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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 217)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      Avatar
      schrieb am 28.08.20 11:37:57
      Beitrag Nr. 163.990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.376 von Another-earth am 28.08.20 10:42:46
      Zitat von Another-earth: das hier überhaupt noch geschrieben wird,,, wundert mich....

      Alles eine Luftnummer,,,,,, da gibts nichts weiteres mehr zu sagen

      Ich bin hier nur noch drin um zu sehen, wie die Bude endlich endgültig untergeht.
      Der Braun soll verrecken da drin und sein gesamter Privatbesitz soll eingezogen werden, auch das an der Familie übertragende Besitz.
      Mich kotzen übrigens die Leute hier an, die ja alles schon vorher wussten.
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      Avatar
      schrieb am 28.08.20 11:37:15
      Beitrag Nr. 163.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.973 von Ninjago am 28.08.20 11:19:10
      Wenn ein Handwerker am Bau pfuscht, muss er auch für den Schaden und Folgeschäden aufkommen. Bei Pfusch haftet er bis 30 Jahre.[/quote]

      Falsch!
      Eine Frist von fünf Jahren gilt immer wenn sich die Leistung des Bauunternehmers auf die Substanz des Gebäude auswirkt!
      Möglich ist die Vereinbarung einer gewährleistsfrist von vier Jahren nach §13 abs.4 vob/b was für Werkleitungen gilt! Alle anderen Leistungen unterliegen dann einer zweijährigen Garantie!
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      schrieb am 28.08.20 11:35:03
      Beitrag Nr. 163.988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.973 von Ninjago am 28.08.20 11:19:10
      Zitat von Ninjago: Ich unterstelle EY Mittätterschaft und unterstelle denen auch, über Jahre geschmiert geworden zu sein.
      Anders kann ich mir es nicht erklären, dass sie gegen jegliche Prüfungsregeln verstoßen zu haben.
      Als erstes müssen die Honorare der letzten Jahre zurückerstattet werden.
      Wenn ein Handwerker am Bau pfuscht, muss er auch für den Schaden und Folgeschäden aufkommen. Bei Pfusch haftet er bis 30 Jahre.


      30 Jahre erscheine mir etwas lang?!?!?
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      Avatar
      schrieb am 28.08.20 11:19:10
      Beitrag Nr. 163.987 ()
      Ich unterstelle EY Mittätterschaft und unterstelle denen auch, über Jahre geschmiert geworden zu sein.
      Anders kann ich mir es nicht erklären, dass sie gegen jegliche Prüfungsregeln verstoßen zu haben.
      Als erstes müssen die Honorare der letzten Jahre zurückerstattet werden.
      Wenn ein Handwerker am Bau pfuscht, muss er auch für den Schaden und Folgeschäden aufkommen. Bei Pfusch haftet er bis 30 Jahre.
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      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.08.20 11:18:58
      Beitrag Nr. 163.986 ()
      Dieser Thread wurde am 1. Mai 2008 von memyselfandi007 eröffnet. Die Ausführungen, die er damals zu Wirecard gemacht hatte sind nochmal interessant zu lesen. Schon da wurden erhebliche Bedenken zu Wirecard geäußert. Alle die damals short gegangen sind, haben sich jedoch wohl die Finger verbrannt. Für mich ist Wirecard ein gutes Beispiel über die Börse an sich.
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      Avatar
      schrieb am 28.08.20 11:10:59
      Beitrag Nr. 163.985 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.496 von Ninjago am 28.08.20 10:48:23
      Zitat von Ninjago: Jetzt musst du Kallenfells nicht so schikanieren !
      An solch einem Betrug hat ja nun niemand geglaubt.
      Ich habe selbst ein Unternehmen über 30 Jahre besessen und auch mehrmals mehrere Millionen an Krediten erhalten, aber meine Jahresabschlüsse wurden umfangreich geprüft und auch die Kontoauszüge in Original eingesehen.
      Ich habe hier sehr viel Geld verloren, ist mir jetzt auch egal. Ich hab's überwunden.
      Für mich hat hier überhaupt kein Aktionär schuld, egal wie hoch er bis zum 18.06.2020 investiert war.
      Die alleinige Schuld trägt der WP! Das ist über die Jahre schon nicht mehr fahrlässig, sondern grob vorsätzlich. Man kann auch schon von einer Mittäterschuld sprechen. Originalbelege sind das A und O bei Prüfungen!


