      Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.

      Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden wir zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter der Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlichen.

      Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG u.a. für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
      c)

      Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

      Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter dazu ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken und Näheres dazu zu bestimmen.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter der Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden.
      4.

      Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

      Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite www.yf-e.com unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
      5.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.700.000,– und ist eingeteilt in 8.700.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,– je Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 53 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 8.699.947.



      München, im Mai 2011

      Your Family Entertainment Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 17.05.11 11:24:02
      Beitrag Nr. 154 ()
      Die Zahlen für das 1. Quartal wurden gerade gemeldet...

      Unternehmensberichte
      heute, 10:59 dpa-AFX
      DGAP Zwischenmitteilung: Your Family Entertainment AG (deutsch)
      Your Family Entertainment AG: Zwischenmitteilung gemäß § 37x WpHG innerhalb des 1. Halbjahres 2011

      Your Family Entertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

      17.05.2011 10:59

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Geschäftsverlauf

      In Folge der quotenstarken Erstaustrahlung von 'Oscar, der Ballonfahrer' auf dem KIKA und im ZDF wurde eine gute, internationale Nachfrage zwischenzeitlich in erste Vertragsabschlüsse mit MTV Oy (Finnland), SunTV(Indien) und Al Jazeera (Doha) umgesetzt.

      Weiterhin wurden im Bereich TV-Programme zahlreiche Abschlüsse mit neuen Vertragspartnern erzielt.

      Mit dem amerikanischen Produzenten A2 Entertainment konnte eine Vereinbarung über den Weltvertrieb der Serie 'Governator' erfolgreich verhandelt werden. Die Nachfrage ist hoch.

      Der in 2010 mit dem HOT BIRD Award ausgezeichnete Kinder- und Familiensender 'yourfamily' entwickelt sich so gut, dass das Management derzeit die Erweiterung dieses Geschäftsfeldes plant. Im Moment werden Sondierungsgespräche mit potentiellen Partnern geführt.

      Ertragslage

      Die Ertragssituation im 1. Quartal des Jahres 2011 entsprach den Erwartungen.

      Die Umsatzerlöse der Your Family Entertainment AG reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr im I. Quartal auf TEUR 530 (2010: TEUR 849).

      Das EBITDA per Ende März 2011 ist positiv.

      Dividendenausschüttung

      Die Your Family Entertainment AG plant nach einem weiteren positiven Geschäftsjahr 2010 die Ausschüttung einer steuerfreien Dividende in Höhe von 19 Eurocent je Aktie. Die erhöhte Dividendenzahlung setzt sich zusammen aus einer ergebnisabhängigen Dividende von 4 Eurocent je Aktie, sowie einer Sonderdividende von 15 Eurocent je Aktie.

      Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen am 16.05.2011 einen entsprechenden Vorschlag der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2011 zu unterbreiten.

      Da es sich bei dieser Dividende steuerlich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto nach §27 KStG handelt, erfolgt die Auszahlung, vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung, steuerfrei.

      Ausblick

      Der Vorstand erwartet für die Jahre 2011 und 2012 eine Belebung der für die YFE relevanten Märkte im In- und Ausland.

      Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung wird auch in Zukunft aufgrund der Abhängigkeit von Projekten bzw. 'Paket-Deals' natürlichen Schwankungen unterliegen.

      Für die Jahre 2011 und 2012 plant die Your Family Entertainment AG die Intensivierung der bestehenden Geschäftsfelder fortzusetzten. Der Fokus wird hierbei im weiteren Ausbau des Weltvertriebes im Bereich 'License Sales' sowie der Gewinnung neuer Partner für den eigenen Pay-TV Sender 'yourfamily' liegen.

      Mit der Erweiterung der Bibliothek um neue Produktionen, wie z. B. 'Oscar, der Ballonfahrer', wurde, beziehungsweise, wird die Geschäftsbasis der Your Family Entertainment AG kontinuierlich ausgebaut.

      Finanzkalender 2011

      28.04.11 Jahresfinanzbericht 2010 17.05.11 Zwischenmitteilung 1. Halbjahr 2011 30.06.11 Hauptversammlung 25.08.11 Halbjahresfinanzbericht 2011 15.11.11 Zwischenmitteilung 2. Halbjahr 2011

      Prüferische Durchsicht und zukunftsbezogene Aussagen

      Diese Zwischenmitteilung wurde weder entsprechend § 317 HGB geprüft noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen.

      Ebenfalls enthält diese Zwischenmitteilung zukunftsbezogene Aussagen, die auf derzeitigen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen.

      Solche Aussagen unterliegen Unsicherheiten und Risiken, die durch die Your Family Entertainment AG nicht beeinflusst werden können.

