checkAd

    Vogt Electronic (765930, 765933): Langfrist-Spekulation mit allem Drum und Dran - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.02.08 09:03:11 von
    neuester Beitrag 20.05.09 17:48:33 von
    Beiträge: 51
    ID: 1.138.970
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 8.379
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 09:03:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vogt Electronic (765930, 765933): Langfrist-Spekulation mit allem Drum und Dran ...

      Mit diesem Thread eröffne ich die Diskussion um eine Aktie, die einer der Börsenlieblinge der 90er-Jahre und des Technologie-Hypes um die Jahrtausendwende war. Danach hat die Aktie allerdings einen sagenhaften Absturz erlebt. Von einem Höchstkurs bei ca. 45 EUR im Jahr 2000 ist die Vogt-Electronic-Aktie auf in den letzten Wochen zeitweise kaum mehr als 4 EUR gefallen. Dabei gab es erst 2006 mit der Übernahme durch die japanische SUMIDA-Gruppe ein spektakuläres Zwischenhoch. Doch das scheint wieder in Vergessenheit geraten zu sein – ein einfach aussichtsloser Fall, könnte man meinen.

      Eine genauere Beleuchtung der Hintergründe zeigt allerdings, dass die an der Börse kaum noch beachteten Vogt-Aktien auf dem derzeitigen Kursniveau möglicherweise eine selten vorzufindende Kombination von (langfristiger) Turnaround-, Restrukturierungs- Abfindungs- und Dividendenspekulation darstellen. Denn wenn es auch im gesamten Jahr 2007 im WO-Board kein einziges Posting zu Vogt gab, so hat sich nach der Übernahme durch SUMIDA bei Vogt doch viel getan.

      Was macht die Vogt Electronic AG?

      VOGT electronic, mit Sitz in Obernzell, gehört nach eigenen Angaben in Europa zu den bedeutenden Herstellern von induktiven Bauelementen und Modulen sowie Baugruppen und kompletten Systemen für die Elektro- und Elektronikindustrie. Das Unternehmen verfügt über Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsstätten in Europa, Nordamerika sowie Asien. Die Tätigkeit der VOGT electronic Gruppe ist in zwei Geschäftsbereiche- Baugruppen sowie Bauelemente und Module- aufgeteilt.

      Umsatzsteigerungen konnte die Vogt Electronic AG zuletzt vor allem in den Segmenten Industrie- und Automobilelektronik erzielen. Bei der Automobilelektronik war in erster Linie die verstärkte Nachfrage nach Xenon für das Wachstum verantwortlich. Rückläufig sind die Umsätze in den Bereichen Unterhaltungselektronik und Datentechnik sind rückläufig, haben jedoch vergleichsweise geringe Bedeutung in der Umsatzstruktur des Konzerns.

      Wem gehört die Vogt Electronic AG?

      In den Jahren 2005 und 2006 erwarb der japanische Konzern SUMIDA rd. 74 % der Anteile an der Vogt Electronic AG. Diese Beteiligung wurde in zwei Schritten zunächst auf 78 und dann im Sommer 2007 auf 83,7 % ausgebaut. Für SUMIDA ist die Vogt Electronic AG eine sehr bedeutende Beteiligung, erwirtschaftet sie doch 40 % des SUMIDA-Umsatzes und immerhin 17 % des SUMIDA-EBITs.

      Von den rund 5,85 Mio. Aktien der Vogt Electronic AG befinden sich somit noch rd. 1 Mio. Stücke in Streubesitz. Bei der letzten Kapitalerhöhung der Vogt Electronic AG, die im Sommer 2007 weit oberhalb der Börsenkurse durchgeführt wurde, war auffällig, dass SUMIDA trotz der optisch unattraktiven Bezugsbedingungen (Bezugspreis 9 EUR, Börsenkurs weit darunter) nur 94,9 % der Aktien übernehmen konnte. Möglicherweise gibt es innerhalb des Streubesitzes ein größeres Paket, das ziemlich genau 5 % ausmacht und dazu dienen könnte, einen Squeeze-Out zu erschweren.

      Über die Verteilung der Aktien hinaus sind bei der Vogt Electronic AG ein Genussscheinkapital in Höhe von nominal 39 Mio. EUR und ein Besserungsschein über 45 Mio. EUR zu beachten. Diese Instrumente konkurrieren mit den Ansprüchen der Aktionäre und daher ist es unerlässlich, sie in die Betrachtung der Eigentumsverhältnisse bei Vogt einzubeziehen. Von den 1,3 Mio. Genussscheinen, die jeweils einen Nominalwert von 30 EUR haben, hält SUMIDA 99,94 % und der Besserungsschein liegt zu 100 % bei SUMIDA. Ferner ist SUMIDA bei der nicht mehr mit Bankschulden belasteten Vogt Electronic AG als Darlehensgeber mit einem Darlehen von aktuell ca. 65 Mio. EUR involviert.

      Zu welchen Preisen ist SUMIDA bei Vogt eingestiegen?

      Die Übernahme der Vogt Electronic AG durch die SUMIDA-Gruppe begann im Herbst 2005 mit einem außerbörslichen Kauf von Stammaktien zu 9,90 EUR, mit dem sich SUMIDA mehr als 38 % des Kapitals sicherte. Unmittelbar darauf folgte das Pflichtangebot an alle Aktionäre der Vogt Electronic AG, das Angebotskurse von 10 EUR für die Stammaktien und 7 EUR für die Vorzugsaktien beinhaltete. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Angebots hielt SUMIDA rd. 74 % und erwarb sodann von einem Bankenpool 1,3 Mio. Optionsgenusscheine und die ausstehenden Darlehen incl. Besserungsschein. Mit der Ausübung der zu den Genussscheinen gehörenden Optionen konnte SUMIDA die Beteiligung auf mehr als 78 % erhöhen. Incl. dem bei der Genussscheinausgabe zu entrichtenden Aufgeld betrug der Ausgabepreis der aus den Optionen entstandenen, neuen Stammaktien 9,31 EUR. Einen vorläufig letzten Schritt zur Erhöhung des Aktienanteils tat SUMIDA schließlich im Sommer 2007 als mittels einer Kapitalerhöhung im Verhältnis 2:1 zu 9 EUR der Prozentanteil auf mehr als 83 % erhöht werden konnte.

      Zusammenfassend verfügt SUMIDA jetzt über fast 5 Mio. Vogt-Aktien, von denen die Stammaktien allesamt zu Preisen zwischen 9 und 10 EUR erworben wurden und die Vorzugsaktien zu 7 EUR. Bei einem Vergleich dieser Preise mit den aktuellen Börsenkursen, die bei 5,50 EUR (Stämme) bzw. 4,75 EUR (Vorzüge) liegen, zeigt sich eine auffällige Abweichung, deren Berechtigung zu klären ist.

      Wie laufen die Geschäfte der Vogt Electronic AG?

      Mit der Übernahme durch SUMIDA ging eine Verschärfung des Restrukturierungskurses einher, der einschneidende Maßnahmen beinhaltete, die bis in das letzte Quartal 2007 reichten. Darunter waren Standortverlagerungen, Verkäufe von Tochtergesellschaften und interne Umstrukturierungen. Daher ist eine Betrachtung des durch diese Maßnahmen verzerrten, ausgewiesen Jahresüberschusses bzw. des Verlustes nicht aussagekräftig. Hinweise zur tatsächlichen Geschäftssituation erhält man nur über ein um die außerordentlichen Effekte bereinigtes EBIT. Dieses betrug in den ersten 9 Monaten des Jahres 2007 4,9 Mio. EUR und somit ca. 80 Cents pro Aktie. Der Umsatz stieg im Jahr 2007 um ca. 3 %. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Standortverlagerungen und Firmenverkäufe den Umsatz beeinflusst haben. Im vierten Quartal 2007 dürfte Vogt ein bereinigtes EBIT von ca. 1,7 Mio. EUR erzielt haben. Dennoch wird Vogt für diesen Zeitraum einen Verlust ausweisen, da das positive EBIT mehr als kompensiert wird von einer Abschreibung auf die Tochtergesellschaft Letron, die mit Wirkung zum 13.11.2007 aus dem Konzern ausgeschieden ist. Der Verkauf dieses defizitären Konzernteils führt zu einem Einmalaufwand von 5,9 Mio. EUR und zu einem Umsatzverlust in Höhe von 12 Mio. EUR p. a.. Der Letron-Verkauf wird aller Voraussicht nach auch dazu führen, dass Vogt für das vierte Quartal keinen weiteren Umsatzanstieg ausweisen kann. Wichtiger als der Blick zurück dürfte allerdings der Blick nach vorn sein. Die japanische Muttergesellschaft SUMIDA hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie bei Vogt für das Jahr 2008 einen erheblichen Sprung beim EBIT und auch einen deutlichen Jahresüberschuss erwartet. Dass diese Erwartung keinesfalls illusionär ist, zeigt einen Blick auf die (geschätzten) 2007er-Zahlen:

