Wirecard - Top oder Flop (Seite 3760)
eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.927.959 von ValueInvest67 am 06.06.20 19:41:02Nicht ohne Grund?
Welche Gründe könnten dies sein?
Was wäre am wahrscheinlichsten?
Welche Gründe könnten dies sein?
Was wäre am wahrscheinlichsten?
wenn die KPMG die Umsätze Dez. 2019 lückenlos prüft, wird EY diese Prüfung abwarten und in den Bericht für 2019 einfließen lassen. Das wird der Grund für die Verschiebung sein.
Da ich bei der Umsatzprüfung keine Problem sehe (KPMG auch nicht, Stand 27.04.2020) sehe ich auch kein Problem bein Testat. Wie es auch keine Probleme in den Vorjahren gab.
Da ich bei der Umsatzprüfung keine Problem sehe (KPMG auch nicht, Stand 27.04.2020) sehe ich auch kein Problem bein Testat. Wie es auch keine Probleme in den Vorjahren gab.
Irgend wie hab ich schiss das nächste Woche noch schlechte news kommen ,nicht das irgend einer von denn neuen ernannte Namen die am Bord geholt sind rückzieher macht 😭😭😭
Alles möglich hier
Alles möglich hier
Könnt Ihr denn nicht einfach bis zum 18.06.2020 warten?
Gibt doch auch noch andere schöne Dinge, Boeing ist gestern in der Spitze um 18 % gestiegen!
Warum 10 Tage vor dem vorgenannten Termin, der hoffentlich auch dann stattfindet, in dieser Nachrichtenlage investieren?
Das ist ja wie im Kindergarten, bzw. wie bei einem Junkie, der jeden Tag neuen (Wirecard) Stoff braucht.
Gibt doch auch noch andere schöne Dinge, Boeing ist gestern in der Spitze um 18 % gestiegen!
Warum 10 Tage vor dem vorgenannten Termin, der hoffentlich auch dann stattfindet, in dieser Nachrichtenlage investieren?
Das ist ja wie im Kindergarten, bzw. wie bei einem Junkie, der jeden Tag neuen (Wirecard) Stoff braucht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.927.959 von ValueInvest67 am 06.06.20 19:41:02
Was ist denn dein Hintergrund bzw. woher stammen diese Erfahrungswerte?
Der User Hastenichtgehoert, der offensichtlich eine Karriere als Prüfer hinter sich hat, sah es mit dem letzten Statement von Wirecard zum Stand der Prüfung quasi als gegeben an, dass Wirecard ein uneingeschränktes Testat bekommen wird und man jetzt nur noch den Bericht fertig schreiben müsse.
Zitat von ValueInvest67: Klare, einfache Antwort:
Keine Ad-Hoc-Pflicht, wenn Testat erteilt wird.
Ad-Hoc-Pflicht, wenn Testat nicht oder nur eingeschränkt erteilt wird.
Aus eigener Erfahrung mit Abschlussprüfern würde ich aber davon ausgehen, dass die Testatfrage erst am 17.6. geklärt ist. Nicht ohne Grund ist die Vorlage um 2 Wochen verschoben worden.
Was ist denn dein Hintergrund bzw. woher stammen diese Erfahrungswerte?
Der User Hastenichtgehoert, der offensichtlich eine Karriere als Prüfer hinter sich hat, sah es mit dem letzten Statement von Wirecard zum Stand der Prüfung quasi als gegeben an, dass Wirecard ein uneingeschränktes Testat bekommen wird und man jetzt nur noch den Bericht fertig schreiben müsse.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.927.329 von RimskiKorsakow am 06.06.20 18:15:28Glaub Sie eigentlich noch an Zufälle?
Ich denke, dass Yoga Maus den Riecher gestern hatte, dass die AG einen auf die Hupen bekommen wird, so hat sie es geschrieben, war kein Zufall!
Und ich schätze den geistigen Horizont des Vorstands so ein, dass sie es durchaus einschätzen konnten, dass die selbst einberaumte Sonderprüfung nicht alle Zweifel an der Bilanz klären konnten. Denn der geistige Horizont dieser Spitzenkräfte, hätte es erkennen müssen, dass Geschäfte u. a. mit Drittpartnern zu unausräumbaren Unklarheiten führen können, die nicht gänzlich durch die Prüfer aufzuklären sind.
Folglich hatten sie vermutlich eine andere Absicht mit der einberaumten Sonderprüfung. Und jetzt zählen Sie mal eins und eins zusammen!
Dieses Schreiben ist lediglich meiner Vermutung,ohne Gewähr auf Richtigkeit. Ich kann mich nutürlich irren und vollkommen falsch liegen. Es ist halt nur ein Gedanke, der auch falsch sein kann! Ich möchte hier nichts unterstellen!
Ich denke, dass Yoga Maus den Riecher gestern hatte, dass die AG einen auf die Hupen bekommen wird, so hat sie es geschrieben, war kein Zufall!
