Wirecard - Top oder Flop (Seite 216)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 20.04.24 12:11:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.914.455 von TradingKatze am 28.08.20 13:04:50Ich habe Heute losgelassen , mit über 20K Verlust !
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.908.440 von HansSchneider am 27.08.20 22:31:25Wenn du die Aktien bist hinter die Insolvenz gehalten hast, wo bist du denn da Opfer? Du hättest doch nach dem KPMG Bericht verkaufen können. Warum hast du damals nicht verkauft?
Die Verantwortung eines Anlegers ist, sich mit den Jahresabschlüssen zu beschäftigen und darauf basierend eine Entscheidung zu treffen. Das und nichts weiter.
Falsch. Man muss sich "laufend" über sein Unternehmen informieren. Es gibt Quartalsberichte, es gibt Mitteilungen aus dem Unternehmen und es gibt Mitteilungen über das Unternehmen. Auch diese Informationen sind zu verfolgen und zu bewerten.
Wenn du ein Unternehmen hast, und dich interessiert nur der Jahresabschluss, fährt dein Unternehmen mit dir bilanziell Schlitten. Dann kann sich jeder nach Herzenslust an deinem Unternehmen bedienen. Du merkst es eh erst, wenn es zu spät ist. (Kann es sein, dass du ein wirecard Mitarbeiter bist, oder sogar Vorstand oder AR? Klingt fast so)
Ich will niemandem etwas einreden, ich stell hier nur meinen Standpunkt klar. Mal ganz unabhängig davon. Was machst du eigentlich? Weckst du falsche Hoffnungen, dass es für Anleger doch noch was zu holen gäbe? Wie Verantwortungslos ist das denn? Es wäre sinnvoller, wenn sich die Geschädigten damit befassen, wie sie in diese Lage geraten sind. Da ist dein Lamento fehlplatziert und nicht zielführend.
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/wirecard-insolven…
So wie ich das sehe, wird es nichts zu holen geben.
IHR HABT KEINE VERANTWORTUNG ODER SCHULD DASS IHR BETROGEN WORDEN SEID.
1. Ist es unhöflich, hier rumzubrüllen
https://www.schreibwerkstatt.co.at/2012/11/06/schreien-sie-i…
ICH MACH DAS JA AUCH NICHT!
2. Du hast es immer noch nicht verstanden. Es geht gar nicht um den Betrug, es geht um die Verantwortung, den Betrug akzeptiert zu haben. Das haben die Anleger gemacht, die WC nach dem KPMG-Bericht nicht verkauft haben. Und wenn man einen Betrug akzeptiert, kann man den Betrug nicht als Grund für eine Entschädigung anführen.
@Trader221. Das ist schon eine lustige Argumentation.
Der Mann versteht von Aktien vermutlich nicht so viel.
Wer war denn in WC? Du oder ich?
Ja, der Kurs wäre dann gefallen. Aus diesem Kursverlust hätte sich dann ein Anspruch ergeben. Mit deinem Nichtverkauf und der Hoffnung darauf, dass der KPMG-Bericht nicht stimmt (denn ansonsten wäre der Verkauf der einzig logische Schritt gewesen), hast du diesen Anspruch aufgehoben. Mit deiner Entscheidung, trotz der vorliegenden Information nicht zu verkaufen, bist du eine Spekulation eingegangen. Du hast gezockt. Das ist schief gegangen. Spekulationen gehen laufend schief. Dafür hats noch nie Geld gegeben.
Die Verantwortung eines Anlegers ist, sich mit den Jahresabschlüssen zu beschäftigen und darauf basierend eine Entscheidung zu treffen. Das und nichts weiter.
Falsch. Man muss sich "laufend" über sein Unternehmen informieren. Es gibt Quartalsberichte, es gibt Mitteilungen aus dem Unternehmen und es gibt Mitteilungen über das Unternehmen. Auch diese Informationen sind zu verfolgen und zu bewerten.
Wenn du ein Unternehmen hast, und dich interessiert nur der Jahresabschluss, fährt dein Unternehmen mit dir bilanziell Schlitten. Dann kann sich jeder nach Herzenslust an deinem Unternehmen bedienen. Du merkst es eh erst, wenn es zu spät ist. (Kann es sein, dass du ein wirecard Mitarbeiter bist, oder sogar Vorstand oder AR? Klingt fast so)
Ich will niemandem etwas einreden, ich stell hier nur meinen Standpunkt klar. Mal ganz unabhängig davon. Was machst du eigentlich? Weckst du falsche Hoffnungen, dass es für Anleger doch noch was zu holen gäbe? Wie Verantwortungslos ist das denn? Es wäre sinnvoller, wenn sich die Geschädigten damit befassen, wie sie in diese Lage geraten sind. Da ist dein Lamento fehlplatziert und nicht zielführend.
https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/wirecard-insolven…
So wie ich das sehe, wird es nichts zu holen geben.