      Gewinn je Aktie: - (Verlust)
      Bereinigtes EBIT/Aktie: Ca. 1,10 EUR
      Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit/Aktie: Ca. 2,50 EUR
      KUV: 0,20
      KBV Stammaktie: Ca. 1,2
      KBV Vorzugsaktie: Ca. 1

      Im Jahr 2007 ist somit ein EBIT pro Aktie von immerhin deutlich mehr als 1 EUR von Restrukturierungskosten überkompensiert worden. Dies dürfte sich aufgrund des Wegfalls der Einmalkosten im Jahr 2008 nicht wiederholen. Da SUMIDA gleichzeitig ein deutlich steigendes EBIT bei Vogt angekündigt hat, könnte der Gewinn je Aktie bezogen auf die aktuellen Kursniveaus sogar spektakulär ausfallen. Als mittelfristiges Ziel für die EBIT-Marge hat SUMIDA die 10-%-Marke gesetzt. Diese wird im SUMIDA-Konzern mit Ausnahme der Vogt-Aktivitäten überwiegend erreicht und zum Teil sogar deutlich übertroffen. Bezogen auf Vogt würde dies einen Sprung des EBITs in einen Bereich zw. 15 und 20 Mio. EUR bedeuten bzw. rd. 3 EUR EBIT je Aktie. Da die Steuerquote aufgrund hoher Verlustvorträge sehr niedrig ausfallen dürfte und die Zinskosten für die SUMIDA-Darlehen sehr moderat sind, ist im Falle des Erreichens der Zielmarge mit Jahresüberschüssen in zweistelliger Mio.-Höhe bzw. von bis zu 2 EUR je Aktie zu rechnen. Leider stehen diese Überschüsse allerdings zunächst nur den Genussschein- und Besserungsschein-Inhabern zu ...

      Wie lange müssen die Aktionäre mit den Besserungs- und Genussscheininhabern teilen?

      Besserungsschein

      SUMIDA verfügt über einen auf 45 Mio. EUR lautenden, unbefristeten Besserungsschein. Sobald die Vogt Electronic AG eine Eigenkapitalquote von mind. 20 % erreicht hat, müssen alle Jahresüberschüsse bis zum Erreichen von 45 Mio. EUR Gesamtsumme an den Besserungsscheininhaber gezahlt werden.

      Genussschein

      Die Genussscheine haben aufgrund der Verluste der Vogt Electronic AG in den letzten Jahren ihren Nominalwert bereits komplett aufgebraucht. Sollte die Vogt Electronic AG in den kommenden Jahren wieder Jahresüberschüsse ausweisen können, müsste das Genussscheinkapital wieder aufgefüllt werden. Nach dem Erreichen des urspr. Nominalwertes von 39 Mio. EUR hätten die Genussscheininhaber ferner das Recht auf eine Gewinnbeteiligung. Damit beginnen allerdings auch schon die Probleme der Genussscheininhaber:

      1. Die Gewinnbeteiligung der Genussscheine ist der nachzahlbaren Garantiedividende der Vorzugsaktionäre nachgeordnet.
      2. Sobald eine EK-Quote von 20 % erreicht ist, muss zunächst einmal der Besserungsschein bedient werden. Erst wenn dieser mit der Gesamtsumme von 45 Mio. EUR befriedigt worden ist, kommt ein Wiederauffüllen des Genussscheinkapitals in Betracht.
      3. Die Laufzeit der im Januar 2003 begebenen Genussscheine endet nach 10 Jahren bzw. am 30.09.2013. Es ist daher kaum davon auszugehen, dass die Genussscheininhaber noch die Chance zu einer nennenswerten Auffüllung ihres Nominalkapitals erhalten – von einer Ausschüttung ganz zu schweigen.

      Welche Kursphantasie bietet die Aktie?

      Turnaround- bzw. Restrukturierungsphantasie

      Um auf ein EBIT von 10 Mio. EUR in 2008 zu kommen, ist eine Steigerung um rd. 3 Mio. EUR erforderlich. Ein Teil der Verbesserung sollte bereits durch den Verkauf der defizitären Letron gesichert sein. Darüber hinaus sollten die vorgenommenen Standortverlagerungen und weitere Synergieeffekte im Sumida-Konzern bei einem normalen Geschäftsverlauf EBIT-Steigerungen erzeugen können. Ferner darf auch von Umsatzsteigerungen ausgegangen werden. So war Anfang Februar in der Ostthüringer Zeitung von einer Einstellungsoffensive der Vogt Tochter Lehesten zu lesen, die nach den dort gemachten Angaben ihren Umsatz von heute 30 Mio. auf 50 Mio. EUR in 2010 steigern möchte.

      Sofern sich die o. g. Annahmen als richtig erweisen sollten, könnte Vogt im Jahr 2008 ein EBIT von rund 1,70 EUR je Aktie erzielen. Zieht man davon das negative Finanzergebnis und eine geringe Steuerquote ab, könnte ein Jahresüberschuss in Höhe von annähernd 6 Mio. EUR bzw. von rund 1 EUR pro Aktie verbleiben.

      Dieser Jahresüberschuss würde aus heutiger Sicht in das Genussscheinkapital eingestellt werden müssen, da die Eigenkapitalquote von 20 % noch nicht erreicht ist. Für die Folgejahre allerdings würden nach Erreichen der 20-%-Grenze alle Jahresüberschüsse zunächst zur Bedienung des Besserungsscheins dienen. Angesichts der von SUMIDA veröffentlichten Planungen ist es möglich, dass der Besserungsschein bis ca. 2013 (= zeitgleich mit dem Auslaufen der Genussscheine) voll bedient worden ist. Damit könnten in einem optimistischen Szenario die Jahresüberschüsse ab 2014 wieder allen Aktionären zur Verfügung stehen.

      Dividendennachzahlung

      Die Vorzugsaktien der Vogt Electronic AG sind mit einer Garantiedividende in Höhe von 5 Cents pro Jahr ausgestattet. Der Dividendenanspruch der Vorzugsaktionäre beträgt per Ende 2007 nach unbestätigten Angaben 0,4125 EUR. Jährlich kommen 0,05 EUR hinzu.

      Übernahme-/Abfindungsphantasie

      SUMIDA hat die Beteiligung an der Vogt Electronic AG nach dem ersten Übernahmeangebot im Frühjahr 2006 in zwei Schritten auf mittlerweile 83,7 % ausgebaut. Deshalb entbehrt eine Spekulation auf eine vollständige Übernahme durch SUMIDA sicher nicht jeder Grundlage. Die aktuell niedrigen Kurse der Vogt-Aktie und die in den kommenden Wochen zur Veröffentlichung anstehenden, von Restrukturierungskosten geprägten 2007er-Verluste könnten für eine weitere Aufstockung der Anteile durch SUMIDA ein geradezu ideales Umfeld bieten.

      Zwar benötigt SUMIDA zur Zeit weder einen Unternehmensvertrag noch einen Squeeze-Out, um sicherzustellen, dass sämtliche Überschüsse der Vogt Electronic AG an SUMIDA fließen. Dafür ist man schließlich im Besitz des Besserungsscheins und der Genussscheine. Allerdings dürfte der Kurs der Vogt-Aktie mittelfristig kaum auf dem derzeit extrem niedrigen Niveau verharren, sollten die SUMIDA-Planungen in Erfüllung gehen. Da auch das Fremdkapital nahezu vollständig in SUMIDA-Hand ist, könnte sich für SUMIDA der Weg anbieten, über weitere Debt Equity Swaps den Anteil an Vogt zu erhöhen. Dabei und bei einer eventuell irgendwann doch einmal anstehenden vollständigen Übernahme sollten die von SUMIDA zuletzt gezahlten Preise von 9 EUR die Untergrenze einer Abfindung darstellen. Je länger SUMIDA mit einer Übernahme wartet, desto teurer könnte die Übernahme zumindest bei Eintreten der SUMIDA-eigenen Planungen werden.

      Fazit

      Die Vogt Electronic AG bietet derzeit eine Fülle von spekulativen Reizen, die aber bei aller Verschiedenheit gemeinsam haben, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit erst langfristig eintreten können. Die Langfristigkeit dieser Spekulation dürfte auch der Grund dafür sein, dass die Börse die Vogt-Aktien trotz deutlich erkennbarem Turnaround aus den Augen verloren hat. Darüber hinaus hat das Vergessen dieser Aktie sicherlich auch damit zu tun, dass sich der Turnaround zwar im Cash Flow und im EBIT zeigt, allerdings noch nicht in populäreren Kennziffern wie dem Gewinn je Aktie oder dem KGV. Das dürfte sich allerdings im Jahr 2008 ändern und dann könnte der Kurs der Aktien – Langfristigkeit hin oder her – allein aufgrund der Marktenge schnell einen ordentlichen Sprung nach oben vollziehen.


