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    Widerspruch "Spekusteuer" zurücknehmen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.02.08 11:37:04 von
    neuester Beitrag 28.02.08 10:03:35 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 26.02.08 11:37:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hab vor kurzum ein Schreiben vom FA gekriegt mit der Frage ob ich mein Widerspruch hinsichtlich der Spekusteuer aufrechterhalten will. Sie verweisen auf das hier bereits diskutierte "Urteil" der Ablehnung der Klage vom Januar.

      Meine Fragen
      Was passiert wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird?
      Welche Nachteile können entstehen wenn der Widerspruch zurückgenommen wird?

      Danke für alle hilfreichen Antworten

      MfG
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 11:51:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      frag doch mal deine bank :D
      Avatar
      schrieb am 26.02.08 15:17:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.476.101 von kampfdenbanken am 26.02.08 11:37:04was schaut für dich dabeir raus??

      also warum solltest du
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 10:03:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.476.101 von kampfdenbanken am 26.02.08 11:37:04auf keinen Fall reagieren. Das FA will damit die Statistiken schönen und sich Arbeit sparen. Nachteile entstehen natürlich keine, aber Du hast den Vorteil, dass Dir nachwievor alle Rechtsmittel offen bleiben.


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