Und ich schätze den geistigen Horizont des Vorstands so ein, dass sie es durchaus einschätzen konnten, dass die selbst einberaumte Sonderprüfung nicht alle Zweifel an der Bilanz klären konnten. Denn der geistige Horizont dieser Spitzenkräfte, hätte es erkennen müssen, dass Geschäfte u. a. mit Drittpartnern zu unausräumbaren Unklarheiten führen können, die nicht gänzlich durch die Prüfer aufzuklären sind.
Folglich hatten sie vermutlich eine andere Absicht mit der einberaumten Sonderprüfung. Und jetzt zählen Sie mal eins und eins zusammen!
Dieses Schreiben ist lediglich meiner Vermutung,ohne Gewähr auf Richtigkeit. Ich kann mich nutürlich irren und vollkommen falsch liegen. Es ist halt nur ein Gedanke, der auch falsch sein kann! Ich möchte hier nichts unterstellen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.927.959 von ValueInvest67 am 06.06.20 19:41:02
Ja das sehe ich auch so. Der Normalfall ist natürlich, dass ein Unternehmen ein uneingeschränktes Testat erhält. Daher muss das nicht extra publiziert werden.
Dagegen bei Versagung natürlich sofort ad hoc Pflicht.
Ja, das testat hat man erst, wenn der Stempel drauf ist. Wenn man die zwei Wochen nicht gebraucht hätte, dann hätte man auch nichts verschieben müssen. Zur Rettung der Haut aller Beteiligten und aus den oben genannten Gründen, halte ich das Testat jedenfalls für überwiegend wahrscheinlich. Auch für EY wäre das allemal besser mit Blick auf die eigene Reputation. Insofern ist davon auszugehen, dass auch die Prüfer gerne mit einem uneingeschränkten Testat Ihr Mandat zu Ende bringen wollen.
Zitat von ValueInvest67: Klare, einfache Antwort:
Keine Ad-Hoc-Pflicht, wenn Testat erteilt wird.
Ad-Hoc-Pflicht, wenn Testat nicht oder nur eingeschränkt erteilt wird.
Aus eigener Erfahrung mit Abschlussprüfern würde ich aber davon ausgehen, dass die Testatfrage erst am 17.6. geklärt ist. Nicht ohne Grund ist die Vorlage um 2 Wochen verschoben worden.
Ja das sehe ich auch so. Der Normalfall ist natürlich, dass ein Unternehmen ein uneingeschränktes Testat erhält. Daher muss das nicht extra publiziert werden.
Dagegen bei Versagung natürlich sofort ad hoc Pflicht.
Ja, das testat hat man erst, wenn der Stempel drauf ist. Wenn man die zwei Wochen nicht gebraucht hätte, dann hätte man auch nichts verschieben müssen. Zur Rettung der Haut aller Beteiligten und aus den oben genannten Gründen, halte ich das Testat jedenfalls für überwiegend wahrscheinlich. Auch für EY wäre das allemal besser mit Blick auf die eigene Reputation. Insofern ist davon auszugehen, dass auch die Prüfer gerne mit einem uneingeschränkten Testat Ihr Mandat zu Ende bringen wollen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.927.914 von 007coolinvestor am 06.06.20 19:34:46Welche fachlichen Gründe sind das deiner Meinung nach?
Vielen Dank.
Vielen Dank.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.927.917 von WO-Heiner am 06.06.20 19:34:55Vielen Dank für die Mühe und für deine Meinung.
Ich hoffe am Montag auf einen guten Kaufkurs. (Lange ist es ja nicht mehr hin)
Schönes Wochenende!
Ich hoffe am Montag auf einen guten Kaufkurs. (Lange ist es ja nicht mehr hin)
Schönes Wochenende!
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.927.809 von Bruehlsdorf am 06.06.20 19:18:55
Wespe wird mit V geschrieben.
Und der Plan lautet, Dummsprüchen über "bezahlte basher" die Luft rauszulassen. Wer würde denn ernsthaft Geld für die Meinungsbildung in einem Kleinzockerforum ausgeben?
Und damit verfolge ich keinen diabolischen Plan. Ich halte selbst ein paar Stücke, bin also moderat long, reagiere aber trotzdem allergisch auf verleumderischen Schwachsinn...
Zitat von Bruehlsdorf: Oh, habe ich da in ein Vespennest gestochen? ...
Also, plaudern Sie doch man auch dem Nähkästchen!
Wie lautet denn der Plan?
Wespe wird mit V geschrieben.
Und der Plan lautet, Dummsprüchen über "bezahlte basher" die Luft rauszulassen. Wer würde denn ernsthaft Geld für die Meinungsbildung in einem Kleinzockerforum ausgeben?
Und damit verfolge ich keinen diabolischen Plan. Ich halte selbst ein paar Stücke, bin also moderat long, reagiere aber trotzdem allergisch auf verleumderischen Schwachsinn...
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