      Risikohinweis

      Die Informationen in diesem Dokument sind das Ergebnis einer Eigenrecherche und stammen aus Quellen wie z. B. den Geschäftsberichten der Vogt Electronic AG und offiziellen Verlautbarungen von SUMIDA, die der Autor für zuverlässig hält. Darüber hinaus hat der Autor darauf geachtet, dass die dargelegten Fakten und Meinungen angemessen und zutreffend sind. Dennoch kann für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Genauigkeit keine Haftung übernommen werden.

      Insbesondere stellt dieses Dokument keine Handlungsempfehlung dar und ist auch nicht als solche auszulegen. Die Ausführungen sind keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und stellen auch keine Aufforderung dar, einen Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu unterlassen.

      Wertpapiergeschäfte sind mit grundsätzlichen Risiken behaftet. Dies ist im Extremfall der Verlust des gesamten investierten Betrags. Der Kauf der beschriebenen Wertpapiere kann für die individuelle Anlagestrategie des Anlegers ungeeignet sein. Eine Entscheidung zum Kauf oder Verkauf der beschriebenen Wertpapiere sollte nicht auf Basis dieses Dokuments geschehen. Der Autor rät zur Beurteilung der genannten Wertpapiere die genannten Dokumente zu lesen sowie zur Einholung von darüber hinausgehenden Informationen.

      Durch die Nutzung dieses Dokuments akzeptieren Sie jeglichen Haftungsausschluss des Autors sowie alle vorgenannten Beschränkungen. Dieses Dokument ist urheberrechtlich geschützt.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 09:29:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Freut mich, daß du die Aktie wieder ausgegraben hast. Ich sehe das ähnlich, 2008 könnte das Jahr des nachhaltigen Turnaround werden. Auch rechne ich mittel- bis langfristig mit einer vollständigen Übernahme durch Sumida, wobei (reine Vermutung meinerseits) ein debt-to-equity-swap vorausgehen dürfte. Jedenfalls erscheint das Risiko überschaubarbei doch enormem Hebel
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 11:27:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine schöne Analyse Herbert, danke! Ich war mir gar nicht bewusst, dass dies Siemens-Leiche (ein Opfer der chronisch maroden Siemens-Telekommunikationssparte, die ja in jüngster Zeit mal wieder mehrfach Schlagzeilen machte ...) immer noch an der Börse gehandelt wird.

      Ein paar spontane Anmerkungen von mir dazu:

      Die japanische Muttergesellschaft SUMIDA hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sie bei Vogt für das Jahr 2008 einen erheblichen Sprung beim EBIT und auch einen deutlichen Jahresüberschuss erwartet.

      Dann ist sicher kein Squeeze-Out geplant - sonst würde man keine so positiven Erwartungen schüren.

      Als mittelfristiges Ziel für die EBIT-Marge hat SUMIDA die 10-%-Marke gesetzt

      In Zeiten, als Vogt noch profitabel war, lag die EBIT-Marge im unteren einstelligen Prozentbereich. Im besten Jahr überhaupt - in 1997/98, nach der FUBA-Übernahme - waren es 5%. Zwar hat sich seitdem vieles geändert, aber ich halte die geplanten 10% in einem so harten Geschäft trotzdem für sehr ambitioniert. Sicherheitshalber würde ich hier mittelfristig nur mit 5-6% kalkulieren.

      Damit könnten in einem optimistischen Szenario die Jahresüberschüsse ab 2014 wieder allen Aktionären zur Verfügung stehen.

      Gehen wir mal in einem konservativeren Szenario von 2016-2017 aus, also erst in 8 Jahren. Was ein Unternehmen in 8 Jahren verdienen wird spielt für die Bewertung der Aktie heute so gut wie keine Rolle, da nach Abzinsung nicht viel davon übrig bleibt. Damit bleibt als Investment Case nur noch die Abfindungsspekulation übrig, aber eine Abfindung scheint - wie oben erwähnt - bis auf Weiteres auch nicht anzustehen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 11:44:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ O3

      Danke für das Feedback. Gern kommentiere ich Deine Argumente:

      1. Abfindungsspekulation
      SUMIDA ist selbst börsennotiert. Die von mir zitierten(optimistischen) Prognosen bezüglich Vogt stammen aus Berichten von SUMIDA, nicht aus Veröffentlichungen von Vogt. Deshalb kann man daraus auch nicht die von Dir befürchteten Schlüsse ziehen.

      2. EBIT-Marge
      Rd. 5 % EBIT-Marge hat Vogt bereits im Übergangsjahr 2007 erreicht. Da Verbesserungen in 2008 auf der Hand liegen (positive Auswirkungen vorgenommener Betriebsschließungen, -verkäufe, -verlagerungen, Umsatzsteigerungen), wäre ein Verharren an dieser Stelle ein große Überraschung. SUMIDA selbst ist zum Teil in den gleichen Bereichen tätig wie Vogt, hat in 2007 einige Werke mit Vogt zusammengelegt und erwirtschaftet eine deutlich zweistellige EBIT-Marge (Vogt ausgenommen).

      3. Langfristigkeit
      Die Langfristigkeit dieser Spekulation ist sicher der Grund für das Vergessen dieser Aktie an der Börse. Irgendwann ist der Kurs aber so auffällig niedrig, dass man die Aktie trotz aller Langfristigkeit nicht mehr außer Acht lassen kann. Das war auch der Anlass für mich, mich näher mit dem Titel zu beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 12:24:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.489.059 von Herbert H am 27.02.08 11:44:49zu 1: ok

      zu 2: Die rund 5% EBIT-Marge wurden nur pro Forma erreicht. Mit dem Herausrechnen solcher "Einmalaufwendungen" ist das immer so eine Sache - das lässt sich durch Bildung übermäßiger Rückstellungen fast beliebig manipulieren. Der Jahresabschluss 2007 oder vielleicht auch erst die Berichte für 2008 werden zeigen, wie die Profitabilität nun tatsächlich aussieht. (Ich finde es ja erstaunlich das Vogt überhaupt noch so ausführliche Quartalsberichte veröffentlicht!)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 12:28:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Herbert: Wie kommst Du eigentlich auf die rund 5%?

      bereinigtes EBIT Q1-Q3: 4,9 M€
      Q4 nach Deiner Schätzung: 1,7 M€
      Umsatz 2007: ca. 180 M€

      das macht dann 3,7% bereinigte EBIT-Marge
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 12:38:45
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.489.641 von O3_2011 am 27.02.08 12:28:19LT. SUMIDA lag die EBIT-Marge im großen Unternehmensbereich Vogt-Bauelemente bei 4,5 % und im kleinen Bereich Baugruppen bei 3,5 %. Das ergibt einen gewichteten Durchschnitt von ca. 4,4 % - also nicht weit entfernt von 5 %.
      Avatar
      schrieb am 27.02.08 13:19:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.489.764 von Herbert H am 27.02.08 12:38:45Um das Gesamt-EBIT zu berechnen, musst Du von den beiden Segmentergebnissen noch den Overhead im Konzern (Verwaltungsaufwand etc.) abziehen. Dann sind es unter 4%. Die Umsatzrendite vor Steuern dürfte aber bei unter 0,5% gelegen haben, da das EBIT fast komplett vom Zinsaufwand aufgefressen wurde.

      Für 2008 erscheint mir ein Gewinn von ca. 50 Cent je Aktie realistisch. Was danach kommt, hängt dann bei einem Zykliker wie Vogt auch in erheblichen Maße von der weiteren Konjunkturentwicklung ab.

      Die Kapitalerhöhung im Sommer 2007 (1,95 Mio. neue Stammaktien) wurde übrigens nicht über, sondern unter Börsenkurs durchgeführt. Beginn des Bezugszeitraums war der 29. August; an diesem Tag notierten die Stämme bei 9,85 €.
      Avatar
      schrieb am 28.02.08 12:00:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich hoffe schon, dass es etwas mehr werden als 50 Cents je Aktie. Aufgrund des guten Cash Flows und des im zweiten Halbjahr 2007 durchgeführten Debt to Equity Swaps sollten die Zinsaufwendungen deutlich zurückgehen, was natürlich unmittelbar dem Gewinn pro Aktie zugute käme.