      Er wird es verkraften!
      Er kann ja auch gut austeilen! ;)
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      schrieb am 28.08.20 10:59:50
      Beitrag Nr. 163.984 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.911.089 von soistdasalso am 28.08.20 09:28:43
      Zitat von soistdasalso:
      Zitat von M240: ...

      Ich denke bei dir sind schon Schäden entstanden 🤣Sonst hättest du noch so ein Beispiel gebraucht!
      Ein Beispiel für dich! Dieselaffäre!. Du gehst zu deinen freundlichen Händler und der sagt das ist ein guter Diesel braucht keine 5 Liter! Dann nach Jahren stellt sich heraus er hat dich belogen! War der Händler schuld oder du ? Weil du zu Blauäugig warst? Sehr viele hier hatten den Arsch in der Hose und haben ihre Verluste zugeben! Auch Fehler! Und dann im Nachhinein kommen besserwisser und machen sich über andere Lustig! 90% schreiben ich habe gewinne gemacht, darüber lässt sich ja besser schreiben als Verluste! Nur meine Meinung!


      Wenn ich ihm und den Angaben im Prospekt glaube, bin ich selber Schuld.
      Es gibt genügend Fachzeitschriften, die solche Angaben schon wiedelegt haben.
      Selbst Schuld wer alles glaubt und sich nicht informiert!


      Hallo, ich denke, Du argumentierst da eher auf einer "moralischen Schiene". Ist ja ein Denkansatz, spielt aber bei der Frage nach Schadensersatzsprüchen gegenüber dem Täter keine Rolle.

      Dein Hinweis, dass die Dieselkäufer doch gewarnt wurden, mag ja stimmen. Dennoch hat VW mit den Kunden einen Vergleich geschlossen und dennoch laufen weiter Klagen. Die "Selbst-Schuld"-Argumentation spielte hier keine Rolle.

      Dein Beispiel mit dem Urlauber, der die Einbrecher geradezu einlädt, ist zur Unterscheidung eines möglichen "moralischen Eigenverschuldens" und der rechtlichen Sichtweise sehr geeignet.

      NATÜRLICH würde die Versicherung hier wegen Fahrlässigkeit nichts oder nur wenig zahlen.
      Sollte man allerdings den tatsächlichen Einbrecher ermitteln, müßte der den Schaden in voller Höhe ersetzen und nicht mit einem Rabatt für die Dummheit des Hausbesitzers, nach dem Motto, "Das TV-Gerät und den Toaster darfst Du behalten, weil die Tür offen stand".

      WDI bzw. EY sind nicht die Versicherung sondern Täter bzw. vermutlicher Mittäter. Also werden sie auch entsprechend behandelt und können nicht wie Versicherungen etwas kürzen.
      Vom Haupttäter ist hier allerdings nichts zu holen, also bleibt nur der Mittäter, dem man das hoffentlich nachweisen kann.

      Die Frage ist dann eher, ob es einen Vergleich gibt, oder eine Verurteilung auf Schadensersatz und inwieweit der von EY Deutschland überhaupt geleistet werden kann.

      Zuletzt: Auch DWS plant eine Klage gegen WDI und übrigens auch gegen M. Braun persönlich. Sollten die tatsächlich klagen, wäre das für die Kleinanleger positiv. Wenn schon Profis Aussichten sehen, sollte das für die kleinen Fische ja wohl erst Recht gelten.
      https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-06/4996958…