      Sollten derartige Unsicherheiten oder Risiken eintreten oder sollten sich Annahmen, auf denen diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen Aussagen explizit genannten oder implizit enthaltenen Ergebnissen abweichen. Es ist von der Your Family Entertainment AG weder beabsichtigt noch übernimmt die Your Family Entertainment AG eine gesonderte Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Datum dieser Zwischenmitteilung anzupassen.

      München, 17. Mai 2011

      Your Family Entertainment AG Der Vorstand

      Dr. Stefan Piëch

      Your Family Entertainment AG

      Die Your Family Entertainment AG, München, zählt in Deutschland zu den traditionsreichen Unternehmen in der Produktion sowie im Lizenzhandel von Unterhaltungsprogrammen für Kinder, Jugendliche und Familien.

      Als Übertragungsmedien werden alltägliche und zukunftsweisende Technologien eingesetzt, wie IPTV, VoD und DVB-H.

      Der preisgekrönte Kinder- und Familiensender 'yourfamily' zeigt Animationsserien und spannende Abenteuerfilme mit interessanten und bekannten Charakteren, wie Urmel, Fix & Foxi, Tobias Totz, Die Drachenjäger, Enid Blyton und vielen mehr. Das Programm umfasst Angebote mit edukativem Charakter für Vorschulkinder, hochwertige Animations-serien für Kinder bis hin zu unterhaltenden Sendungen für die ganze Familie. Dabeisetzt die Your Family Entertainment AG, die zuvor als RTV Family Entertainment AG firmierte und ihren Ursprung in der Ravensburger AG hat,vor allem auf hochwertige Programme für die ganze Familie.

      Die Your Family Entertainment AG ist im Regulierten Markt an der Frankfurter Börse ( WKN: 540 891 YOUR FAMILY ENTER.AG /ISIN: DE 000 540 8918, Kürzel: RTV) notiert.

      Vorstand: - Dr. Stefan Piëch

      Aufsichtsrat: - Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz (Vorsitzender) - Johannes Thun-Hohenstein (stellv. Vorsitzender) - Dr. Andreas Aufschnaiter Sitz der Gesellschaft: München Registergericht: München HRB 164992

      Kontakt: Your Family Entertainment AG Michael Huber Nordendstraße 64 80801 München Deutschland

      Telefon: +49 (0)89 99 72 71 - 0 Telefax: +49 (0)89 99 72 71 - 91 Email: ir@yfe-ag.com Internet: www.yf-e.com www.yfe-tv.com

      17.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Unternehmen: Your Family Entertainment AG Nordendstr. 64 80801 München Deutschland Internet: www.yf-e.com

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3400EUR +2,41 %
      Mit ExoPTEN die Querschnittlähmung besiegen?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 17.05.11 10:51:16
      Beitrag Nr. 153 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.508.414 von DerKosmokrat am 16.05.11 14:42:02Endlich, ich bin wieder im grünen Bereich! :)

      Na dann hat sich das lange Warten doch gelohnt. Ich habe schon gedacht, der Kurs taucht bald für immer in den Pennystockbereich ab. Nach den schlechten Zahlen hätte mich das nicht gewundert...

      Ich habe noch immer nicht verstanden, weshalb die Aktionäre diese Sonderdividende erhalten?! :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.05.11 14:42:02
      Beitrag Nr. 152 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.453.222 von MarioFerrari am 04.05.11 18:21:32Oha, 19 Cent Sonderdividende!!! :eek::eek::eek:
      Ja, ist denn schon wieder Weihnachten??? :laugh::lick::confused:

      Mal im Ernst, das ist ja ein fantastisches Geschenk für die Aktionäre, vor allem geht das über die Beteiligungsgesellschaft an den Vorstand Herrn Piech. Und das steuerfrei. Versteht ihr Sinn und Zweck dahinter? Der Geschäftsverlauf in 2010 war ja wohl nicht der Auslöser für so eine überproportianal hohe Dividende, oder???

      :confused::confused::confused:

      16.05.11 13:38
      Your Family Entertainment AG schlägt steuerfreie Dividende von 19 Eurocent je Aktie vor

      Your Family Entertainment AG / Schlagwort(e): Dividende

      16.05.2011 13:38

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die Your Family Entertainment AG (WKN: 540891; ISIN: DE0005408918; Kürzel: RTV), München, plant nach einem weiteren positiven Geschäftsjahr 2010 die Ausschüttung einer steuerfreien Dividende in Höhe von 19 Eurocent je Aktie. Die erhöhte Dividendenzahlung setzt sich zusammen aus einer ergebnisabhängigen Dividende von 4 Eurocent je Aktie, sowie einer Sonderdividende von 15 Eurocent je Aktie.

      Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen einen entsprechenden Vorschlag der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2011 zu unterbreiten.