      Was mich bei den Börsenkursen wundert, ist, dass für die Stämme heute 6 EUR gezahlt werden und für die Vorzüge nicht einmal 5.
      Avatar
      schrieb am 03.03.08 11:31:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Vogt-Mutter Sumida hat die Ergebniserwartung für das 1. Quartal 2008 veröffentlicht. Demnach soll das Nettoergebnis um rund 60 % und das EBIT um mehr als 40 % steigen. Da Sumida diese Ergebnisse kaum ohne einen entsprechenden Zuwachs bei Vogt erreichen kann, scheint mir die Prognose eines EBITs >= 10 Mio. EUR für Vogt nicht unrealistisch zu sein.
      Avatar
      schrieb am 04.03.08 09:54:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Schon erstaunlich, dass die Bids bei den Stämmen deutlich höher liegen als bei den Vorzügen. Dabei sind die Vorzüge allein aufgrund der Garantiedividende für Privatanleger interessanter. Allgemein ist aber positiv zu bemerken, dass jetzt bei beiden Aktiengattungen massive Nachfrage besteht während bis auf einige wenige Vorzüge auf der Verkaufsseite kein Material zu finden ist.
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 17:37:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hier die derzeit aktuellste verfügbare Nachricht (zumindest von den in Deutschland veröffentlichten). Es geht um die Vogt-Tochter Vogt Lehesten. Hat vielleicht jemand Zugriff zu der Zeitung und kann den vollen Text posten?

      Ausbildungs-Offensive
      Ostthüringer Zeitung - 8. Febr. 2008
      Die Firma Vogt electronic hat ehrgeizige Wachstumsziele. Der Umsatz des Elektronik-Spezialisten soll innerhalb von drei Jahren von 30 auf 50 Millionen Euro ...
      Avatar
      schrieb am 05.03.08 21:37:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.559.404 von Herbert H am 05.03.08 17:37:58ist der artikel aus der OTZ von südthüringen ?

      es gibt da ein lehesten aber mir ist nix bekannt das es da eine firma vogt gibt. meine mum wohnt dort 10km weg also die müsste die zeitung auf jeden fall haben
      Avatar
      schrieb am 14.03.08 17:58:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      Angesichts der Börsenturbulenzen halten sich die beiden Vogt-Gattungen auffällig gut. Bei den Stämmen liegen seit Wochen größere Kauforders mit Limit 6 EUR im Markt (Kauforder über 8.000 Stücke), die aber nicht bedient werden. Bei den Vorzügen bietet ein größerer Käufer allerdings allenfalls 4,90 EUR (Kauforder über ca. 5.000 Stücke). Auch diese Kauforders werden allerdings schon länger nicht mehr bedient. Die einzigen relevanten Umsätze der letzten Woche spielten sich im Bereich 5,50 bis 5,90 EUR ab. Da die Vorzüge noch im Januar - wenn auch in homöopathisch kleinen Dosen - zu kaum mehr als 4 EUR gehandelt wurden, sehe ich hier schon eine auffällige relative Stärke und ich hoffe und denke doch, dass das kein Zufall sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 16:47:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      Heute sind die letzten Stücke aus dem Brief gekauft worden. Sowohl für die Stämme als auch für die Vorzüge gibt es jetzt keinen Brief mehr.

      Währenddessen hat Sumida einen aggressiven 3-Jahres-Wachstumsplan veröffentlicht, bei dem Vogt im Mittelpunkt steht.
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 17:08:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.731.408 von Herbert H am 26.03.08 16:47:13hast du bitte mal nen Link dazu?
      Avatar
      schrieb am 26.03.08 17:21:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.731.721 von MFC500 am 26.03.08 17:08:43www.sumida.com
      Avatar
      schrieb am 25.04.08 18:18:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.731.880 von Herbert H am 26.03.08 17:21:07Hallo,

      die heute gemeldeten Zahlen für das Geschäftsjahr 2007 hören sich meiner Meinung nach ganz gut an.
      Daß die Finanzinstrumente und die Restrukturierungsmaßnahmen das Gesamtergebnis deutlich belasten werden war klar. Die operative Leistung stimmt, die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft sind gestellt.

      Meinungen?
      Avatar
      schrieb am 25.04.08 18:27:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die Zahlen sind etwas schlechter als ich erwartet habe. Allerdings ist auch nicht klar, welche Positionen im bereinigten EBIT enthalten sind, sodass ich auch diese Wertung nur unter Vorbehalt vornehmen kann. Entscheidend für die weitere Beurteilung der Aktie wird sein, wie der Ausblick ausschaut und vor allem wie das erste Quartal verläuft. Beides gilt es abzuwarten.
      Avatar
      schrieb am 07.05.08 10:34:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Vogt-Mutter Sumida hat die Zahlen für das 1. Quartal veröffentlicht. Für Vogt gilt: Umsatz stabil - EBIT rauf. Die EBIT-Marge erreicht 7,23 % (z. Vgl.: 3,73 % im 1. Quartal 2007 und 4,89 % im 4. Quartal 2007), geht also den angestrebten Weg in Richtung 10 %.
      Avatar
      schrieb am 07.05.08 13:18:52
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.044.361 von Herbert H am 07.05.08 10:34:57Meinst Du jetzt die EBIT-Marge von Vogt oder von Sumida? Vogt weist im Q1/07-Bericht eine EBIT-Marge von 2,2% aus.
      Avatar
      schrieb am 07.05.08 13:40:48
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich beziehe mich hier auf den Sumida-Zwischenbericht, der in der Segmentberichterstattung die Ergebnisse der Vogt-Aktivitäten aufführt. Diese sind nicht 1:1 übertragbar auf die von der Vogt Electronic AG publizierten Abschlüsse, zeigen aber die Richtung.
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 11:51:15
      Beitrag Nr. 23 ()
      HUGIN AD-HOC/VOGT electronic AG: VOGT meldet Geschäftszahlen für das 1. Quartal 2008 - Steigerung der EBIT-MargeVOGT electronic AG / Quartalsbericht / VOGT meldet Geschäftszahlen für das 1. Quartal 2008 - Steigerung der EBIT-Marge

      Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      =--------------------------------------------------------------------- =-------------


      Obernzell, 16.05.2008

      Die VOGT electronic AG hat im 1. Quartal des Geschäftsjahres 2008 einen Umsatz von 39,1 Mio. Euro realisiert. Bereinigt um Sondereffekte ergibt sich ein Anstieg des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr um 3,8%. Diese erfreuliche Entwicklung geht auf das Wachstum des Bereiches Automobilelektronik zurück, der gegenüber dem Vorjahr deutlich zulegen konnte. Sondereffekte aus dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf einer defizitären Tochtergesellschaft Ende 2007, negativen Währungseffekten aufgrund des starken Euro und der Umstellung der Lohnveredelung.

      Für die ersten 3 Monate des laufenden Geschäftsjahres weist der VOGT electronic Konzern ein operatives Ergebnis (EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern) in Höhe von 1,7 Mio. EUR (1. Quartal 2007: 1,0 Mio. EUR) aus. Bezogen auf den Umsatz ergibt sich eine EBIT Marge in Höhe von 4,3% (1. Quartal 2007: 2,2%).

      Das Konzernergebnis nach Steuern verbesserte sich bereinigt um Sondereffekte um 50% auf 0,8 Mio. Euro (1. Quartal 2007: 0,4 Mio. EUR).

      Weitere Informationen können der Zwischenmitteilung zum 1. Quartal 2008 entnommen werden, die ab dem 16.05.2008 auf unserer Homepage (www.vogt-electronic.com) zur Verfügung steht.


      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 14:34:34
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.108.943 von Herbert H am 16.05.08 11:51:15Wenn ich das mit deinem Posting #20 vergleiche, ist die EBIT-Marge im Vergleich zu Q4 2007 also wieder gesunken. Die Autoindustrie ist eben kein einfacher Kunde.
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 15:37:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.110.596 von Schnueffelnase am 16.05.08 14:34:34Nein, ich habe doch in #20 die vergleichbare EBIT-Marge für das vierte Quartal 2007 genannt. Im Vergleich lag sie im 1. Quartal 2008 um satte 50 % höher ...
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 16:14:33
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.111.279 von Herbert H am 16.05.08 15:37:48Dein Posting #20:

      Die Vogt-Mutter Sumida hat die Zahlen für das 1. Quartal veröffentlicht. Für Vogt gilt: Umsatz stabil - EBIT rauf. Die EBIT-Marge erreicht 7,23 % (z. Vgl.: 3,73 % im 1. Quartal 2007 und 4,89 % im 4. Quartal 2007), geht also den angestrebten Weg in Richtung 10 %

      Für mich bedeutet das von 4,89% EBIT-Marge (Q4/2007) auf 4,3% (Q1/2008), es sei denn, du meinst mit "vergleichbare EBIT-Marge" nochmal was anderes als mit EBIT-Marge (so langsam denke ich, bei Bilanztricks lernt man nie aus).
      Avatar
      schrieb am 16.05.08 16:47:55
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.111.713 von Schnueffelnase am 16.05.08 16:14:33Lt. Sumida-Rechnung ist die Vogt-EBIT-Marge von 4,89 % im vierten Quartal 2007 auf 7,23 % im ersten Quartal 2008 gestiegen. Die Mutter Sumida definiert die Berechnungsgrundlage allerdings anders als die deutsche Vogt AG selbst. Daher kommt es in der Tat zu einiger Verwirrung. Bitte beachte deshalb auch mein Posting #22.
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 18:45:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.487.108 von Herbert H am 27.02.08 09:03:11Hallo Herbert H!