      Wobei ich die Idee, gegen die beteiligten Personen sehr gut finde. Die sich daraus ergebenen Verpflichtungen bleiben nämlich selbst nach einer Privatinsolvenz bestehen.
      https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Restschuldbefreiung-…
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      schrieb am 28.08.20 10:48:23
      Beitrag Nr. 163.983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.049 von soistdasalso am 28.08.20 10:22:39Jetzt musst du Kallenfells nicht so schikanieren !
      An solch einem Betrug hat ja nun niemand geglaubt.
      Ich habe selbst ein Unternehmen über 30 Jahre besessen und auch mehrmals mehrere Millionen an Krediten erhalten, aber meine Jahresabschlüsse wurden umfangreich geprüft und auch die Kontoauszüge in Original eingesehen.
      Ich habe hier sehr viel Geld verloren, ist mir jetzt auch egal. Ich hab's überwunden.
      Für mich hat hier überhaupt kein Aktionär schuld, egal wie hoch er bis zum 18.06.2020 investiert war.
      Die alleinige Schuld trägt der WP! Das ist über die Jahre schon nicht mehr fahrlässig, sondern grob vorsätzlich. Man kann auch schon von einer Mittäterschuld sprechen. Originalbelege sind das A und O bei Prüfungen!
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      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.08.20 10:44:23
      Beitrag Nr. 163.982 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.912.061 von Celovec am 28.08.20 10:23:42
      Ich würde davor noch den 28 April bzw. den KPMG-Bericht anführen.
      Um bei plastischen Beispielen zu bleiben möchte ich auch eines anführen. Man kauft und lässt Wasserleitungen für das eigene Haus einbauen. Die Leitungen und Verbindungsteile haben alle ein Prüfzertifikat und erfüllen alle Normen. Im Netz und Zeitschriften gibt es allerdings ein paar Berichte, dass diese Leitungen mangelhaft sind und trotz Bestätigungen nicht die Normen erfüllen und Schäden auftreten. Vom Hersteller wird dies jedoch hartnäckig als Schmutzkampagne von Konkurrenten abgetan. Man baut die also ein, da die nach wie vor am markt mit Prüfsiegel angeboten werden. So weit so gut. Am 28. April zeigen sich plötzlich nasse Flecken an der Wand. Die ersten würde nun den Hauptwasserhahn abschalten. Andere tun das noch ab, dass das nichts mit den Wasserleitungen zu tun hat, sondern wahrscheinlich Kondensation aufgrund des Wetters und zu wenig lüften. Das geht alles wieder vorbei. Am 18. Juni sind die Wände nicht nur mehr feuch, sondern das Wasser rinnt bereits herunter und aus den Steckdosen. Dennoch schalten auch nun einige nicht den Hauptwasserhahn ab. Einige lassen es sogar absichtlich weiterlaufen um es der Versicherung zu zeigen, die in den nächsten tagen/Wochen einen Gutachter senden möchte.

      Wer in Wirecard investiert war, hat sicher nicht schuld. Hätte man erahnen können, dass hier evt. etwas nicht ganz stimmt bzw. mit Risiko behaftet ist, wenn man sich genau informiert hätte nach dem Motto "Wo rauch ist...". Musste man aber nicht. Wer auf KPMG nicht reagiert hat, war schon etwas fahrlässig. Und wer nach dem 18.06. nicht verkauft hat, ist am Ausmaß seines Verlustes eindeutig mitschuld. Natürlich nicht am Betrug. Das sind zwei ganz verschiedenen paar Stiefel.

      Auch beim oben genanten Wasserschaden wird eine Versicherung den Schaden übernehmen aber Probleme machen, wenn man das Wasser nach Erkennung eines Defekts noch ewig weiterlaufen hat lassen und damit den Schaden vervielfacht hat. So wie man eine Verantwortung zur Gefahrenabweh und Schadensminimierung hat, ist man auch für die Größe seines Schadens mitverantwortlich. Jeder investiert mal in falsche Aktien; nur dann bis zum Totalverlust halten oder gar bei Verliereraktien noch ewig runtermitteln und damit den Schaden vervielfachen ist und bleibt ein selbtsverschuldeter Fehler.

      Und ja, die mjeisten, vor allem Anfänger, schaffen es nicht Verluste rechtzeitig zu realisieren und abzuschreiben, weil die einfach zu Börse dazugehören. Wichtig ist es mehr Gewinner als verlierer zu haben. Verluste sind zu begrenzen und Gewinne laufen zu lassen nach im vornherein klar festgesetzer Strategie und Unter- und Obergenzen beim Investment pro Aktie. Jeder der das Börsen 1x1 nur halbwegs eingehalten hat, kann zwar mit WDI selbst einen ärgerlichen Verlust gemacht haben, der aber aufgrund der Streuung und rechtzeitigen Ausstieg fürs Portfolio keinerlei Problem darstellt und kaum bemerkbar ist.
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      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.08.20 10:42:46
      Beitrag Nr. 163.981 ()
      das hier überhaupt noch geschrieben wird,,, wundert mich....

      Alles eine Luftnummer,,,,,, da gibts nichts weiteres mehr zu sagen
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      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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