IHR HABT KEINE VERANTWORTUNG ODER SCHULD DASS IHR BETROGEN WORDEN SEID.
1. Ist es unhöflich, hier rumzubrüllen
https://www.schreibwerkstatt.co.at/2012/11/06/schreien-sie-i…
ICH MACH DAS JA AUCH NICHT!
2. Du hast es immer noch nicht verstanden. Es geht gar nicht um den Betrug, es geht um die Verantwortung, den Betrug akzeptiert zu haben. Das haben die Anleger gemacht, die WC nach dem KPMG-Bericht nicht verkauft haben. Und wenn man einen Betrug akzeptiert, kann man den Betrug nicht als Grund für eine Entschädigung anführen.
@Trader221. Das ist schon eine lustige Argumentation.
Der Mann versteht von Aktien vermutlich nicht so viel.
Wer war denn in WC? Du oder ich?
Ja, der Kurs wäre dann gefallen. Aus diesem Kursverlust hätte sich dann ein Anspruch ergeben. Mit deinem Nichtverkauf und der Hoffnung darauf, dass der KPMG-Bericht nicht stimmt (denn ansonsten wäre der Verkauf der einzig logische Schritt gewesen), hast du diesen Anspruch aufgehoben. Mit deiner Entscheidung, trotz der vorliegenden Information nicht zu verkaufen, bist du eine Spekulation eingegangen. Du hast gezockt. Das ist schief gegangen. Spekulationen gehen laufend schief. Dafür hats noch nie Geld gegeben.
Ich bin hier noch mit einem teuren blauen Auge weggekommen.
Dicken Keks an Alle, die hier viel Geld verloren haben.
Seit heute nun ein Pennystock. Am Ende wird es wohl ein Totalverlust.
Dicken Keks an Alle, die hier viel Geld verloren haben.
Seit heute nun ein Pennystock. Am Ende wird es wohl ein Totalverlust.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.913.603 von CrazyBroker am 28.08.20 12:02:11
Hallo Hansi
...nun also doch dabei?
Endlich ein echter Pennystock. Gratulation! Tolle Leistung Wirecard!
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.421 von Synercon am 28.08.20 10:44:23Stimmt.
Wobei halt die Vermutung an der Börse - wo Rauch ist ist auch Feuer - ja stimmt.
Im Fall Wirecard war schon klar, dass es Schwierigkeiten gibt.
Als externer kann ich zur Einschätzung der Dimension nur die Unternehmensberichte lesen. Bei DAX Konzern werden die ja zusätzlich testiert.
Und ob ich da den Schieberegler nun auf Rauch oder Flächenbrand setze, liegt dann schon auch an der Berichterstattung.
Mit wirtschaftlichen Zäsuren muss man ja rechnen. Siehe Coronavirus.
Das allerdings die Prüfer vermutlich bei Betrug und Insolvenzverschleppung aktiv mitwirken mit Gefälligkeitstestaten ist schon reichlich ungewöhnlich. Ebenso, dass anscheinend seit Jahren die Behörden tausende von Hinweisen auf Geldwäsche und Betrug bekommen haben, und diesen nicht nachgegangen sind - auch etwas außergewöhnlich.
Wobei halt die Vermutung an der Börse - wo Rauch ist ist auch Feuer - ja stimmt.
Im Fall Wirecard war schon klar, dass es Schwierigkeiten gibt.
Als externer kann ich zur Einschätzung der Dimension nur die Unternehmensberichte lesen. Bei DAX Konzern werden die ja zusätzlich testiert.
Und ob ich da den Schieberegler nun auf Rauch oder Flächenbrand setze, liegt dann schon auch an der Berichterstattung.
Mit wirtschaftlichen Zäsuren muss man ja rechnen. Siehe Coronavirus.
Das allerdings die Prüfer vermutlich bei Betrug und Insolvenzverschleppung aktiv mitwirken mit Gefälligkeitstestaten ist schon reichlich ungewöhnlich. Ebenso, dass anscheinend seit Jahren die Behörden tausende von Hinweisen auf Geldwäsche und Betrug bekommen haben, und diesen nicht nachgegangen sind - auch etwas außergewöhnlich.
Warum wird hier immer noch nach einer Mitschuld der Aktionäre am Verlust gesucht?
Wenn ich 50.000€ verloren habe, dann habe ich 50.000€ verloren, egal ob es mein gesamtes Vermögen war oder nur ein Teil, weil ich gestreut habe.