      Vorab möchte ich sagen, dass ich deine Postings sehr gerne lese und mir daher auch deine Vogt-Analyse durchgelesen habe.

      Und ich musste feststellen, dass es eine nette Analyse über Vogt handelt, nur leider hat sie entscheidende Fehler so dass deine Schlussfolgerungen nicht richtig sind.

      Wie lange müssen die Aktionäre mit den Besserungs- und Genussscheininhabern teilen?

      Genussschein

      Die Genussscheine haben aufgrund der Verluste der Vogt Electronic AG in den letzten Jahren ihren Nominalwert bereits komplett aufgebraucht. Sollte die Vogt Electronic AG in den kommenden Jahren wieder Jahresüberschüsse ausweisen können, müsste das Genussscheinkapital wieder aufgefüllt werden. Nach dem Erreichen des urspr. Nominalwertes von 39 Mio. EUR hätten die Genussscheininhaber ferner das Recht auf eine Gewinnbeteiligung.


      Völlig richtig. Damit gehören die Jahresüberschüsse bis 2013 schon mal den Genussscheininhabern.

      Damit beginnen allerdings auch schon die Probleme der Genussscheininhaber:

      1. Die Gewinnbeteiligung der Genussscheine ist der nachzahlbaren Garantiedividende der Vorzugsaktionäre nachgeordnet.
      2. Sobald eine EK-Quote von 20 % erreicht ist, muss zunächst einmal der Besserungsschein bedient werden. Erst wenn dieser mit der Gesamtsumme von 45 Mio. EUR befriedigt worden ist, kommt ein Wiederauffüllen des Genussscheinkapitals in Betracht.


      Leider ist hier ein entscheidender Fehler in der Analyse, denn es wurde vereinbart, dass die 2006 durchgeführte Kapitalerhöhung nicht für die Berechung der EK-Quote zur Bedienung des Besserungsscheins herangezogen wird, und diese Vereinbarung gilt bis 2014, so dass quasi eine Bedienung des Besserungsscheins erst ab 2014 erfolgt. D.h. damit stehen ab 2014 den Inhabern des Besserungsscheins (also indirekt der Sumida Corporation), die nächsten 45 Mio.€ ausschüttbare Jahresergebnisse zu. Selbst bei einem optimistisch angenommenen Jahresüberschuss von dann vielleicht 9 Mio.€ würden die Aktionäre also vielleicht ab 2019 in den Genuss von ausschüttbaren Jahresergebnissen kommen (dann leider schon längst voll zu versteuern, da bis dahin die Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 43,982 Mio.€ völlig aufgebraucht sind).

      Nur ob es dann zu hohen ausschüttbaren Jahresergebnissen kommt ist fraglich, denn schließlich hat die Sumida Corporation derzeit an Vogt ein Darlehen von ca. 46,2 Mio.€ ausgereicht, das mit "Sparzinsen" von 2% verzinst wird und in dieser Form bis 2011 läuft. Beim nächsten Termin könnten die Zinsen auf marktübliches Niveau angepasst werden, so dass sich die Zinsbelastung für Vogt erhöhen würde und sich die Jahresergebnisse entsprechend verringern würden, was dann bedeuten würde, dass den Aktionären die ausschüttbaren Jahresergebnisse ab 2020 + X zustehen würden. Ach ja, und dann ist das aktuelle Darlehen immer noch nicht getilgt:keks:

      Dieser Jahresüberschuss würde aus heutiger Sicht in das Genussscheinkapital eingestellt werden müssen, da die Eigenkapitalquote von 20 % noch nicht erreicht ist. Für die Folgejahre allerdings würden nach Erreichen der 20-%-Grenze alle Jahresüberschüsse zunächst zur Bedienung des Besserungsscheins dienen. Angesichts der von SUMIDA veröffentlichten Planungen ist es möglich, dass der Besserungsschein bis ca. 2013 (= zeitgleich mit dem Auslaufen der Genussscheine) voll bedient worden ist. Damit könnten in einem optimistischen Szenario die Jahresüberschüsse ab 2014 wieder allen Aktionären zur Verfügung stehen.

      Eben leider nicht (siehe oben)!

      Grüße il
      Avatar
      schrieb am 27.05.08 19:10:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      Sehr schön, dass sich hier noch jemand mit den vielen verflixten Details rund um die Vogt-Sanierung beschäftigt hat. Häufig kommt man erst im gemeinsamen Vorgehen bzw. im Dialog zu den richtigen Ergebnissen im Detail.

      Unabhängig davon war mir schon nach meinen Recherchen Anfang des Jahres klar, dass es sich hier um eine sehr langfristige Sache handeln würde - für mich zu langfristig. Da ich allerdings bis zu dieser Feststellung schon viel Zeit in die Vogt-Recherche investiert hatte und ich die gewonnenen Informationen nicht einfach in die Mülltonne werfen wollte, habe ich seinerzeit diesen Thread eröffnet.

      Für diejenigen, die aufgrund dieses Threads in Vogt-Aktien investiert haben, hat es sich ja sogar gelohnt. Ich bin beinahe etwas erstaunt darüber, wie fest die Vogt-Aktien in den letzten Monaten im Markt lagen. Während die Vorzüge bei der Eröffnung dieses Threads noch unter 5 EUR zu bekommen ware, notieren sie jetzt schon um 6 EUR. Sicher wäre es auch ein spannendes Recherchethema, herauszufinden, wer die Vogt-Aktien seit Monaten kauft bzw. ständig größere Geldseiten stellt.
      Avatar
      schrieb am 10.06.08 14:04:11
      Beitrag Nr. 30 ()
      Heute "starke" Nachfrage bei den Stämmen - 500 Stücke zu 7,60 gehandelt und 1500 zu 7,10 Geld:eek::eek:
      Vorzüge trotz Dividendenanspruch und Stimmrecht unverändert:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 11:32:10
      Beitrag Nr. 31 ()
      :eek::eek::eek::eek::eek::D
      Ad hoc: VOGT electronic AG: VOGT electronic AG und Sumida planen Beherrschungsvertrag
      VOGT electronic AG / Beherrschungsvertrag / VOGT electronic AG und
      Sumida planen Beherrschungsvertrag

      Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ----------------------------------------------------------------------
      --------------
      Obernzell, 25. Juli 2008
      Die VOGT electronic AG wurde heute von der Sumida Corporation darüber
      informiert, dass beabsichtigt sei, mit den Vorbereitungen zum
      Abschluss eines Beherrschungsvertrags zwischen der Sumida VOGT GmbH,
      einer 100 %igen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als
      herrschendem Unternehmen und der VOGT electronic AG als abhängigem
      Unternehmen zu beginnen. Der Vorstand der VOGT electronic AG begrüßt
      diese Absicht und wird mit den Vorbereitungen beginnen.
      Die Bedingungen des Beherrschungsvertrags, insbesondere die Höhe des
      Ausgleichs für die außenstehenden Aktionäre und die Höhe der
      Abfindung für die außenstehenden Aktionäre, die ihre Aktien an der
      VOGT electronic AG an die Sumida VOGT GmbH gegen Abfindung veräußern
      wollen, werden in den nächsten Monaten ermittelt und vereinbart. Die
      Beteiligten werden prüfen, ob es sinnvoll ist, in den Vertrag auch
      eine Verpflichtung der VOGT electronic AG zur Abführung ihres Gewinns
      an die Sumida VOGT GmbH aufzunehmen.
      Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VOGT
      electronic AG.
      VOGT electronic AG
      Der Vorstand, 25. Juli 2008

      --- Ende der Mitteilung ---
      VOGT electronic AG
      VOGT electronic Platz 1 Obernzell
      WKN: 765933;
      ISIN: DE0007659336; Index: CDAX;
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr
      in Börse Stuttgart,
      Amtlicher Markt in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse
      Berlin,
      Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, General
      Standard in Frankfurter Wertpapierbörse;


      Copyright © Hugin AS 2008. All rights reserved.
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 13:24:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.585.354 von schaerholder am 25.07.08 11:32:10Ich denke, daß sich der japanische Großaktionär zumindest an die damals gezahlten Übernahmepreise orientieren wird.