      Da es sich bei dieser Dividende steuerlich um eine Leistung aus dem steuerlichen Einlagekonto nach §27 KStG handelt erfolgt die Auszahlung, vorbehaltlich des Beschlusses der Hauptversammlung, steuerfrei.


      Your Family Entertainment AG Michael Huber

      Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-0 Fax: +49 (0)89 / 99 72 71-91 E-Mail: michael.huber@yfe-ag.com

      www.yfe-ag.com www.yfe-tv.com






      16.05.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch Unternehmen: Your Family Entertainment AG Nordendstr. 64 80801 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 997 271-0 Fax: +49 (0)89 997 271-91 E-Mail: ir@yfe-ag.com Internet: www.yf-e.com ISIN: DE0005408918 WKN: 540891 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 18:21:32
      Beitrag Nr. 151 ()
      Meine mal gelesen zu haben, dass erst 15 % der Filme im Jahr 2009 oder 2010 auslizenzsiert waren. Glaube wenn die Quote gesteigert wird auf 25-30 % bekommt die Entwickung eine ganz andere Dynamik.Wichtig wird sein, dass der Vertrieb verbessert wird. Außerdem muss die Firma in neue Lizenzen investieren.Aber das geschiet ja schon.
      Die Ausrichtung in Richtung Österreich halte ich für richtig und spannend.
      EM-TV und Walt Disney sind starke Konkurrenten.Denke aber, da ist Platz für Your Family.
      Glaube das Herr Piech ein kompetenter Manager ist. Wirkt alles ziemlich sachlich und solide.
      Man erkennt meist schon am Aufbau der Hompage und Geschäftsberichte wie eine Firma tickt.
      Ließt sich alles schlüssig und ohne aufgeblasene Versprechungen. Manchmal braucht ein Unternehmen einfach nur Zeit.
      Eine EK-Quote von 82 % ist schon beruhigend. Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäfte auch ziemlich genau. Mir gefiel die Berichtstiefe im GB 2009 vom Aufsichtsratsvorsitzenden.
      Die stillen Reserven scheinen auch recht hoch zu sein.
      Aber alles in allem kommt es auf den Vertrieb an. Gute Verkäufer sind gefragt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 17:08:49
      Beitrag Nr. 150 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.446.557 von MarioFerrari am 03.05.11 18:50:15Naja, eine Marktkapitalisierung von knapp 10 Mio Euro ist bei gerade mal 2,3 Mio Umsatz schon sehr ambitioniert. Der Jahresüberschuss pro Aktie liegt immerhin bei 7,6 Cent, das sichert den momentanen Kurs ein wenig ab, zumindest sollte er nicht unter 1,- Euro rutschen. Da aber dieses Jahr keine Dividende gezahlt wird, zumindest steht davon nichts im Geschäftsbericht, und möglicherweise der Rückgang von Umsatz und Gewinn anhält, ist die Absicherung nach unten nicht so sicher, wie ich mir das erhofft hatte.

      Es ist übrigens der Vorstand, der über die F&M Film und Medien Beteiligungs GmbH fast 80% der Aktien hält, was einerseits Hoffnung gibt, auf der anderen Seite keine Garantie für geschäftlichen Erfolg ist. Bei schlechter Performance des Vorstandes ist es nämlich quasi unmöglich, diesen auszuwechseln, könnte also sogar eher schädlich sein.

      Happy Investing,

      Der Kosmokrat
      Avatar
      schrieb am 03.05.11 18:50:15
      Beitrag Nr. 149 ()
      Hallo,

      bin neu hier im Your Family Chat.
      Habe mir ein paar Aktien gekauft. Glaube bei der Bewertung ist der Preis schon ok.
      Meine Frage ist, zahlt Your Family für dieses Jahr eine Dividende?
      Immerhin 2 cent letztes Jahr. Besser als nichts.
      Glaube das Investment wird in 1-2 Jahre sicher wieder entdeckt.
      Solange die Gewinne sich im Rahmen der letzten Jahre bewegt und die EK-Quote steigt ist es halt eine Anlage wo Geduld gefragt ist. Dann wird schon alles gut. Zumal ein Großinvestor 79 % der Aktien hält. Wirkt beruhigend.
      Bin mal gespannt wie es sich entwickelt.:)
      1 Antwort
      • 1
      • 22
      • 37
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,18
      -5,49
      -4,65
      +0,07
      -0,89
      +0,08
      +0,68
      -0,60
      +0,79
      -0,11

      Meistdiskutiert

      WertpapierBeiträge
      212
      106
      91
      86
      65
      57
      55
      54
      48
      44
      29.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      29.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      23.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      23.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      15.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      07.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      07.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      06.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      06.05.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      13.03.24 · EQS Group AG · Your Family Entertainment
      Your Family Entertainment AG da geht noch was