Die Verluste sind mit einem DAX-Unternehmen entstanden, ein Unternehmen das durch Wirtschaftsprüfer testierte Bilanzen vorgewiesen hat, ein Unternehmen indem auch Fonds, also Profis investiert haben.
Selbst wenn alle am 18.06. gleichzeitig den verkaufen Button gedrückt hätten gäbe es Aktionäre die noch 90€ für die Aktie bekommen hätten und Aktionäre die nur 20€ bekommen hätten, hier also sagen "Du bist selber Schuld, weil Du zu spät verkauft hast" ist auch quatsch. Das Glück der erste gewesen zu sein gehört dazu.
Die Schuldigen sind bei Wirecard und bei EY nicht bei den Aktionären, in wieweit man KPMG eine Mitschuld geben kann, weil meiner Meinung nach KPMG schon während der Prüfung Bescheid gewusst haben muss lass ich mal offen.
Ich bin jetzt mal gespannt was der DSW für die geschädigten Aktionäre tun kann.
Gruss Hansi
Wenn ich 50.000€ verloren habe, dann habe ich 50.000€ verloren, egal ob es mein gesamtes Vermögen war oder nur ein Teil, weil ich gestreut habe.
Die Verluste sind mit einem DAX-Unternehmen entstanden, ein Unternehmen das durch Wirtschaftsprüfer testierte Bilanzen vorgewiesen hat, ein Unternehmen indem auch Fonds, also Profis investiert haben.
Selbst wenn alle am 18.06. gleichzeitig den verkaufen Button gedrückt hätten gäbe es Aktionäre die noch 90€ für die Aktie bekommen hätten und Aktionäre die nur 20€ bekommen hätten, hier also sagen "Du bist selber Schuld, weil Du zu spät verkauft hast" ist auch quatsch. Das Glück der erste gewesen zu sein gehört dazu.
Die Schuldigen sind bei Wirecard und bei EY nicht bei den Aktionären, in wieweit man KPMG eine Mitschuld geben kann, weil meiner Meinung nach KPMG schon während der Prüfung Bescheid gewusst haben muss lass ich mal offen.
Ich bin jetzt mal gespannt was der DSW für die geschädigten Aktionäre tun kann.
Gruss Hansi
"Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. 1. 2002 wurde in diesen Fällen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren zu Grunde gelegt, der damals regelmäßigen Frist."
Gut, das war mal mit 30 Jahren.
https://grosse-wilde-bonn.de/rechtsinfo/baurecht/baumaengel/…
Gut, das war mal mit 30 Jahren.
https://grosse-wilde-bonn.de/rechtsinfo/baurecht/baumaengel/…
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.376 von Another-earth am 28.08.20 10:42:46
Ich bin hier nur noch drin um zu sehen, wie die Bude endlich endgültig untergeht.
Der Braun soll verrecken da drin und sein gesamter Privatbesitz soll eingezogen werden, auch das an der Familie übertragende Besitz.
Mich kotzen übrigens die Leute hier an, die ja alles schon vorher wussten.
Zitat von Another-earth: das hier überhaupt noch geschrieben wird,,, wundert mich....
Alles eine Luftnummer,,,,,, da gibts nichts weiteres mehr zu sagen
Ich bin hier nur noch drin um zu sehen, wie die Bude endlich endgültig untergeht.
Der Braun soll verrecken da drin und sein gesamter Privatbesitz soll eingezogen werden, auch das an der Familie übertragende Besitz.
Mich kotzen übrigens die Leute hier an, die ja alles schon vorher wussten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.973 von Ninjago am 28.08.20 11:19:10
Wenn ein Handwerker am Bau pfuscht, muss er auch für den Schaden und Folgeschäden aufkommen. Bei Pfusch haftet er bis 30 Jahre.[/quote]
Falsch!
Eine Frist von fünf Jahren gilt immer wenn sich die Leistung des Bauunternehmers auf die Substanz des Gebäude auswirkt!
Möglich ist die Vereinbarung einer gewährleistsfrist von vier Jahren nach §13 abs.4 vob/b was für Werkleitungen gilt! Alle anderen Leistungen unterliegen dann einer zweijährigen Garantie!
Wenn ein Handwerker am Bau pfuscht, muss er auch für den Schaden und Folgeschäden aufkommen. Bei Pfusch haftet er bis 30 Jahre.[/quote]
Falsch!
Eine Frist von fünf Jahren gilt immer wenn sich die Leistung des Bauunternehmers auf die Substanz des Gebäude auswirkt!
Möglich ist die Vereinbarung einer gewährleistsfrist von vier Jahren nach §13 abs.4 vob/b was für Werkleitungen gilt! Alle anderen Leistungen unterliegen dann einer zweijährigen Garantie!
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