      Dies würde bedeuten, daß die Stämme damals mit 10 E und die Vorzüge mit 7 E angedient werden konnten.

      Letztes Jahr gab es auch noch eine Kapitalerhöhung, bei der die Aktionäre Stämme mit 9 E beziehen konnten.

      Jedoch sollte man auch berücksichtigen, daß sich unsere Vogt AG seit dem Einstieg des Großaktionärs "gemausert" hat und seitdem steigende Margen zu verzeichnen sind.
      Unrentable Tochterunternehmen wurden veräußert.


      Wie denkt ihr über den Abfindungskurs oder/und Beherrschungsdividende ?


      Gruß

      rootsofcanada
      Avatar
      schrieb am 06.08.08 19:01:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      Heute kamen die Halbjahreszahlen von Vogt. Sie sind beim EBIT und beim Jahresüberschuss noch besser als in meinen Schätzungen vom Februar, mit denen ich diesen Thread begonnen habe:

      Hugin Ad Hoc: VOGT electronic AG
      06.08.2008 - 08:30

      Ad hoc: VOGT electronic AG: Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2008 - Deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses


      VOGT electronic AG / Zwischenbericht (Halbjahresbericht) /
      Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2008 - Deutliche Steigerung des operativen Ergebnisses

      Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ----------------------------------------------------------------------
      --------------




      Obernzell, 06.08.2008

      Die VOGT electronic AG, ein führender Hersteller von induktiven Bauelementen, Modulen und Baugruppen, erzielte im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2008 einen Umsatz in Höhe von 78,2 Mio. EUR. Bereinigt um Sondereffekte ergibt sich ein Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 %. Die Sondereffekte resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf einer defizitären Tochtergesellschaft Ende 2007, negativen Währungseffekten aufgrund des starken Euro und der Umstellung der Lohnveredelung.

      Für die ersten 6 Monate des laufenden Geschäftsjahres weist der VOGT electronic Konzern ein bereinigtes EBIT in Höhe von 4,4 Mio. EUR (1. Halbjahr 2007: 2,9 Mio. EUR) aus. Bezogen auf den Umsatz ergibt sich eine EBIT Marge in Höhe von 5,7% (1. Halbjahr 2007: 3,1%). Die positive EBIT Entwicklung resultiert insbesondere aus den im Geschäftsjahr 2007 eingeleiteten Strukturanpassungen zur Reduzierung der Kostenstruktur und Optimierung der Geschäftsprozesse.

      Das Konzernergebnis nach Steuern verbesserte sich bereinigt um Sondereffekte auf 3,6 Mio. Euro (1. Halbjahr 2007: -0,5 Mio. EUR).

      Weitere Informationen können dem Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2008 entnommen werden, der ab dem 06.08.2008 auf unserer Homepage (www.vogt-electronic.com) zur Verfügung steht.


      Der Vorstand



      Ansprechpartner für Rückfragen: VOGT electronic AG Frau Annette Stiefler VOGT electronic Platz 1 D-94130 Obernzell Tel.: 08591 / 937 121 Fax: 08591 / 937 103 Mail: ir@vogt-electronic.com
      Avatar
      schrieb am 06.08.08 19:53:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      Beim Periodenüberschuß ist allerdings ein positives Steuerergebnis iHv 1,9 Mio zu berücksichtigen (das Vorsteuerergebnis betrug 1,4 Mio).
      Avatar
      schrieb am 07.01.09 00:16:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ich hab mal ein bißchen was gemacht...
      Hab den Wert seit November auf dem Radar.

      04.11.2008
      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
      VOGT electronic Aktiengesellschaft

      VOGT electronic AG bereitet Delisting vor

      Obernzell, 4. November 2008
      Der Vorstand der VOGT electronic AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, alle erforderlichen Maßnahmen für einen vollständigen Widerruf der Zulassung der Aktien der VOGT electronic AG zum regulierten Markt ("Delisting") einzuleiten. Die Höhe der Abfindung, die den Aktionären im Zusammenhang mit dem Delisting angeboten wird, wird in den nächsten Monaten ermittelt.
      Desweiteren hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Abschluss von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen der VOGT electronic AG als herrschendem Unternehmen und ihren beiden 100%igen Tochtergesellschaften, der VOGT electronic Components GmbH sowie der VOGT electronic EMS GmbH als abhängigen Unternehmen vorzubereiten.
      Es ist geplant, dass noch im ersten Quartal 2009 eine außerordentliche Hauptversammlung der VOGT electronic AG stattfindet, die u. a. über die Zustimmung zu dem bereits angekündigten Beherrschungsvertrag zwischen der Sumida VOGT GmbH, einer 100%igen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als herrschendem Unternehmen und der VOGT electronic AG als abhängigem Unternehmen und über die Zustimmung zum Delisting entscheiden wird.
      VOGT electronic AG
      Der Vorstand, 4. November 2008
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 12:01:50
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.320.545 von Schokoladenpudding am 07.01.09 00:16:25@ schokopudding !

      Hallo !

      Die Vogt habe ich auch auf meinem Radar. Es soll ja noch in diesem Quartal eine HV stattfinden, so daß die Einladung mit dem ermittelten Kurs spätestens im Februar rausgehen muß.

      Ich denke, die Umsätze bzw. Verkäufe dienten schon zum "Kursmachen", um einen Aufschlag auf den Durchschnittskurs zu ermöglichen.

      Ich hoffe, daß hier die Aktionäre nicht veräppelt werden. Sumida war ja bei dem ersten Ü-Angebot m.E. fair. Nur die IR von VOGT ist entweder nicht ganz so auf Zack :( oder mag keine Kleinaktionäre... !

      Auf welche Kurse hoffst Du denn ?

      Gruß

      rootsofcanada
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 19:42:21
      Beitrag Nr. 37 ()
      KLINGELING----> Aufwachen.. :laugh:

      geil!!!!


      22.01.2009/19:21:24



      Ad hoc: VOGT electronic AG: VOGT electronic AG und Sumida schließen Beherrschungsvertrag ab


      Obernzell, 22-01-2009 (Hugin)VOGT electronic AG / Abfindungsangebot, Beherrschungsvertrag, Vertrag / Ad hoc: VOGT electronic AG und Sumida schließen Beherrschungsvertrag ab



      Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      ----------------------------------------------------------------------


      --------------











      Obernzell, 22. Januar 2009Die VOGT electronic AG hat heute mit der Sumida VOGT GmbH, einer100%igen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als herrschendemUnternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Zuvor hatte derAufsichtsrat der VOGT electronic AG dem Abschluss des Vertragszugestimmt. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderemnoch der Zustimmung der Hauptversammlung der VOGT electronic AG. DerVorstand heute beschlossen, auf den 19. März 2009 eineaußerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und ihr denBeherrschungsvertrag zur Zustimmung vorzulegen. Vorstand undAufsichtsrat haben weiter heute beschlossen, der Hauptversammlungvorzuschlagen, dem Abschluss des Beherrschungsvertrags zuzustimmen.Außerdem haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, derHauptversammlung am 19. März 2009 vorzuschlagen, dem vollständigenWiderruf der Zulassung der Aktien der VOGT electronic AG zumregulierten Markt (Delisting) zuzustimmen.Für die VOGT electronic AG wurde ein Unternehmenswert von EUR 43,863Mio. ermittelt, der von einem gerichtlich bestellten Vertragsprüferbestätigt wurde. Dies entspricht einem Wert von EUR 7,50 jeStammaktie und einem Wert von EUR 7,77 je Vorzugsaktie. Dieser Wertliegt über dem relevanten durchschnittlichen Börsenkurs von EUR 7,20je Stammaktie und EUR 5,91 je Vorzugsaktie.Im Rahmen des Beherrschungsvertrags bietet die Sumida VOGT GmbH denaußenstehenden Aktionären der VOGT electronic AG an, ihre Aktiengegen eine Barabfindung von EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 jeVorzugsaktie zu erwerben. Den außenstehenden Aktionären der VOGTelectronic AG, die weiterhin an der VOGT electronic AG beteiligt seinwollen, garantiert die Sumida VOGT GmbH für die Dauer desBeherrschungsvertrags eine Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,64 jeStammaktie und brutto EUR 0,66 je Vorzugsaktie für jedes volleGeschäftsjahr der VOGT electronic AG abzüglich von der VOGTelectronic AG hierauf zu entrichtende Körperschaftsteuer nebstSolidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuer für dasbetreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den Verhältnissen zumZeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich danach eineAusgleichszahlung in Höhe von netto EUR 0,54 je Stammaktie und nettoEUR 0,56 je Vorzugsaktie für ein volles Geschäftsjahr.Der Beherrschungsvertrag regelt auch die Höhe einer Ausgleichszahlungan die Inhaber von Genussrechtsscheinen. Die Inhaber vonGenussrechtsscheinen werden bis zur Rückzahlung der Genussrechtevoraussichtlich keine Ausschüttungen erhalten. Folglich wurde imBeherrschungsvertrag ein Ausgleich für die Inhaber vonGenussrechtsscheinen in Höhe von EUR 0,00 (sog. Null-Ausgleich)vereinbart.Außerdem bietet die Sumida VOGT GmbH im Rahmen des Delisting denübrigen Aktionären der VOGT electronic AG an, ihre Aktien gegen eineBarabfindung von EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 je Vorzugsaktiezu erwerben. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung,dass die Hauptversammlung der VOGT electronic AG am 19. März 2009 demDelisting der Aktien der VOGT electronic AG zustimmt und dasDelisting vollzogen wird. Es wird zusammen mit der Einladung zuraußerordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeigerveröffentlicht.VOGT electronic AGDer Vorstand







      --- Ende der Mitteilung ---



      VOGT electronic AGVOGT electronic Platz 1 Obernzell Deutschland



      WKN: 765933; ISIN: DE0007659336; Index: CDAX;Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr in Börse Stuttgart,



      Amtlicher Markt in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Berlin, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, General Standard in Frankfurter Wertpapierbörse;



      Copyright © Hugin AS 2009. All rights reserved.Obernzell, 22-01-2009 (Hugin)VOGT electronic AG / Abfindungsangebot, Beherrschungsvertrag, Vertrag / Ad hoc: VOGT electronic AG und Sumida schließen Beherrschungsvertrag ab



      Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      ----------------------------------------------------------------------


      --------------











      Obernzell, 22. Januar 2009Die VOGT electronic AG hat heute mit der Sumida VOGT GmbH, einer100%igen Konzerngesellschaft der Sumida Corporation, als herrschendemUnternehmen einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen. Zuvor hatte derAufsichtsrat der VOGT electronic AG dem Abschluss des Vertragszugestimmt. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit unter anderemnoch der Zustimmung der Hauptversammlung der VOGT electronic AG. DerVorstand heute beschlossen, auf den 19. März 2009 eineaußerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und ihr denBeherrschungsvertrag zur Zustimmung vorzulegen. Vorstand undAufsichtsrat haben weiter heute beschlossen, der Hauptversammlungvorzuschlagen, dem Abschluss des Beherrschungsvertrags zuzustimmen.Außerdem haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, derHauptversammlung am 19. März 2009 vorzuschlagen, dem vollständigenWiderruf der Zulassung der Aktien der VOGT electronic AG zumregulierten Markt (Delisting) zuzustimmen.Für die VOGT electronic AG wurde ein Unternehmenswert von EUR 43,863Mio. ermittelt, der von einem gerichtlich bestellten Vertragsprüferbestätigt wurde. Dies entspricht einem Wert von EUR 7,50 jeStammaktie und einem Wert von EUR 7,77 je Vorzugsaktie. Dieser Wertliegt über dem relevanten durchschnittlichen Börsenkurs von EUR 7,20je Stammaktie und EUR 5,91 je Vorzugsaktie.Im Rahmen des Beherrschungsvertrags bietet die Sumida VOGT GmbH denaußenstehenden Aktionären der VOGT electronic AG an, ihre Aktiengegen eine Barabfindung von EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 jeVorzugsaktie zu erwerben. Den außenstehenden Aktionären der VOGTelectronic AG, die weiterhin an der VOGT electronic AG beteiligt seinwollen, garantiert die Sumida VOGT GmbH für die Dauer desBeherrschungsvertrags eine Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,64 jeStammaktie und brutto EUR 0,66 je Vorzugsaktie für jedes volleGeschäftsjahr der VOGT electronic AG abzüglich von der VOGTelectronic AG hierauf zu entrichtende Körperschaftsteuer nebstSolidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuer für dasbetreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den Verhältnissen zumZeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt sich danach eineAusgleichszahlung in Höhe von netto EUR 0,54 je Stammaktie und nettoEUR 0,56 je Vorzugsaktie für ein volles Geschäftsjahr.Der Beherrschungsvertrag regelt auch die Höhe einer Ausgleichszahlungan die Inhaber von Genussrechtsscheinen. Die Inhaber vonGenussrechtsscheinen werden bis zur Rückzahlung der Genussrechtevoraussichtlich keine Ausschüttungen erhalten. Folglich wurde imBeherrschungsvertrag ein Ausgleich für die Inhaber vonGenussrechtsscheinen in Höhe von EUR 0,00 (sog. Null-Ausgleich)vereinbart.Außerdem bietet die Sumida VOGT GmbH im Rahmen des Delisting denübrigen Aktionären der VOGT electronic AG an, ihre Aktien gegen eineBarabfindung von EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 je Vorzugsaktiezu erwerben. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung,dass die Hauptversammlung der VOGT electronic AG am 19. März 2009 demDelisting der Aktien der VOGT electronic AG zustimmt und dasDelisting vollzogen wird. Es wird zusammen mit der Einladung zuraußerordentlichen Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeigerveröffentlicht.VOGT electronic AGDer Vorstand







      --- Ende der Mitteilung ---



      VOGT electronic AGVOGT electronic Platz 1 Obernzell Deutschland



      WKN: 765933; ISIN: DE0007659336; Index: CDAX;Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr in Börse Stuttgart,



      Amtlicher Markt in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Berlin, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, General Standard in Frankfurter Wertpapierbörse;



      Copyright © Hugin AS 2009. All rights reserved.


      Hinsichtlich weiterer Informationen und einer gegebenenfalls erforderlichen Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte nach § 34b WpHG der für die Erstellung der zugrunde liegenden Finanzinformationen oder Analysen verantwortlichen Unternehmen wird auf das Informationsangebot dieser Unternehmen (Internetseite und andere Informationskanäle) verwiesen
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 20:38:58
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.430.055 von Schokoladenpudding am 22.01.09 19:42:21:cool::cool:

      Ich kenne zwar das Gutachten nicht, jedoch denke ich, daß wir mit dem Kurs gut leben können in der jetzigen Welt-/Autokrise.

      Was macht ihr mit euren Aktien ?
      Verkaufen oder ausbuchen lassen und auf einen Nachschlag hoffen ?

      Gruß

      rootsofcanada



      PS : Die hohen Umsätze Anfang Januar hatten bestimmt etwas dem Schnittkurs zutun. Immer dasselbe Vorgehen bei SmallCaps :D
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 20:51:31
      Beitrag Nr. 39 ()
      Warum sollte man bei dieser attraktiven Ausgleichszahlung verkaufen??

      Ich bin einfach mal sehr gespannt auf das Gutachten.
      Ist bestimmt noch bissel was nach oben drin so in den Bereich 9 EUR plus x...

      Gruß
      SP
      Avatar
      schrieb am 22.01.09 20:57:17
      Beitrag Nr. 40 ()
      ich freue mich auch über das Angebot. Selbst bei der schlechten Verfassung der Gesamtbörse gibt es doch manchmal noch gute Nachrichten.
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 10:38:11
      Beitrag Nr. 41 ()
      Wenn man auf den Gesamtwert von 43 Mio noch die 10 Mio für "Restrukturierungskosten" aus dem 4. Quartal drauflegt, dann liegt der Unternehmenswert noch ca. 20 % höher...:eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 12:24:21
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.433.454 von schaerholder am 23.01.09 10:38:11hast Du dabei den Besserungsschein berücksichtigt?
      Avatar
      schrieb am 23.01.09 13:39:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ich nehme doch an dass der schon im ermittelten Gesamtunternehmenswert berücksichtigt ist, dieser ist schließlich Grundlage für das Abfindungsangebot...
      Avatar
      schrieb am 29.01.09 18:02:35
      Beitrag Nr. 44 ()
      29.01.2009 16:07
      Hugin Stimmrechte: VOGT electronic AG
      Stimmrechte: VOGT electronic AG: Veröffentlichung gem. § 26 Abs.1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

      VOGT electronic AG (News) / Stimmrechte: VOGT electronic AG

      Veröffentlichung gem. § 26 Abs.1 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      -------------------------------------------------------------------- -- --------------

      Sumida Corporate Service Company Limited, Quarry Bay, Hong Kong, People's Republic of China, notified us pursuant to section 21 (1) WpHG of the following: Sumida Corporate Service Company Limited, Quarry Bay, Hong Kong, People's Republic of China, hereby notifies pursuant to section 21 (1) WpHG that its stake in the voting rights in VOGT electronic AG, Obernzell, Germany, has fallen below the thresholds of 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% and 3% on June 5, 2008. With respect to all voting rights in VOGT electronic AG, at this time the stake of Sumida Corporate Service Company Limited amounted to 0.00% (zero voting rights).

      Obernzell, 29. Januar 2009

      VOGT electronic AG Der Vorstand

      VOGT electronic AG Vogt electronic Platz 1 94130 Obernzell

      --- Ende der Mitteilung ---

      VOGT electronic AG VOGT electronic Platz 1 Obernzell Deutschland

      WKN: 765933; ISIN: DE0007659336; Index: CDAX; Notiert: Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, Regulierter Markt in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Freiverkehr in Börse Berlin, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, General Standard in Frankfurter Wertpapierbörse;

      http://www.vogt-electronic.com

      Copyright © Hugin AS 2009. All rights reserved.

      ISIN DE0007659336

      AXC0156 2009-01-29/16:07
      Avatar
      schrieb am 14.05.09 19:50:24
      Beitrag Nr. 45 ()
      Beherrschungsvertrag ist eingetragen, ich habe vollständig angedient. Das Bewertungsgutachten ist ein Skandal, teilweise wurde mit über 9% abgezinst! Ich spekuliere auf eine Nachbesserung in der Spruchstelle von >25%

      Gruss, sparfuchs123
      Avatar
      schrieb am 14.05.09 23:20:32
      Beitrag Nr. 46 ()
      weißt du wann eingetragen wurde??
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 09:11:03
      Beitrag Nr. 47 ()
      hallo sp,
      einragung 31.03.2009
      man bekommt zinsen ab 01.04.2009 2 % über dem basiszinssatz
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 15:19:24
      Beitrag Nr. 48 ()
      der Vollständigkeit halber:


      Barabfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der VOGT electronic AG
      auf Grund des Beherrschungsvertrags
      Stammaktien: ISIN DE0007659302 / WKN 765 930
      ISIN DE000A0S9P70 / WKN A0S9P7
      Vorzugsaktien: ISIN DE0007659336 / WKN 765 933

      Die Sumida VOGT GmbH (nachfolgend auch "SVG") als herrschendes Unternehmen und die VOGT electronic AG (nachfolgend auch "VOGT") als abhängige Gesellschaft haben am 22. Januar 2009 einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen, dem die außerordentliche Hauptversammlung der VOGT vom 19. März 2009 zugestimmt hat. Der Beherrschungsvertrag ist am 31. März 2009 in das Handelsregister der VOGT eingetragen und damit wirksam geworden. Die Eintragung wurde nach § 10 HGB am 16. April 2009 bekannt gemacht.

      Nach den Bestimmungen des Beherrschungsvertrags hat sich die SVG verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der VOGT dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 gegen eine Barabfindung von
      EUR 7,50 je Stammaktie
      EUR 7,77 je Vorzugsaktie

      zu erwerben.

      Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz nach Ablauf des Tages der Eintragung des Beherrschungsvertrags im Handelsregister, d.h. vom 1. April 2009 an, mit jährlich 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

      Diejenigen Aktionäre, die das Barabfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der VOGT. Die SVG garantiert den außenstehenden Aktionären der VOGT für die Dauer des Beherrschungsvertrags als angemessenen Ausgleich einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil in Höhe von brutto EUR 0,64 je Stammaktie und brutto EUR 0,66 je Vorzugsaktie für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich der von der VOGT hierauf zu entrichtenden Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuer für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Satz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelangen auf den Ausgleich von brutto EUR 0,64 je Stammaktie und brutto EUR 0,66 je Vorzugsaktie 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,10 je Stammaktie und EUR 0,10 je Vorzugsaktie, zum Abzug. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein von der SVG garantierter jährlicher Gewinnanteil in Höhe von insgesamt netto EUR 0,54 je Stammaktie und netto EUR 0,56 je Vorzugsaktie für ein volles Geschäftsjahr. Soweit die Dividende der VOGT (einschließlich eventueller Abschlagszahlungen) hinter dem garantierten jährlichen Gewinnanteil zurückbleibt, wird die SVG jedem außenstehenden Aktionär der VOGT einen Ausgleich in Höhe des Differenzbetrags zahlen.

      Der jeweilige Ausgleich wird erstmals am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der VOGT für das jeweilige Geschäftsjahr fällig. Der Ausgleich wird erstmals für das Geschäftsjahr 2009 gewährt.

      Die Angemessenheit der Barabfindung und Ausgleichszahlung wurde von der Rölfs WP Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als gerichtlich bestelltem Vertragsprüfer in ihrem Prüfungsbericht bestätigt.

      Wird ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des Gesetzes über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (nachfolgend „Spruchverfahrensgesetz“) gestellt und setzt das Gericht rechtskräftig eine höhere Barabfindung als die vertraglich vereinbarte Barabfindung von EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 je Vorzugsaktie fest, steht dieser erhöhte Betrag der Barabfindung allen außenstehenden Aktionären zu, unabhängig davon, ob sie einen Antrag auf Durchführung eines Spruchverfahrens gestellt haben oder ob sie das Barabfindungsangebot zuvor bereits angenommen haben. Gleiches gilt, wenn sich die SVG gegenüber einem Aktionär der VOGT in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung eines Verfahrens nach dem Spruchverfahrensgesetz zu einer Erhöhung der vertraglich vereinbarten Barabfindung verpflichtet.

      Die Verpflichtung der SVG zum Erwerb der Stamm- und Vorzugsaktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Beherrschungsvertrags im Handelsregister der VOGT nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Ist ein Antrag auf Bestimmung des Ausgleichs oder der Abfindung durch das in § 2 des Spruchverfahrensgesetzes bestimmte Gericht gestellt worden, endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.

      Die außenstehenden Aktionäre der VOGT, die von dem Abfindungsangebot in Höhe von EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 je Vorzugsaktie Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ab sofort die Annahme für eine in der Annahmeerklärung zu spezifizierende Anzahl an Stamm- und Vorzugsaktien gegenüber ihrer depotführenden Bank zur Weiterleitung an die
      Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG ("HypoVereinsbank")

      zu erklären und ihre VOGT-Aktien zum Zwecke der Entgegennahme der jeweiligen Barabfindung von EUR 7,50 je Stammaktie und EUR 7,77 je Vorzugsaktie mittels Weisung an ihre Depotbank zur Weiterleitung an die HypoVereinsbank während der üblichen Schalterstunden einzureichen.

      Den Aktionären, die das Barabfindungsangebot angenommen haben, wird die Abfindung in Höhe von EUR 7,50 zzgl. Zinsen je Stammaktie und EUR 7,77 zzgl. Zinsen je Vorzugsaktie voraussichtlich innerhalb von ca. sieben Bankarbeitstagen nach Einreichung ihrer Stamm- bzw. Vorzugsaktien der VOGT bei der HypoVereinsbank gutgeschrieben. Falls Aktionäre das Barabfindungsangebot annehmen, nachdem sie bereits Ausgleichszahlungen empfangen haben, findet eine Verrechnung der bereits empfangenen Ausgleichszahlungen mit dem Anspruch auf Verzinsung der Barabfindung gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG statt.

      Die Veräußerung der Stamm- bzw. Vorzugsaktien der VOGT im Rahmen dieses Barabfindungsangebots ist für die außenstehenden Aktionäre der VOGT AG frei von Kosten und Gebühren.



      Neumarkt i.d. Opf, im April 2009

      Sumida VOGT GmbH

      Die Geschäftsführung
      Avatar
      schrieb am 15.05.09 17:59:38
      Beitrag Nr. 49 ()
      danke euch-
      aufgeld ist nicht "ohne" bei aktuellem kurs- hatte nicht mit schneller eintragung gerechnet und zwischenzeitlich verkauft.
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 20:06:05
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.185.070 von sparfuchs123 am 15.05.09 15:19:24Hallo !

      Ich habe mal ne Frage bzgl. Nachbesserung im Spruchstellverfahren :

      Welches Angebot von Sumida muß ich annehmen, damit ich eine eventuelle Nachbesserung erhalte :

      - Das Barabfindungsgebot im Rahmen des Beherrschungsvertrages

      ODER

      - das Barabfindungsangebot im Rahmen des Delistings ???

      Besteht da ein Unterschied ?

      Herzlichen Dank.

      ROOTSOFCANADA
      Avatar
      schrieb am 20.05.09 17:48:33
      Beitrag Nr. 51 ()
      Welches Angebot von Sumida muß ich annehmen, damit ich eine eventuelle Nachbesserung erhalte

      egal, geht beides


      Besteht da ein Unterschied ?


      ja, das eine ist Delisting und das andere Beherrschungsvertrag. Ob die im Spruchstellenverfahren unterschiedlich behandelt werden, kann ich nicht beurteilen, glaube es aber nicht, da bei ähnlich gelagerten Fällen meist identische Ergebnisse im Vergleich oder in der gerichtlichen Erhöhung des Abfindungsbetrages festgelegt worden sind.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vogt Electronic (765930, 765933): Langfrist-Spekulation mit allem Drum und Dran